Jump to content

Geblitzt Im Mietwagen


Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich wurde Mitte Juli mit einem Mietwagen geblitzt und erhielt heute erst den Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldstelle. Gebucht wurde der Wagen über meinen alten Arbeitgeber. Auf dem Bild bin ich zudem nicht zu erkennen. Der Anhörungsbogen selbst wurde ziemlich genau 2 Monate später, also Mitte September aufgesetzt und ist heute eingetroffen.

Was meint ihr - ist das Anliegen bereits verjährt oder gibt es eine andere Möglichkeit der Anfechtung? Vermutlich hat sich die Verjährungsfrist durch Aufsetzung des Anhörungsbogens bereits auf 6 Monate nach Begehung der Ordnungswidrigkeit verlängert, oder?

 

Danke für eure Einschätzungen.

LG,
M.

Edited by Gast225
Link entfernt
Link to post
Share on other sites

Nö, das ist noch alles fristgerecht.

Die Anhörung muss spätestens drei Monate nach der Tat angeordnet werden. Das wurde sie wohl auch, wenn der AHB auf Mitte September datiert ist. Von Mitte September hat der BuGeBe jetzt noch drei Monate (+ 2 Wochen Postlaufzeit) Zeit, Dich zu erreichen.

 

Ggf. verlängern Adressermittlung etc. die Fristen. Aber der AHB hat Dich schließlich auch erreicht. Mit der richtigen Adresse? Oder vom alten Arbeitgeber weitergeleitet?

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

ja, mit der richtigen Adresse. Ach, also kommen nochmal drei Monate hinzu? Dachte, es werden ab dem Tag der Owi 6 Monate gezählt. Dann muss der BGB also in den nächsten 4 Wochen eintreffen - danke!

 

Was wäre denn, wenn man mich auf dem Bild kaum erkennt? Im Auto saßen noch zwei Kollegen. Kann man da auch was machen? Also natürlich erst, wenn der BGB überhaupt fristgerecht ankommt.

 

LG

Link to post
Share on other sites

Dein Werbelink funktioniert übrigens nicht ganz, :whistle: aber wenigstens wird man von der Fehlermeldung auf die "richtige" Seite weiter verlinkt.

 

Hab mal einen Mod um "Berichtigung" gebeten...

Pardon,

 

was für ein Werbelink? "Mietwagen"? Der wurde hier vermutlich automatisch gesetzt.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Hallo zusammen,

ich wurde Mitte Juli mit einem Mietwagen geblitzt und erhielt heute erst den Anhörungsbogen der zuständigen Bußgeldstelle. Gebucht wurde der Wagen über meinen alten Arbeitgeber. Auf dem Bild bin ich zudem nicht zu erkennen. Der Anhörungsbogen selbst wurde ziemlich genau 2 Monate später, also Mitte September aufgesetzt und ist heute eingetroffen.

 

 

hat also 3 Monate bei den Kaffeekochern rumgelegen oder wurde zur Fristwahrung rückdatiert. ersteres wäre doch sehr hinterfragenswürdig.

 

gibts sonst mW auch nirgends, dass nicht Posteingang/Zustellung zählt, sondern ein nicht nachvollziehbarer interner Behördenakt.

Link to post
Share on other sites

Ich empfehle: Anwalt. Bist auf dem Bild eh nicht zu erkennen...di hast das Auto zwar gemietet aber ist bestimmt nicht strafbar, wenn dein Vater damit auch eine Runde fahren will :-)

Der Rat Anwalt ist gut, kostet aber.

Der Rest ist die Aufforderung zu einer Straftat!

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ich habe nicht geschrieben, dass er etwas bestimmtes tun soll...schon garnicht zu etwas aufgefordert, sondern nur geschrieben, dass es nicht strafbar ist, wenn zB der Vater auch mit dem Mietwagen eine Runde fahren will! Und dass einen Anwalt beauftragen kann..nicht muss

Link to post
Share on other sites

Hallo Verbal, ich muss bei Anmietung eines Fahrzeugs immer den Fahrer angeben, weitere Fahrer kosten extra. Wie das bei gewerblichen Anmieten ist..?

 

Wenn du im Anhörungsbogen vorsätzlich eine andere Person beschuldigst ist das eine Straftat.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Bei unseren gewerblichen Anmietungen sind die SIXT-Optionen "Zusatzfahrer" und "Jungfahrer" immer mitgebucht. Und als "Mieter 1 / Fahrer" bin ich angegeben, "Mieter 2" ist dann immer die Firma. Gemäß Mietvertrag darf also auch irgendjemand anderes (aus der Firma!?) das Auto fahren.

Link to post
Share on other sites

Die Mietwagenfirma hat mit der ganzen Angelegenheit nach der Mitteilung der Personalien des Mieters an die Bußgeldstelle nichts mehr zu tun. Sie wird also auch nicht erfahren, ob jemand anderes entgegen der vertraglichen Vereinbarung das Fahrzeug gelenkt hat. Selbst wenn sie es wissen wollte: der Datenschutz steht dem entgegen.

Link to post
Share on other sites

Ich vermute, @rth meinte eher die Frage, ob meine Firma es zulässt, dass ein Externer mit einem Auto fährt, das für meine Dienstreise angemietet wurde. Bei Kollegen als anderem Fahrer ist das logischerweise kein Problem. Aber ich frage da lieber nicht nach, evtl. wecke ich da schlafende Hunde und sorge ungewollt für sonstige Änderungen an unserer bisherigen Dienstreiseregelung, die eigentlich recht komfortabel ist. Oder wie es heißt: "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst."

 

Spätestens mit den Optionen "Zusatzfahrer" und "Jungfahrer" ist es SIXT wohl völlig egal, welcher Besitzer eines passenden(!) Führerscheins mit dem Auto fährt. Da muss ich als Mieter 1 wohl drauf achten (vermute ich, ohne die Mietbedingungen daraufhin geprüft zu haben).

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...