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Dummheit Ist Tödlich, 4 Tote Wegen Rasen, 150Km/h


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Ich fange mal von hinten an:

 

Ja, wir reden von Sprinter & Co. Das Fahrzeug muss doch gar nicht komplett zerlegt sein, während der Reparatur ist es nicht einsetzbar und Vermieter stellen eben keinen entsprechend ausgestatteten Sprinter zur Verfügung.

Der Chef wird eine Vollkasko haben, nur wenn es durch unerfahrene Fahrzeugführer immer wieder mal Unfälle gibt, werden die Beiträge sicherlich nicht sinken.

Azubis werden noch relativ selten alleine losgeschickt, aber nach der bestandener Gesellenprüfung schon und bis dahin muss Fahrpraxis her.

Bei meiner Tochter wird Flexibilität erwartet, daher eigenes Auto und Fahrpraxis, darüber auch der Nachweis. Nachweis ist relativ einfach: das Fahrzeug sollte auf dem entsprechenden Parkplatz stehen, ein Fahrsicherheitstraining o.ä. wird auch gerne gesehen. Fahren macht nur einen kleinen Teil der Arbeit aus.

Von stationären Jobs habe ich nichts geschrieben. Während der Ausbildung bei der Polizei gibt es ein Modul "Schulung am Fahrzeug", da muss man bereits fahren können und nicht "nur" eine Fahrerlaubnis haben. Flexibel ist man in einigen Bundesländern bereits bei Deutschkenntnisse, kein Abitur. und ähnlichen, vielleicht auch bei den Fahrkünsten.

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Solche Ideen mit den kastrierten Autos für Anfänger kommen meistens von Leuten die es nicht juckt den Kids ein eigenes Auto hinzustellen weil Sie keine finanziellen Zwänge kennen.

 

Hallo,

wozu brauchen 17 bis 19-jährige einen eigenen PKW, vor dem 17.Geburstag erreichten sie auch ihre Lehrstelle, Berufsschule, Gymnasium oder Sportverein auch ohne eignen PKW. Das gilt auch für die Wenigen aus "Hintertupfelhausen"!

Für den evtl. Zahnarztbesuche oder dem Familieneinkauf den sie ihrerm Vater und Mutter abnehmen geht ja auch die Familienkutsche.

 

Du stehst mal wieder auf der Leitung? Natürlich braucht ein 17 Jähriger kein eigenes Auto, darf eh nicht alleine fahren. Aber wenn Sie mal 18 sind werden die Eltern froh sein nicht immer Taxi spielen zu müssen.

Aber das Problem, das Du nicht siehst oder sehen willst, ist doch gerade das Sie kein eigenes Auto haben sondern die Familiekutsche nehmen müssen. Und sollen die Eltern jetzt einen Zweitwagen für den Nachwuchs besorgen weil die Familienkiste zu vie PS hat? Oder soll man die Kiste verscherbeln und ein Anfängerauto kaufen? Gerade die mit wenig Geld sind quasi darauf angewiesen das der Nachwuchs das Familienauto nehmen kann und es gibt durchaus Zwänge die ein leistungsstärkeres Fahrzeug nötig machen können.

 

Und bei Firmen ist der Azubi auch mal alleine mit dem Sprinter unterwegs, und sei es nur um Material zu besorgen. Macht ja mehr Sinn wenn der Facharbeiter weiterarbeitet und der Azubi das Zeug holt als das der Azubi auf der Bausstelle rumgammelt und der Geselle in der Gegend rumfährt.

Ganz zu schweigen das es auch Arbeiten gibt wo man Azubis alleine losjagen kann. Ein Stift im 3. oder 4. Lehrjahr sollte so weit sein gewisse Sachen alleine machen zu können.

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Ausgehend vom Eingangspost, der sich mit einem tödlichen Verkehrsunfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit befasst, möchte ich mal folgende Dinge in die Diskussion einwerfen:

 

  • Als ich meinen Motorrad-Führerschein erworben habe, musste ich mich zwei Jahre lang mit 34 PS begnügen. Aber auch mit diesen 34 PS (und nein, ich habe die Drossel NICHT entfernt oder entfernen lassen) habe ich Geschwindigkeiten bis 140 km/h erreicht, wenn ich mich auf meiner Maschine klein gemacht habe. Um sich und andere totzufahren, hätte das sicherlich gereicht, Gott sei Dank ist mir nichts passiert. Über die Sinnhaftigkeit von Leistungsbeschränkungen darf man sich also ernsthaft unterhalten; ich persönlich sehe sie eher nicht als sinnvoll an.
  • Unfallursache Alkohol: heute gilt für Fahranfänger die 0,0-Promille-Grenze - für mich ein echter Fortschritt gegenüber früher. In DIESEM Bereich macht nämlich die Reglementierung durchaus Sinn, weil gerade ein Fahranfänger nicht nur sein Fahrverhalten unter Alkoholeinfluss nicht einschätzen kann, sondern auch seinen Konsum nicht ("ich hab' doch nur zwei Bier getrunken"). Unabhängig davon halte ich eine Ausweitung der 0,0-Promille-Grenze auf ALLE Verkehrsteilnehmer mittel- bis langfristig für sinnvoll und wünschenswert. Aber insbesondere bei den Fahranfängern hat diese Regelung bereits zu einem erheblichen Rückgang der Unfallzahlen geführt.
  • Thema Übermut/Gruppenzwang, etc.: das ist der Bereich, der wohl am Schwierigsten zu kontrollieren und zu reglementieren ist. Hier sollte man imho auf Prävention und Aufklärung setzen. Schutzengel-Projekte, Fahrsicherheitstrainings (auch zum Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es da mittlerweile hervorragende Kurse), Schulbesuche von Polizei und Feuerwehr (in Verbindung mit ein paar drastischeren Unfallfotos vielleicht), ... die Liste der Möglichkeiten ist lang. Sie sollten aber alle auf Vernunft und Einsicht zielen und nicht auf Reglementierung und Verbote. Und ja, dieser letzte Satz beißt sich etwas mit meinem vorherigen Absatz über Alkohol, aber das ist an dieser Stelle so von mir gewollt.
  • Thema "berufliche Nutzung": Jugendliche und junge Erwachsene sind in vielen Fällen aus beruflichen Gründen gezwungen, so früh wie möglich ihren Führerschein zu erwerben und in nicht wenigen Fällen auch gleich ein eigenes Fahrzeug - sei es, um überhaupt zur Arbeit hinzukommen (was das angeht, kenne ich sogar einen Ausnahmefall eines 16-Jährigen, der eine Fahrerlaubnis Klasse B erhalten hat, die auf die Strecke Wohnort - Arbeitsstätte beschränkt war, weil er jeden Morgen um drei Uhr zu seiner Lehrstelle musste), sei es, um den Beruf ausüben zu können.
  • Nutzung von Firmenfahrzeugen: Nach meiner Erfahrung aus verschiedenen kleineren Unternehmen heißt es meistens "hier ist der Schlüssel, fahr mal da und da hin". Eine Einweisung auf das Fahrzeug, Ablageorte von Warndreieck und Verbandkasten, Erläuterungen zum Verhalten bei Unfällen? Fehlanzeige. Häufig genug wird in solchen Betrieben nicht einmal kontrolliert, ob überhaupt ein Führerschein vorhanden ist (wozu übrigens jeder Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen verpflichtet ist, wenn das Auto-/LKW-Fahren Bestandteil des Berufs ist). Größere Unternehmen sind da etwas pingeliger, und das ist auch gut so. Auch hier empfiehlt sich die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings (wird übrigens von den Berufsgenossenschaften bezuschusst), aber das hat sich noch nicht rumgesprochen. Randthema Versicherungsschutz: ob und inwieweit ein Unternehmer sein Fahrzeug über das gesetzliche Minimum versichert, bleibt jedem selbst überlassen; passiert was, ist das eben unternehmerisches Risiko. Allerdings sollte sich auch jeder Arbeitnehmer bewusst machen, dass er je nach Unfallursache bis zu einem gewissen Grad mit in die Haftung genommen werden kann!
  • Fahrpraxis: Leichter gesagt als getan, aber: lasst eure Kinder fahren, sowohl unter Aufsicht, als auch alleine, sobald sie es dürfen, so oft es geht! Wie sonst sollen diese denn die nötige Fahrpraxis erwerben, um ihr Auto sicher zu beherrschen? Natürlich führt das eventuell auch mal zu Schäden, aber das ist bei den meisten Lernprozessen im Leben so!
  • Vorbildfunktion: hier sind Eltern, Ausbilder und Chefs gefragt: wenn ich immer nur Zeitdruck habe, wenn ich erlebe, wie meine Vorbilder Drängeln, Rasen, Hupen, Spuren wechseln ohne zu blinken, falsch Parken oder, das Schlimmste von allem, sich nach irgendwelchen Feierlichkeiten betrunken hinter das Steuer setzen und ihren Kindern bzw. ihren jungen Mitarbeitern dieses Fehlverhalten über Monate und Jahre so vorleben, dann muss sich hinterher auch keiner wundern, wenn diese es nachahmen, sobald sie dazu in der Lage sind!
  • Vorgaben von den Eltern: Ich hatte, als ich am Anfang zunächst einmal ein Fahrzeug meiner Eltern genutzt habe, klare Vorgaben, und ich habe sie auch eingehalten - aber damit war ich im damaligen Freundeskreis in einer Minderheit. Unabhängig davon: meine Eltern hatten keine Möglichkeit, mein Verhalten zu kontrollieren, aber sie haben mir vertraut - und mir die Beschränkungen, die sie mir auferlegt haben, erläutert und begründet. Vielleicht habe ich sie genau deshalb eingehalten, weil ich wusste, warum sie mir auferlegt wurden, und nicht nur, dass sie mir auferlegt wurden.

Mein Fazit:

Es gibt bei diesem Thema kein "Richtig" oder "Falsch". Jeder jugendliche Fahranfänger tickt anders, und deshalb muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Ich glaube aber, dass vorbildliches Verhalten sowie die Aufklärung über Risiken und Unfallursachen wesentlich eher zu einer hohen Akzeptanz von Regeln und Verboten führt, als ein stumpfes "du darfst das nicht" ohne weitere Begründung; außerdem muss natürlich auch ein gesundes Selbstbewusstsein des/der jungen Fahrers/Fahrerin da sein, um sich nicht von anderen (Chef, Eltern, jugendliche Mitfahrer/Freunde) beim Autofahren "kirre" machen zu lassen. Und wenn es trotzdem nicht klappt, sind das (tragische) Einzelfälle, die sich wohl niemals ganz ausschließen lassen.

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Hallo, Bankwarmer,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Super Beitrag (ist ernst und nicht im Geringsten ironisch gemeint).

 

Lediglich zu diesem Punkt

  • Über die Sinnhaftigkeit von Leistungsbeschränkungen darf man sich also ernsthaft unterhalten; ich persönlich sehe sie eher nicht als sinnvoll an.

möchte ich etwas anfügen:

 

Du hast recht damit, dass man sich auch mit leistungsbeschränkten Maschinen zu Tode fahren kann und leider kommt so etwas auch vor.

 

Es macht allerdings einen Unterschied, ob man einem Fahranfänger ein Krad gibt, das "nur" ca. 140 bis 160Höchstgeschwindigkeit erreicht oder ob er gleich mit einem Krad fahren darf, mit dem er problemlos 250 fahren kann.

 

Gerade diese hohen Geschwindigkeiten erfordern sehr viel Erfahrung, nicht nur im Umgang mit dem Krad selber, sondern auch mit dem Beobachten des Umfeldes, den Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer, der Straßenverhältnisse usw. und diese Erfahrung kann ein Fahranfänger nun mal nicht haben.

 

Bis der realisiert hat, dass es vor ihm eine Gefahrenstelle gibt, hat ein erfahrener Kradlenker unter Umständen schon längst reagiert und die Gefahr für sich entschärft.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo,

wozu drosseln, zu einer guten Ausbildung gehört es eben daß man nicht an die Kurverngeschwindigkeits-- oder Leistungsgrenze geht mal "einfach so". Ein ´PKW mit 200kW ode rMotorrad mit 100kW muß doch nciht ausgereitzt wrden, Da gilt eher wer sich nicht dabei selbst kontrollierne kann hat nich die charackterliche Eignung.

 

200m einwärts vom Ortseingangsschild mit 75km/h geblitzt werden kann man wohlwollend als Fahrlässigkeit auffassen und demensprechend mild ahnden.

 

Aber 150km/h auf Staatsstraßen, 90km/h in Düsseldorf auf der Kö, 120km/h in übergleiteten Autobahnbaustellen ist nicht Versehen oder Fahrlässigkeit sondern vorsätzliche Mißachtung der Reglen.

Folgerung, charackterliche Zweifel an der Fahrereignung könne amtlich angenommen werden, darauf Widerruf der Fahrerlaubniss, eine Widerlegung wäre grundsätzlich ein Fall für eine MPU!

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... wozu drosseln, zu einer guten Ausbildung gehört es eben daß man nicht an die Kurverngeschwindigkeits-- oder Leistungsgrenze geht mal "einfach so". Ein ´PKW mit 200kW ode rMotorrad mit 100kW muß doch nciht ausgereitzt wrden, Da gilt eher wer sich nicht dabei selbst kontrollierne kann hat nich die charackterliche Eignung.

Du hast ja so Recht. Leider dürften bei deinen moralischen Ansprüchen nur sehr wenige Menschen ein Auto fahren.

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Hallo,

wieso ieider? Das würde doch zu deutlich weniger Verkehrsproblemen führen, die persönlich Qualifizierten könnten teilweiese gut bezahlte Busfahrer werden.

 

In der Luftfahrt ist es ähnlich, Unfälle wegen Charaktermangel der piloten sind selten, mir fallen DREI ein, Airbus in Südfrankreich vor ca. 2 Jahren, Spritmangel vor 3 Wochen in Südamerika und der Abstrz bei Katyn, der Präsident wollte unbedingt daß trotz Nebel niicht anderswo gelandet wird....., der Pilot verweigerte das nicht.

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Ich bin FÜR Leistungsbeschränkungen bei Fahranfängern.

 

Zum Glück interessiert niemanden Deine Meinung

Anders als bei deiner ?!

Definitiv!

 

Auch wenn Du das nicht erwartest oder hören magst. Sorry!

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Zum Glück interessiert niemanden Deine Meinung

Wow. Ich hoffe mal, daß dieser Beitrag ganz wesentlich der Uhrzeit geschuldet war. Denn mal ganz unabhängig davon, daß Du natürlich nicht weißt, wen was interessiert und ob das ein Glück ist oder nicht, kann man das

Es macht allerdings einen Unterschied, ob man einem Fahranfänger ein Krad gibt, das "nur" ca. 140 bis 160Höchstgeschwindigkeit erreicht oder ob er gleich mit einem Krad fahren darf, mit dem er problemlos 250 fahren kann.

 

Gerade diese hohen Geschwindigkeiten erfordern sehr viel Erfahrung, nicht nur im Umgang mit dem Krad selber, sondern auch mit dem Beobachten des Umfeldes, den Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer, der Straßenverhältnisse usw. und diese Erfahrung kann ein Fahranfänger nun mal nicht haben.

 

Bis der realisiert hat, dass es vor ihm eine Gefahrenstelle gibt, hat ein erfahrener Kradlenker unter Umständen schon längst reagiert und die Gefahr für sich entschärft.

durchaus als Plädoyer für Leistungsbeschränkungen verstehen. Habe ich zumindest getan. Sollte ich mich getäuscht haben?

 

Definitiv!

 

Auch wenn Du das nicht erwartest oder hören magst. Sorry!

Wie gut, daß Du das entscheidest.

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Hallo, Biber,

 

mein Kommentar war ganz ernst gemeint, bezog sich allerdings nicht auf die Leistungsbeschränkung für Krafträder.

 

Hätte Blaulicht sich lediglich auf diese bezogen, hätte ich ihm sogar zugestimmt, denn ich halte sie nicht nur für sinnvoll, sondern auch durchführbar, wie die Vergangenheit ja schon gezeigt hat.

 

Eine Leistungsbeschränkung für PKW ist dagegen, wie schon geschrieben, nicht durchführbar und deshalb ist es gut, dass Blaulicht kein Entscheidungsträger ist und dass seine Meinung somit niemanden dieser Entscheidungsträger interessiert (genauso wenig wie Deine oder meine :victory: )

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hätte Blaulicht sich lediglich auf diese bezogen, hätte ich ihm sogar zugestimmt, denn ich halte sie nicht nur für sinnvoll, sondern auch durchführbar, wie die Vergangenheit ja schon gezeigt hat.

Hättest Du genau das geschrieben, hätte sicher niemand was gesagt.

 

Eine Leistungsbeschränkung für PKW ist dagegen, wie schon geschrieben, nicht durchführbar

Ääh - wie bitte? Eine Leistungsbeschränkung für Fahranfänger auch für PKW ist selbstverständlich durchführbar. Warum sollte eine Regelung wie im Motorradbereich nicht möglich sein? Abgesehen davon wäre eine Alternative eine Geschwindigkeitsbeschränkung, wie sie in anderen Ländern bereits existiert.

 

und deshalb ist es gut, dass Blaulicht kein Entscheidungsträger ist und dass seine Meinung somit niemanden dieser Entscheidungsträger interessiert

Ob es überhaupt oder deshalb gut ist, daß Blaulicht zumindest in diesem Fall kein Entscheidungsträger ist, kann dahingestellt bleiben. Fakt ist, daß Du von niemanden und nicht von irgendwelchen nicht näher definierten Entscheidungsträgern gesprochen hast. Fakt ist auch, daß Du wohl kaum alle Entscheidungsträger und deren Meinung zu diesem Thema kennst. Von der völlig unlogischen Begründung (weil er kein Entscheidungsträger ist, interessiert seine Meinung keinen Entscheidungsträger) will ich lieber gar nicht erst anfangen - ich müßte mir sonst Gedanken darüber machen, welches Verständnis von unserer Demokratie Du so hast.

 

P.S. Die Beschränkung bei Motorrädern gilt im übrigen nicht zwingend für Fahranfänger. Die unbeschränkte Fahrerlaubnis kann ab dem 24. Lebensjahr direkt erworben werden.

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P.S. Die Beschränkung bei Motorrädern gilt im übrigen nicht zwingend für Fahranfänger. Die unbeschränkte Fahrerlaubnis kann ab dem 24. Lebensjahr direkt erworben werden.

 

 

Hallo, mit 21 kann man die Pilotenlizens ATPL-A2 für Verkehsflugzeuge bis 20t erwerben...

 

Mit 2200h Flugstunden( Blockzeit ), das geht in 2 Jahren auch das Beiblatt A1 für die größten Brummer.

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