Trollalarm 0 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Hallo, in Kürze will ich mir einen gebrauchten PKW kaufen. Die meisten Angebote gibt es so in 100 km Entfernung. Wenn ich nun in 100 km Entfernung (Anfahrt mit dem Zug) abends um 18 Uhr so einen PKW kaufe und bar bezahle, wie bekommen ich den dann nach Hause ? Meine Frage zielt darauf ab, wo ich abends um 18 Uhr eine rote Nummer herbekomme. Oder hat der Händler eine rote Nummer und überlässt sie mir für die Überführung und ich schicke sie per Post zurück ? Wie sieht`s aus, wenn der zu überführende PKW keinen TÜV mehr hat ? Gruß Jannis PS: Ich habe die Frage auch schon bei verkehrsportal.de eingestellt. Dort wurde der Thread mit dem Verweis "Trollalarm" geschlossen. Hört sich die Fragestellung irgendwie trollig an ? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Du könntest Dir ein Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug besorgen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Moin Moin Wie sieht`s aus, wenn der zu überführende PKW keinen TÜV mehr hat ?Dann bekommst du kein Kurzzeitkennzeichen. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Guggst Du hier beim BMVI 1 Quote Link to post Share on other sites
Trollalarm 0 Posted November 25, 2016 Author Report Share Posted November 25, 2016 Du könntest Dir ein Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug besorgen. Die Frage ist halt wo und wann ich dies tun kann. Wenn ich den PKW um 18 Uhr probefahre und mich für den Kauf entscheide, kann ich am gleichen Tag kein Kennzeichen mehr besorgen. D.h. ich muß dann mindestens zweimal die 100 km hin und zurück. Und da frage ich mich, ob bspw. der Händler ein Blanko-Kurzzeitkennzeichen hat dass ich für die Überführung des PKW benutzen kann. Wenn ich dann zu Hause angekommen bin, schick ich die zwei Kennzeichen per Post zum Händler zurück. Gibt es sowas ? Gruß Jannis Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Mal ne blöde Frage: Mit was für einem Kennzeichen willst du die Probefahrt machen? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Dann bekommst du kein Kurzzeitkennzeichen.Die Menschen, die das zu entscheiden haben, kennen die Rechtslage sicherlich besser als Du:Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hatQuelle Und da frage ich mich, ob bspw. der Händler ein Blanko-Kurzzeitkennzeichen hat dass ich für die Überführung des PKW benutzen kann. Wenn ich dann zu Hause angekommen bin, schick ich die zwei Kennzeichen per Post zum Händler zurück. Gibt es sowas ?Ich bezweifle, daß es Händler gibt, die ein gültiges Kurzzeitkennzeichen rumliegen haben - warum sollten sie auch? Und wenn Du eigentlich ein rotes Kennzeichen meinst: ja, das werden die meisten Händler haben. Aber die meisten Händler werden den Teufel tun und Dir das Ding mitgeben, damit Du damit nach Hause fährst und es vielleicht irgendwann mal wieder zurückschickst oder auch nicht. Du kannst also früher oder zu einer anderen Zeit den Händler besuchen oder den PKW mit 'nem Anhänger abtransporteiren oder übernachten und am nächsten Tag vor Ort ein Kurzzeitkennzeichen besorgen oder diese wahnsinnig weite Strecke nochmal fahren oder Dein Auto vor Ort kaufen oder was-auch-immer- oder ein Kurzzeitkennzeichen auf Vorrat und im Zweifel vergeblich besorgen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Du wirst wohl zweimal hinfahren Zur ProbefahrtUnd zum Abholen Oder du kaufst ungesehen, und fährst nur zum Abholen, mit Kennzeichen in der Tasche, hin. 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Hallo, Biber, Dann bekommst du kein Kurzzeitkennzeichen.Die Menschen, die das zu entscheiden haben, kennen die Rechtslage sicherlich besser als Du:Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hatQuelleSobbel hat hier recht. Der TE möchte ein Fahrzeug kaufen, das unter Umständen 100 km von seinem Wohnort entfernt steht und möchte damit abends zurück fahren. Wenn das KZK in seinem Heimatort ausgestellt wurde, heißt das m. W. nach gängiger Praxis nicht, dass man damit 100 km zur Zulassungsstelle fahren darf, selbst, wenn die Fahrt direkt dorthin geht. Zum Händler: Selbst, wenn dieser Kurzzeitkennzeichen vorrätig haben sollte, die noch nicht genutzt wurden, darf er diese nicht weitergeben, ohne vorher mit der Zulassungsstelle zu sprechen (§ 22a StVG). Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Wenn das KZK in seinem Heimatort ausgestellt wurde, heißt das m. W. nach gängiger Praxis nicht, dass man damit 100 km zur Zulassungsstelle fahren darf, selbst, wenn die Fahrt direkt dorthin geht.Deine Meinung sei Dir unbenommen. Ich beziehe mich auf diese AussageFahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich: bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.auf der offiziellen Seite des BMVI. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Hallo, Biber, der TÜV - Nord schreibt dazu etwas anderes: https://www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV_NORD_DE/pdf/kurzzeitkennzeichen.pdf Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 der TÜV - Nord schreibt dazu etwas anderes:Ja. Im Zweifel würde ich mich allerdings eher auf die Aussagen des Gesetzgebers verlassen als auf die irgendeines privaten Unternehmens. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Hallo, Biber, grundsätzlich ja, aber nur dann, wenn es eindeutig beschrieben steht. Würde da stehen: auf der offiziellen Seite des BMVI. Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, egal, wo das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde. Ebenso Rückfahrten.würde ich Dir zustimmen. Da man bis vor Kurzem die Kurzzeitkennzeichen nur in dem Zulassungsbezirk besorgen konnte, in dem auch der Verkäufer wohnt, hat diese Aussage (ohne meinen Zusatz) ja auch gepasst. Bringst Du aber das KZK aus einem entfernten Zulassungsbezirk mit, dürfte es m. E. nicht erlaubt sein, dort erst zur HU zu fahren. Sollte jemand belegen können, dass ich falsch liege, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Mein mittlerweile 18. Auto habe ich im Netz entdeckt und es stand in Sindelfingen. Privater Verkäufer. Also habe ich vor einem Jahr mit meiner Frau eine Wochenendtour gemacht, meinem Fußballverein in Großaspach Beistand geleistet, in Sindelfingen den Verkäufer aufgesucht, das Auto Probe gefahren und nach Verhandlung mich auf einen Preis geeinigt. Dabei wurde gleich abgesprochen, dass ich das Geld überweise, und dann per DB nach Stuttgart fahre, wo er mir das Fahrzeug zu übergeben hat, und zwar noch zugelassen und versichert. Ich habe ihm im Kaufvertrag (ist auch so vorgedruckt) die unmittelbare Ummeldung zugesagt, was bereits am folgenden Montag geschah.Und das hat so perfekt geklappt, warum auch nicht. Mittlerweile bin ich ohne Reparaturen schon mehr als 20 Tsd Kilometer gefahren, und habe dem Verkäufer noch mal eine Dank- mail geschickt.Gibt es mittlerweile so viele Betrüger in diesem Land, dass man niemanden mehr trauen kann ?Vorsicht ist besser als Nachsicht, deshalb habe ich auch mal eine Fahrt mehr investiert. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Da man bis vor Kurzem die Kurzzeitkennzeichen nur in dem Zulassungsbezirk besorgen konnte, in dem auch der Verkäufer wohnt, Man konnte die KZK in dem Zulassungsbezirk holen, in welchem "man" wohnte, völlig unabhängig vom Wohnsitz des Verkäufers.Also ich in meinem, du in deinem, der Käufer in seinem.... Alles was man brauchte war eine Deckungskarte der Versicherung, etwas Geld und einen Ausweis.Aber leider wurde diese für Bürger unbürokratische Möglichkeit am Wochenende auf Autosuche zu gehen nach vielen Jahrzehnten Existenz effizent eliminiert, weil sie einfach nicht mehr in unseren Gouvernantenstaat passte. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Hallo, Diplomat,Aber leider wurde diese für Bürger unbürokratische Möglichkeit am Wochenende auf Autosuche zu gehen nach vielen Jahrzehnten Existenz effizent eliminiert, weil sie einfach nicht mehr in unseren Gouvernantenstaat passte.nö, das ist nicht der Grund. Der Grund ist der, dass sowohl mit den roten wie auch mit den Kurzzeitkennzeichen enorm Schindluder getrieben wurde, unter anderem Wochenendausflüge mit geliehenen Sportwagen, um irgendjemanden zu beeindrucken. Nun müssen eben die ehrlichen Käufer darunter leiden. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 27, 2016 Report Share Posted November 27, 2016 Hallo Nachteule, darunter leiden müssen die ehrlichen Käufer nicht, weil vermeintlich "enorm Schindluder" (was ist das eigentlich, in welchem quantitativ nachweisbaren Umfang trat er auf und welcher Nachteil erwuchs der Gesellschaft daraus genau?) getrieben wurde, sondern weil sich die Exekutiv-Legislativ Kombination in diesem Staat als Gouvernante aufspielt.Missbrauch lässt sich in keinem Lebensbereich völlig vermeiden und ist natürliche Folge von Freiheit, deine Wochenendausflüge mit geliehenen Sportwaren waren vorher verboten und sind es auch jetzt, aber Schilder bekommen die Poser nach wie vor. Wen diese Typen dazu veranlassen derartig unverhältnismäßige Einschränkungen zu fordern oder zu beschließen, gehört in meinen Augen nicht in den Staatsdienst. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 28, 2016 Report Share Posted November 28, 2016 Ich vermute, der Nachteil war, dass man früher Fahrzeuge ohne gültigen TÜV mit diesen Kurzkennzeichen "zum Spass" fahren konnte. Wenn Du von einem solchen Fahrzeug persönlich umgefahren wirst, weil die Bremsen defekt sind, wirst Du diesen Nachteil als solchen verstehen. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit dazu sehr sehr gering. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted November 28, 2016 Report Share Posted November 28, 2016 Also doch Gouvernante. Man will wieder alle Leute vor einem total unwahrscheinlich eintretenden (Un)Fall schützen, egal ob sie das wollen oder nicht! Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 28, 2016 Report Share Posted November 28, 2016 Wegen Autokaufen hilft es alles nicht weiter. Es bleibt dabei entweder ungesehen kaufen, zweimal hin oder einen Hänger mitnehmen. Wenn das zu kaufende Fahrzeug ohne TÜV ist, empfiehlt sich das mit dem Hänger! Fahrzeuge ohne TÜV sollten nicht durch die Gegend gefahren werden dürfen! Das ist nämlich ein Sicherheitsding.Fahrzeuge mit TÜV können mit dem KZK hingefahren werden wo man will, sogar ein Wochenendausflig mit dem Sportwagen ist möglich. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 28, 2016 Report Share Posted November 28, 2016 Hallo, in Kürze will ich mir einen gebrauchten PKW kaufen. Die meisten Angebote gibt es so in 100 km Entfernung. Hallo,praktisch gesehen gibt es es ähnliche Angebote vor Ort auch, evtl. andere Farbe, technisch ähnlich eines anderen Hersteller und 10 000km mehr oder weniger und auch zu angemessenden Preisen.. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted November 28, 2016 Report Share Posted November 28, 2016 Aha, Fahrzeuge ohne TÜV sind pauschal ein "Sicherheitsding". Erkläre doch bitte mal, warum. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted November 29, 2016 Report Share Posted November 29, 2016 Moin Moin ... evtl. andere Farbe, technisch ähnlich eines anderen Hersteller und 10 000km mehr oder weniger...Jetzt, nachdem du eine Nacht drüber schlafen konntest, bist du immer noch der Meinung, daß jemand der einen roten Audi mit max. 50tsd Km kaufen will auch einen am Ort stehenden schwarzen BMW mit 60tsd Km nehmen soll? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted November 30, 2016 Report Share Posted November 30, 2016 In seiner Welt: Ja... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 1, 2016 Report Share Posted December 1, 2016 wo er mir das Fahrzeug zu übergeben hat, und zwar noch zugelassen und versichert. Ich habe ihm im Kaufvertrag (ist auch so vorgedruckt) die unmittelbare Ummeldung zugesagtGab es in dem Vertrag auch eine Regelung für den Fall, daß der Käufer mit dem noch nicht umgemeldeten Fahrzeug einen Haftpflichtschaden verursacht? Man konnte die KZK in dem Zulassungsbezirk holen, in welchem "man" wohnte, völlig unabhängig vom Wohnsitz des Verkäufers.Das kann man immer noch. DasAber leider wurde diese für Bürger unbürokratische Möglichkeit am Wochenende auf Autosuche zu gehen nach vielen Jahrzehnten Existenz effizent eliminiert, weil sie einfach nicht mehr in unseren Gouvernantenstaat passte.mag also zwar den Leuten in den Kram passen, die grundsätzlich ein Problem mit praktisch jeglichem staatlichen Handeln haben, ist aber trotzdem falsch. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted December 2, 2016 Report Share Posted December 2, 2016 Bei Haftpflichtschäden springt die Versicherung des Verkäufers ein, es gibt aber keine Hochstufung. Deswegen ist im Kaufvertrag auch der Vermerk der genauen Uhrzeit der Übergabe wichtig. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 2, 2016 Report Share Posted December 2, 2016 Hm. Eine Versicherung, die freiwillig auf Geld verzichtet? Ich glaube, bevor ich mich darauf verliesse, würde ich meine Versicherung um eine entsprechende schriftliche Bestätigung bitten. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 2, 2016 Report Share Posted December 2, 2016 http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/nachhaftung-kfz/ 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted December 3, 2016 Report Share Posted December 3, 2016 Danke! Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.