Kolbenfeder 77 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Hallo, habne die keine Ahnung daß es das Schild 260 gibt? Glauben die daß durchreisende Radtouristen die Straße mehr beschädigen als Anlieger mit ihren KFZ?Durchfahrende Radtouristen sind nach STVO KEIN Anliegerverkehr. http://www.ovb-online.de/muehldorf/waldkraiburg/gemeindestrasse-puerten-nach-ecksberg-gesperrt-7001847.html Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Ich verstehe nicht, was du willst Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Hallo, Kolbenfeder, die Schäden sind ja schon da. Vermutlich geht es eher darum, sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, wenn jemand die Straße befährt und einen Schaden erleidet. Passiert dies einem Anlieger, kann man vielleicht noch sagen, dass er den Zustand der Straßen kannte und somit dementsprechend auf eigenes Risiko durchgefahren ist. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 24, 2016 Author Report Share Posted November 24, 2016 Hllo,nein, die sind echt zu blöd, auf Nachfrage kam die Antwort "Mit dem Fahrrad dürfen sie doch fahren", der Unterschied zwischen Zeichen 250 und 260 war denen nicht klar. Wohl allgemein weit verbreitet. Auch in der Pfalz, paralell zu der B48 gibt es durch die Weinberge Landwirtschaftswege, Schild 250 und Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".Und die Wegweiser des touristischen Radweg von Bad Bergzabern nach Klingenmünster sind auch für diese Wege ausgeschildert...., Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Wo ist das Problem? Die Radfahrer können doch die Umleitung fahren,wenn sie keine Anlieger sind. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Frage:1. Wie viele Fahrradtouristen werden im November erwartet?2. Welcher Radfahrer lässt sich von solchen Schildern beeindrucken? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Wo ist das Problem, die Radfahrer können ihr Ziel doch problemlos "fußläufig" erreichen, außerdem können sie ja wahlweise ihren Wohnort näher an das Ziel legen 1 Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted November 24, 2016 Report Share Posted November 24, 2016 Welch ein Skandal, daß ökologisch korrekten Radtouristen auch hier wieder keine Extrawurst gebraten wird. Alle Verkehrsteilnehmer mit Ziel Waldkraiburg oder Mühldorf werden gebeten, in dieser Zeit die ausgeschilderte Umleitungsstrecke über Ampfing zu benutzen.Anliegern wird dagegen die Benutzung der gesperrten Straße gestattet, weil diese Straße die einzige Zufahrt zu ihren Häusern ist. Und weil die Straße nur durch Anlieger weniger strapaziert wird als durch den gesamten Verkehr, einschließlich des Durchgangsverkehrs.Es ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich, daß ortsfremde Radfahrer bei der Durchfahrt geblitzt und für die Durchfahrt bestraft werden. Allerdings können sie dann den Verkehr auf der Umgehungsstrecke nicht behindern. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 24, 2016 Author Report Share Posted November 24, 2016 Hallo,eine Behörde sollte nicht derart beschildern daß mehr oder weniger die Aufforderung zur Mißachtung inbegriffen ist, Beispiel auch Bad Bergzabern-Klingenmünster. Und wie geschrieben, das sit ein Beispiel für die häufige Ignorierung des Unterschied Schilder 250 und 260. Bei der Umleitung und in der Pfalz wird die Mißachtung erwartet, das Radfahrverbot im Stuttgarter Flughafentunnel aber geahndet, das ist nicht Rechtsstaat sondern Willkür! Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 25, 2016 Author Report Share Posted November 25, 2016 Hallo,es war Gedankenlosigkeit oder Ignoranz, nach einer email zu der Behörde wurde jetzt die Beschilderung der Umleitung geändert. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Es war nicht die Behörde, sondern ein Mensch, ein Mitarbeiter der Behörde, der da was falsch gemacht hat. Und wir wissen, Menschen machen Fehler. Behörden aber nicht... uuupss... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted November 25, 2016 Report Share Posted November 25, 2016 Hallo,eine Behörde sollte nicht derart beschildern daß mehr oder weniger die Aufforderung zur Mißachtung inbegriffen istWenn du mal bei Geschwindigkeitsbegrenzungen genauso denken würdest ... Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 25, 2016 Author Report Share Posted November 25, 2016 Hallo,das wäre eine Beschilderung mit z.H 60kmh und am gleichen Mast Richtgeschwindigkeit 120km/h... Oder links und geradeaus in einer Einbahnstrasse LKW-Fahrverbot und rechts 1,5t zulässige Höchstmasse. Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted December 2, 2016 Report Share Posted December 2, 2016 Das Problem ist altbekannt. In den meisten Fällen dürften es allerdings nicht die Straßenbau-, sondern die Straßenverkehrsbehörden sein, die ihre Inkompetenz auf diese Weise zur Schau stellen. Die Straßenbaubehörden dürfen nur zur Durchführung von Straßenbauarbeiten sowie zum Schutz der Straße vor außerordentlichen Schäden den Verkehr beschränken, verbieten und umleiten (§ 45 Abs. 2 StVO). Bei Feldwegen u. ä. könnte es aber auch sein, daß die einschlägige Landesgesetzgebung z. B. zur Flurbereinigung verlangt, solche Wege nur für landwirtschaftlichen Verkehr zuzulassen und im übrigen für Fahrzeuge(!) aller Art zu sperren. Dann kann die Straßenverkehrsbehörde gar nicht anders, als diese wegerechtliche Festlegung durch Verkehrszeichen bekanntzugeben. Das sind oft noch Vorschriften aus den Sechzigern, die seitdem nicht mehr groß angepackt wurden bzw. sich bei Änderungsvorhaben an anderer Stelle sich niemand über solche Passus Gedanken gemacht hat, und im Landwirtschafts- oder Umweltministerium auch niemand auf die Idee gekommen ist, mal im Verkehrsministerium nachzufragen. Genauso wenig kümmert allerdings die meistens mit überschaubarer Professionalität gesegneten Aufsteller solcher touristischen Radbeschilderung die Tatsache, daß ausgewiesene Wege gar nicht befahren werden dürfen. Oft sind das Tourismusreferate irgendwelcher Landkreise, die einen Auftrag an irgendein mindestens genauso ahnungsloses, aber schöne Schilder entwerfen könnendes Büro vergeben, manchmal ist es auch der ADFC, dessen Mitglieder es auch nicht immer so genau nehmen mit der StVO... Übrigens bemißt sich "landwirtschaftlicher Verkehr" nicht etwa nach der Fahrzeugart, sondern ausschließlich nach dem Fahrtzweck, nämlich der Bewirtschaftung der über den so gekennzeichneten Weg zu erreichenden Feld- und Wiesenflure. Das kann, z. B. für eine Konttrollfahrt, durchaus auch der Pkw oder das Motorrad sein. Andererseits ist der Transport von Erntegut vom Hof zu einem weiterverarbeitenden Betrieb kein landwirtschaftlicher Verkehr, auch wenn er mit dem Ackerschlepper durchgeführt wird. Rührend deswegen Zusätze wie "landwirtschaftlicher Verkehr frei" unter irgendwelchen Kraftfahrstraßenschildern. 1 Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted December 5, 2016 Report Share Posted December 5, 2016 .... die Straßenverkehrsbehörden sein, die ihre Inkompetenz auf diese Weise zur Schau stellen. .....die meistens mit überschaubarer Professionalität gesegneten Aufsteller... @z282: Quote Link to post Share on other sites
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