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Hallo,

Ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe.

Am 19.08.2016 würde ich mit 130 in der 70er Zone geblitzt.

Sprich 60kmh nach Abzug der Toleranz Zuviel.

 

Das Auto war nicht auf mich angemeldet sondern auf meine Mutter, diese bekam den Zeugefragebogen und hat auf diesem die Aussage verweigert bzw. Keine Angaben zur Sache gemacht.

Also wurde die Verjährung nicht unterbrochen, und ist somit am 18.11.2016 nach 3 Monaten verjährt, wenn ich nicht falsch liege.

Heute am 21.11.2016 haben sie scheinbar herausgefunden das ich gefahren bin und ich hatte im Briefkasten einen anhörungsbogen in dem ich natürlich beschuldigt werde.

 

Frage , ist die Sache verjährt ? Oder zählt es ab dort wo sie es losgeschickt haben, allerdings ist der Postweg eigentlich nur 1-2 Tage. Das heißt der 18. war ein Freitag, eigentlich wäre es Samstag da ansonsten Montag ,und dort war es ja auch da.

 

Wie sieht es nun aus ? Bräuchte eure Hilfe.

Besten Dank im Voraus

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Der Tag der Zustellung zählt jedenfalls leider nicht :schreck:

 

Die interne Anordnung "Jetzt AHB an Sohn" bzw. der Beginn Dich zu ermitteln genügt schon - das kann auch schon zur Mitte der vergangenen Woche gewesen sein.

Der komplette Freitag wäre ja aber auch noch ausreichend gewesen.

 

Anordnung, Ermittlung und das Verschicken am Samstag wäre also die einzige Option für eine Verjährung -> extremst unwahrscheinlich

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Es zählt das Datum, an dem die Anhörung angeordnet wurde. Und das wird vor diesem Wochenende liegen, wenn Du den Brief heute im Briefkasten hattest.

 

Ich würde sagen, da hat die Bußgeldstelle sich noch einmal ganz knapp gerettet und für Dich sieht es schlecht aus.

Vielleicht hättest Du Dich schon beim Eintreffen des Zeugenfragebogens hier melden sollen. Jetzt gibt es eigentlich keine sinnvollen Reaktionen mehr.

Bist Du auf dem Bild einigermaßen zu erkennen? Wenn ja, dann ist der Fall wohl wirklich zu Deinen Ungunsten gelaufen.

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Danke für deine Antwort , wie sollte ich weiter vorgehen , sollte aus der Sache rauskommen. 😬

Auf dem AHB steht 15.11.2016, kein Entkommen mehr aus der Sache nun? Naja ne Polizistin meinte privat sie würde nicht sagen das ich das bin, allerdings haben sie mich ja nun ermittelt ? Was tun nun?

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"Auf dem AHB steht 15.11.2016" bedeutet erst einmal nur, dass die Verjährung wirksam unterbrochen wurde. Die Meinung der Polizistin zur Erkennbarkeit auf dem Foto würde ich nicht allzu hoch einschätzen. Im Zweifelsfall (= vor Gericht) entscheidet das ein teurer Gutachter, den Du dann auch noch bezahlen darfst, wenn er der Ansicht bist, dass Du auf dem Foto zu erkennen bist. Und weil Du selber gefahren bist, wird der das wohl auch so feststellen. Ermitelt haben Sie Dich, weil Deine Mutter die Aussage verweigert hat, bzw. keine Angaben zur Sache gemacht hat. Dann schaut ein Sachbearbeiter halt nach alters- und geschlechtsmäßig passenden Angehörigen inkl. Bildabgleich beim Einwohnermeldeamt.

 

Also immer noch: Da kommst Du nicht mehr raus.

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Wenn Mama die Aussage (am Anfang) verweigert hat, hat sie damit implizit gesagt: es war ein Verwandter. Ehemann oder Sohn. Nun schaut der Sachbearbeiter im Einwohnermelderamt ein paar Bilder der lieben Familie an, und schwupps hat er Dich an der Angel. Und da das alles vom PC aus geht, ist das kein Hexenwerk.

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Guck mal in der FAQ zum Absehen vom Regelfahrverbot, dann siehst Du wie hoch die Hürden dafür sind...

 

Ich sehe Deine Chancen bei diesem "Tiefflug" bei unter einem Prozent. Wenn es Dein erstes FV ist, hast Du ja vier Monate Zeit es anzutreten, dann ist schon ein neues Urlaubsjahr.

 

Und die Punkte gibt es immer.

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Hat jemand Erfahrungen gemacht ob ein Anwalt da die Strafe minimieren kann? zB keine Punkte oder kein Fahrverbot sondern nur Bußgeld ?

Die Chancen hat QTreiberin ja schon beschrieben. Aber selbst wenn die Chancen größer wären: hast Du eine RSV oder ansonsten genügend Kohle, um den Anwalt selbst zu bezahlen?

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Interessant, der Zeugenbefragungsbogen welcher an die Mutter verschickt wurde unterbricht die Verjährung nicht??

 

Nicht besonders clever war die Mutter, als sie auf den Zeugenfragebogen reagiert hat.

 

So einen Bogen ignoriert man als Halter im Regelfall besser.

 

In dem Moment wo die Mutter "die Aussage" explizit "verweigert" liegt der Schluß nahe, dass sie ein Aussageverweigerungsrecht hat. Und das hat sie eben nur wenn der Betroffene einem bestimmten Personenkreis angehört.

 

Ausserdem ist es nicht clever in Hinblick auf eine etwaige Fahrtenbuchauflage (wenn der Täter nicht rechtszeitig ermittelt ist).

 

Gruß Jens

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+60 km/h, min. 3 x Schilder "übersehen", Vorsatz kann, nicht muss, angenommen werden.

Punkt w.g. Handy ist nicht einschlägig, aber sicher nicht förderlich. Es rundet das - negative - Bild für den SB ab.

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Moin Moin

 

 

Keine Ahnung vllt 3 Schilder

Das ist dann wohl das Sahnehäubchen.

 

Dann wär es eine gute Vorbereitung für dich, wenn du von Vorsatz ausgehst.

Dann wirst du hinterher -falls die Behörde von ihm nicht ausgeht- nicht so unangenehm überrascht.

 

Um hier mal drauf zurückzukommen:

Wie sieht es nun aus ?

Alles in allem - für die Bußgeldstelle recht gut.

 

 

Gruß

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Wieso an sich wissen Sie ja nicht aus welcher Ausfahrt ich kam ? Kann ja sein das dort nur 1 Schild stand ?

Du schreibst unter P. 26 vllt 3 Schilder. Das ist die Ausgangslage. Was dem SB bekannt ist wissen wir nicht.

Du wirst auf den BGB warten müssen.

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Wieso an sich wissen Sie ja nicht aus welcher Ausfahrt ich kam ? Kann ja sein das dort nur 1 Schild stand ?

 

Jedoch stellt sich die Frage, ob Du am Messgerät bereits 130 fahren kannst, wenn Du erst die letzte Ausfahrt/Einmündung eingebogen bist. Je nachdem wie groß da der Abstand ist und wie die örtlichen Gegebenheiten aussehen.

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