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Autobahn In Der Baustelle - Foto Unbrauchbar


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Hallo zusammen,

 

ich stelle gerade Gedankenspiele über einen fiktiven Vorfall an. =)

Stellen wir uns vor, jemand wird in Brandenburg auf der Autobahn geblitzt - in einer "Baustelle", in der nicht gebaut wird, aber die Geschwindigkeit begrenzt ist. Die Polizei misst 134 km/h bei erlaubten 80. Sie verwendet ein Gerät (Poliscan speed), dessen Resultate vom Amtsgericht in Aachen bereits als unbrauchbar klassifiziert wurden. Es soll besonders anfällig sein, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Bild zu sehen sind.

Mit dem Anhörungsbogen kommt ein Passwort für das Abrufen der digitalen Beweisbilder: Diese zeigen sehr deutlich das Kennzeichen, beim Blick auf den Fahrer jedoch finden sich selbst in höchster Vergrößerung nur verschwommene, graue Schattierungen. Es ist nicht möglich, einen Menschen, oder gar ein konkretes Gesicht zu erkennen - und auf dem Bild befindet sich noch ein anderes Fahrzeug.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ich denke, es könnte eine gute Idee sein, der Behörde freundlich mitzuteilen, dass für den fraglichen Zeitpunkt mehrere Personen in Frage kommen und es dem Halter leider nicht möglich ist, den Fahrer anhand des Bildes zu erkennen. Ob man denn vielleicht ein besseres Bild zur Verfügung stellen könne.

Ein Monat Fahrverbot kämen dem fiktiven Halter sehr ungelegen und er würde sich auch nicht darum reißen, zu einer Verhandlung am Amtsgericht etwa 600 km weit anzureisen. Verkehrsrechtsschutz gibt es leider nicht.

Schöne Grüße. =)

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Moin Moin

 

 

 

... in einer "Baustelle", in der nicht gebaut wird, aber die Geschwindigkeit begrenzt ist.

Stellen wir uns vor, die Arbeiter hätten Feierabend oder Wochenende und die Fahrstreifen sind bzw. bleiben verengt.

Stellen wir uns weiter vor, daß jemand mit 134 unerlaubt dadurch kachelt. Ich würde es richtig finden, wenn dieser jemand erwischt würde.

 

 

Sie verwendet ein Gerät (Poliscan speed), dessen Resultate vom Amtsgericht in Aachen bereits als unbrauchbar klassifiziert wurden. Es soll besonders anfällig sein, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Bild zu sehen sind.

Vergiß es. Dieses Aachener Urteil ist nicht nur uralt, es es ist auch bereits bundesweit durch mehrere obergerichtliche Urteile gekippt (sehr interessant vom OLG Frankfurt und mehrere vom OLG Düsseldorf). Auch war die PTB nicht untätig und hat es ausführlich zerrissen äh kommentiert.

"Soll" anfällig sein behaupten Sachverständige, die diese Bezeichnung nicht verdienen und mit billigen Mitteln dein Bestes wollen - dein Geld.

 

 

... beim Blick auf den Fahrer jedoch finden sich selbst in höchster Vergrößerung nur verschwommene, graue Schattierungen. Es ist nicht möglich, einen Menschen, oder gar ein konkretes Gesicht zu erkennen

Du bekommst online ein komprimiertes .JPG zur Verfügung gestellt. Das Original (mit den Sicherheitsmerkmalen) ist ein hochaufgelöstes unkomprimiertes .TIF Bild mit hohem Dynamikumfang. Das bekommt aber ggf. ein antropologischer Gutachter.

Ja, es gibt trotzdem Bilder, die nicht auswertbar sind. Das sind Einzelfälle.

 

 

 

und auf dem Bild befindet sich noch ein anderes Fahrzeug.

Das, in gleicher Fahrtrichtung fahrende Fzg., darf sich nicht -auch nicht teilweise- innerhalb des Auswerterahmens befinden.

 

 

Ein Monat Fahrverbot kämen dem fiktiven Halter sehr ungelegen

Nein (Verwunderung heuchelnd) - das gabs hier ja noch nie zu lesen.

 

 

... er würde sich auch nicht darum reißen, zu einer Verhandlung am Amtsgericht etwa 600 km weit anzureisen.

Was glaubst du, wie groß die Chancen sind vom persönlichen Erscheinen entbunden zu werden, wenn die Ausrede lautet:

"Aber ich bin gar nicht gefahren" oder aber "Ich bin das nicht auf dem Bild"

Zu der HV ist ja evtl. auch ein antrop. SV geladen.

 

 

 

Gruß

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Bin ich die einzige, die die Überschrift zum lachen findet... :D (ok, den Text mit dem -allgegenwärtigen- Geweine auch...)

 

 

Ich finde das Bild auch sehr fraglich und würde auf jeden Fall um ein besseres bitten, ob Du es bekommst ist dann eine andere Frage.

Sollte tatsächlich kein besseres Bild vorhanden sein (was ich für zweifelhaft halte), hätte ich allerdings auch keinen AHB herausgeschickt. Daher gehe ich auch davon aus, dass der SB ein besseres Bild vorliegen hat.

 

 

Von daher ist es eine Abwägungssache... Du weißt ja, dass Du gefahren bist....

 

Bedeutet, entweder

> Monatskarte kaufen und den Monat zu Fuß gehen (zögere es einfach bis Februar raus, dann sind es nur 28 Tage), plus Bußgeld

 

oder

 

> 600 km Fahrtweg (zahlst Du), plus ggf. rd. 1.000 Euro für den GA, plus Zeugenauslagen, plus Gerichtskosten, plus Anwaltskosten, plus Bußgeld.

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Lass dir von den hier überproportional vertretenen Staatsdienern nicht den Mut nehmen.

Ich halte deine geplante Vorgehensweise für durchaus angebracht und sehe hier keinesfalls schlechte Chancen, trotzdem hätte sich gerade für solche Fälle eine Versicherung im Vorfeld angeboten.

 

Da ich davon ausgehe, dass die Behörde mitschneidet wenn du den Online-Bogen einsiehst, halte ich ein Ignorieren des AHB für nicht optimal in Hinblick auf die "Mitwirkungspflicht" wenn es später mal um die beliebte Gängelungsmaßnahme Fahrtenbuchauflage geht.

 

Auf die Nachfrage nach dem besseren Bild wird entweder gar nicht (Einstellung), mit der Zusendung eines Bildes oder mit einem BGB reagiert werden.

Dann kannst du dir noch lange genug überlegen, wie du weiter vorgehen willst - erst mal ohne Kostenrisiko.

 

Auch nicht auszuschließen ist ein Besuch von Nachteule oder Sobbel um dich in natura mit dem Bild in groß zu vergleichen bzw. dich mit dem Vorwurf zu konfrontieren.

 

Halte uns auf dem Laufenden.

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Mal etwas vom Thread abweichend.

 

Wenn der Behörde ein so viel besseres und tolles Bild zur Verfügung steht, warum wird das nicht auf die Webseite des Online-Portals gestellt? Dass beim Ausdruck eines Fahrerfotos auf grauem Umweltschutzpapier mit dafür untauglichem Drucker Qualität verloren geht, mag ich wohl noch glauben. Aber hier geht es um eine digitale Kopie des vorliegenden Beweismaterials.

Ich würde das Risiko eingehen, dass wirklich kein besseres Bild vorliegt. Selbst mit Bildoptimierung bin ich bei dem vorliegenden Foto zu keiner erkennbaren Gesichtskontur gekommen.

 

Ist hier noch die Unterscheidung zwischen Mitwirkungspflicht des Halters und Mitwirkungsmöglichkeit aufgrund Fotoqualität relevant?

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ich denke, die Prozesse, die das Bild auf einen Server für das Online Portal stellen, laufen alle automatisiert ab, und das Bild wird eben runterscaliert, um Speicherplatz zu sparen. Eine händische Einwirkung um eine optimale Bildqualität zu erreichen halte ich für unwahrscheinlich, da es hier ja um ein Massengeschäft geht.

 

Im vorliegenden Falle, sehe ich aber auch kaum eine erkennbare Gesichtskontur.

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Gehen wir mal rein fiktiv davon aus, daß der zuständige SB mit der Sotware "um kann" ... 1x ein bißchen am Kontrast gefummelt, dann sieht das schon ganz anders aus (sh. Anhang) ... und nicht etwa im Bereich von popeligen kb, die uns der TE hier zu Verfügung stellt, sondern von MB ... ist ja nur etwa 1000-fach bessere Qualität, das macht ja nix, das merkt ja keiner ... :whistle:

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  • 2 weeks later...

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Das angehangene Bild hat mir die Behörde freundlicherweise online zur Verfügung gestellt und ich habe mal um ein Besseres gebeten, damit ich auch bei der Ermittlung des verantwortlichen Fahrers behilflich sein kann. Ansonsten gefällt mir die Idee mit dem näher rückenden Februar. =)

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