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Geblitzt In Der Schweiz Aber Fahrzeugführer Unbekannt


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Guten Tag,

 

ich habe eine "Übertretungsanzeige" aus der Schweiz bekommen, dass mein Fahrzeug eine rote Ampel überfahren haben soll und dabei geblitzt wurde.

Ich selbst als Halter bin aber nicht gefahren, das Auto hatte ich an einen Bekannten für den Urlaub verliehen, da ich bereits eine Autobahnvignette für die Schweiz am Auto hatte und man sich das sparen wollte.

Nun soll ich, wenn ich selbst nicht gefahren bin, gegenüber den Schweizer Behörden nennen, wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren ist.

Da aber mehrere Personen mitgefahren sind und sich beim Fahren abgewechselt haben, kann ich leider nicht sagen, wer genau zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Niemand kann sich daran erinnern, über eine rote Ampel gefahren und geblitzt worden zu sein und wer wann genau gefahren ist, ist auch nicht mehr bekannt. Einigen will man sich auch nicht.

 

Auf dem Brief steht ja einerseits, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine nichtschuldige Person als Fahrer angebe. Andererseits steht auch dabei, dass ich keine Akteneinsicht nehmen darf und somit auch das Beweisfoto nicht sehen kann. Wie soll ich dann aber den Fahrer identifizieren? Ist doch völlig widersprüchlich.

Ich selber will die Strafe natürlich auch nicht zahlen, was soll ich also am besten machen?

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Wenn Du kooperieren möchtest, teilst Du den Behörden einfach mit, wem Du das Fahrzeug verliehen hast und weist darauf hin, daß Du zum tatsächlichen Fahrer nichts sagen kannst. Und wenn Du nicht kooperieren möchtest, liest Du Dich hier ein und überlegst, wie lange Du mit diesem Fahrzeug nicht mehr in die Schweiz fahren mußt / willst (wenn ich mich recht erinnere, war das wohl eine Lösungsmöglichkeit).

 

Und sonst: willkommen im RF.

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Hallo und danke für die Begrüßung und die schnelle Antwort.

 

Es hat ein wenig gedauert, bis ich gefunden habe, wie man hier auch "Beiträge älter als 30 Tage" im Forum anzeigen lassen kann (wieso ist das standardmäßig so eingestellt, finde ich sehr unpraktisch. Man denkt anfangs, das ganze Unterforum wäre leer.)

 

Nun wie auch immer, in diesem Beitrag:

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49730-geblitzt-in-der-schweiz/

ließt es sich so, als ob es am Ende sowieso an mir hängen bleibt, wenn der tatsächliche Fahrer "nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand" ermittelt werden kann. Muss ich mir mal überlegen, wie ich da weiter vorgehe.

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Nun wie auch immer, in diesem Beitrag:

http://www.radarforu...in-der-schweiz/

ließt es sich so, als ob es am Ende sowieso an mir hängen bleibt, wenn der tatsächliche Fahrer "nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand" ermittelt werden kann. Muss ich mir mal überlegen, wie ich da weiter vorgehe.

 

 

Wobei mir dieses 2014er Gesetz nach wie vor schleierhaft ist. Im Anonymverfahren (Ampeln oder bis +25kmh) gilt demnach die Halterhaftung, im ordentlichen Verfahren aber nicht. Allerdings wurde bei fehlendem Zahlungseingang in der Vergangenheit aus einer Übertretungsanzeige automatisch ein Verfahren - wurde das denn eingestellt?

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Moin Moin

 

 

das Auto hatte ich an einen Bekannten für den Urlaub verliehen,

Wußtest du, daß er Hinz und Kunz mit deinem Auto fahren läßt?

Habt ihr vorher was abgemacht bei Auslandsknollen?

Wär hilfreich.

 

Im Übrigen ist das der verantwortliche Ansprechpartner für die Schweizer Behörde.

Du könntest auch die schweizer Knolle bezahlen und dir die Kohle hier von dem Bekannten zurückholen.

Dürfte nicht schwerfallen so was zu handeln.

Probleme sollten nur auftauchen, wenn mit den Behörden Spielchen gespielt werden sollte.

 

Da du eine Vignette hast, geh ich davon aus, daß du öfter in der Schweiz bist.

Willst du bei der Einreise dort Schwierigkeiten bekommen?

 

 

Gruß

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Was ich bei der ganzen Geschichte noch zu bedenken geben möchte. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Bedeutet, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht verzollt hat, kann noch eine Forderung dazu kommen. Zollfrei wäre nur wenn der Halter mit im Auto gefahren wäre.

 

MfG.

 

hartmut

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Willst du bei der Einreise dort Schwierigkeiten bekommen?

 

Also so generell und teils auch auf den Fall bezogen: Bei Einreise über eine Nicht-Autobahn oder gar unbemannte Grenze hat man in der Schweiz üblich keine Probleme. Ich fahre jährlich in Gaißau oder Margrethen rein und bei Stablo bzw. Genf-Flughafen wieder runter, ohne Probleme und auch ohne Vignette.

 

Für diesen Fall: Wenn noch so gehandhabt wird wie vor Jahren, würden sie ein ordentliches Verfahren eröffnen und nochmals Kosten von etwa 100 Franken draufschlagen. Es gibt an der Grenze aber dann trotzdem keine "Schwierigkeiten" - wenn der Gesamtbetrag vor Ort bezahlt wird, kann man natürlich weiterfahren. Risiko ist aber, wie oben erwähnt, überschaubar.

 

 

 

das Auto hatte ich an einen Bekannten für den Urlaub verliehen, da ich bereits eine Autobahnvignette für die Schweiz am Auto hatte und man sich das sparen wollte

 

 

So nebenbei: Für die Fahrzeugabnutzung hast Du hoffentlich schon noch was kassiert? Ansonsten spart dein Bekannter wohl eher dadurch. Ist deine Karre aber nur 1ct in den Gesamtkosten teurer als seine eigene, ist der Sparvorteil schon wieder dahin.

Hab jedenfalls noch nie gehört dass man sich nur deswegen so etwas antut.

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