modelsichtung 3 Posted October 28, 2016 Report Share Posted October 28, 2016 Liebe Radarforum Community, ich bin neu hier und habe folgende Frage: Angenommen eine Schilderbrücke zeigt mir 120 als Geschwindigkeit an, die folgende Schilderbrücke ungefähr 2km weiter nur noch 60 km/h. Ist es möglich dann geblitzt zu werden, da ich als ich gebremst habe immer noch mit ca.110 km/h unter der Schilderbrücke mit 60km/h durchgefahren bin. Oder gilt die Geschwindigkeit erst ab der Brücke. Vielen Dank im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 28, 2016 Report Share Posted October 28, 2016 Oder gilt die Geschwindigkeit erst ab der Brücke.Ab Schild. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
modelsichtung 3 Posted October 28, 2016 Author Report Share Posted October 28, 2016 Oder gilt die Geschwindigkeit erst ab der Brücke.Ab Schild. MfG. hartmut D.h. Ich kann von der Schilderbrücke mit 60km/h noch nicht geblitzt werden, da erst ab da 60 gilt, richtig? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 28, 2016 Report Share Posted October 28, 2016 D.h. Ich kann von der Schilderbrücke mit 60km/h noch nicht geblitzt werden, da erst ab da 60 gilt, richtig? So ist es. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted October 29, 2016 Report Share Posted October 29, 2016 Moin Moin ...immer noch mit ca.110 km/h unter der Schilderbrücke mit 60km/h durchgefahren bin.Wenn da gemessen würde, wärst du fett im Fahrverbot Gruß Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted October 29, 2016 Report Share Posted October 29, 2016 Nicht pauschal bei einer Abstufung um 60km/h. Die Abstufungen sollen in 20km/h-Schritten erfolgen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 29, 2016 Report Share Posted October 29, 2016 Hallo, Modelsichtung, herzlich willkommen im Radarforum. Falls Du auf die Kameras anspielst, die an den Schilderbrücken hängen: Das sind in aller Regel Kameras, um die Maut zu überwachen und messen nicht die Geschwindigkeit. Es wäre ja auch unlogisch, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt erst ab Schilderbrücke und nicht schon ein paar Meter davor. Fotografieren kann man Dich aber nur, wenn Du noch vor der Brücke bist, wo noch die "alte" Beschränkung gilt. Wer allerdings die Schilderbrücke mit 50 km/h zu schnell passiert und dann nach dieser gemessen wird, hat selber schuld, denn die Dinger sind so groß, dass man sie eigentlich nicht übersehen kann. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 @nachteule In Bayern wird auf den Autobahnen häufig aus den Schilderbrücken geblitzt, man wird also zwangsläufig vorher schon gemessen. Schönen Gruß! Andi Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 @nachteule In Bayern wird auf den Autobahnen häufig aus den Schilderbrücken geblitzt, man wird also zwangsläufig vorher schon gemessen. Nö, dann war auf der Brücke davor bereits die gleiche Begrenzung angezeigt. Geblitzt wird aus der Anlage die die Begrenzung wiederholt. 2 Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 @rth Das ist schon klar, dass in so einem Fall das Limit der vorherigen Schilderbrücke gilt. Man wird trotzdem vor der Brücke gemessen in der sich die Blitzer befinden, im Gegensatz zu anderen abgesetzten Blitzanlagen, die erst nach der Schilderbrücke messen. Es ging mir um den physikalischen Messpunkt, der durchaus unterschiedlich sein kann. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted October 30, 2016 Report Share Posted October 30, 2016 @ Audi. Das ist ein uralter Hut. Durfte ich auf der A1 bei Bremen vor - sehr - vielen Jahren leidvoll feststellen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 31, 2016 Report Share Posted October 31, 2016 Hallo, Andi,In Bayern wird auf den Autobahnen häufig aus den Schilderbrücken geblitzt, man wird also zwangsläufig vorher schon gemessen.ich sehe, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Natürlich ist mir bekannt, dass es Schilderbrücken gibt, die mit Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausgestattet sind. Wenn allerdings, wie der TE es beschreibt, vor dieser Schilderbrücke eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h bestand und die Beschränkung auf 60 km/h erst ab der Schilderbrücke mit den Kameras gegolten hat, wäre es unwahrscheinlich, dass gerade an dieser Brücke eine Geschwindigkeitsmessanlage wäre, die die Beschränkung auf 60 km/h überwachen soll. Wie sollte so etwas funktionieren? Die Beschränkung beginnt ja erst, wenn das Fahrzeug unter der Brücke ist und somit könnten die Kameras weder die Front des Fahrzeugs noch das Gesicht des Fahrers ordnungsgemäß und rechtmäßig aufnehmen. Entweder gab es doch noch eine weitere Schilderbrücke mit einer weiteren Beschränkung, z. B. 80 km/h, oder der TE hat sich vertan. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted October 31, 2016 Report Share Posted October 31, 2016 @nachteule Ja, da hatte ich dich mißverstanden. Schönen Gruß! Andi Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted November 3, 2016 Report Share Posted November 3, 2016 Wenn da gemessen würde, wärst du fett im Fahrverbot@sobbel: Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.... @nachteule: Es gab/gibt schon solche Situationen, z. B. A3 Heumar, in Bayern.... Die zweite "Schilderbrücke" = VBA ist mit Blitzer ausgestattet, gemessen wird davor, da gekoppelt mit der ersten VBA davor und die zweite VBA muß verkehrsbedingt runterregeln, wie z. B. auf wegen Stau etc. Es muß also von der Dauerabzockeinstellung situationsbedingt abgewichen werden. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 4, 2016 Report Share Posted November 4, 2016 Hallo, m3, der TE geht hier aber davon aus, dass er schon direkt an der ersten Schilderbrücke, an der die Geschwindigkeit reduziert wurde, gemessen wurde und das geht technisch nun mal nicht. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 5, 2016 Report Share Posted November 5, 2016 der TE geht hier aber davon aus, dass er schon direkt an der ersten Schilderbrücke, an der die Geschwindigkeit reduziert wurde, gemessen wurde und das geht technisch nun mal nicht. @Nachteile, der TE geht von der Messung aus der 2. Schilderbrücke aus. Die soll aber eine geringere zHg. anzeigen als die 1. Brücke. Das ist technisch natürlich möglich, vorwerfbar ist aber nur die Überschreitung der zHg, welche an der ersten Brücke angezeigt wurde. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 5, 2016 Report Share Posted November 5, 2016 Hallo, rth, lies das hier doch noch mal genau durch:Angenommen eine Schilderbrücke zeigt mir 120 als Geschwindigkeit an, die folgende Schilderbrücke ungefähr 2km weiter nur noch 60 km/h. Ist es möglich dann geblitzt zu werden, da ich als ich gebremst habe immer noch mit ca.110 km/h unter der Schilderbrücke mit 60km/h durchgefahren bin. Oder gilt die Geschwindigkeit erst ab der Brücke.Richtig ist, dass er davon ausgeht, dass die Messung an der zweiten Schilderbrücke stattgefunden hat. Die erste hat 120 angezeigt und die zweite 60. Der TE hat nun diese zweite Schilderbrücke mit 110 passiert und befürchtet, dass er nun von dieser Schilderbrücke aus, an der die 60er Beschränkung begonnen hat, geblitzt wurde, und das ist nun mal schlicht und ergreifend nicht möglich. Anders wäre es, wenn er diese zweite Schilderbrücke z. B. mit 180 km/h passiert hätte und geblitzt worden wäre, denn dann könnte man ihm eine Überschreitung der bis zu dieser Schilderbrücke erlaubten zHG von 120 km/h um ca. 50 km/h vorwerfen (Tachovoreilung, Toleranzen sind ja noch abzuziehen). Die erlaubten 60 km/h ab Schilderbrücke würden aber auch dann noch nicht zum Tragen kommen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 6, 2016 Report Share Posted November 6, 2016 Hallo, rth, lies das hier doch noch mal genau durch: Angenommen eine Schilderbrücke zeigt mir 120 als Geschwindigkeit an, die folgende Schilderbrücke ungefähr 2km weiter nur noch 60 km/h. Ist es möglich dann geblitzt zu werden, da ich als ich gebremst habe immer noch mit ca.110 km/h unter der Schilderbrücke mit 60km/h durchgefahren bin. Oder gilt die Geschwindigkeit erst ab der Brücke. Richtig ist, dass er davon ausgeht, dass die Messung an der zweiten Schilderbrücke stattgefunden hat. Die erste hat 120 angezeigt und die zweite 60. Der TE hat nun diese zweite Schilderbrücke mit 110 passiert und befürchtet, dass er nun von dieser Schilderbrücke aus, an der die 60er Beschränkung begonnen hat, geblitzt wurde, und das ist nun mal schlicht und ergreifend nicht möglich. Anders wäre es, wenn er diese zweite Schilderbrücke z. B. mit 180 km/h passiert hätte und geblitzt worden wäre, denn dann könnte man ihm eine Überschreitung der bis zu dieser Schilderbrücke erlaubten zHG von 120 km/h um ca. 50 km/h vorwerfen (Tachovoreilung, Toleranzen sind ja noch abzuziehen). Die erlaubten 60 km/h ab Schilderbrücke würden aber auch dann noch nicht zum Tragen kommen. Viele Grüße, Nachteule@Nachteule, wir schreiben an einander vorbei. Natürlich kann der TE aus der 2. Brücke geblitzt werden, vorwerfen kann man ihm jedoch nur Überschreitung der zHg., die von der 1. Brücke angezeigt wurde. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2016 Report Share Posted November 6, 2016 Hallo, rth, nicht wir schreiben aneinander vorbei, sondern Du an mir Die erste Schilderbrücke zeigt 120 km/h an, die zweite 60. Selbst, wenn an der zweiten gemessen wird, ist es nicht möglich, dass er geblitzt wird, wenn er diese mit 110 km/h passiert, denn er hat ja keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 6, 2016 Report Share Posted November 6, 2016 Hallo, rth, nicht wir schreiben aneinander vorbei, sondern Du an mir Die erste Schilderbrücke zeigt 120 km/h an, die zweite 60. Selbst, wenn an der zweiten gemessen wird, ist es nicht möglich, dass er geblitzt wird, wenn er diese mit 110 km/h passiert, denn er hat ja keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Hallo Nachteule, nur als Beispiel: Auf der A 40 in Essen wurden 2015? hunderte Autofahrer geblitzt, obwohl sie sich an die zHg. gehalten haben. Technischer Fehler.Vorgeworfen wurde ihnen danach nichts. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2016 Report Share Posted November 6, 2016 Hallo, rth, das ist doch wieder was ganz anderes. Wir reden nicht von technischen Defekten. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted November 6, 2016 Report Share Posted November 6, 2016 der TE geht hier aber davon aus, dass er schon direkt an der ersten Schilderbrücke, an der die Geschwindigkeit reduziert wurde, gemessen wurde und das geht technisch nun mal nicht. Ich habe mal den Part deines Beitrages gekennzeichnet den ich meine. Technisch kann es durchaus passieren, das der TE geblitzt wurde, ob wegen eines Defektes oder aus sonstigen Gründen. Rechtlich ist es aber nicht relevant, denn die zulassige Höchstgeschwindigkeit gilt ( wie hier unbestritten) erst ab Schild.OT: Ist am Elzner Berg an der A 3 die rechte Spur für LKW nicht auf 40 km/h begrenzt? Wenn ein PKW mit 100 km/h auf diese Spur durch die Anlage fährt kann er geblitzt werden. Die Fotos sollen auch aussortiert werden - habe ich gehört. Stimmt das? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted November 6, 2016 Report Share Posted November 6, 2016 Hallo, rth,Technisch kann es durchaus passieren, das der TE geblitzt wurde, ob wegen eines Defektes oder aus sonstigen Gründen.technisch kann es auch sein, dass er im weiteren Verlauf an jedem weiteren Blitzer geblitzt wird und dass ihm zwischendurch sogar ein Reifen platzt. Hier geht es nur darum, was Tatsache ist. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
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