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Wer Trägt Die Haftkosten Der Erzwingungshaft In Bußgeldsachen?


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Ich habe intensiv gegoogelt, aber nichts wirklich ahndfestes finden können.

 

Meine Frage nochmal: Wennn sich jemand beharrlich weigert einen Bußgeldbescheid zu bezahlen und ein Beschluss über Erzwingungshaft ergeht. Wer trägt die Kosten der Haft?

 

Im Internet konnte ich dazu nur Vermutungen lesen, aber nichts handfestes.

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Hallo, Juschi,

 

diese Kosten werden in erster Linie von der Allgemeinheit getragen, genauso, wie alle anderen Haftkosten durch echte Straftäter.

 

Wenn ich mich recht entsinne, gab es vor einiger Zeit mal die Klage eines Häftlings, der erreichen wollte, dass den Häftlingen für ihre Arbeit im Gefängnis ein Mindestlohn gezahlt werden müsste, damit sie nach der Haftentlassung ein finanzielles Polster haben.

 

Kann man m. E. gern einführen, wenn man umgekehrt die Unterbringungskosten gleich wieder von diesem Gehalt abzieht.

 

Nichts da mit freier Kost oder Logis. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

Ich versuch mal über Umwege zu den Bestimmungen zu kommen:

 

Man müßte bei § 171 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) anfangen.

Da steht u.a. drin, daß für den "Erzwingungshäftling" die Bestimmungen des StVollzG zumindest teilweise anzuwenden sind.

Der § 50 StVollzG ist ausdrücklich nicht anzuwenden, da gehts um Haftkostenbeiträge (das wär vermutl. zu einfach und zu eindeutig). Anzuwenden ist aber der § 121 StVollzG.

Der sagt, von wem u.a. Kosten zu tragen sind.

Der sagt auch, daß die §§ 464 - 473 StPO für "Erzwingungshäftlinge" gültig sind.

Da könnte evtl. versucht werden über die §§ 464a und 465 StPO Kosten wieder reinzuholen.

 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__171.html

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__121.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464a.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__465.html

 

 

Alles ohne Gewähr.

 

Aber in jedem Urteil, jedem Beschluß und jeder Entscheidung eines Gerichtes steht die Kostenentscheidung.

Also weiß jeder der einsitzt, was und wieviel er zu zahlen hat.

 

 

Gruß

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Das Prinzip Erzwingungshaft ist relativ einfach.

 

Jemand soll gezwungen werden ein Bußgeld oder eine Verwarnung zu bezahlen.

 

Zahlt er nicht, dann wird versucht zu pfänden.

 

Ist die Pfändung erfolglos kommt die Androhung einer Erzwingungshaft die abgewendet werden kann indem das Bußgeld bezahlt wird.

 

Wird nicht bezahlt kommt ein Gerichtsbeschluss und die Ladung zum Haftantritt.

 

Sollte dann immer noch nicht gezahlt werden, und die Haft nicht angetreten werden, kommen die Kollegen von Blau-Weiß und spielen Taxi.

 

Nach der Erzwingungshaft ist das Bußgeld noch offen, und es kommt zusätzlich noch die Rechnung für den Aufenthalt im Hotel Viereck.

 

So wie ich mitbekommen habe, weiß die Verwaltung, ist die Pfändung für das Bußgeld fruchtlos, so wird auch eine weitere Pfändung fruchtlos sein. Dann wird recht schnell das Bußgeldverfahren und das betreiben Kosten für die Erwingungshaft eingestellt.

 

Vom Prinzip her dürfte Erzwingungshaft nur angeordnet werden, wenn jemand auf irgendeine Art zahlen könnte und nicht will, und wenn es nur paar Euro im Monat sind. Kann das Bußgeld nicht bezahlt werden weil jemand völlig mittellos ist, dann darf auch keine Erzwingungshaft angeordnet werden.

 

Erzwingungshaft kann für ein Bußgeld nur einmal verhängt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Sehr gut recherchiert, Hartmut !

Während meines Dienstes war ich auch ein paar Jahre als Vollziehungsbeamter im Einsatz. Wenn ich ein Bußgeld, meist vom Arbeitsamt ausgestellt, beizutreiben hatte, wies ich gerne auf die Folgen der Nichtzahlung hin, was dann - auch in den schwierigen Fällen - zur Zahlung führte.

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Wenn jemand Geld hat würde doch dann im Vorfeld eine Kontofändung durchgeführt werden, oder?

Irgendwo ist bei Pfändungen auch eine Grenze. Es muss dem wo gepfändet wird, soviel belassen werden das er den Lebensunterhalt bestreiten kann.

 

Für die Behörde wäre es auch einfacher wenn wenigstens Ratenzahlung gemacht würde. Es ist doch ein gewisser Aufwand notwendig wenn jemand in Erzwingungshaft muss.

 

MfG.

 

hartmut

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