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An Der Roten Ampel Handy In Der Hand Gehalten - Chance Durch "mot


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Hallo Freunde

 

Ich persönlich kann es nicht begreifen, wie manche Beamte sich aufführen, einfach mal nicht Neune gerade sein lassen können.

 

Was ist passiert?

 

Donnerstag Nacht 02:30 Uhr an einer Hamburger Hauptkreuzung am Stadtrand.

Ich stehe an einer roten Ampel, kein Auto weit und breit. Es ist halt unter der Woche nachts.

 

Ich halte mein Handy in der Hand und surfe.

 

Links auf der Nebenspur neben mir bemerke ich ein Polizeiwagen. Ich schaue nicht rüber, aber lege mein Handy sofort weg. 15 Sekunden später springt die Ampel auf Grün. Ich fahre los, und werde natürlich ne minute später angehalten

 

Den Rest könnt ihr euch denken. Ich war stinksauer, hab gefragt, welche Verkehrsgefährung von mir ausging wenn ich an einer roten Ampel mein Handy in der hand hielt nachts um halb 3? Und ob sie irgendwelche Quoten erfüllen müssen. Was soll ich sagen, ich war stinksauer.

 

Nun ist mir was ins Haus geflattert.

 

Bußgeldbescheid 75 Euro plus Gebühr und Auslagen 103,50 Euro.

 

Darunter steht: Die Geldbuße wurde erhöht weil im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes bereits mehrere Eintragungen erfasst sind.

 

Das bezieht sich übrigens auf eine Fahrt über eine rote Ampel vor 1 Jahr, was ich garnicht begangen habe. Ich bin da bis vors gericht gegangen, habe die Richterin um Verkehrsvideos gebeten, ich war das nicht. Der Polizist hat mich verwechselt, den ich kam aus einer anderen Richtung und bin über besagte Ampel überhaupt nicht gefahren. So ein Skandal. Das aber nur am Rande.

 

Meine Frage ist, lohnt sich ein Widerspruch in meinem jetzigen Fall?

 

Ich habe nämlich gelesen, dass wenn das eigene Auto über eine Start -Stop Automatik verfügt, dass man dann argumentieren kann, dass der Motor an dem Ampel aus war, und somit man das Recht hat mit dem Handy zu machen was man möchte. Gerichte haben wohl auch so entschieden.

 

Ich hab in meinem Auto eine Start -Stop - Automatik. Ich könnte also argumentieren, dass der Motor aus war.

 

"Problem" ist halt, dass ich garnicht weiß, ob ich in dem Moment den Motor an hatte oder nicht. Manchmal deaktiviere ich die Start-Stop Automatik manuell über die entsprechende Taste. Was die Beamten im Bericht geschrieben haben, ob sie darauf geachtet haben überhaupt, kein Plan. Die haben ja nicht das Fenster runtergemacht und zugehört? Gut, vielleicht war deren Auto selber aus, weil die auch Start Stop haben, keine Ahnung.

 

Was soll ich machen?

 

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..........Darunter steht: Die Geldbuße wurde erhöht weil im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes bereits mehrere Eintragungen erfasst sind.........

 

...........Was soll ich machen?

Am besten weitermachen wie bisher.

 

Bei manchen ist die Lernkurve halt etwas flacher.

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Ist auch ein bisschen unfair, den Beamten vorzuwerfen irgendwelche Quoten zu erfüllen.

 

Dazu kommt noch dein Fehlverhalten, was es gar kein Fehlverhalten war, welches ein Gericht aber wohl anders gesehen hat

 

 

 

Trotzdem ist der Punkt mit der Start Stopp Stopp Automatik interessant. Wenn ich dazu noch keine Rechtsprechung gibt, beziehungsweise keine Kommentierung, dann solltest du jeden Fall vor Gericht gehen...

 

... ich könnte mir sogar vorstellen, dass diese Argumentation gereift.

 

 

.... vielleicht hätte das sogar vor Ort gereicht, aber wenn man den Beamten vorwirft Quoten zu erfüllen und sich sauer verhält, dann werden neune bestimmt nicht gerade. Da greift eine sogenannte Wald Formel. Aber es gibt dann eben noch die andere Formel, wer das Unrecht begeht muss zahlen, Freundlichkeit führt also auch nicht unbedingt zum Auge zudrücken aber zu einem netteren Umgang

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Also ich würde das Argument mit dem Motor ziehen, da bei Motor aus keine OWi vorliegt.

 

Zugleich würde ich auf die Start&Stopp-Automatik hinweisen.

 

Ob es was bringt, Versuch macht klug und bis auf ein paar Auslagen hat man nichts zu verlieren.

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Hallo, Parlox2,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

In Deinem Fall scheint der Ton die Musik gemacht zu haben.

 

Wenn man gleich lospöbelt und unsachlich wird, darf man sich nicht wundern, wenn die Bereitschaft, es bei einer ganz normalen Kontrolle und vielleicht einem belehrenden Gespräch über die Handynutzung im stehenden Fahrzeug zu belassen, gegen Null geht.

 

Jetzt stellt sich natürlich auch noch die Frage, wann Du das Handy in die Hand genommen hast.

 

War es erst, als Du schon eindeutig gehalten hast oder kann es sein, dass die Beamten Dich schon vorher mit dem Handy in der Hand gesehen haben?

 

Zur Start - Stop - Automatik:

 

Viele Streifenwagen sind damit ebenfalls ausgestattet und wenn die Kollegen ein wenig Erfahrung haben, werden sie wohl mal kurz, am besten bei offenem Fenster, gelauscht haben, ob man bei Deinem Auto den Motor hören konnte.

 

Sollte dem so sein, hast Du schlechte Karten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Moin Moin

 

 

 

Ich persönlich kann es nicht begreifen, wie manche Beamte sich aufführen, einfach mal nicht Neune gerade sein lassen können.

Warum sollte der Beamte Neune gerade sein lassen?

Denkst du, du hast einen Anspruch auf eine Sonderbehandlung gegenüber einem anderen Bürger?

Ich persönlich kann nicht begreifen, wie manche Bürger sich aufführen, achte ungerade sein lassen und sich feisterweise über Gesetze hinwegsetzen.

 

Die Start-Stopp Ausrede wird -hoffentlich- nicht ziehen.

Auch den Kollegen werden diese Urteile bekannt sein und entsprechend geguckt oder gehört haben daß der Motor lief.

 

 

Die haben ja nicht das Fenster runtergemacht und zugehört?

Da würd ich nicht drauf wetten.

Wenn der Auspuff dampft reicht das auch.

 

 

keine Ahnung.

Genau.

 

 

Gruß

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Wenn der Einspruch nicht stattgegeben wird, wird die Sache ans Amtsgericht abgegeben, allerdings nicht an deinem Wohnort, sondern da wo die Tat passiert ist.

 

Gerichtskosten sind hierbei minimal. Lediglich die Auslagen der Zeugen könnten ein wenig kosten, wenn diese ihre Auslagen ersetzt bekommen wollen.

Aber solange wird die Verhandlung ja nicht dauern.

 

Und es geht ja nicht unbedingt um das Geld, sondern der Punkt ist das Problem.

Denn die können sich auch ansammeln.

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Hallo, Gast225,

Und es geht ja nicht unbedingt um das Geld, sondern der Punkt ist das Problem.

Denn die können sich auch ansammeln.

stimmt.

 

Dabei sind die Punkte, die man wegen Handyverstößen sammelt, die sinnlosesten von allen, denn diese Punkte kann man durch konsequentes Nichtbenutzen des Handys währen der Fahrt ganz leicht verhindern.

 

Trotzdem schaffen es viele VT, gleich mehrere dieser Punkte zu sammeln und heulen dann rum, wenn es an den Führerschein geht. :wand::wand::wand:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Gerade die sog. Handyverstöße kann ich nicht verstehen. Selbst der "billige" Kleinstwagen meiner Tochter hat eine werksseitige Freisprecheinrichtung per Bluetooth, kann auch per Sprachbefehle genutzt werden. Nachrüstlösungen kosten auch nicht die Welt, weniger als einmal erwischt werden.

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Tja, wenn Du richtig gelesen hättest (....habe mein Handy in der Hand und surfe.....)..... ;)

Da kann auch die teuerste FSE nicht mit dienen.

Unabhängig davon, dass es Unfug ist, an einer roten Ampel zu meinen, surfen zu müssen. Weil, soooo lange ist keine Ampel rot.

Aber die heutige Jugend bekommt ja schon Entzugserscheinungen, wenn sie nicht alle 2 Minuten ihr Fratzenbuch checken kann.

 

Grüße

Wolle

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"Alle neune gerade sein lassen" - das hat sich der TE sicher mit dem Hinweis auf die Quotenerfüllung versaut - vielleicht wäre es ja bei nem "dududu" geblieben.

Etwas "rumsurfen" bei ner üblichen Umlaufzeit von 90 Sek. bringt es auch nicht so richtig - auch nicht nachts um drei.

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  • 6 years later...

Hier mal die Info 7 Jahre später: Die Start-Stop- Automatik hatte dazu geführt, dass nach dem Widerspruch das Bussgeld erlassen wurde. Ich musste also nichts zahlen. 

Ich habe seitdem eine Handyhalterung, so dass Ich das Handy nicht in der Hand halten muss. Punkte habe ich keinen einzigen mehr in Flensburg. 

Ich finde es immer schade, wenn Leute sich auf Gesetze und Regeln berufen, die völlig sinnbefreit sind! Als läge der Sinn eines Gesetzes in sich selbst. Allein schon die Logik, dass es per Gesetzgeber einen strafrechtlichen Unterschied macht, ob der Motor an ist oder nicht, zeigt, wie frei jeglicher Logik diese Regelung ist. Gesetze sind dafür da, uns zu dienen, nicht umgekehrt! 

Wenn Ich im fließenden Verkehr tagsüber durch die Straßen bretter und dabei am Handy bin, stelle Ich eine Gefahr für den Verkehr dar. Nachts als einziger Verkehrsteilnehmer an einer Ampel stehend macht es sowas von keinen Unterschied, ob Ich dabei einen Hamburger essen, mir eine Zigarette anzünde, mir die Haare frisiere, oder am umfangreichen Multimediaprogramm des Autoradios begnüge, usw. 

Im Übrigen darfst du rechtlich surfen, Filme gucken, usw, alles während der Fahrt und Autobahn, selbst in gefährlichen Situationen, solange (!) du das Handy nicht in die Hand nimmst. Soviel zur "Logik" der tollen Gesetze. 

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