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Was Ist Hier Verkehrt?


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Ich habe ein kleines Ratespiel für euch, Es geht um den schwarzen PKW. Dieser hat ein Tiket vom Ordnungsamt bekommen. Nein, Parkraumbewirtschaftung war es nicht, Parkschein lag ordnungsgemäß aus. Nein, es hat auch nichts mit dem Behindertenparkplatz zu tun. Jetzt wirds spannend: was meint ihr? Welcher Vorwurf und wie teuer?

 

PS: kann ein Mod bitte mal den Titel berichtigen? :)

post-1867-0-65081700-1476708298_thumb.jpg

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Anhand dieses Bildes (Blickwinkel) ist das Schwarze FZ auf alle Fälle noch in der Einfahrt, wenn auch nur für wenige Zentimeter.

 

Deutlich steht er mit den Vorderrädern im Behindertenparkplatz.

 

Wie der Vorwurf lautet weis ich aber nicht.

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Würde mal auf Parken auf der Baumscheibe sagen. Das ist glaube ich nicht im Bußgeldkatalog, sondern in der Grünflächenverordnung was es kostet. Hat jede Gemeinde eine eigene.

 

Sonst bliebe nur noch,parken außerhalb markierter Flächen.

 

MfG.

 

hartmut

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Der Vorwurf lautet: 112272.B Parken <5 Meter hinter Einmündung. Konkretisierung: Feuerwehrzufahrt

 

Nun ja, eine Hauszufahrt mit abgesenkten Bordstein ist bei mir keine Einmündung. Ich kenne diese 5m Regel bei Straßenecken aber nicht bei Einfahrten. Das das Fahrzeug in der Feuerwehrzufahrt steht kann ich nicht sehen. die Fahrzeuge in der Durchführung, die die Zufahrt blockieren, haben kein Ticket.

 

Dazu kommt noch, das die Automarke auf dem Ticket falsch ist. Ich weiss nicht ob die krampfhaft nach einem Grund gesucht haben nachdem der Parkschein ok war. Ob sich ein Einspruch lohnt?

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Parken außerhalb Markierungen gibt es, aber nur in Verkehrsberuhigten Zonen. Dort darf man nur innerhalb der Markierungen parken. In diesem Fall hier steht der Berechtigte für den Behinderten Parkplatz bereits auf seinem Platz (der weiße Transporter) und vor diesem Transporter ist Halteverbot wegen Spurverschwenkung Richtung Gehweg. Er kann also einfach nach vorne raus fahren falls jemand meint das man hinten zu dicht dran steht,

 

Das Fahrzeug steht ordnungsgemäß auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg. Er ist halt nur auffällig lang. Wäre das ein Smart ....

 

Jedenfalls ist der Vorwurf falsch. Es ist keine Einmündung und für Einfahrten kann ich beim besten willen keine solche Regelung finden. Die Feuerwehreinfahrt ist auch nicht behindert (meiner Meinung nach). Noch mal ein Bild aus einer anderen Perspektive.

post-1867-0-95546000-1476715956_thumb.jpg

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Ich kenne die Stelle nicht, es sieht jedoch für mich so aus als ob dort gedacht ein Parkplatz entstanden sein soll.

Nun hast du dort irgendwie eine Lücke gefunden dich ebenfalls an diesen einen Parkplatz zu stellen, sozusagen als zweites Auto.

 

So ein bisschen bist du mit der VorderSchnauze im Bereich des zugewiesenen Behindertenparkplatz.

 

Der Vorwurf, der dir gemacht wurde, scheint jedoch falsch zu sein. Es ist keine Einmündung.

 

Vielleicht ist die hintere Stoßstange noch einen Zentimeter über dem abgesenkten Bordstein?

 

Wie gesagt es sollte dort nur ein Auto parken, so sieht es zumindest aus.

Will man tatsächlich das dort nur ein Auto parkt, will man dir also ein Falschparken vorwerfen, dann muss man einen anderen Vorwurf finden. Er jetzt gewählte scheint falsch zu sein.

 

Eine andere, deutlichere Beschilderung halte ich persönlich für nicht erforderlich, da ich die Ansicht vertreten dass insgesamt weniger Schilder im Verkehrsraum aufgestellt werden sollten da man deutlich erkennen kann was wie wo gemeint ist. Wenn jemand tatsächlich in irgendeine Lücke rein drängt, wo es nicht passt, dann muss man eben ein Vorwurf finden und ihn abkassieren. Wie gesagt ich wünsche mir nicht mehr Schilder, sondern eine andere grundsätzlich Auffassung und Auslegung der StVO. Dess du hier grenzwertig den Behinderten einschränkt ist ja wohl von anerkannt worden?

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Eine Behinderung des Transporters kann ich auch ausschließen. Ok, der schwarze ist dicht dran, aber das wird ja nicht beanstandet. Wie gesagt, vorne ist alles frei. Wenn jemand von der Stadt der Meinung ist das diese Lücke kein Parkplatz sein soll dann würde es reichen es als Sperrfläche zu markieren.Problem gelöst und einsehbar. Bis auf die Tatsache, das der schwarze Wagen vorne etwas übersteht und hinten bündig (ich habe jetzt kein CM-Maßband angelegt) kann ich den zur Last gelegten Verstoß nicht nachvollziehen. Da der Wagen auch nicht in der Einfahrt steht greift hier auch nicht der Tatbestand einer zugeparkten einfahrt, was durchaus für die anderen Fahrzeuge gelten mag.

 

Ich kann die Intention des Tiket-Schreibers sogar verstehen aber es scheint keine Owi aus dem Katalog zu geben die das stehen dort belasten könnte.Kann bei einem Widerspruch nachträglich ein anderer Verstoß konstruiert werden oder ist mit dem stattgeben des Widerspruchs aufgrund der falschen Beschuldigungen inkl falschen Fahrzeugmodells die Sache erledigt? Bislang sinds nur 10€ und wenn es mit 70cent für ne Briefmarke erledigt ist ist es auch ok.

 

Da stehen übrigens immer Autos wenn es der Transporter zulässt indem er weiter vorne steht.Parkplätze sind da etwas knapp und so nimmt man was man kriegen kann. Na, warten wir mal ab wie das weiter geht.

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Das meine ich auch und das kann man auch vorwerfen. Sind es ja nicht nur cm sonder sogar ein drittel Wagen.

 

Was wird denn jetzt vorgeworfen?

 

Einfahrt könnte schon sein, wenn man cm genau misst. Absenkung kann auch sein (sind ja zwei paar Stiefel)

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Der Beitrag ging mir durch die Lappen.

 

Hatte ja direkt auf den Beitrag über deinem geantwortet und so diesen gar nciht mit bekommen.

 

Die Tatbestandsnummer 112272 ist wegen Parken näher als 5m zu Schnittpunkt der FB-Kanten.

 

Wie können die 5 m hier gemessen werden, wenn nur eine FB-Kante vorhanden ist?

Eine FW-Zufahrt sehe ich im Übrigen auch nicht.

 

Ich würde gegen den Vorwurf vorgehen.

Keine Einmündung/Kreuzung > keine Fahrbahnkanten > keine 5-m-Regel.

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Die Feuerwehrzufahrt ist der Durchgang im Bild im ersten Post. Oben über dem Durchgang ist das Schild. Ansonsten kann ich da auch nur zustimmen. Ich will nur sicher sein, das mir da keine Regeländerungen in der letzten Zeit durch die Lappen gegangen sind. Kann ich mir aber nicht vorstellen, da es sonst in der Stadt keine Parkplätze mehr geben würde :) Auch mit intensiven suchen per google kann ich in Zusammenhang mit Feuerwehrzufahrten keine 5m Regel finden.

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ohhhh - ich habe einen Behördenmitarbeiter bei einem Fehler erwischt.

Der muss geteert und gefedert werden - oder zumindest muss die BLUT oder sonstige Presse informiert werden.

Ist aber auch ne Unverschämtheit dem Lieben Zarzal, der so schön halb in einer markierten Fläche steht und dann noch einen Behindertenparkplatz beeinträchtigt mit so einer unverschämt falschen OWi zu belästigen.

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Es mag sein, daß da jemand ein Schild hingehängt hat, aber es ist keine Feuerwehrzufahrt nach DIN.

 

In By wäre sowas nicht Siegelfähig ;)

 

Und hier werden nur gesiegelte FW-Zufahrten als amtliche anerkannt.

 

Wie soll denn da irgendwas rein, wenn dort PKWs im Weg parken, oder Bügel oben sind? :lol:

 

Daher bleibe ich bei meiner Satz: Ich sehe keine Feuerwehrzufahrt.

 

@hawethie: Da vom VT millimetergenaues Verhalten verlangt wird, muß die Behörde noch genauer arbeiten.

So ist der Knöllchenschreiber hier wirklich fehl am Platz und sollte einen anderen Job machen.

Denn einen Tatbestand sehen der nciht vorhanden ist, dafür einen eindeutigen Regelverstoß nicht erkennen können, ist nun mal das gegenteil von professionell.

Das ist einfache :shit: gearbeitet

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Hallo, Zarzal,

 

der Tatvorwurf, der auf dem Ticket genannt wurde, mag falsch sein.

 

Das hier

Eine Behinderung des Transporters kann ich auch ausschließen.

sehe ich allerdings anders.

 

Wenn es sich bei dem Transporter um ein Fahrzeug handelt, das Rollstuhlfahrer transportiert, die durch die Heckklappe über eine Rampe oder eine Hebebühne in das Fahrzeug gelangen, stehst Du eindeutig zu nah an dem Fahrzeug.

 

Selbst, wenn dem nicht so sein sollte, finde ich es rücksichtslos, so dicht an einem anderen Fahrzeug zu parken, dass man die Hecktüren nicht mehr öffnen kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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in Zusammenhang mit Feuerwehrzufahrten keine 5m Regel finden.

Vor ganz langer Zeit hatte ich mal ein Urteil gefunden, da ging es darum das auch der Radius zum einbiegen in die Feuerwehrzufahrt dazu gehört. Also nicht nur der abgesenkte Bereich als solcher.

 

Das sind im Prinzip auch nur Spitzfindigkeiten.

 

MfG.

 

hartmut

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Er kann also einfach nach vorne raus fahren falls jemand meint das man hinten zu dicht dran steht

Genau. Und dann hält er im Halteverbot an, klappt die Rampe aus und lädt den oder die Rollis ein. Wenn der Fahrer nicht selber im Rolli sitzt und somit gar nicht erst hinters Steuer kommt.

 

Das Fahrzeug steht ordnungsgemäß auf der Fahrbahn

Nein. Es steht teilweise auf einem Behindertenparkplatz und behindert dadurch andere VT.

 

Jedenfalls ist der Vorwurf falsch.'

Das mag sein. Sei froh, daß sie Dich nicht wg. der Behinderung etc. abgeschleppt haben.

 

Eine Behinderung des Transporters kann ich auch ausschließen.

Die Begründung dafür würde mich interessieren. Der kriegt ja nicht mal die Tür auf.

 

Wenn jemand von der Stadt der Meinung ist das diese Lücke kein Parkplatz sein soll dann würde es reichen es als Sperrfläche zu markieren.

Die Lücke hinter der Parpklatzmarkierung ist jedenfalls für ein Fahrzeug dieser Größe kein Parkplatz.

 

Bis auf die Tatsache, das der schwarze Wagen vorne etwas übersteht

Siehe oben.

 

aber es scheint keine Owi aus dem Katalog zu geben die das stehen dort belasten könnte.

Parken auf einem Behindertenparkplatz mit Behinderung.

 

Da stehen übrigens immer Autos wenn es der Transporter zulässt indem er weiter vorne steht.Parkplätze sind da etwas knapp und so nimmt man was man kriegen kann.

Schade, daß man die Owi-Taxe nicht aufgrund solcher blöden Ausreden unangemessen erhöhen kann. Warum stellst Du Dich nicht hinter das Taxi oder parkst die linke Einfahrt zu?

 

Und auch wenn ich weiß, daß der MA der Stadt hier offensichtlich nicht richtig geschaltet hat, nochmal ganz deutlich, falls das oben nicht klar genug rüberkam: es kotzt mich an, mit welcher Sch...-Arroganz irgendwelche körperlich nicht behinderten Vollhonks glauben, körperbehinderten VT und ggf. ihren Begleitern das Leben schwer machen zu dürfen. Ich bin mir sicher, daß würde sich ziemlich flott ändern, wenn in solchen Fällen konsequent abgeschleppt würde und der Fahrer für vier Wochen nur im Rollstuhl am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfte.

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Es geht nicht um den Transporter, aber ok. Noch so viel Dazu: der steht dort leer weil die Firma da ist zu der er gehört. Dort lädt er nicht. Aber das war ja auch nicht die Frage. Meine Frage ist geklärt, danke dafür.

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Weißt Du wie der berechtigte sein Fahrzeug entert? Falls durch die Hecktüren, hätte er jetzt ein Problem. Eventuell haben sich die Erdenker des Sonderparkplatzes ja auch gedacht: dahinter wird sich keiner mehr hinstellen, Lücke zu klein.

Der Vorwurf ist trotzdem falsch. Da die Örtlichkeit normalerweise mit aufgenommen wird, sollte die Widerlegung kein Problem sein und Du aus der Nummer rauskommen. Falls allerdings Fotos gemacht wurden, kann der Schuss nach hinten losgehen.

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Nebenaspekt, dieAbstellung des roten Fahrzeuges in der Feuerwehrzufahrt?

 

Im Übrigen bin ich gegen Absperrpoller als "hardware", egal ob Feuerwehrzufahrt, um Gehwegparken zu unterbinden, neben Fußgängerüberwegen, Vorplätzen mit Halteverbot gekenzeichnet usw.

 

Die Einhaltung der Vorschriften nicht mit teuren Baumaßnahmen erzwingen zu Lasten der öffentlichen Kassen sondern mit sehr hohen Ordnungs- oder Bußgeldern inkl. unverzüglichen Abschleppen und hohen Einnahmen herbeiführen.

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Die Zufahrt ist doch vor der Einfahrt.

 

Nach der Einfahrt sind Stellplätze, daher auch die Absperrbügel. Ist doch normal sowas.

 

Aber auch deshalb erkenne ich keine Feuerwehrzufahrt. Sie erfüllt nicht die Vorraussetzungen nach DIN

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Wenn der Fahrdienst dort seinen Sitz hat, dann wird das FZ ausserhalb der Fahrten dort stehen und so hat es keine Berechtigung dort zu parken.

Falsch:

Es ist kein allgemeiner Behinderten Platz sondern einer mit Nummer nur für dieses Fahrzeug.

 

Aber das FZ abstellen ohne daß ein Behinderter dabei ist, ist falsch.

Das steht bitte wo?

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In der StVO Anlage 3 lfd Nr 7 und 10 zu den Verkehrszeichen 314/315

 

"Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie auf blinde Menschen."

 

Dies ist alles der Fahrer des FZs nicht und ausserhalb der Fahrten für behinderte darf man dann so ein FZ nicht abstellen.

Das wäre ja so, als wenn ich mit dem Ausweis meiner Oma diese herumfahre und wenn ich sie nicht herumfahre dennoch auf dem BH-Parkplatz parke.

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In der StVO Anlage 3 lfd Nr 7 und 10 zu den Verkehrszeichen 314/315

 

"Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein auf schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie auf blinde Menschen."

Halten wir zunächst mal fest: das

Aber das FZ abstellen ohne daß ein Behinderter dabei ist, ist falsch.

steht da nicht. Mit ein klein wneig nachdenken kommst Du auch darauf, warum das da nicht so stehen kann.

 

Dies ist alles der Fahrer des FZs nicht und ausserhalb der Fahrten für behinderte darf man dann so ein FZ nicht abstellen.

Woher weißt Du, daß er das nicht ist und woher weißt Du, daß das Fahrzeug nicht in Zusammenhang mit einer entsprechenden Fahrt abgestellt worden ist? Mal ganz abgesehen davon ignorierst Du nach wie vor, daß nur dieses eine Fahrzeug dort stehen darf, die Diskussion also völlig überflüsig ist.

 

Das wäre ja so, als wenn ich mit dem Ausweis meiner Oma diese herumfahre und wenn ich sie nicht herumfahre dennoch auf dem BH-Parkplatz parke.

Schön gesehen. Solche Fälle soll es geben, und möglicherweise kann der Fahrer dafür auch belangt werden. Klar ist aber: die Entscheidung darüber, ob ein solcher Fall vorliegt, trifft nicht irgendein Autofahrer, der meint, damit das Recht zu haben, das vermeintlich nicht für bzw. durch einen Behinderten genutzte Fahrzeug zu behindern.

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Klar kann ein Mitarbeiter behindert sein und mit seinem PKW dort parken.

 

Aber es hörte sich anders an.

 

@Biber: Regelmäßig werden Behinderten-Park-Scheine entzogen, weil man mit einem FZ ohne Behinderten dies ausnutzte.

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ohhhh - ich habe einen Behördenmitarbeiter bei einem Fehler erwischt.

Na und? Sowas geschieht immer wieder, ist schon fast alltäglich. :notworthy:

Behörden gehören nun mal zum öffentlichen Dienst, und dort herrschen Zustände wie im öffentlichen Dienst.

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Aber es hörte sich anders an.

Dein (für gut hörende Menschen schwerlich nachvollziehbarer) Hörfehler ändert nichts an der von Dir nach wie vor ignorierten Tatsache, daß das Fahrzeug einen Parkausweis für exakt diesen Platz hat. Dort darf also nur dieses Fahrzeug (wenn wir mal annehmen, daß keine zwei entsprechende nummerierten Ausweise ausgestellt wurden) parken. Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

Regelmäßig werden Behinderten-Park-Scheine entzogen, weil man mit einem FZ ohne Behinderten dies ausnutzte.

Genau. Weil man ja praktisch täglich Politessen neben mit Sonderausweisen auf einem Behindertenparkplatz stehenden Fahrzeugen auf den Fahrer warten sieht, um den dann, so er nicht der Behinderte ist, bei seiner Rückkehr (gern ein paar Stunden später) darüber zu befragen, warum er denn dort parke und der (so er denn den Ausweis tatsächlich unberechtigt nutzt) genauso regelmäßig zu ehrlich oder zu dusslig ist, um eine passende Antwort zu geben, hört und liest man tatsächlich regelmäßig von diesen Entzügen.

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egal ob rechtswidrig oder nicht, auf alle Fälle ist so ein Parken assozial gegenüber dem Behindertenfahrzeug. Wenn ein Rollifahrer dort über eine Rampe oder Lift für die Heckklappe eingeladen werden soll, hat der ein Problem.

Nö, wenn ein Berechtigter behindert wird kommt der Abschleppdienst. Sehr schnell.

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Nö, wenn ein Berechtigter behindert wird kommt der Abschleppdienst. Sehr schnell.

Schnell ist relativ. Erstmal müssen Polizei oder O-Amt kommen, die versuchen dann gern auch mal, den Halter / Fahrer zu erreichen, dann muß der Abschleppdienst bestellt werden, dahinkommen und abschleppen - das dauert.

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Nö, wenn ein Berechtigter behindert wird kommt der Abschleppdienst. Sehr schnell.

 

Schnell ist relativ. Erstmal müssen Polizei oder O-Amt kommen, die versuchen dann gern auch mal, den Halter / Fahrer zu erreichen, dann muß der Abschleppdienst bestellt werden, dahinkommen und abschleppen - das dauert.
Allgemeine sicher richtig, wenn ein Rollifahrer warten muss...
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Es lohnt.

Und wie. Alle 12-plus-Jahre so ein Fall ist schließlich auch regelmäßig.

 

Auf diesen Fall wird sich bezogen.

 

Entzogen wird mehrere Male pro Jahr.

 

Tauchen ja oft Jamernde Sünder in den entsprechenden Foren auf, wie sie das wieder ausbügeln.

Dazu kommt noch die "Dunkelzifffer" die nicht in Foren auftaucht.

 

Aber wie schon mal gesagt: Bleib doch du in deiner Welt

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Auf diesen Fall wird sich bezogen.

Ach. Wurde er etwa deshalb hier verlinkt?

 

Entzogen wird mehrere Male pro Jahr.

Gewiß.

 

Tauchen ja oft Jamernde Sünder in den entsprechenden Foren auf, wie sie das wieder ausbügeln.

Wohl wahr. Das RF z.B. ist voll davon.

 

Dazu kommt noch die "Dunkelzifffer" die nicht in Foren auftaucht.

Dunkelziffern werden immer gern ins Spiel gebracht, wenn die Hellziffern eher wenig beeindruckend sind. Und noch dazu 12 Jahre alt.

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Hallo, Biber,

 

hier muss ich ausnahmsweise janr zustimmen.

 

Es kommt gar nicht selten vor, dass man bei einer Kontrolle feststellt, dass der Fahrer, der auf einem Behindertenparkplatz parkt und dazu einen Behindertenausweis ausgelegt hat, gar keine Berechtigung dazu hat und dass der Ausweis dann zusätzlich zur Strafanzeige eingezogen wird.

 

Bei manchen ist es Unwissenheit, bei vielen allerdings pure Absicht, weil sie meinen, dass so etwas sowieso nicht kontrolliert wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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