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Wieviele Punkte Habe Ich Überhaupt?


Guest klumpfuss

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Guest klumpfuss

Hallo.

 

Ich habe mal eine Frage: Wisst ihr, ob man auch alternativen zur Punkteabfrage beim KBA nutzen kann? Ist es zuverlässig?

 

Ich bin mir mittlerweile einfach nicht sicher, ob ich wirklich bereits 8 Punkte in Flensburg habe oder nicht. Oder ob vielleicht schon ein Punkt verjährt ist.

 

Hat jemand mit Alternativen zum KBA direkt (wie beispeilsweise http://www.punkteflensburg.de/) schon Erfahrungen gemacht? ich will die Seeungeheuer ja auch nicht unbedingt aufscheuchen.

 

Kostet das etwas?

 

Würde mich über Antworten freuen.

 

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Moin Moin

 

Warum scheust du dich beim KBA anzufragen? Soviel ich weiß kostet das nichts.

Da es keine alternative Datenbank zum FeR (KBA) gibt, wird dein Link im Verlauf des Prozederes auch dort anfragen.

Vermutlich will dein Link aber Geld dafür.

 

Aufscheuchen wird man bei beiden Arten.

Wach werden die sowieso.

 

Ermahnung / Verwarnung erhalten?

 

 

Gruß

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29,90 Euro für eine Auskunft die ansonsten kostenfrei ist, aha.

 

Und man muss genau das Selbe tun, als wenn man selber in Flensburg anfragt. Nur dass man die ganzen Sachen an den Anbieter schickt und dieser diese weiter leitet.

Den Rest bekommt man dann per E-Mail zurück.

 

 

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29,90 Euro für eine Auskunft die ansonsten kostenfrei ist, aha.

 

 

Anbieter und Vertragspartner ist die Mathias Voigt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

 

Ob das was die Gesellschafter hier machen standesrechtlich ok ist ?

 

Da habe ich aber erhebliche Zweifel.

 

Gruß Jens

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Offenbar kennt der Herr Voigt seine eigenen Eintragungen nicht

 

HRB 164813 B: Mathias Voigt Rechtsanwalts GmbH, Berlin, Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin. Firma: Mathias Voigt Rechtsanwalts GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin; Gegenstand: Sämtliche für die Rechtsanwaltsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 59 c BRAO, insbesondere die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Voigt, Mathias, *26.07.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.01.2015

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Guest klumpfuss

Oh man Leute, gut zu wissen, dass die Anfrage beim KBA kostenlos ist, das wusste ich nicht.

 

Und Sobbel: ich befürchte halt einen Führerscheinentzug bei 8 Punkten. Wurde halt letztens wieder geblitzt. Ich brauche halt meinen Lappen.

 

Gut, dass ihr mir das sagt mit den Kosten. Ich hatte mich da noch gar nicht so weit durchgeklickt.

 

Danke euch.

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Moin Moin

 

 

 

Und Sobbel: ich befürchte halt einen Führerscheinentzug bei 8 Punkten.

Du befürchtest richtig und du tust mir nicht mal leid - sorry.

Wer über diese 8-Punkte Geschichte die Fleppe verliert, ist unverhältnismäßig unintelligent - man könnte auch blöd sagen.

Wieviel Warnschüsse brauchst du denn eigentlich bis du aufwachst?

 

 

Ich brauche halt meinen Lappen.

Dessen sollte man sich seit dem ersten Punkt bewusst sein.

Mir kommen die Tränen. Den brauchst du doch nicht erst seid dem Letzten Punkt?

 

 

 

Ich hab das schonmal -an anderer Stelle- gefragt:

Ermahnung und/oder Verwarnung vom KBA bekommen?

 

 

Gruß

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Ich brauche halt meinen Lappen.

Wusstest Du das nicht bevor Du ständig meintest, dass die Vorschriften der StVO für Dich nur "Empfehlungen" sind?

 

 

@QTreiberin: Was sollen denn solche dummen und primitiven Polemiken ?

 

Der TE hat sich freundlich an das Forum gewandt und wer ihm nicht helfen will soll einfach die Klappe halten.

 

Dir kann man das grundsätzlich empfehlen.

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Offenbar kennt der Herr Voigt seine eigenen Eintragungen nicht

 

HRB 164813 B: Mathias Voigt Rechtsanwalts GmbH, Berlin, Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin. Firma: Mathias Voigt Rechtsanwalts GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin; Gegenstand: Sämtliche für die Rechtsanwaltsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 59 c BRAO, insbesondere die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Voigt, Mathias, *26.07.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.01.2015

Naja, man kann dies ja auch im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vornehmen, vergleichbar mit der Akteneinsicht.

Und der Preis ist sicherlich kaum kostendeckend, zumindest wenn der Anwalt selber tätig wird, denn dessen Stundensatz dürfte wesentlich höher liegen.

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Guest klumpfuss

Ich stelle diese Fragen ja offen ins Forum und dass manchmal auf Fragen oder antworten in diesem Forum schroff reagiert wird, habe ich schon festgestellt.

Soll auch jeder rauslassen.

Allen anderen danke ich natürlich für die hilfreichen Antworten.

Und Gast225: Das stimmt wohl. Weißt du da vielleicht auch einen bestimmten Richtwert, wie teuer es bei einem Anwalt werden kann, wenn der die Akteneinsicht übernimmt?

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Na wenn du überhaupt einen Anwalt findest, wirst du sicherlich 50 Euro hinlegen müssen.

 

Die Behörde kassiert ja bereits 12,50 Euro fürs versenden der Akte.

Dann noch das Rückporto wenn der Anwalt gemein ist.

 

Und der Staat will ja auch noch 19 Prozent Umsatzsteuer von den 50 Euro haben.

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Wie bitte schön will man aus deinen Links denn die Gebühren des Einzelnen Anwalts erkennen.

 

Such doch bitte mal direkt die Gebühr für die Akteneinsicht heraus!

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Moin Moin

 

 

 

 

Such doch bitte mal direkt die Gebühr für die Akteneinsicht heraus!

 

Nee - ich will das doch gar nicht wissen.

Der TE will das wissen und ist des Lesens mächtig - ich hab ihm die Möglichkeit gegeben das zu Erfahren.

Und etwas Eigeninitiative und opfern seiner eigenen Zeit kann ich doch wohl erwarten.

Zu Hause wird ihm das Essen auch nicht vorgekaut serviert.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

 

Such doch bitte mal direkt die Gebühr für die Akteneinsicht heraus!

 

Nee - ich will das doch gar nicht wissen.

 

Tja tolle Antwort weil man weiß, dass es eben keine entsprechende Gebühr hierfür im RVG gibt die speziell die Akteneinsicht regelt.

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Nein das nicht, denn man kann ja im Rahmen seiner Tätigkeiten Beratungs- und sonstige Leistungen anbieten, jedoch ist da eben alles möglich und nicht nur speziell die Akteneinsicht.

Da hier aber Gebührenrahmen angesetzt werden, kann dies halt jeder RA selber festlegen.

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Die Suchmaschine des eigenen Vertrauens wird einem den ein oder anderen Anwalt benennen, der die entsprechende Akte für unter 100,- € online zur Verfügung stellt.

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Moin Moin

 

 

Tja tolle Antwort weil man weiß, dass es eben keine entsprechende Gebühr hierfür im RVG gibt die speziell die Akteneinsicht regelt.

 

Wie kommst du auf das schmale Brett, dass ich das wüßte?

Ich weiß, das es dieses RVG mit der Anlage gibt und das hab ich verlinkt - und?

 

Wenn du Oberschlaumeier wusstest, das es einen Posten für Akteneinsicht gar nicht gibt, hättest du das in #17 schon schreiben können.

 

 

Gruß

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Wenn du es nicht weiß, dann schreibe es dazu oder lass es gleich bleiben.

 

Mit der Antwort kann der TE ja auch nichts anfangen.

 

Übrigens ergibt sich das Nichtfinden bereits aus Beitrag 14, denn ansonsten hätte ich dies dort sicherlich erwähnt, um den TE zu helfen.

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