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Geblitzt-Halter Erhält Nach 2 Monaten Anhörung-Wie Kommt Der Fahrer In


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Hallo!
Erstmal toll dass es so ein Forum gibt. Als jahrelang Geläuterter und immer den Obrigkeiten zahlender hab ich nun aber die Faxen dicke.

Autobahn. 130. mit 155 geblitzt. Alles frei, Standstreifen perfekt. Pendlerstrecke. Pure Abzocke also :-(

Da Pendelt man durch die halbe Republik als geringverdiener (Maler) zahlt und zahlt und führt ab...mir reichts. Komm so schon kaum um die runden für Familie und mich und jetzt nochmal 80-100€.....

 

Tatzeit: 28.7.

Auto: auf Vater (Halter) zugelassen. Wohnsitz A

Fahrer: Sohn-ich, Wohnsitz B

Anhörung erhalten: 28.9. an Halter Wohnsitz A

Verjährung (3Monate) für mich beeendet: 28.10.

 

Wie komme ich jetzt am besten in die Verjährung ?
-Anhörung nicht beantworten, geht dem Halter ja der Bussgeldbescheid zu, kann er dass dann dort nicht verneinen ? So wie ich verstanden habe ist das aber blöd.Weil dann die Verjährung verlängert würde und die mich suchen.

- Anhörung beantworten.mit name adresse halter, sind sie fahrer: Nein, geben Sie zu: nein - fertig.

Dann würden die mich aber "suchen" und mir recht schnell eine Anhörung/Bussgeldbescheid schicken. ich sage mal ab mitte Oktober. So geschehen in der Vergangenheit. ich bekam automatisch Bussgeldbescheid. Obwohl ich 50km von meinem Vater wegwohne und er nix angegeben hat. Stasi 3.0 ist das

 

Wie komm ich diesmal aus der Nummer raus ?
Für 2-3 Wochen das Briefkastenschild an meinem Wohnsitz B abmachen ?

Denn mit einwurf des Anhörungsschreibens oder Einwurfeinschreibens bin ich ja am A....

 

Danke für Tipps im Voraus

 

Gruß

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Ich rekapituliere mal, was dazu in viel früheren Zeiten hier im Forum empfohlen wurde:

- Halter gibt in der Antwort auf den Anhörungsbogen die Fahrereigenschaft zu, leugnet aber (damit es nachher glaubhafter wird) die Geschwindigkeitsübertretung

- Behörde erlässt BuGeBe

- Halter erhält BuGeBe sehr wahrscheinlich erst nach Ablauf der Verjährung für den wirklichen Fahrer

- Halter erhebt Einspruch/Widerspruch (ich kann mir immer noch nicht merken, welches der richtige Begriff ist) mit der Begründung, er habe sich beim Ausfüllen des AHB im Tatdatum geirrt. Am Tattag sei nicht er diese Strecke gefahren, sondern sein Sohn. Weswegen er sich auch nicht an die Geschwindigkeitsübertretung erinnern kann.

- Voilá! Verjährung für den Fahrer erreicht.

 

In jüngerer Zeit kommt aber in diesen Zusammenhängen immer häufiger der Hinweis auf ein dann verhängbares Fahrtenbuch, das mit Aufwand und Kosten bis zu 200€ verbunden ist.

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Hallo RockyFranco, herzlich willkommen im Radarforum. Wenn der Halter "nichts tut" spart er 0,70 Euro Porto. Der SB wird das Foto mit dem Foto des Fahrers in der Einwohnermeldekartei vergleichen, sehen der ist es nicht und nach möglichen Söhnen suchen - und finden. Selbst im Amt gibt es EDV. (Nix Stasi). Oder dein Vater gibt den Verstoss zu, der SB spart sich den Blick auf die Fotos, (kann, muss aber nicht so sein) und erläßt den BGB. Dagegen kann dein Vater dann "fristgerecht" Einspruch / Widerspruch einlegen. Dann ist für dich vermutlich die Verjährung eingetreten.

+ 25 km/h -> 70 Euro + 28,50 Euro Gebühr + 1 Punkt. Bei + 25 km/h, kann, muss aber nicht ein Fahrtenbuch verhängt werden. Gebühr bis 200 Euro.

Die Nummer mit dem Briefkasten kannst du dir sparen, die Anordnung des BGB oder deiner Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn du 130 km/h für "Abzocke" hälts erkundige dich nach dem Grund der Anordnung. In NRW z. B. ist die Bezirksregierung, in dem dieser Teil der Autbahn liegt, zuständig.

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Moin Moin

 

 

Komm so schon kaum um die runden für Familie und mich und jetzt nochmal 80-100€.....

Wat fährste dann nich entsprechend.

 

 

Alles frei, Standstreifen perfekt. Pendlerstrecke.

Woher nimmst du nur die Arroganz, dich dann über Beschränkungen hinwegzusetzen.

Ach nee - ist ja Ignoranz

 

 

 

Stasi 3.0 ist das

Ich hätt auch gern die Mauer zurück.

Und die Minenfelder, Selbstschußanlagen, die D-Mark, Bonn als Haupstadt....

 

 

 

Denn mit einwurf des Anhörungsschreibens oder Einwurfeinschreibens bin ich ja am A....

Nicht ganz richtig.

Dort -also am A...- bist du schon, wenn die Behörde die Anhörung auch nur anordnet.

Die Anhörung muß du nichtmal erhalten - das ist nämlich Stasi 2.0

 

 

Wie komm ich diesmal aus der Nummer raus ?

"Diesmal" bedeutet, du machst das öfter?

 

 

Gruß

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Sobbel, wegen solchen A....rn wie Dich hätte ich sie auch gern zurück. Die Mauer.
Was soll der Müll hier ne Ost-West Diskussion vom Zaun zu brechen ?

Es gibt auch Leute die fahren um zu arbeiten um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Wenn das Lohnniveau identisch wäre, würde ich mir das auch sparen. Schön wie aufn Zoo in Osten guggen und noch nie dagewesen zu sein, diese beschissene Arroganz vieler Westler ist unglaublich, ist das genetisch oder so ? Anders kann ich mirs ne erklären. Mein Beileid an Dich

 

Ich halte mich an die Verkehrsregeln, überhole nur dort wo erlaubt, fahre bei grün und 30 vor Kindergärten und 120 nachts auf AB wo Siedlungen sind. Aber o.a. Thema ist für mich einfach Abzocke pur. Ich bin ja nicht 300 gefahren.

 

 

ALLEN ANDEREN: vielen Dank für die Infos!

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Die Ost/West-Diskussion hast Du (!) mit Deinem unsäglichen Stasi-Vergleich vom Zaun gebrochen, nicht Sobbel.

 

Und Dein Gejammer über fehlendes Geld etc. ist ziemich nervtötend, Du kannst viel Geld sparen wenn Du Dich einfach an die Vorschriften hältst.

 

Denn wie ich Deinem Erstpost entnehme, zahlst Du ja sonst immer brav, nur diesmal (!) willst Du nicht..

 

 

Und im übrigen werden auch hier im Radarforum Beleidigungen anderer User nicht gerne gesehen... auch nicht benn Du Pünktchen statt Buchstaben machst. Es ist genau zu erkennen mit welchen Wort Du Sobbel betitelst.

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Es gibt auch Leute die fahren um zu arbeiten um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.

Tue ich auch. Und das tuen auch gaaaanz viele andere Leute.Aber was hat das mit der Einhaltung der zHg zu tun ?

 

diese beschissene Arroganz vieler Westler ist unglaublich

Nun frage ich mich, wer sich hier - arroganterweise - über das ausgeschilderte Limit hinweggesetzt hat.

 

Hast Du Dich mal gefragt, warum da ein Limit ist, oder bist Du gar allwissend ?

Dabei will ich gar nicht behaupten, dass alle Limits 'sinnvoll' sind, aber es können nun mal nicht überall VBA's gebaut werden.

 

 

Wobei, wenn ich an den Zusandte der Straßen vor der Öffnung der Mauer denke ...

Da ist man freiwillig langsam gefahren, weil man nämlich Angst ums Fahrwerk haben musste ...

Was hätte denn ansonsten die VoPo im seligen Osten bei +25 km/h verlangt ?

War das nicht so, dass da schon +10 km/h zu viel gleich mit 'Stempel' im Führerschein belegt war ?

 

Ich halte mich an die Verkehrsregeln

Aber ganz offensichtlich nur da, wo es Dir passt, oder ?

 

 

Thema ist für mich einfach Abzocke pur

Da gehören immer zwei dazu. Die zuständige Behörde stellt die Schilder auf, und hofft, dass sich der Autofahrer für was Besseres hält. Der Andere (Autofahrer) hingegen beweist dem Staat, dass er diese erhöhte 'Straßennutzungsgebühr' bewusst in Kauf nimmt. Würdest Du solche 'Geschenke' zurückweisen ?

 

 

Komm so schon kaum um die runden für Familie

 

Was hat "die Familie" davon, wenn Du im Graben liegst, weil Dich Deine 'Vorahnung' bezüglich der 'gesunden' Geschwindigkeit mal getäuscht hat ?

 

Du hast offenbar bewusst - meist - mehrerer Schilder ignoriert.

 

 

So genug geschimpft.

 

Der Halter wird - wie Du schon sagtest - Post bekommen. Wenn das Bild halbwegs vernünftig ist, wird die Behörde versuchen das Geld einzutreiben. Stellt sich der Halter tot, dann zwingt er die Behörde zu ermitteln, weil in Deutschland muss - im Gegensatz zu anderen Ländern - der Fahrer ermittelt werden.

In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag von Kasperle zunächst mal die einzige Hoffnung das Verfahren in die Verjährung zu bringen.

Aber: Wenn mit dem Fahrzeug - bzw. mit anderen Fahrzeugen des Halters - schon häufiger Verstöße aktenkundig geworden sind, wird der SB erstens genau hinsehen und b) steigt die Wahrscheinlichkeit, das die Behörde ein Fahrtenbuch - gerne auch für alle Fahrzeuge des Halters - beantragt.

Und abgesehen von den Kosten kann ein Fahrtenbuch gerne auch mal unangekündigt geprüft werden.

Ist was nicht korrekt, dann sind (bis zu) 100 EUR für den Halter fällig ...

 

 

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Guest klumpfuss

Hey.

Ist das Hinauszögern nicht immer ein Problem, da man den Fall für sich nur verschlimmert? Ich hatte mal gelesen, dass die Verjährung bis auf sechs Monate nach Tatzeitpunkt verlängert werden kann, wenn eben jene durch eine Anhörung unterbrochen wird. Und das ist doch unabhängig davon, wie der Betroffene reagiert oder eben nicht.

 

Letztlich kann man bei sowas wohl immer nur Glück haben, ob man einen entsprechenden Sachbearbeiter hat.

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Nicht "verlängert werden kann", sondern das ist die maximale Frist, wenn keine Adressermittlung wegen Umzug etc dazukommt. Und man verschlimmert den Fall dadurch in keinster Weise.

 

1. Tattag

2. Anhörung muss innerhalb 3 Monaten angeordnet werden/stattfinden, muss den Beschuldigten aber nicht erreichen!

2a. Unterbrechung dieses Zetraums bei o.g. Adressermittlung etc

3. Bußgeldbescheid muss innerhalb 3 Monaten nach Anhörung erlassen werden

4. maximale Postlaufzeit = Zustellfrist dieses Einschreibens 2 Wochen

5. Tattag + 3 Monate Anhörung + 3 Monate Bußgeldbescheid + 2 Wochen Postlaufzeit

 

=> nach 6 Monaten und 2 Wochen kannst Du die Korken knallen lassen, wenn bis dahin nichts gekommen ist.

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Es gibt auch Leute die fahren um zu arbeiten um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.

Tue ich auch. Und das tuen auch gaaaanz viele andere Leute.Aber was hat das mit der Einhaltung der zHg zu tun ?

Schon mal von Akkordarbeit gehört? Dabei halten Arbeiter eine Mindestgeschwindigkeit bei der Arbeit ein, die dafür besser bezahlt wird. Berufstätige, Studenten und Schüler werden nach ihrer Leistung beurteilt, und Leistung ist Schwierigkeit mal Geschwindigkeit. Es mag ja Leute geben, die gerne langsamer fahren, langsamer leben, langsamer denken und langsamer arbeiten. Aber langsamer verdienen wollen die auch nicht. Einige von denen sollen aber Posten ergattert haben, auf denen sie für die körperliche Anwesenheit am Arbeitsplatz bezahlt werden.

Die übrigen halten eine zHg nur notgedrungen aus Furcht vor Strafe ein.

 

 

diese beschissene Arroganz vieler Westler ist unglaublich

Nun frage ich mich, wer sich hier - arroganterweise - über das ausgeschilderte Limit hinweggesetzt hat.

Arrogant ist wohl eher der, der aus Lust und Laune (über die weiteren Motive mag man spekulieren) ein Limit herabsetzt und von allen unter Strafandrohung verlangt, daß sie sich sklavisch daran halten.

 

Hast Du Dich mal gefragt, warum da ein Limit ist, oder bist Du gar allwissend ?

Hab ich, aber ich bin zu keinem Ergebnis gekommen. (Außer, daß es eine Laune von irgendwelchen Beamten ist)

Wozu soll es z.B. sinnvoll notwendig sein, auf einer Bundesstraße an einer Einmündung, die auf 130 m einsehbar ist, auf :70: abzubremsen, wenn man sieht, daß sich kein anderes Fahrzeug der Einmündung nähert?

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Moin Moin

 

 

Schon mal von Akkordarbeit gehört?

Ja, schon.

Aber als Maler auf dem Weg zur Arbeit?

 

 

Dabei halten Arbeiter eine Mindestgeschwindigkeit bei der Arbeit ein, die dafür besser bezahlt wird.

Unter Inkaufnahme von vermehrtem Ausschuss und Minderqualität.

Dinge also, die jeder will.

 

 

 

... und Leistung ist Schwierigkeit mal Geschwindigkeit.

Demnach wäre Rasen eine gute Leistung?

Schon deine Frau wird das anders sehen, wenn du wegen guter Leistung das Auto und die Kinder geschrottet hast.

Dein Chef übrigens wäre dir sicher dankbar für einen stets aktuell gehaltenen Fuhrpark.

Andererseits, zu schnell fahren ist ja keine Schwierigkeit, demnach wäre das Rasen eine Fehlleistung.

 

 

 

Hast Du Dich mal gefragt, warum da ein Limit ist, oder bist Du gar allwissend ?

Hab ich, aber ich bin zu keinem Ergebnis gekommen.

Warst du denn gefragt?

 

Aber da du grad dabei warst:

Obwohl du zu keinem Ergebnis gekommen bist, triffst du diese Aussage:

Arrogant ist wohl eher der, der aus Lust und Laune (über die weiteren Motive mag man spekulieren) ein Limit herabsetzt

Na wenn das kein Ergebnis ist.

Und so gründlich recherchiert.

 

 

 

Gruß

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Guest klumpfuss

Nicht "verlängert werden kann", sondern das ist die maximale Frist, wenn keine Adressermittlung wegen Umzug etc dazukommt. Und man verschlimmert den Fall dadurch in keinster Weise.

 

1. Tattag

2. Anhörung muss innerhalb 3 Monaten angeordnet werden/stattfinden, muss den Beschuldigten aber nicht erreichen!

2a. Unterbrechung dieses Zetraums bei o.g. Adressermittlung etc

3. Bußgeldbescheid muss innerhalb 3 Monaten nach Anhörung erlassen werden

4. maximale Postlaufzeit = Zustellfrist dieses Einschreibens 2 Wochen

5. Tattag + 3 Monate Anhörung + 3 Monate Bußgeldbescheid + 2 Wochen Postlaufzeit

 

=> nach 6 Monaten und 2 Wochen kannst Du die Korken knallen lassen, wenn bis dahin nichts gekommen ist.

 

Danke, das ist eine sehr übersichtliche Auflistung. Das kann man sich gut merken.

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Schon mal von Akkordarbeit gehört?

Ja, schon.

Aber als Maler auf dem Weg zur Arbeit?

Wer für bessere Bezahlung schnell arbeitet will auch auf dem Weg zur Arbeit nicht bummeln. Selbst bei Gleitzeit geht die Zeit für den Arbeitsweg von der Freizeit ab.

 

 

Dabei halten Arbeiter eine Mindestgeschwindigkeit bei der Arbeit ein, die dafür besser bezahlt wird.

Unter Inkaufnahme von vermehrtem Ausschuss und Minderqualität.

Dagegen gibt es Qualitätskontrollen. Oder die C-Ware wird an einen Schnäppchenhansel verramscht, bei dem billig zu kaufen z.B. Sobbel besonders schlau findet. :doofwinkt:

 

 

... und Leistung ist Schwierigkeit mal Geschwindigkeit.

Demnach wäre Rasen eine gute Leistung?

Schon deine Frau wird das anders sehen, wenn du wegen guter Leistung das Auto und die Kinder geschrottet hast.

Dein Chef übrigens wäre dir sicher dankbar für einen stets aktuell gehaltenen Fuhrpark.

Wer verunglückt und nicht rechtzeitig ankommt hat versagt. In den Graben fahren kann jeder Depp: Schwierigkeit Null, Leistung Null bei jeder Geschwindigkeit. Es kommt darauf an, auf einer nicht ganz einfachen Strecke - kurvenreich, mit dichtem Stadtverkehr, Staus, Radarfallen usw. - mit der besten Geschwindigkeit zu fahren und pünktlich anzukommen. Dazu muß man die tatsächlichen Höchstgeschwindigkeiten, die von den auf Schildern angegebenen meistens abweichen, einhalten bzw. ausnutzen.

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Wer verunglückt und nicht rechtzeitig ankommt hat versagt.

Das ist wohl wahr.

 

In den Graben fahren kann jeder Depp: Schwierigkeit Null, Leistung Null bei jeder Geschwindigkeit.

Macht idR aber nur der Depp, der zu schnell fährt, sich überschätzt, u.ä.. Die noch größeren Deppen wählen statt des Grabens den Baum.

 

Es kommt darauf an, auf einer nicht ganz einfachen Strecke - kurvenreich, mit dichtem Stadtverkehr, Staus, Radarfallen usw. - mit der besten Geschwindigkeit zu fahren und pünktlich anzukommen.

Das ist selbst unter Einhaltung der zHG recht einfach zu bewerkstelligen. Man darf dabei nur nicht depperten Vorstellungen unterliegen.

 

Dazu muß man die tatsächlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, nämlich die von den auf den Schildern angegebenen meistens abweichen, einhalten bzw. wenn möglich ausnutzen.

So wird ein Schuh draus. Bedingt allerdings auch ein Mindestmaß an Intelligenz und weniger deppertes Gedankengut.
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Nach langer Zeit mal wieder mitgelesen und einigermaßen erstaunt über die Moralpredigten, die hier mehr und mehr ertönen.

 

Zur Info: Die Überschreitung betrug 25 kmh! An einer auf 130 limitierten BAB-Stelle! Mittlerweile ist es ja wirklich so, daß fast nur noch da geblitzt wird, wo am besten Kohle zu verdienen ist, weil wirklich

fast jeder das Limit ignoriert.

Eine tolle Kontrolle habe ich dagegen gestern gesehen: Vor dem Kindergarten mit rausziehen und Belehrung durch die Kinder. DAS sind nachhaltige und vor allem sinnvolle Kontrollen.

 

Zum Thema hat das Kasperle alles gesagt - ich gebe aber zu bedenken, daß mittlerweile die FB-Verhängung sehr schnell erfolgt.

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Moin Moin

 

 

Mittlerweile ist es ja wirklich so, daß fast nur noch da geblitzt wird, wo am besten Kohle zu verdienen ist, weil wirklich

fast jeder das Limit ignoriert.

Anders herum wird ein Schuh draus:

Weil fast jeder das Limit ignoriert, wird genau dort geblitzt.

 

Wir bedanken uns für die z.T. großzügigen Spenden.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Mittlerweile ist es ja wirklich so, daß fast nur noch da geblitzt wird, wo am besten Kohle zu verdienen ist, weil wirklich

fast jeder das Limit ignoriert.

Anders herum wird ein Schuh draus:

Weil fast jeder das Limit ignoriert, wird genau dort geblitzt.

 

Wir bedanken uns für die z.T. großzügigen Spenden.

 

 

Gruß

Wenn das 130 aus entsprechenden Gründen aufgestellt wird ist dies ja auch ok.

 

Bei vielen Stellen habe ich aber große Bauchschmerzen deswegen.

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Moin Moin

 

 

Wenn das 130 aus entsprechenden Gründen aufgestellt wird ist dies ja auch ok.

 

Bei vielen Stellen habe ich aber große Bauchschmerzen deswegen.

 

Auch bei Fehlanordnungen bzw. Fehlaufstellung ist Ignoranz nicht der Rechtsweg.

Darüber zu befinden, steht dem Ignoranten nicht zu.

 

Der Verwaltungsrechtsweg steht doch jedem offen.

 

 

Gruß

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Ich würde mir einfach etwas mehr Sinnhaftigkeit bei der Verwaltung wünschen und eine angepasste Verkehrspolitik.

 

Der Verwaltungsrechtsweg gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen ist wohl nicht erfolgsverprechend und betrifft nur eine Beschränkung.

Besser wäre es, wenn man zur Erleichterung des Verkehrsflusses und dass der Fahrer seine Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen kann, der Schilderwald reduziert wird. Hauptverkehrsadern als solche auch baulich und von den Geschwindigkeitsbegrnzungen für den Verkehr angepasst werden. :50: innerorts war seinerzeit die richtige Wahl; moderne Autos und Bremsen lassen andere Geschwindigkeiten zu. Dazu müssen aber z.B. Fußgängerüberführungen gebaut werden, Straße und Gehweg deutlich getrennt sein (Zaun).

Die Regelungen für Radfahrer müsste man hinterfragen.

Einige Regeln müssten abgeschafft werden, andere Probleme baulich gelöst sein.

 

Auf der anderen Seite müssen Wohngebiete, Schulen und Kindergärtern noch viel strenger reglementiert, überwacht und geschützt werden.

Möglicherweise ein flexibler Bußgeldkatalog. 20 drüber auf der Autobahn verwarnen; 20 vor dem Kindergarten hart abstrafen. Angetrunken fahren, so lassen wie es ist (vielleicht die Regeln so ändern dass Blut nicht mehr erforderlich ist) - dafür angetrunken einen Unfall oder gar jemanden verletzt, da müssen die Strafen rauf!

 

Es gibt viel zu verbessern... nur der Verwaltungsrechtsweg wird da nicht helfen

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Moin Moin

 

 

Wenn das 130 aus entsprechenden Gründen aufgestellt wird ist dies ja auch ok.

 

Bei vielen Stellen habe ich aber große Bauchschmerzen deswegen.

 

Auch bei Fehlanordnungen bzw. Fehlaufstellung ist Ignoranz nicht der Rechtsweg.

Darüber zu befinden, steht dem Ignoranten nicht zu.

 

Der Verwaltungsrechtsweg steht doch jedem offen.

 

 

Gruß

So oft wie falsche Schilder stehen, bräuchte ich mehrere Personen die den Schriftverkehr erledigen.

 

Und die schwachsinnigen Begründungen gegen die man als Normalo keine Chance hat zu widerlegen, ne da Kämpfe ich lieber subtiler.

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Moin Moin

 

 

So oft wie falsche Schilder stehen,

So oft, wie du denkst, dass falsche Schilder stehen.

 

 

Die Begründungen dürfen für dich gerne schwachsinnig sein.

Die brauchen ggf. nur vor einem Verwaltungsverfahren. stand halten.

 

 

Gruß

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In den Graben fahren kann jeder Depp: Schwierigkeit Null, Leistung Null bei jeder Geschwindigkeit.

Macht idR aber nur der Depp, der zu schnell fährt,

Das stimmt nicht: Nur wenige Deppen fahren zu schnell, die meisten verunglücken aus Unachtsamkeit. Wenn jemand mit einer Geschwindigkeit, mit der tausend andere heil über die Strecke kommen, in den Graben fährt kann das nicht an einer zu hohen Geschwindigkeit liegen. Das gleiche gilt für Unfälle mit der häufigsten Ursache, dem Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln.

Allerdings wird von Cops bei allen Unfällen gern "Raserei" als Ursache unterstellt. Sie möchten gern jemand bestrafen, können mit ihren Radarfallen aber nur Geschwindigkeiten feststellen. Also senken sie die Tempolimits so, daß sie genügend Delinquenten für ihre Strafgelüste finden. Wie schon McMurphy sagte: Für den, der nur einen Hammer hat sieht alles aus wie ein Nagel. :licht:

Derweil kann so ein Penner ruhig mal in einen Stau fahren und ein paar Autos zusammen schieben, wie gestern in München geschehen. Der wird dann eben auch zum Raser erklärt. :notworthy:

 

Die noch größeren Deppen wählen statt des Grabens den Baum.

So einen Baum muß man erst einmal treffen, und das schaffen nur die "kleineren Deppen". :lol2:

 

Dazu muß man die tatsächlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, nämlich die von den auf den Schildern angegebenen meistens abweichen, einhalten bzw. wenn möglich ausnutzen.

Die Version des Beamten, der Kadavergehorsam als Intelligenz ausgibt. :vogelzeig:

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Moin Moin

 

 

 

Allerdings wird von Cops bei allen Unfällen gern "Raserei" als Ursache unterstellt. Sie möchten gern jemand bestrafen, können mit ihren Radarfallen aber nur Geschwindigkeiten feststellen. Also senken sie die Tempolimits

Du sprichst wie der Blinde von der Farbe.

Du weisst ja nichtmal, wer die Limits anordnet.

 

(fett von mir)

 

Gruß

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@gerre

 

Neben Raserei wird auch mangelnder Abstand und Alkohol als Ursache festgestellt.

Es werden Ursachen bekämpft und Gefahren abgewehrt. Fehlverhalten aufgedeckt und sanktioniert / verfolgt.

 

 

Aber warum sollten Cops jemanden bestrafen möchten? Gibt es keinen Grund für. Eigentlich wäre es besser, wenn die Verkehrsüberwachung zeigt, dass Regeln eingehalten werden, dann haben wir mehr Zeit für wichtigeres!

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Naja deswegen wird auch so viel Elan in andere Sachen herangegangen wie im Straßenverkehr.

 

Wenn man dies tun würde, hätte man sicherlich keine 30.000 Tote im Jahr in Krankenhäusern welche an Infektionen sterben.

 

Aber was ist der Unterschied?

 

Genau das eine bringt Geld und das andere kostet viel Geld.

So viel dazu, das jedes Leben wichtig ist.

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Aber warum sollten Cops jemanden bestrafen möchten?

 

Weil auch Cops ein Belohnungssystem im Gehirn haben.

 

Man könnte ja annehmen, dass es zu einer Endorphinausschüttung im Copgehirn bereits dann kommt, wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit aufgedeckt oder ermittelt ist.

 

Dem ist aber nicht so.

 

Cops die einen Straftäter erfolgreich ermittelt haben zeigen sich regelmässig über die Massen enttäuscht darüber dass der Angeklagte freigesprochen wird oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

 

Die volle Dröhnung Endorphine gibt`s erst, wenn kräftig bestraft ist.

 

Gruß Jens

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(...)

Was genau hat das eine mit dem anderen zu tun?

 

Dem ist aber nicht so.

 

Cops die einen Straftäter erfolgreich ermittelt haben zeigen sich regelmässig über die Massen enttäuscht darüber dass der Angeklagte freigesprochen wird oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt.

 

Die volle Dröhnung Endorphine gibt`s erst, wenn kräftig bestraft ist.

Das weißt Du bitte genau woher?

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Tatsächlich weiß ich in den seltensten Fällen wie es ausgeht.... und es interessiert mich nicht, dennoch habe ich regelmäßig Glücksgefühle.

 

Warum auch nicht.

 

Den Dieb zu stellen und ihn seinem Richter zuzuführen hat ja auch etwas strafendes.

Das Verfahren an sich hat etwas strafendes - unabhängig wie dann eine etwaige Gerichtsverhandlung ausgeht.

 

Ich denke, dass sich hauptsächlich solche Leute für den Polizeidienst bewerben, die in der KIndheit viel mit strafenden Institutionen zu tun hatten.

 

Das prägt für`s Leben. Und dass diese Polizisten dann entsprechend gepolt sind, ist logisch.

 

Ich schreibe das hoffentlich wertfrei.

 

Gruß Jens

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Ich führe den Dieb nicht dem Richter zu, sondern ich schreibe eine Anzeige und die weiteren Ermittlungen leitet der Staatsanwalt und dieser entscheidet ob er mit dem Dieb zum Richter geht oder nicht.

 

Das Fangen eines Diebes hat jedoch nichts straffendes. Das Verfahren hat ebenfalls nicht strafendes, es ist ein Ermittlungsverfahren bei einem Straftatverdacht. Das ist ein riesen Unterschied. Du magst jetzt sagen, dass es für den Menschen gefühlt das gleiche sei, wir reden hier von den Polizisten wie dieser empfindet. Dass das etwas gravierend anderes ist und dass das nicht strafendes ist wissen wir und somit setzt du mir über die Bestrafung keine Endorphine frei. Deine These ist somit widerlegt.

 

Polizeiarbeit hat nichts mit Sptrafen zu tun. Vielmehr mit Gefahrenabwehr, Menschen helfen, und bei Straftaten ermitteln und die notwendigen Strafverfolgungschritte einzuleiten. Die Polizei hat mit Bestrafung nichts zu tun. Und das war mir als 6 jähriger schon bewusst, als mein Traum war Polizist zu werden. Da wusste ich schon, dass Strafen durch ein Gericht kommt. Wenn man halt die Menschen bestrafen will, muss man Richter werden... vielleicht war ja auch ein bisschen älter, wer weiß das schon ist ewig lange her. Da du aber älter als sechs bist, sollten dir das eigentlich bewusst sein.

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