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Kein Vorsatzvorwurf Im Bußgeldbescheid - Später Vor Gericht Noch Mögli


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... später vor Gericht noch möglich?

 

 

Hallo zusammen,

 

ich bin im November 2015 innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 93 km/h nach Abzug geblitzt worden. (Kommt davon, wenn man bei einem 35 km/h Schleicher nicht die Nerven behält und sich zum Überholen verleiten lässt...) :nixda:

 

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, habe ich einen Anwalt eingeschalten und Einspruch erhoben. Der Anwalt hat auch einige Unstimmigkeiten an der Messung gefunden, trotzdem kommt es jetzt zu einer Gerichtsverhandlung.

 

Im Bußgeldbescheid wird mir kein Vorsatz vorgeworfen.

 

Wegen Vorsatz verurteilt zu werden wäre quasi der GAU, da sich meine Rechtsschutzversicherung dann die Gerichts- und Anwaltskosten von mir wieder holen könnte.

 

Kann mich der Richter, im Falle einer Verurteilung, gleich noch mit wegen Vorsatz verurteilen? Oder steht das dadurch, dass es mir nicht grundsätzlich vorgeworfen wurde, auch vor Gericht und gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht mehr zur Debatte?

 

Vielen Dank!

 

Gruß,

Detective

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Okay, danke!

 

Also ist es wohl, für den Fall, dass mir mein Anwalt keine großen Chancen vor Gericht verspricht, das Schlaueste, wenn ich den Einspruch jetzt noch zurückziehe und den Bußgeldbescheid so hinnehme, wie er ist.

 

Dann übernimmt die Rechtsschutz (hoffentlich) die Anwaltskosten und mit dem Rest muss ich einfach leben.

 

Oder habe ich noch einen Denkfehler? Ich möchte auf keinen Fall die Anwaltskosten zahlen müssen. Das übersteigt ja den Streitwert um ein Vielfaches. Das Fahrverbot und die 2 Punkte sind nicht so schlimm für mich.

 

Viele Grüße

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Ich bringe mal einen Beispielfall, von dem mir unsere :cop01: berichteten: Vorwurf so um die 25 zuviel, igO bei erlaubten 70 [b 106, Umgehung Schwerin]. Der Gemessene wollte den Punkt nicht hinnehmen, da er kein :70: gesehen hätte. Richter: "Sind Sie sich ganz sicher?" Betroffener: "Ja, da war nur das Ortseingangsschild". Richter: "Ok, dann gehe ich für Sie nun von erlaubten 50 aus ... macht 1 Monat Fahrverbot + XXX ..."

Betroffener: "Ich ziehe den Einspruch zurück." :unsure: Damit war der Fall erledigt.

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@ ellschi: Lies nochmal langsam die Beiträge 2 - 4.

Dann verstehst du vielleicht, auf was sich die Aussage

Dafür gibt es keinen Paragrafen... vor Gericht werden die Karten neu gemischt und wie @hawethie schon schrieb ist der Richter dann frei in seiner Entscheidung..


von @QTreiberin bezieht.

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