Detective 1 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 ... später vor Gericht noch möglich? Hallo zusammen, ich bin im November 2015 innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 93 km/h nach Abzug geblitzt worden. (Kommt davon, wenn man bei einem 35 km/h Schleicher nicht die Nerven behält und sich zum Überholen verleiten lässt...) Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, habe ich einen Anwalt eingeschalten und Einspruch erhoben. Der Anwalt hat auch einige Unstimmigkeiten an der Messung gefunden, trotzdem kommt es jetzt zu einer Gerichtsverhandlung. Im Bußgeldbescheid wird mir kein Vorsatz vorgeworfen. Wegen Vorsatz verurteilt zu werden wäre quasi der GAU, da sich meine Rechtsschutzversicherung dann die Gerichts- und Anwaltskosten von mir wieder holen könnte. Kann mich der Richter, im Falle einer Verurteilung, gleich noch mit wegen Vorsatz verurteilen? Oder steht das dadurch, dass es mir nicht grundsätzlich vorgeworfen wurde, auch vor Gericht und gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht mehr zur Debatte? Vielen Dank! Gruß,Detective Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Der Richter ist in seiner Urteilsfindung frei und kann durchaus auf Vorsatz erkennen Quote Link to post Share on other sites
Detective 1 Posted September 27, 2016 Author Report Share Posted September 27, 2016 Okay, weißt du einen Paragraphen, in dem ich das genau nachvollziehen kann? Eigentlich dachte ich, dass in einer "Hauptverhandlung über Einspruch gegen Bußgeldbescheid xyz vom aa.bb.2015" nur darüber geurteilt werden könnte, ob der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Dafür gibt es keinen Paragrafen... vor Gericht werden die Karten neu gemischt und wie @hawethie schon schrieb ist der Richter dann frei in seiner Entscheidung.. Quote Link to post Share on other sites
Detective 1 Posted September 27, 2016 Author Report Share Posted September 27, 2016 Okay, danke! Also ist es wohl, für den Fall, dass mir mein Anwalt keine großen Chancen vor Gericht verspricht, das Schlaueste, wenn ich den Einspruch jetzt noch zurückziehe und den Bußgeldbescheid so hinnehme, wie er ist. Dann übernimmt die Rechtsschutz (hoffentlich) die Anwaltskosten und mit dem Rest muss ich einfach leben. Oder habe ich noch einen Denkfehler? Ich möchte auf keinen Fall die Anwaltskosten zahlen müssen. Das übersteigt ja den Streitwert um ein Vielfaches. Das Fahrverbot und die 2 Punkte sind nicht so schlimm für mich. Viele Grüße Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Ich bringe mal einen Beispielfall, von dem mir unsere berichteten: Vorwurf so um die 25 zuviel, igO bei erlaubten 70 [b 106, Umgehung Schwerin]. Der Gemessene wollte den Punkt nicht hinnehmen, da er kein gesehen hätte. Richter: "Sind Sie sich ganz sicher?" Betroffener: "Ja, da war nur das Ortseingangsschild". Richter: "Ok, dann gehe ich für Sie nun von erlaubten 50 aus ... macht 1 Monat Fahrverbot + XXX ..."Betroffener: "Ich ziehe den Einspruch zurück." Damit war der Fall erledigt. Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 ccc Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Dafür gibt es keinen Paragrafen... Nein ? § 264 Gegenstand des Urteils(1) (...)(2) Das Gericht ist an die Beurteilung der Tat, die dem Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens zugrunde liegt, nicht gebunden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 @ ellschi: Lies nochmal langsam die Beiträge 2 - 4.Dann verstehst du vielleicht, auf was sich die AussageDafür gibt es keinen Paragrafen... vor Gericht werden die Karten neu gemischt und wie @hawethie schon schrieb ist der Richter dann frei in seiner Entscheidung..von @QTreiberin bezieht. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted October 1, 2016 Report Share Posted October 1, 2016 "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ... kommt nicht von ungefähr. Quote Link to post Share on other sites
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