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Fahrverbot Umwandeln Mit Freundlichem Brief?


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Hallo Experten,

ich habe einen AHB wegen +35km innerorts erhalten = FV und noch nicht beantwortet.

Ich war allerdings nicht der Fahrer, sondern ein Familienmitglied mit anderer Meldeadresse.

Die Suche hat mir schon gut geholfen, aber ich hätte doch noch einige Fragen:

1) Findet die Behörde das Familienmitglied per EWM auch unter einer anderen Adresse?

2) Wenn ich "nicht mehr weiß", wer gefahren ist, droht evtl. ein FB für alle meine Fahrzeuge?

3) Wenn ich einige Personen angebe (nur den "Täter" erst mal nicht), die mein Fahrzeug auch benutzen, gibt´s dann auch ein FB?

4) Wenn die Behörde den "Täter" recht einfach ermitteln kann, wie seht ihr die Chance auf eine Umwandlung in ein doppeltes Bußgeld, wenn man sofort, ohne daß die erst ermitteln müssen, dem SB einen freundlichen Brief schickt mit Scheinen, nee, nach dem Motto Sorry, Augenblicksversagen wegen Geburtstag an diesem Tag und unkonzentriert gewesen, Vatters Auto und von dem schon einen abgerissen bekommen, "geringes" Gefährdungspotential, da Ausfallstrasse und nicht vor dem Kindergarten, usw. ?

Danke schon mal für eure Tips.

Enfield123

 

 

 

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Hallo und willkommen,

 

Zu 1) wahrscheinlich

Zu 2) "drohen" tut es quasi immer, kommen wird es aber nur vielleicht

Zu 3) wahrscheinlich eher nicht

Zu 4) sehr vom Sachbearbeiter bzw. der "Stallorder" abhängig

 

Also, wenn dir etwas daran liegt, das Familienmitglied zu schützen, gilt es die dafür perfekte Vorlage der Behörde zu nutzen ;)

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....

3) Wenn ich einige Personen angebe (nur den "Täter" erst mal nicht), die mein Fahrzeug auch benutzen, gibt´s dann auch ein FB?

Das Fahrtenbuch könnte deine geringste Sorge sein. Lies mal § 164 StGB, "Falsche Verdächtigung".

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Hallo, danke für die Rückmeldungen,

zu 3) ich wollte die nur als Personen nennen, die das FZG benutzen dürfen, nicht als Fahrer angeben - (gelernt aus dem Forum ;))

@ Diplomat: rauszögern bis zur Verjährung? Sind noch ca. 2 Monate...Wenn ja, wie?

zu 4) weiß jemand, wie die in Düsseldorf so drauf sind...???

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"Die" in Düsseldorf wissen aber auch, dass sie Dir ein Foto geschickt haben... jetzt Personen zu benennen die dem Bild gar nicht ähnlich sind schreit nach Ermittlungen und nach einer FB-Auflage...

Bitte halte "die" in Düsseldorf nicht für blöd...

 

 

Und wenn Du schon so viel aus dem Forum gelernt hast, solltest Du auch wissen was @Diplomat gemeint hat. Wenn nicht.... lesen, lesen, lesen...

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Hallo Experten,

ich habe einen AHB wegen +35km innerorts erhalten = FV und noch nicht beantwortet.

 

Am besten man macht in einem solchen Fall garnichts.

 

Insbesondere sollte man nicht den AHB zurückschicken und damit seinen Eingang bestätigen.

 

Einfach abwarten ob ein Bußgeldbescheid kommt.

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Moin Moin

 

 

 

 

Insbesondere sollte man nicht den AHB zurückschicken und damit seinen Eingang bestätigen.

Erklär mal das "insbesondere" bitte

 

Der Behörde ist es sowas von egal, ob der AHB eingegangen ist oder nicht.

Der kann verloren gehen, der Empfänger kann auch behaupten, er wäre verlorengegangen oder nicht eingetroffen, obwohl er auf dem Tisch liegt.

Völlig unerheblich - für beide Seiten.

 

Wenn irgendjemand wollte, dass er (der AHB) eintrifft, würde er per Urkunde oder Einschreiben versandt.

 

 

 

 

Gruß

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Der kann verloren gehen, der Empfänger kann auch behaupten, er wäre verlorengegangen oder nicht eingetroffen, obwohl er auf dem Tisch liegt.

Völlig unerheblich - für beide Seiten.

 

Das gilt im Bußgeldverfahren.

 

Im Verwaltungsverfahren wenn`s um eine Fahrtenbuchauflage geht spielt es eine große Rolle.

 

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Moin Moin

 

 

 

 

Im Verwaltungsverfahren wenn`s um eine Fahrtenbuchauflage geht spielt es eine große Rolle.

 

Deswegen hast du wohl auch geraten, die fehlende Kooperationsbereitschaft hiermit zu zeigen:

 

 

 

Am besten man macht in einem solchen Fall garnichts.

 

 

 

Aaahh so - jetzt hab ich deine Kompetenz verstanden

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

Ich dachte immer, dass man verpflichtet ist, den AHB zurück zu schicken.

 

Ein Betroffener ist zu gar nichts verpflichtet.

 

Insb. ist er nicht verpflichtet den AHB zurückzuschicken.

 

Solte er (von Ausnahmen abgesehen) auch nicht tun.

 

Immer erst die staatliche Seite "kommen lassen" um zu sehen was sie eigentlich in der Hand haben.

 

Gruß Jens

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Hallo @Blaulicht,

 

wie gehen denn Dein Posting

Bin ich froh, dass ich mich entschieden habe Cop zu werden. Ist der geilste Job der Welt.

 

und dieses Posting

Was ist denn, wenn auf dem AHB Fehler bei den persönlichen Daten sind, muss man dann den Bogen ebenfalls nicht zurücksenden?

 

zusammen ?

 

Gruß Jens

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Oh. sorry, möglicherweise war sie für Dich nicht verständlich.

 

Ich denke die war für alle nicht verständlich.

 

Die Negation der Negation durch ein einfaches "nein" ist nicht unproblematisch.

 

Deshalb gibt es im Deutschen Subjekt, Prädikat und Objekt.

 

Beitrag 26 hat`s ja dann gerichtet.

 

Gruß Jens

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Mmhh.. was hat dass dann mit dem 111er auf sich?

 

Oder anders formuliert: FALSCH

 

In einen AHB muss man zur Sache nichts sagen, sind jedoch die persönlichen Daten falsch, muss man diesen Punkt im AHB ausfüllen und ihn zurücksenden.

 

Solche Postings sind wohl nur dadurch zu erklären, dass wir im "postfaktischen Zeitalter" leben.

 

"Das in diesem Zusammenhang regelmäßig erwähnte Bußgeld gemäß § 111 OWiG bezieht sich ausschließlich auf den Spezialfall, dass der Anhörungsbogen zurück gesendet wird und über den eigenen Namen / Anschrift getäuscht wird. Es gibt keine Pflicht auf einen Anhörungsbogen zu antworten. Dem Bürger soll durch die Antwortmöglichkeit vielmehr ein Recht eingeräumt werden. Es steht ihm frei von diesem Recht Gebrauch zu machen."

 

Gruß Jens

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Mmhh.. was hat dass dann mit dem 111er auf sich?

Oder anders formuliert: FALSCH

In einen AHB muss man zur Sache nichts sagen, sind jedoch die persönlichen Daten falsch, muss man diesen Punkt im AHB ausfüllen und ihn zurücksenden.

Du kapierst es immer noch nicht, gelle?
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  • 1 month later...

So, update:

acht Tage vor der Verjährung und nachdem ich nichts von der Behörde gehört habe, bekam mein Sohn (der's auch gewesen ist...) seinen Anhörungsbogen. Die Frage nach Umwandlung des FV in ein doppeltes Bußgeld, hat der SB nur mit einem Vordruck wegen beruflicher Gründe beantwortet. Die kann mein Sohn aber nicht wirklich geltend machen, aber es gäbe ja noch das Augenblicksversagen, als Ortsunkundiger, ohne Punkte, stadtauswärts etc.

Um darauf zu plädieren, muss man wohl vor Gericht.

Kann mein Sohn Einspruch einlegen und dann bei der Verhandlung ohne RA (keine RVS) seine Argumente vortragen und auf einen einsichtigen Richter hoffen, oder geht das ohne RA gar nicht, bzw. was würde der Spaß ohne RA kosten?

Schönen Abend

Enfield123

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So, update:

acht Tage vor der Verjährung und nachdem ich nichts von der Behörde gehört habe, bekam mein Sohn (der's auch gewesen ist...) seinen Anhörungsbogen.

Hast Du etwas anderes erwartet? Die Steilvorlage, auf die Dich Diplomat hingewiesen hat, hast Du nicht genutzt.

Du hast den Unsinn von Ellschi geglaubt und den Sohn damit ans Messer geliefert daran erinnert, sich nach dem FV an die Regeln zu halten. Gut gemacht...

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......aber es gäbe ja noch das Augenblicksversagen, als Ortsunkundiger,.............

 

Das Argument ortsunkundig dürfte nicht ziehen. Ortskundig oder ortsunkundig, innerorts ist überall innerorts.

 

Bei :50: waren das "Tacho 90"!

 

Du solltest den Bengel die Konsequenzen tragen lassen und ihm nicht vormachen,

wie man sich aus der Verantwortung stiehlt.

Außerdem liegt der Ball jetzt bei ihm und nicht mehr bei dir. Wenn er erwachsen sein will, gehört das dazu.

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