enfield123 0 Posted September 26, 2016 Report Share Posted September 26, 2016 Hallo Experten,ich habe einen AHB wegen +35km innerorts erhalten = FV und noch nicht beantwortet.Ich war allerdings nicht der Fahrer, sondern ein Familienmitglied mit anderer Meldeadresse.Die Suche hat mir schon gut geholfen, aber ich hätte doch noch einige Fragen:1) Findet die Behörde das Familienmitglied per EWM auch unter einer anderen Adresse?2) Wenn ich "nicht mehr weiß", wer gefahren ist, droht evtl. ein FB für alle meine Fahrzeuge?3) Wenn ich einige Personen angebe (nur den "Täter" erst mal nicht), die mein Fahrzeug auch benutzen, gibt´s dann auch ein FB?4) Wenn die Behörde den "Täter" recht einfach ermitteln kann, wie seht ihr die Chance auf eine Umwandlung in ein doppeltes Bußgeld, wenn man sofort, ohne daß die erst ermitteln müssen, dem SB einen freundlichen Brief schickt mit Scheinen, nee, nach dem Motto Sorry, Augenblicksversagen wegen Geburtstag an diesem Tag und unkonzentriert gewesen, Vatters Auto und von dem schon einen abgerissen bekommen, "geringes" Gefährdungspotential, da Ausfallstrasse und nicht vor dem Kindergarten, usw. ?Danke schon mal für eure Tips.Enfield123 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Zu 1) Ja.Zu 2) Ja.Zu 3) Bekommst Du ggf. ne Strafanzeige.Zu 4) http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/25059-abweichungen-vom-regelfahrverbot/ Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Hallo und willkommen, Zu 1) wahrscheinlichZu 2) "drohen" tut es quasi immer, kommen wird es aber nur vielleichtZu 3) wahrscheinlich eher nichtZu 4) sehr vom Sachbearbeiter bzw. der "Stallorder" abhängig Also, wenn dir etwas daran liegt, das Familienmitglied zu schützen, gilt es die dafür perfekte Vorlage der Behörde zu nutzen Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 ....3) Wenn ich einige Personen angebe (nur den "Täter" erst mal nicht), die mein Fahrzeug auch benutzen, gibt´s dann auch ein FB?Das Fahrtenbuch könnte deine geringste Sorge sein. Lies mal § 164 StGB, "Falsche Verdächtigung". Quote Link to post Share on other sites
enfield123 0 Posted September 27, 2016 Author Report Share Posted September 27, 2016 Hallo, danke für die Rückmeldungen,zu 3) ich wollte die nur als Personen nennen, die das FZG benutzen dürfen, nicht als Fahrer angeben - (gelernt aus dem Forum )@ Diplomat: rauszögern bis zur Verjährung? Sind noch ca. 2 Monate...Wenn ja, wie?zu 4) weiß jemand, wie die in Düsseldorf so drauf sind...??? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 "Die" in Düsseldorf wissen aber auch, dass sie Dir ein Foto geschickt haben... jetzt Personen zu benennen die dem Bild gar nicht ähnlich sind schreit nach Ermittlungen und nach einer FB-Auflage...Bitte halte "die" in Düsseldorf nicht für blöd... Und wenn Du schon so viel aus dem Forum gelernt hast, solltest Du auch wissen was @Diplomat gemeint hat. Wenn nicht.... lesen, lesen, lesen... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 guggst du hier Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Hallo Experten,ich habe einen AHB wegen +35km innerorts erhalten = FV und noch nicht beantwortet. Am besten man macht in einem solchen Fall garnichts. Insbesondere sollte man nicht den AHB zurückschicken und damit seinen Eingang bestätigen. Einfach abwarten ob ein Bußgeldbescheid kommt. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Moin Moin Insbesondere sollte man nicht den AHB zurückschicken und damit seinen Eingang bestätigen.Erklär mal das "insbesondere" bitte Der Behörde ist es sowas von egal, ob der AHB eingegangen ist oder nicht.Der kann verloren gehen, der Empfänger kann auch behaupten, er wäre verlorengegangen oder nicht eingetroffen, obwohl er auf dem Tisch liegt.Völlig unerheblich - für beide Seiten. Wenn irgendjemand wollte, dass er (der AHB) eintrifft, würde er per Urkunde oder Einschreiben versandt. Gruß Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Der kann verloren gehen, der Empfänger kann auch behaupten, er wäre verlorengegangen oder nicht eingetroffen, obwohl er auf dem Tisch liegt.Völlig unerheblich - für beide Seiten. Das gilt im Bußgeldverfahren. Im Verwaltungsverfahren wenn`s um eine Fahrtenbuchauflage geht spielt es eine große Rolle. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Unsinn. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Moin Moin Im Verwaltungsverfahren wenn`s um eine Fahrtenbuchauflage geht spielt es eine große Rolle. Deswegen hast du wohl auch geraten, die fehlende Kooperationsbereitschaft hiermit zu zeigen: Am besten man macht in einem solchen Fall garnichts. Aaahh so - jetzt hab ich deine Kompetenz verstanden Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest klumpfuss Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Hey. Ich dachte immer, dass man verpflichtet ist, den AHB zurück zu schicken. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Tja, manchmal klappt das mit dem denken einfach nicht... mit ein wenig nachdenken wirst Du evtl. selber darauf gekommen. Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 8, 2016 Report Share Posted October 8, 2016 Ich dachte immer, dass man verpflichtet ist, den AHB zurück zu schicken. Ein Betroffener ist zu gar nichts verpflichtet. Insb. ist er nicht verpflichtet den AHB zurückzuschicken. Solte er (von Ausnahmen abgesehen) auch nicht tun. Immer erst die staatliche Seite "kommen lassen" um zu sehen was sie eigentlich in der Hand haben. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 8, 2016 Report Share Posted October 8, 2016 Auch in dieser so bestimmt genannten Aussage Unsinn.... Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 8, 2016 Report Share Posted October 8, 2016 Auch in dieser so bestimmt genannten Aussage Unsinn.... hüpf ... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Was ist denn, wenn auf dem AHB Fehler bei den persönlichen Daten sind, muss man dann den Bogen ebenfalls nicht zurücksenden? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Woher soll man von dem "Fehler bei den persönlichen Daten" wissen, wenn man den Brief gar nicht erhalten hat? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Woher soll man von dem "Fehler bei den persönlichen Daten" wissen, wenn man den Brief gar nicht erhalten hat?Unzulässige Änderung des Sachverhalts Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Was ist denn, wenn auf dem AHB Fehler bei den persönlichen Daten sind, muss man dann den Bogen ebenfalls nicht zurücksenden?Nein Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Hallo @Blaulicht, wie gehen denn Dein PostingBin ich froh, dass ich mich entschieden habe Cop zu werden. Ist der geilste Job der Welt. und dieses PostingWas ist denn, wenn auf dem AHB Fehler bei den persönlichen Daten sind, muss man dann den Bogen ebenfalls nicht zurücksenden? zusammen ? Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Was meinst du? Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Was meinst du? Ich wundere mich darüber, dass ein Polizist eine solche Frage wie in Beitrag 18 stellt. Das ist StPO-Grundwissen. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Und du wunderst dich nicht über Nachteules Antwort? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 (edited) Wieso, war die falsch? Oh. sorry, möglicherweise war sie für Dich nicht verständlich. Nein, man muss einen Anhörbogen, auf dem Fehler bei den persönlichen Daten enthalten sind, nicht zurücksenden. Edited October 9, 2016 by nachteule Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Und du wunderst dich nicht über Nachteules Antwort?Nö, warum?Jeder normale Mensch hat sie verstanden... Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Oh. sorry, möglicherweise war sie für Dich nicht verständlich. Ich denke die war für alle nicht verständlich. Die Negation der Negation durch ein einfaches "nein" ist nicht unproblematisch. Deshalb gibt es im Deutschen Subjekt, Prädikat und Objekt. Beitrag 26 hat`s ja dann gerichtet. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Ich denke die war für alle nicht verständlich. Streich einfach das "nicht" aus Deinem Satz bzw. versuche das mit dem "denken" einfach nicht mehr... klappt (bei Dir) sowieso nicht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Mmhh.. was hat dass dann mit dem 111er auf sich? Oder anders formuliert: FALSCH In einen AHB muss man zur Sache nichts sagen, sind jedoch die persönlichen Daten falsch, muss man diesen Punkt im AHB ausfüllen und ihn zurücksenden. Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Mmhh.. was hat dass dann mit dem 111er auf sich? Oder anders formuliert: FALSCH In einen AHB muss man zur Sache nichts sagen, sind jedoch die persönlichen Daten falsch, muss man diesen Punkt im AHB ausfüllen und ihn zurücksenden. Solche Postings sind wohl nur dadurch zu erklären, dass wir im "postfaktischen Zeitalter" leben. "Das in diesem Zusammenhang regelmäßig erwähnte Bußgeld gemäß § 111 OWiG bezieht sich ausschließlich auf den Spezialfall, dass der Anhörungsbogen zurück gesendet wird und über den eigenen Namen / Anschrift getäuscht wird. Es gibt keine Pflicht auf einen Anhörungsbogen zu antworten. Dem Bürger soll durch die Antwortmöglichkeit vielmehr ein Recht eingeräumt werden. Es steht ihm frei von diesem Recht Gebrauch zu machen." Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Mmhh.. was hat dass dann mit dem 111er auf sich?Oder anders formuliert: FALSCHIn einen AHB muss man zur Sache nichts sagen, sind jedoch die persönlichen Daten falsch, muss man diesen Punkt im AHB ausfüllen und ihn zurücksenden.Du kapierst es immer noch nicht, gelle? Quote Link to post Share on other sites
enfield123 0 Posted November 30, 2016 Author Report Share Posted November 30, 2016 So, update:acht Tage vor der Verjährung und nachdem ich nichts von der Behörde gehört habe, bekam mein Sohn (der's auch gewesen ist...) seinen Anhörungsbogen. Die Frage nach Umwandlung des FV in ein doppeltes Bußgeld, hat der SB nur mit einem Vordruck wegen beruflicher Gründe beantwortet. Die kann mein Sohn aber nicht wirklich geltend machen, aber es gäbe ja noch das Augenblicksversagen, als Ortsunkundiger, ohne Punkte, stadtauswärts etc. Um darauf zu plädieren, muss man wohl vor Gericht. Kann mein Sohn Einspruch einlegen und dann bei der Verhandlung ohne RA (keine RVS) seine Argumente vortragen und auf einen einsichtigen Richter hoffen, oder geht das ohne RA gar nicht, bzw. was würde der Spaß ohne RA kosten?Schönen Abend Enfield123 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 30, 2016 Report Share Posted November 30, 2016 Natürlich kann er hoffen.... nur bringt einem Glaube und Hoffnung vor Gericht wenig. Besser wäre seine "Strafe" tragen und künftig mehr die Gebote achten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 30, 2016 Report Share Posted November 30, 2016 Dürfte schwierig werden. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted November 30, 2016 Report Share Posted November 30, 2016 So, update:acht Tage vor der Verjährung und nachdem ich nichts von der Behörde gehört habe, bekam mein Sohn (der's auch gewesen ist...) seinen Anhörungsbogen.Hast Du etwas anderes erwartet? Die Steilvorlage, auf die Dich Diplomat hingewiesen hat, hast Du nicht genutzt.Du hast den Unsinn von Ellschi geglaubt und den Sohn damit ans Messer geliefert daran erinnert, sich nach dem FV an die Regeln zu halten. Gut gemacht... Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted November 30, 2016 Report Share Posted November 30, 2016 ......aber es gäbe ja noch das Augenblicksversagen, als Ortsunkundiger,............. Das Argument ortsunkundig dürfte nicht ziehen. Ortskundig oder ortsunkundig, innerorts ist überall innerorts. Bei waren das "Tacho 90"! Du solltest den Bengel die Konsequenzen tragen lassen und ihm nicht vormachen,wie man sich aus der Verantwortung stiehlt.Außerdem liegt der Ball jetzt bei ihm und nicht mehr bei dir. Wenn er erwachsen sein will, gehört das dazu. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted November 30, 2016 Report Share Posted November 30, 2016 Außerdem liegt der Ball jetzt bei ihm...Nö, der Ball liegt im Netz. War ein Eigentor. Und für eine Nachspielzeit gibt es keinen Anlass. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.