Trueless66 1 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Hallo, habe heute Post bekommen dass ich mit 37kmh in einer 70er Zone zu schnell war. Da ich ein verspiegeltes Visier hatte sieht man kein Gesicht nur einen weißen Fleck vom Blitzerlicht. Außerdem erkennt man das Kennzeichen nicht 100%ig. Meien Frage komm ich da noch aus dem Schneider? Auf dem Brief steht "Anhörung". Danked Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Daran dass Du die Anhörung bekommen hast, sieht man ja, dass das Originalbild sehr viel besser sein muss als das was Du bekommen hast. Auch ein verspiegeltes Visier hilft Dir nicht unbedingt, denn es gibt heute bei den Auswertern gute Filtertechniken um das Gesicht trotzdem sichtbar zu machen. Natürlich kannst Du die Fahrereigenschaft bestreiten und auf einen evtl. Richterspruch zu Deinem Gunsten hoffen. Oder Gutachterkosten von rd. 1000 Euro bezahlen wenn Du damit identifiziert wirst. Ggf. stellt dfie BG-Stelle dann auch ein, aber dann kommt das Fahrtenbuch so sicher wie das Amen in der Kirche... Kostenpunkt für die Anordnung rund 200 Euro. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Anhörung heißt, wie @Qtreiberin geschrieben hat, dass die Behörde davon ausgeht du bist gefahren. Sonst hätte man dich als Zeugen/ Halter angeschrieben und um Angabe des Fahrers gebeten.Ich denke der Fall ist gelaufen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Ich denke der Fall ist gelaufen.Ganz so "abschließend" sehe ich das bei einem Möppi-Fahrer allerdings nicht... der "Anscheinsbeweis", dass der Halter auch der Fahrer ist, reicht den meisten SB allerdings für einen AHB. Du weißt doch, Geld, Frauen und Motorräder verleiht man nicht... Nur wenn der Halter augenscheinlich als Fahrer ausgeschlossen werden kann wird ein ZFB versandt.. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Daran dass Du die Anhörung bekommen hast, sieht man ja, dass das Originalbild sehr viel besser sein muss als das was Du bekommen hast.Auch ein verspiegeltes Visier hilft Dir nicht unbedingt, denn es gibt heute bei den Auswertern gute Filtertechniken um das Gesicht trotzdem sichtbar zu machen.Natürlich kannst Du die Fahrereigenschaft bestreiten und auf einen evtl. Richterspruch zu Deinem Gunsten hoffen. Oder Gutachterkosten von rd. 1000 Euro bezahlen wenn Du damit identifiziert wirst.Ggf. stellt dfie BG-Stelle dann auch ein, aber dann kommt das Fahrtenbuch so sicher wie das Amen in der Kirche... Kostenpunkt für die Anordnung rund 200 Euro.@QTreiberin dein Pos. und 4 widersprechen sich aus meiner Sicht. Ich stimme 2 mehr zu. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 24, 2016 Author Report Share Posted September 24, 2016 Danke erstmal für Eure Antworten!Da ich noch nie geblitzt worden bin, frage ich euch wie ich jetzt handeln sollte? Habe übrigens noch einen Brief bekommen, mit 20 Euro Verwarnungsgeld (also noch mal geblitzt worden) aber hier sieht man das Kennzeichen deutlich, aber KEIN Gesicht, das ist komplett schwarz alles! 2 mal an einem Tag, nicht schlecht und sonst noch nie Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 @rth, das widerspricht sich nicht, es sind verschiedene Szenarien die möglich sind. @Trueless66, Du hast jetzt vier verschiedene Möglichkeiten zu reagieren: 1) Gar nicht, dann kommt wahrscheinlich bald der BGB gegen den Du Eispruch einlegst und die Fahrereigenschaft bestreitest. 2) Du beantwortest den AHB damit dass Du die Fahrereigenschaft bestreitest und hoffst dass die BG-Stelle einstellt. Tut sie es nicht, geht es weiter wie bei 1). 3) Du liest Dich im Forum nach weiteren Möglichkeiten ein. Diese sind allerdings auch nach mancher Rechtssprechung problematisch. 4) Du stehst zu Deinem Tiefflug, bezahlst und nutzt einen Monat den ÖPNV. 1) bis 3) werden mit 99%iger Sicherheit zu einer FB-Anordnung führen, die Dich, wie geschrieben, rund 200 Euro kostet. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 24, 2016 Author Report Share Posted September 24, 2016 Also 37 km/h zu schnell sind 1 Punkt und 120 Euro Bußgeld, ist das korrekt? Dann würde ich evtll über eine Zustimmung nachdenken Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Stimmt, sorry war ja außerorts, da gibt es ja kein Fahrverbot... Zu den 120 Euro kommen dann noch 28,50 Euro Gebühren und Auslagen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Nur wenn der Halter augenscheinlich als Fahrer ausgeschlossen werden kann wird ein ZFB versandt..Nicht immer! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 Sollte aber so sein... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 24, 2016 Report Share Posted September 24, 2016 @rth, das widerspricht sich nicht, es sind verschiedene Szenarien die möglich sind. Stimmt.Ich fasse meinen Eindruck über deine Antworten zusammen. Entweder der SB hat dich erkannt oder der SB hat dich nicht erkannt, aber auf "Verdacht" beschuldigt. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Ich kann doch eig sagen, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht der Fahrer gewesen bin und anhand meiner Einträge im Verkehrsregister werden die vllt ein Auge zudrücken, habe nämlich keine Eintragungen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Das schrieb ich bereits.... aber auch die möglichen Folgen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Die Aussage: "Ich bin nicht der Fahrer" ist, auch wissendlich falsch, straflos möglich. (Strafbar ist nur die falsche Beschuldigung eines Anderen.) Der SB hat dann die Möglichkeit a) das Verfahren einzustellen, b) anregen ein Fahrtenbuch zu fordern, c) einen Bussgeldbescheid zu erlassen.Bei a bist du fein raus, bei b können Gebühren bis 200 € gefordert werden, ( oft erheblich geringer, ist eine Ermessensentscheidung), bei c kannst du dich wehren, dann entscheidet ein Gericht ob du trotz Helm zu erkennen bist, oder einfach zahlen. Kosten findest du in de FAQ.Ich würde pokern. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Naja das Problem ist ich habe zwei Briefe, eine Anhörung und eine Vewarnung in Höhe von 20 Euro. Beide am selben Tag und anscheinend in der selben Umgebung, da die selbe Sachbearbeiterin auf den Briefen steht. Ich kann ja schlecht sagen um 11 Uhr bin ich nicht gefahren und um 13 Uhr bin ich gefahren, die 20 Euro zahle ich dann? Frage ich mal so, @rth, was würdest du in meiner Situation machen (da du pokern schriebst)? Meine Situation ist denke ich klar oder brauchst du noch Infos? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Naja das Problem ist ich habe zwei Briefe, eine Anhörung und eine Vewarnung in Höhe von 20 Euro. Beide am selben Tag und anscheinend in der selben Umgebung, da die selbe Sachbearbeiterin auf den Briefen steht. Ich kann ja schlecht sagen um 11 Uhr bin ich nicht gefahren und um 13 Uhr bin ich gefahren, die 20 Euro zahle ich dann? Frage ich mal so, @rth, was würdest du in meiner Situation machen (da du pokern schriebst)? Meine Situation ist denke ich klar oder brauchst du noch Infos? 2 x geblitzt binnen 2 Stunden?Ich würde die 20 € zahlen, spart 28,50 € Gebühr, und die zweite Fahrt bestreiten. Wenn ein BGB kommt fluchen und zahlen. Ob du die + 37 km/h bestreites oder nicht, der BGB ist gleich.Ob der SB den Zusammenhang bemerkt ist fraglich, kommt auf die Zahl der Fälle an die er täglich bearbeiten muss.Du hast nichts zu verlieren. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Ja leider -.-.Alles klar, dann werde ich das so machen. Die 20 Euro sind mir egal, der Punkt eher nicht also ich probiere es mal und hoffe das Beste :-). Wenn nicht, ist es halt so.Danke Euch für die Hilfe, echt nett :-) Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Achja: in das Feld "Angaben zur Sache" also wo ich schreibe kann, dass ich nicht gefahren bin, soll ich wirklich nur einen Satz formulieren, dass ich zu diesem Zeitpunkt das Motorrad nicht geführt habe, mehr nicht? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Achja: in das Feld "Angaben zur Sache" also wo ich schreibe kann, dass ich nicht gefahren bin, soll ich wirklich nur einen Satz formulieren, dass ich zu diesem Zeitpunkt das Motorrad nicht geführt habe, mehr nicht?Genau, mehr nicht. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Danke! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 , bei c kannst du dich wehren, dann entscheidet ein Gericht ob du trotz Helm zu erkennen bist, oder einfach zahlen.Auch bei c droht im Falle der Verfahrenseinstellung eine FB-Auflage.In dem Fall stehen dann Gerichtskosten plus FB-Auflage den "jetzigen" 148,80 gegenüber. Muss man selber abwägen, ich würde es nicht riskieren, da ja kein FV droht.. Im übrigen hat es sich schon fast "eingebürgert" die Höchstsumme für die Anordnung zu fordern. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 @QTreiberin, immer, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann ein Fahrtenbuch angeordnet werden. Auch nach Einstellung durch das Gericht.(Gerne mit dem Beschluss jede Partei trägt ihre Kosten selbst.)Deshalb habe ich auch geraten,die Fahrereigenschaft zu leugnen, einen BGB aber zu zahlen. Das Gerichsrisiko wäre mir zu hoch Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Muss mich noch mal einklinken hier. In der Anhörung schreibe ich, dass ich zu diesem Zeitpunkt NICHT gefahren bin. Wenn die SB das glaubt wie auch immer, ist der Fall geschlossen, wenn nicht, was passiert dann? Hier werden so viele Beträge und Abkürzungen benutzt, weiß gar nicht was los ist. Zur dem anderen Blitzerfoto wo ich 14km/h zu schnell bin, da zahle ich einfach die 20 Euro und gut ist, soweit klar. Aber das oben genannte noch nicht. @rth schreibt, ich habe nichts zu verlieren, wenn ich schreibe ich wars nicht, sprich wenn mir nicht geglaubt wird, zahle ich und nehme den Punkt mit oder was? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Wenn Du schreibst dass Du nicht gefahren bist, wird man Dich nach dem Fahrer fragen... nennst Du ihn nicht >>> Anordnung FB möglich. Wie geschrieben, um die 148,80 und den Punkt kannst Du ggf. herumkommen und das FB ist kein "muss", aber sehr wahrscheinlich Wie ich auch schon geschrieben hab, kannst Du den AHB ignorieren (wird ja nicht förmlich zugestellt) und abwarten ob der SB dann den BGB zustellt. Dieses darf er nämlich eigentlich nur gegen den tatsächlichen Fahrer und er müsste Dich somit ziemlich zweifellos identifiziert haben.Sollte er ihn zustellen ist dann ja der Einspruch möglich. Stellt er ihn dann nicht zu, weil das Bild tatsächlich relativ schlecht ist, droht auch keine FB-Auflage weil Du theoretisch gar nichts von dem Verfahren weißt. Das andere Verwarngeld würde ich schnellstens überweisen, wird erst ein BGB ausgefertigt wird auch hingeguckt. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Hallo Trueless66 : Lass die 20.- Euro deine Großmutter oder Bewährungshelferin überweisen. Bezahlen darf nämlich, wer will. So hat der Sachbearbeiter selbst bei Nachforschungen im Zahlungsverkehr keine Anhaltspunkte. Den Anhörungsbogen würde ich wie QTreiberin schrieb, ignorieren.Auch wenn es für 37 Außerorts erst einmal kein Fahrverbot gibt, sieht das Ganze nach dieser Eintragung für die nächsten 2 Jahre deutlich kritischer aus. Daher keine Angst vor dem Damoklesschwert "Fahrtenbuch", auch wenn der inzwischen dafür mögliche Gebührenrahmen nichts anderes ist, als ein staatlich legitimiertes Treten von elementaren Rechtsgrundsätzen mit Füßen. (Hier: Keine Strafe ohne Schuld)Du tust gut daran, die nächste Zeit nicht jedem Behördenmitarbeiter arglos die Tür zu öffnen, weiterhin würde ich mir Motorradkleidung zum vorzeigen besorgen, welche der auf dem Foto abgebildeten wenig ähnelt. Halte uns auf dem Laufenden Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 @Diplomat, ein Fahrtenbuch ist keine Strafe.... es soll nur helfen wenn sich Leute nicht mehr daran erinnern können wem sie ihr "heiligs Blechle" mal wieder geliehen haben... 1 Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Jaja, hatten wir ja schön des Öfteren.Ich denke wir dürften uns darin einig sein, als was diese "Gebühr" für etwas, was er weder beauftragt hat, noch haben will, vom "einfachen" Bürger empfunden wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Diese "Gebühr" wird aber mehr oder weniger "freiwillig" beantragt... Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 25, 2016 Author Report Share Posted September 25, 2016 Also gut, den Brief der Anhörung ignorieren, obwohl da steht innerhalb einer Woche zurücksenden? Sorry für die Fragen das ist mein erster Gesetzeskonflikt wenn man es so nennen darf.Hab noch eine andere Schutzkleidung und Helm das ist kein Problem. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 25, 2016 Report Share Posted September 25, 2016 Der AHB kann ja in der Post verloren gegangen sein... ohne förmliche Zustellung kann keiner nachweisen dass Du ihn bekommen hast. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 27, 2016 Author Report Share Posted September 27, 2016 Ob ihrs glaubt oder nicht wieder geblitzt! Diese Strecke wurde noch NIE überwacht, noch NIE!! Und jetzt dort wieder geblitzt aber an einem vorherigen Tag, und ratet: 99 km/h zu viel. Jaja ich fahre eine Supersportler und dort ist nur geradeaus und 100 erlaubt. BITTE nicht aufregen oder so ich weiß dass das daneben ist und zwar völlig und als ich den Brief bekommen habe ist mir ganz anders geworden! Also, es ist wieder eine Anhörung und Gesicht nicht richtig erkennbar aber KZ. Auch ignorieren? Ich meine, wenn ich zu beiden Fällen sage (37km/h und 99km/h zu schnell) ich war es nicht, dann kommt das Fahrtenbuch, aber besser als die Punkte und 600 Euro!!! Was meint ihr, könnte ich da noch rauskommen von mir aus mit einem Fahrtenbuch aber keine Punkte und nicht so viel Geld :-( Gibts nicht immer ne Anhörung oder wäre es sonst ein direkts Bescheid wenn ich eindeutig identifiziert werden konnte? Danke euch vielmals. Ich werde meine Fahrweise überdenken, aber sowas von .... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Bei + 99 km/h wird jeder SB wach. Alles was technisch möglich ist wird er einsetze um dich festzulegen. Einen Rat kann ich nicht mehr geben. Quote Link to post Share on other sites
Trueless66 1 Posted September 27, 2016 Author Report Share Posted September 27, 2016 Ok dann kommt diese Sache ins Spiel. Habe mich bei der Polizei beworben und schon aus Flensburg mein Führungszeugnis beantragt vor 2 Monaten, das habe ich auch bekommen und darin ist auch nichts drin von mir. Die Bewerbungen sind raus, wird die Polizei das sehen mit den Punkten und Fahrbverbot? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 meinst Du die Frage ernst? Ich denke, mit etwas Nachdenken kommst Du selbst auf die Antwort. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Entweder hast du richtig Pech, oder bist ein Fake.Bei ersterem solltest du zuerst einmal die Nerven behalten und dich nach einem anderen Fortbewegungsmittel umschauen, bis Grad über die Sache gewachsen ist.Bei 600 Euro wird es sehr wahrscheinlich nicht bleiben, da gibt es schnell mal ein Vorsatzvorwurf, auch eine MPU Anordnung wäre denkbar, also schau, dass du das abgebogen bekommst.Lass deine Klamotten und den Helm verschwinden und lege Alternativen bereit, eine Hausdurchsuchung nach deinen Klamotten liegt im Bereich des Möglichen.Ich würde mit den Behörden nicht kommunizieren, außer natürlich gegen einen eventuell eintreffenden BGB Einspruch einlegen.Sei dir im klaren darüber, dass auch die Sachbearbeiter der Bußgeldstellen hier genauso mitlesen und schreiben, also gib hier nicht mehr Details bekannt als nötig Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Einen Rat kann ich nicht mehr geben.Du kannst nicht mehr, ich werde nicht mehr... Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted September 27, 2016 Report Share Posted September 27, 2016 Ok dann kommt diese Sache ins Spiel. Habe mich bei der Polizei beworben und schon aus Flensburg mein Führungszeugnis beantragt vor 2 Monaten, das habe ich auch bekommen und darin ist auch nichts drin von mir. Die Bewerbungen sind raus, wird die Polizei das sehen mit den Punkten und Fahrbverbot? Jedenfalls nicht im Führungszeugnis. Da stehen nur bestimmte Straftaten drin, für die man tatsächlich verknackt wurde. Wohnst Du in Flensburg ? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Frage an die Polizeibeamten: Dürfen Polizeiwagen mit einem normalen FS gefahren werden oder ist ein Spezialist FS erforderlich. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Dürfen mit normaler FE gefahren werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Dürfen mit normaler FE gefahren werden.Danke für die Info. Dürfte dem TE auch nichts Nutzen. Bei meinem Arbeitgeber musste jeder seine FE vorlegen bevor er ans Steuer durfte. Die Vorlage wurde in unregelmäßigen Abständen, so ca. alle halbe Jahre, wiederholt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Ich muss meinen FS auch alle halbe Jahre vorlegen... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Wer sein Führungszeugnis aus Flensburg beantragt, wird ewig drauf warten ... da kommt nix .... Fake?!? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 28, 2016 Report Share Posted September 28, 2016 Nunja wenn er in Flensburg wohnt, dann kann es ja stimmen. Allerdings verlangen die Behörden die Belagart O und die wird nur an die Behörde geschickt bzw. an das Amtsgericht, dort kann man es einsehen und dann ggf. vernichten lassen, wenn es nicht passt. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted September 29, 2016 Report Share Posted September 29, 2016 Hallo,packt den Helm zu einem Kumpel, die Kombi nach anderswo, macht es aber.....Die Gesetzgebung wird dann in absehbarer Zeit den mit deutlichen Bußgeld UND Fahrverbot verbundenen Verkehrsrechtsverstoß machen "Nicht gewußt wer mit meinem KFZ fuhr" 1000€ und 1 Jahr Fußgängerleben.... Im Luftecht ist es so, ein Halter der nicht beachtet daß das Bordbuch vollständig und korrekt geführt wird hat nicht die gebotenden Zuverlässigkeit für die Teilnahme am Luftverkehr. Wie vermeiden, immer wissen wer fuhr, ganz einfach! Oder enfacher volle Halterhaftung, wenn der Halter nicht einen anderen gerichtsfest nennen kann gilt der Anscheinensbeweis, er war es selbst der die STVO mißachtete. Halter oder oder eine vom Halter als Verantwortlicher eingesetzte Person, z.B. den Fahrzeuganmieter. Mit so einem Dödelkram, Ermittlung des Fahrers sollten sich Gerichte und Behörden nicht beschäftigen müssen, entweder war es der Halter oder der präsentiert einen Fahrer. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 29, 2016 Report Share Posted September 29, 2016 @KolbenfederWas Du da schreibst/forderst, ist, wie Du selbst schon treffend formulierstDödelkram Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 1, 2016 Report Share Posted October 1, 2016 Hallo,packt den Helm zu einem Kumpel, die Kombi nach anderswo, macht es aber.....Die Gesetzgebung wird dann in absehbarer Zeit den mit deutlichen Bußgeld UND Fahrverbot verbundenen Verkehrsrechtsverstoß machen "Nicht gewußt wer mit meinem KFZ fuhr" 1000€ und 1 Jahr Fußgängerleben.... Im Luftecht ist es so, ein Halter der nicht beachtet daß das Bordbuch vollständig und korrekt geführt wird hat nicht die gebotenden Zuverlässigkeit für die Teilnahme am Luftverkehr. Die Regeln in der Luftfahrt sind ja so gut, das bisher kein Pilot in Selbstmordabsicht gegen einen Berg geflogen ist und dabei zufällig 149 Menschen ums Leben kamen. Dann passt ja alles. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted October 1, 2016 Report Share Posted October 1, 2016 Moin Moin ... Pilot in Selbstmordabsicht... Dem ist natürlich das Bordbuch egal.Was für ein dümmlicher Einwand von dir. Nicht auszumalen, wenn GermanWings sagen würde:"Ich weiß nicht wer geflogen ist, aber schick mal n besseres Foto" Gruß Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted October 1, 2016 Report Share Posted October 1, 2016 Die Gesetzgebung wird dann in absehbarer Zeit ... für das, was Kolbenfeder unterlaufen ist, oder was er ausgefressen hat, die Todesstrafe einführen. Im Luftecht ist es so, daß sich nur wenige Flugzeuge in einem dreidimensionalen Luftraum mit endlichem Ausmaß bewegen und jeder Unfall (Kollision, Bruchlandung) Personenschäden und/oder erhebliche Sachschäden verursacht. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 1, 2016 Report Share Posted October 1, 2016 Nein gerre, wer Apfel mit Birnen vergleicht hat keine Ahnung vom Kochen. Und gewisse "Beiträge " kann man getrost übersehen. Quote Link to post Share on other sites
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