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Härter Gegen Illegale Autorennen!


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http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/illegale-autorennen-strafe-100.html

 

 

Zitat:

 

Allein für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen sollen Richter einen Rahmen von Geldstrafen bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren erhalten.

 

Meine Meinung, allein die Teilnahme beweist die charakterliche Nichteignung als Verantwortlicher im KFZ-Verkehrsbereich und sollte die Folge haben lebenslänglich Fahrverbot und KFZ-Halteverbot. Plus Einziehung des Fahrzeuges unabhängig von Halter-, Leasing oder Kreditfragen. Man sollte sich gut überlegen wem man ein Fahrzeug anvertraut...

 

 

Wer Motorsport ausüben möchte kann das ja machen unter den Umständen und Sicherheitsvorkehrungen des organisierten Motorsport.

 

Und wenn die ersten zehn Dauerfußgänger oder Straßebahnfahrgäste wurden spricht sich das rum, dann dürfte es wenig, sehr wenig Nachahmer geben.

 

Harte Strafen haben eine deutliche generalpräventive Wirkung.

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Harte Strafen haben eine deutliche generalpräventive Wirkung.

Ja genau, deswegen gibt es heute ja noch die ganzen mittelalterlichen Strafen,, weil diese ja so gut abschrecken.

 

Strafe egal wie hoch verhindern für sich allein keine weiteren Taten.

 

Vielmehr ist es eine Summe vieler einzelner Faktoren und hierzu zählt unter anderem auch das Risiko der Entdeckung/Überführung.

 

Würde man die Daten in den Städten konsequent verfolgen, einige Städte mach dies ja auch, so würde sich dies von alleine regeln.

 

Und das fängt nicht nur bei Geschwindigkeitskontrollen an.

Geräuschpegelmessung, Anbauteile etc.

 

Im übrigen fahr ich auch idR rasant an. Und wenn dann einer mitzieht ist es ein Rennen. Wer will dies beurteilen.

Zum Glück sind es ja unter 100 PS bei meinem Wägelchen. Viel reißen könnte ich damit eh nicht. Um alle Schnarchnasen an Ampel abzuhängen reicht es locker aus.

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Wie soll der Leasinggeber die Eignung einschätzen?

Wenn ich zügig anfahre und das Kfz auf der Nebenspur noch zügiger, ist das dann schon ein Rennen?

Soll nicht, aber das Fahrzeugverlustrisiko tragen, trägt er auch wenn der Leasingnehmer den Wagen vorsätzlich zerstört und persönlich zahlungsunfähig ist. Bei Vorsatz zahlt keine Vollksako, bei Schäden durch Rennbeteiligung- und Renntraining auch.

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Moin Moin

 

 

... und hierzu zählt unter anderem auch das Risiko der Entdeckung/Überführung.

Klingt schon seltsam in einem Forum, in dem es hauptsächlich darum geht, der Verantwortung der Raserfahrt zu entgehen.

 

 

Wer will dies beurteilen.

 

Hier geht die Entdeckung/Überführung schon los.

Das zu beurteilen muß deutlich einfacher werden.

 

 

Im Übrigen würde ich präventiv gar nicht abschrecken wollen.

Ich würde wollen, dass ein Rennteilnehmer im Nachhinein bestraft wird - und zwar erheblich.

Ein lifetime FE Entzug wär da schon ein guter Einstieg, denn der deutsche Raser ähh Autofahrer liebt sein Auto als Schwellkörperersatz.

Ohne Auto trüge er also seine erektile Dysfunktion öffentlich zur Schau.

Wer will das schon.

Ihr müßtet mal das Gejammer und Geflenne vor Gericht anhören, wenns nur um ein lächerliches FV geht.

Da wird der Mann schnell zum Waschweib.

 

 

Gruß

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Kannst Du auch ohne Vorurteile?

Wenn die Gefahr so groß ist, muss präventiv gehandelt werden. Klappt bei uns auch: die Orte sind bekannt, also werden sie an den ebenfalls bekannten Abenden öfter bestreift bzw der Streifenwagen dort abgestellt.

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Moin Moin

 

 

Klappt bei uns auch: die Orte sind bekannt, also werden sie an den ebenfalls bekannten Abenden öfter bestreift bzw der Streifenwagen dort abgestellt.

Das ist aber nicht zu Ende gedacht, opfere noch ein paar Minuten deiner Denkleistung.

Das wär ja auch zu einfach.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Klappt bei uns auch: die Orte sind bekannt, also werden sie an den ebenfalls bekannten Abenden öfter bestreift bzw der Streifenwagen dort abgestellt.

Das ist aber nicht zu Ende gedacht, opfere noch ein paar Minuten deiner Denkleistung.

Das wär ja auch zu einfach.

 

 

Gruß

 

 

Kannst Du auch ohne Vorurteile?

Wenn die Gefahr so groß ist, muss präventiv gehandelt werden. Klappt bei uns auch: die Orte sind bekannt, also werden sie an den ebenfalls bekannten Abenden öfter bestreift bzw der Streifenwagen dort abgestellt.

Hier muss ich KlausK zustimmen, ich denke präventiv vorzugehen ist wesentlich besser, da es dann nicht zu den bösen Folgen kommen kann.

 

Wenn man Sobbels Variante vorzieht, so nähme man weitere Opfer in Kauf. Und das kann von einem Polizisten wohl nicht gewollt sein.

 

Und nein, wenn man dagegen vorgehen will, so muss dafür auch durch die Politik das Personal und die Ausstattung gestellt werden.

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Moin Moin

 

 

... und hierzu zählt unter anderem auch das Risiko der Entdeckung/Überführung.

Klingt schon seltsam in einem Forum, in dem es hauptsächlich darum geht, der Verantwortung der Raserfahrt zu entgehen.

 

 

Wer will dies beurteilen.

 

Hier geht die Entdeckung/Überführung schon los.

Das zu beurteilen muß deutlich einfacher werden.

 

 

Im Übrigen würde ich präventiv gar nicht abschrecken wollen.

Ich würde wollen, dass ein Rennteilnehmer im Nachhinein bestraft wird - und zwar erheblich.

Ein lifetime FE Entzug wär da schon ein guter Einstieg, denn der deutsche Raser ähh Autofahrer liebt sein Auto als Schwellkörperersatz.

Ohne Auto trüge er also seine erektile Dysfunktion öffentlich zur Schau.

Wer will das schon.

Ihr müßtet mal das Gejammer und Geflenne vor Gericht anhören, wenns nur um ein lächerliches FV geht.

Da wird der Mann schnell zum Waschweib.

 

 

Gruß

 

Zitiere doch nicht immer aus dem Zusammenhang heraus.

Während meiner Ausbildung ging es auch genau um solche Sachen.

 

Der potenzielle Täter wägt eben die Risiken ab und dazu zählt neben der zu erwartenden Strafe auch das Entdeckungsrisiko, also wo hoch ist die Wahrscheinlichkeit für die Tat belangt zu werden.

Und die ist eines der gewichtigeren Argumente.

 

Wenn hohe Strafen abschrecken würden, so frage ich mich warum in Ländern mit Todesstrafe dennoch Menschen getötet werden.

Der Verlust des eigenen Lebens sollte genug "Ansporn" sein, um solche Taten nicht zu begehen.

 

Aber damit soll hier erst einmal Schluss sein, denn das Thema ist viel zu komplex.

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Wie soll der Leasinggeber die Eignung einschätzen?

Wenn ich zügig anfahre und das Kfz auf der Nebenspur noch zügiger, ist das dann schon ein Rennen?

 

Solange die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird, sollte das eigentlich nicht als Rennen zählen - egal wie schnell man anfährt.

Von einer zugelassenen Höchstbeschleunigung hab ich noch nie etwas gehört.

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Moin Moin

 

 

Klappt bei uns auch: die Orte sind bekannt, also werden sie an den ebenfalls bekannten Abenden öfter bestreift bzw der Streifenwagen dort abgestellt.

Das ist aber nicht zu Ende gedacht, opfere noch ein paar Minuten deiner Denkleistung.

Das wär ja auch zu einfach.

 

 

Gruß

 

Falls Du auf die Verlagerung der Veranstaltung anspielst: schein hier trotzdem so einfach, da hier seit einer ganzen Weile so gut wie keine Rennen mehr stattfinden. Liegt vielleicht auch nicht so vielen geeigneten Örtlichkeiten.

Das Potenzial ist jedenfalls vorhanden, da ein großer Automobilhersteller seine (jungen) Mitarbeiter mit leistungsstarken Fahrzeugen versorgt.

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...Ihr müßtet mal das Gejammer und Geflenne vor Gericht anhören, wenns nur um ein lächerliches FV geht.

Da wird der Mann schnell zum Waschweib.

 

 

Warum so weit weg gehen? Schon im RF wird gejammer und geflennt.

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Moin Moin

 

Ihr müßtet mal das Gejammer und Geflenne vor Gericht anhören, wenns nur um ein lächerliches FV geht.

Da wird der Mann schnell zum Waschweib.

 

 

Gruß

 

 

Halo,

zum Detail, gehört das Geflenne zum Ritual vor dem Richter? Würde ein Beschudigter der betreff möglichen Fahrverbot nicht jammert, nichts dazu sagt, den Eindruck damit erzeugt "tut mir nicht weh", bei der Bemessung der Geldstrafe härter angefasst werden?

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Hallo, @alle,

 

präventiv kann man vielleicht gegen Autorennen vorgehen, bei denen sich eine größere Gruppe z. B. von Tuning - Freaks trifft und Rennen veranstaltet.

 

Gegen ein spontanes Rennen zwischen zwei oder drei Fahrern kann man nicht im Geringsten präventiv tätig werden, denn diese Rennen können an jeder x - beliebigen Stelle stattfinden.

 

Die Beweislage bei diesen spontanen Rennen ist natürlich sehr schwierig und nur ein beschleunigtes Anfahren an der Ampel dürfte allein für sich kaum als Beweis ausreichen.

 

Von einem lebenslänglichen Entzug der Fahrerlaubnis halte ich überhaupt nichts, denn das wäre im Vergleich zu anderen Verkehrsstraftaten völlig überzogen.

 

Nichtsdestotrotz ist es zu begrüßen, dass der Strafrahmen erhöht wird, denn nur ein Bußgeld allein hält die meisten nicht von solchen Rennen ab.

 

Da macht es dann doch mehr Sinn, diese Fahrzeuglenker für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um ihnen Zeit zum Nachdenken zu geben.

 

Je nachdem, ob der Fahrer zum ersten Mal auffällt oder diesbezüglich schon häufiger aktenkundig wurde, dürfte es ein deutliches Zeichen für diesen sein, wenn z. B. ab dem dritten Verstoß generell das Fahrzeug als Tatmittel eingezogen und nicht wieder herausgegeben würde.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, @alle,

Von einem lebenslänglichen Entzug der Fahrerlaubnis halte ich überhaupt nichts, denn das wäre im Vergleich zu anderen Verkehrsstraftaten völlig überzogen.

 

Nichtsdestotrotz ist es zu begrüßen, dass der Strafrahmen erhöht wird, denn nur ein Bußgeld allein hält die meisten nicht von solchen Rennen ab.

 

Da macht es dann doch mehr Sinn, diese Fahrzeuglenker für eine bestimmte Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, um ihnen Zeit zum Nachdenken zu geben.

 

Je nachdem, ob der Fahrer zum ersten Mal auffällt oder diesbezüglich schon häufiger aktenkundig wurde, dürfte es ein deutliches Zeichen für diesen sein, wenn z. B. ab dem dritten Verstoß generell das Fahrzeug als Tatmittel eingezogen und nicht wieder herausgegeben würde.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Hallo,

bis in den Bereich und knapp darüber der örtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit mag das ja noch mit "nervösem rechten Fuß" entschuldbar sein.

Wer sich aber wie dokumentiert auch selbst ohne crash in den Bereich 80, 120 oder auch über 150km/h begibt der hat schlichtnicht die charakterliche Eignung als Fahrzeugführer.

 

Es wäre sogar möglich daß unabhängig von einer Strafrechtsverschärfung schlicht über die Führerscheinbehörde und ggf folgend im Verwaltungsgerichtsweg bestätigt eine Entziehung und nie wieder Neuerteilugn kommt.

 

Luftfahrtbehörden geniessen da bei Verwaltungsrichtern deutliche Rückendeckung jemand dauerhaft von einer Lizenswiedererteilung auszuschliessen. Alos rechtsstatlich einwandfrei geregelt. Z.B. rein formale Verstöße gengen Luftrecht auch ohne jede konkrete Gefährdung bringen Bußgeldbescheide im Bereich weit über 1000€.

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Hallo, Kolbenfeder,

 

Du vergleichst mal wieder Äpfel mit Birnen, denn Flugzeuge lassen sich nun mal nicht mit Kraftfahrzeugen vergleichen.

 

Zum Rest Deines Kommentars:

 

Wen siehst Du als potenziell gefährlicher an: Den Fahrer, der stocknüchtern bewusst und gewollt mit 120 km/h innerorts unterwegs ist oder den Fahrer, der sternhagelvoll mit 100 km/h durch die Ortschaft fährt, weil er nicht realisiert, was er macht?

 

Dir sollte bekannt sein, dass letzterer, wenn seine Sperrfrist abgelaufen ist, nach einer positiven MPU eine neue Fahrerlaubnis bekommen kann und das sogar mehrmals, wenn er wiederholt auffällig wird.

 

Wie willst Du dann eine lebenslange Sperre bei dem ersten Fahrer logisch begründen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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A) Rennen fahren (im öffentlichen Straßenverkehr)* geht gar nicht.

Das ist gefährlich, das muss bestraft werden und in der Konsequenz sollten solche Menschen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Wie lange ein solcher Ausschluss stattfindet muss gestaffelt, nach den Umständen, festgelegt werden.

 

 

B) die Strafgerichte sind überlastet

Es würde dem System, der Gesellschaft, der Rechtspflege, der heutigen Zeit gut stehen, wenn nicht jegliches Fehlverhalten als Straftat vor Gericht landet.

Der Strafvollzug ist ebenfalls fragwürdig. Freiheitsstrafe ist teuer und die Rückfallquote hoch.

 

Warum also nicht den Faktor "Straßenverkehr" (größtenteils) aus dem Strafrecht herauslösen und die Straßenverkehrsbehörde mit der Ahndung von Fehlverhalten beauftragen?

 

Zum Thema "Rennen", solange keine Menschen getötet oder verletzt wurden:

Die Straßenverkehrsbehörde muss die Rennfahrer abstrafen und dafür sorgen, dass die Fahrer in Zukunft nicht mehr Rennen fahren. Also Bußgelder, Punkte, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis mit (gestaffelter Sperre zur Wiedererteilung)

 

Mit hohen Bußgeldern (und bei manchen Fahrzeugen müssen die Bußen hoch sein, da Geld vorhanden ist) und dem Ausschluss an der Teilnahme am Straßenverkehr, bis hin zum dauerhaften Ausschluss, erreicht man schon etwas.

 

 

Analog kann man den Bereich der Trunkenheitsfahrten auch aus dem StGB an die Straßenverkehrsbehörde abgeben.Und vielleicht sogar den Bereich der Blutentnahme durch Atemalkohol, als verwertbar, angliedern.

Es ist doch nun wirklich nicht ausschlaggebend, ob der Täter 2,67%o im Blut hat oder ob er nur 2,45%0 geblasen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*wg Biber eingefügt

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Blaulicht,

B) die Strafgerichte sind überlastet

Es würde dem System, der Gesellschaft, der Rechtspflege, der heutigen Zeit gut stehen, wenn nicht jegliches Fehlverhalten als Straftat vor Gericht landet.

Der Strafvollzug ist ebenfalls fragwürdig. Freiheitsstrafe ist teuer und die Rückfallquote hoch.

 

Warum also nicht den Faktor "Straßenverkehr" (größtenteils) aus dem Strafrecht herauslösen und die Straßenverkehrsbehörde mit der Ahndung von Fehlverhalten beauftragen?

so eine Frage kann nur jemand stellen, der sich mit der Materie nicht auskennt.

 

Ist Dir bekannt, welche Ausbildung bzw. welche Qualifikation notwendig ist, um bei der Bußgeldstelle zu arbeiten?

 

Ohne diesen zu nahe zu treten: Verkehrsstraftaten, sind ganz sicher nicht deren Fachgebiet und können es nie sein und es wäre Unsinn, aus den Verkehrsstraftaten eine Owi zu machen, nur, damit diese von der Bußgeldstelle bearbeitet werden kann.

 

Du hast allerdings in einem Punkt recht: Freiheitsstrafen sind teuer und die Rückfallquote ist hoch.

 

Soll man nun Freiheitsstrafen verzichten, zumal man in unserem Staat schon einiges anstellen muss, um überhaupt einzufahren?

 

Soll man bei den vielen Straftätern noch öfter "DuDuDu" sagen, indem man ihnen nur eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erteilt?

 

Es ist ja jetzt schon so, dass bei vielen nach der ersten Bewährungsstrafe noch die zweite oder dritte folgt, bevor sie endlich tatsächlich eingesperrt werden.

 

Klar, man könnte wieder das öffentliche Auspeitschen einführen. Möchtest Du das?

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Nein, auspeitschen möchte ich nicht. Ansonsten hast du ja gelesen, wie ich mir das vorstelle , dass man mit Verkehrsfehlverhalten künftig umgehen könnte

 

Auch in anderen Bereichen, zum Beispiel Schwarzfahren, halte ich eine Novellierung des Strafrechts für sinnvoll

Oder auszusprechende Strafen, Strafmöglichkeiten nach einfachen Delikten.

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Hier geht die Entdeckung/Überführung schon los.

 

Das zu beurteilen muß deutlich einfacher werden.

 

 

Im Übrigen würde ich präventiv gar nicht abschrecken wollen.

Ich würde wollen, dass ein Rennteilnehmer im Nachhinein bestraft wird - und zwar erheblich.

Ein lifetime FE Entzug wär da schon ein guter Einstieg, denn der deutsche Raser ähh Autofahrer liebt sein Auto als Schwellkörperersatz.

Ohne Auto trüge er also seine erektile Dysfunktion öffentlich zur Schau.

 

@sobbel: Du sabbelst echt Müll :shit: . Übrigens, wenn Leute wie Du und @biber immer wieder sprachlich mit Unterleib-Geblubbere glänzen meinen zu können, gibt es dafür in der Psychologie einen Begriff. Desweiteren ist es eine Mär, dass Öko-Kutschen- und Kleinwagenfahrer die größten Schniedellängen hätten. Es ist halt ein immer wieder beliebtes, nicht aussterbendes Ausrede-Argument, um die eigene Unzulänglichkeit ein höher motorisiertes Fahrzeug bewegen zu können zu übertünchen.

 

@kolbenfeder: :wand: . Warum empfiehlst Du nicht bei Elefantenrennen den Fahrern die Hände abzuhacken?

 

@all: Es ist leider wieder das übliche Spiel. Mit dubiosen Gründen wird etwas eingeführt (u. a. die Polizei Oberbayern war "beleidigt", weil keine gescheite Handhabe gegen "Schnitzeljagd-Veranstaltungen"). Die Wirksamkeit ist nicht einmal evaluiert und schon kommt nach einiger Zeit die "Verschärfung". Inzwischen versucht die Polizei selbst sogar zwei "schnellen" Taxis ein "Rennen" zu unterstellen. Soweit sind wir schon gekommen. In ein paar Jahren treffen sich @sobbel und @kolbenfeder mit ihren Rollatoren zufällig in der Fußgängerzone. Beide hasten mit Schneckengeschwindigkeit und quietschenden Rollen zum nächsten Buchladen um dort ein handsigniertes Exemplar "Schwarzbuch der Verkehrsüberwachung" zu ergattern. Im Ziel steht für die beiden Kriminellen schon ein Schniedelabschneider als Illegales-Rennen-sofort-Klassifizierer und Schnellrichter, der dann versucht, etwas abzuschneiden :lol: .

:nolimit:

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Hallo, Kolbenfeder,

Wen siehst Du als potenziell gefährlicher an: Den Fahrer, der stocknüchtern bewusst und gewollt mit 120 km/h innerorts unterwegs ist oder den Fahrer, der sternhagelvoll mit 100 km/h durch die Ortschaft fährt, weil er nicht realisiert, was er macht?

 

Dir sollte bekannt sein, dass letzterer, wenn seine Sperrfrist abgelaufen ist, nach einer positiven MPU eine neue Fahrerlaubnis bekommen kann und das sogar mehrmals, wenn er wiederholt auffällig wird.

 

Wie willst Du dann eine lebenslange Sperre bei dem ersten Fahrer logisch begründen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

lebenslange Sperrfrist für beide, wer sich nicht im Griff hat wann ode wo er säuft UND dann KFZ führt oder vorsätzlcih bewußt die StVO so gründlich mißachtet aht sich eben als potentieller KFZ-Führer SELBST disqaulifiziert. Charakterlich ungeeignet, Straßenbahn oder Füße benutzen, tschüss.

 

Aber wegen Suff oder Geschwindigkeitsübertretungen KEINE harten Grenzen für Geldbußen oder Fahrverbotsszeiten.

 

Z.B. für jeden km/h mehr als zulässig = x, Dann x² € Bußgeld und Tage Fahrverbot, wenn x > 60 unendliche viel Tage.

 

Vorteil, es fiel das "Gezackere" um Meßfehler weg, ob 19km/h mit 361€ oder 21km/h + mit 441€ Bußgeld, darum prozessieren?

 

Man mag andere angemessene Berechnungsformeln wählen, aber bitte stetig durchaus nichtlinear aber ohne Sprünge, das vereinfacht deutlich.

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  • 1 month later...

@sobbel&bluey: Was habt Ihr denn da für einen Vogel als Justizminister? Klar, SPD. Habe diesen Initiator gestern erstmalig blubbern hören, stern-tv auf rtl. Unfassbar seine Aussage zum derzeitigen maximalen Ahndungsmaß bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ich frage Euch, ist dieser Mann inkompetent oder ein Lügner? Inkompetenz zum Thema Nürburgring liegt jetzt schon vor.

:nolimit:

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ist dieser Mann inkompetent oder ein Lügner?

Ich würde sagen, keins von beidem, er ist ein typischer, linker Demagoge welcher sich ein Denkmal setzen will. Sein Bundes-Pendant ist da übrigens wenig besser.

Unglücklicherweise lässt sich der gewöhnliche Deutsche von solchen "Volksvertretern" und den Medien sehr leicht in die gewünschte Richtung manipulieren, nicht nur bei diesem Thema ;)

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  • 5 months later...

Oha! Warnbriefe in Köln an:

....160 jungen Männern....die seit 2015 in der Stadt mit einem illegalen Rennen aufgefallen sind. Überwiegend seien dies Deutsche mit türkischen Wurzeln, die meisten zwischen 20 und 30 Jahren, ....

Aus "Polizei Köln verschickt „Gefährderbriefe“ an uneinsichtige Raser", www.ksta.de, 27.04.2017; http://www.ksta.de/koeln/illegale-rennen-polizei-koeln-verschickt--gefaehrderbriefe--an-uneinsichtige-raser-26772636

 

Brief hier: http://www.spiegel.de/media/media-41050.pdf

:nolimit:

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  • 2 months later...

Hier der aktuelle Stand mit allen Reden und den Dünn- :shit: -Pamphleten ("Drucksachen") der GRÜNEN :wand: :

 

https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cyNi1kZS1hdXRvcmVubmVuLzUxMTY4OA==&mod=mod493054

 

Es droht Ungemach! Nun sollen sogar auch "Einzelrennen" geahndet werden können und der VT kann nun kriminalisiert werden. Unglaublicherweise gibt man dem einfachen Cop dazu als als Bewertungsmaßstab noch die Gummigeschwindigkeit "unangepasst" an die Hand :wand: .

:nolimit:

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hallo,

warum "Härte" wegen illegaler Autorennen? Es dürfte doch dabei recht zweiflesfrei von vollem Vorsatz bei der Mißachtung der StVO auszugehen sein. Mit der logischen Folgerung charackkterlich völlig ungeeignet weil der Wille ode rdie Fähigkeit zur Regleeinhaltung felhlt

 

Die Fahrerlaubniss auf dem Verwaltungsweg einziehen und hohes Bußgeld, 10 Jahre Zeit für eine nachzuholende Reifung von Verantwortungsbewußtsein und dann entsprechende Begutachtung.

 

Dazu braucht es keine wertvolle Arbeitszeit von Richtern....

 

Wer es auf Gerichtsverfharen ankommen lässt, die Motiviation könnte man dämpfen mit norwegischer oder italinischer Praxis Einzug des Fahrzeuges ab 50km/h mehr als zulässig.

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