unserwalter 5 Posted September 11, 2016 Report Share Posted September 11, 2016 Hallo, ich habe eine Frage zu einer Beschilderung: Wenn ein VB in eine Tempo-30-Zone integriert ist, braucht zu Beginn des VB kein Zeichen 274.2 aufgestellt werden.(VwV-StVO: "Das Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen ... verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht.") Aber wie sieht`s am Ende des VB aus ? Muß dann - wenn nach dem VB wieder Tempo 30 gelten soll - zu 325.2 ("Ende VB") noch ein 274.1 ("Zone 30") angebracht werden, oder gilt nach dem VB automatisch das was vor dem VB gegolten hat ? Ich bin der Auffassung, dass Zeichen 274.1 zwingend erforderlich ist. Meine Gattin meint es gelte dann ohne Beschilderung wieder Tempo 30. Gruß Walter Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 12, 2016 Report Share Posted September 12, 2016 Deine Gattin sieht das "mathematisch", Sie geht also von einer "geschachtelten" Beschilderung aus. Ich denke aber wie Du dass dieses nicht der Fall ist. Es ist meiner Meinung nach also wieder ein notwendig. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.