Luzifer 0 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 Hallo, ich wurde am 31.07. um 13.40Uhr in Egeln B81; Kreuzung Westeregeln/Schneidlingen, Abschnitt 25 Richtung Halberstadt geblitzt.Eigentlich ist da 100 erlaubt, lt. Zeugenfragebogen waren es allerdings nur 70 und ich wurde mit 106 gemessen.Beweismittel: Sensormessung und FotoVielleicht stand an diesem Tag auch ein Schild da, an das ich mich nicht erinnern kann. Es gab auf jeden Fall keine Baustellen etc.Hat da jemand von Euch auch schon Post bekommen und kann sich das nicht erklären? Macht es Sinn als Betroffener Akteneinsicht zu nehmen u, in Widerspruch zu gehen oder nur mit Anwalt? Ich habe leider keine Rechtschutz Luzifer Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 ... lt. Zeugenfragebogen ...... als Betroffener ...Wenn Du einen Zeugenfragebogen (steht auf dem Brief drauf) bekommen hast, bist Du kein Betroffener.Wenn Du einen Anhörungsbogen (steht auch auf dem Brief) bekommen hast, dann bist Du Betroffener. Und wenn Du einen Brief bekommen hast, aus dem das nicht ersichtlich ist, dann unterbricht der nicht die Verjährung. Deswegen wäre jetzt - neben anderen Leuten, die die Strecke und die dortigen Limits kennen - wichtig, dass Du uns schreibst, wie der Brief sich genau nennt. Denn vorwerfbare + 32km/h sind schon mal kein Pappenstiel. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 Hallo Luzifer, herzliche Willkommen im Radarforum.So exakt wie du den Vorfall beschrieben hast bist du problemlos für "deinen " SB zu erkennen. Die Kreuzung kenne ich nicht, allerdings Ist 70 km/h im Kreuzungsbereich nicht ungewöhnlich.Akteneinsicht erhält in der Regel nur der RA, wenn du persönlich in der Behörde nachfragst kann, nicht muss,dir Einsicht gewährt werden. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 Da musste ich jetzt nicht lange suchen: Ampelkreuzung, etwas höheres als ist also gar nicht möglich http://www.blitzer.de/5136606-Geschwindigkeitskontrolle-in-B81+,Egeln Quote Link to post Share on other sites
Luzifer 0 Posted September 2, 2016 Author Report Share Posted September 2, 2016 Ich bin mit einem Dienstwagen unterwegs und meine Firma hat jetzt den Zeugenfragebogen bekommen und da ich gefahren bin, bin ich der "Betroffene", der dann irgendwann den Anhörungsbogen bekommt. Bevor ich die Angaben zur Person mache, wollte ich schonmal die besten Möglichkeiten klaren, um dann dagegen vorzugehen. Den festen Blitzer an der Kreuzung kenne ich, dort bin ich auch abgebogen (also nicht mit 106 drüber), das Foto ist schon auf dem Weg zur Kreuzung gemacht wurden, die Straße ist dort zweispurig, und ich hatte damals schon den Verdacht geblitzt worden zu sein, konnte es mir aber aufgrund der (meines Erachtens) erlaubten 100 nicht erklären und dachte an eine Art "Sonnenreflexion" Dann werde ich wohl um einen RA nicht drumrum kommen oder hätte den mein Widerspruch die gleiche rechtliche Wirkung, wie die eines Anwaltes? Nicht das dann irgendwelche Fristen ablaufen, falls ich doch keine Akteneinsicht erhalte. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 Dein AG hat also deinen Namen genannt. Damit Verjährung sogut wie unmöglich. @muniX089 hat einen Linke genannt. Fristen laufen für dich erst ab Erhalt des BGB. Quote Link to post Share on other sites
Luzifer 0 Posted September 2, 2016 Author Report Share Posted September 2, 2016 nein, bisher ist noch nichts passiert, ich habe nur den Zeugenfragebogen von meinem AG bekommen, damit ich mich drum kümmere Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 Und daher wird der AG Stress machen, wenn @Luzifer sich nicht drum kümmert. Also heißt das jetzt wohl, in den sauren Apfel beißen und sich selbst auf dem ZFB angeben. Das erwartet der AG! Dessen Konsequenzen und Sanktionen können weit schlimmer sein als die paar € und der Punkt.Anschließend - mit dem AHB oder BuGeBe in der Hand - kann man sich dann darum kümmern, ob die Messung an der richtigen Stelle stattfand etc. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted September 2, 2016 Report Share Posted September 2, 2016 Hi, "Sensormessung" spricht IMO für einen festen Blitzer. Auf dieser Strecke wechselt alle Nase lang das Limit. Vor den Kreuzungen ist generell (auch auf der 2spurigen Strecke) 70. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Luzifer 0 Posted September 5, 2016 Author Report Share Posted September 5, 2016 Hi Wolle, ich fahre da auch öfter lang und weiß, daß im Kreuzungsbereich 70 ist, aber das zwischen den Kreuzungen 70 ist (sein soll), kann ich mich nicht erinnern. Und ich wurde definitiv auf offener Strecke und nicht vom festen Blitzer erwischt, es ist nämlich auch noch ein PHM (oder so) als Zeuge benannt.Da wird nur die Akteneinsicht Klarheit ins Dunkel bringen. GrüßeLuzifer Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted September 5, 2016 Report Share Posted September 5, 2016 Wenn das kurz vor dem Abzweig Schneidlingen war, da ist IMHO auch 70 wegen der Linksabbieger. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Luzifer 0 Posted September 6, 2016 Author Report Share Posted September 6, 2016 Nein, das war ungefähr auf halber Strecke zwischen den Kreuzungen, wo eigentlich 100 erlaubt ist. GrüßeLuzifer Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted September 6, 2016 Report Share Posted September 6, 2016 Dann sollte man das anhand der Landschaft auf dem Hintergrund des Fotos erkennen können, oder? Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted September 6, 2016 Report Share Posted September 6, 2016 Eigentlich ist gut..... Hinterfragen kann man sicher, aber wenn sie sich (extra) da hingestellt und die 70 geblitzt haben, muss ja irgendwas (anders) gewesen sein (als sonst). Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Luzifer 0 Posted September 7, 2016 Author Report Share Posted September 7, 2016 Ich werde mich melden, wenn der Bescheid eingeflogen ist. Quote Link to post Share on other sites
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