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Blitzer B81 Egeln/kreuzung Westeregeln


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Hallo,

 

ich wurde am 31.07. um 13.40Uhr in Egeln B81; Kreuzung Westeregeln/Schneidlingen, Abschnitt 25 Richtung Halberstadt geblitzt.

Eigentlich ist da 100 erlaubt, lt. Zeugenfragebogen waren es allerdings nur 70 und ich wurde mit 106 gemessen.

Beweismittel: Sensormessung und Foto

Vielleicht stand an diesem Tag auch ein Schild da, an das ich mich nicht erinnern kann. Es gab auf jeden Fall keine Baustellen etc.

Hat da jemand von Euch auch schon Post bekommen und kann sich das nicht erklären?

 

Macht es Sinn als Betroffener Akteneinsicht zu nehmen u, in Widerspruch zu gehen oder nur mit Anwalt? Ich habe leider keine Rechtschutz :(

 

Luzifer

 

 

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... lt. Zeugenfragebogen ...

... als Betroffener ...

Wenn Du einen Zeugenfragebogen (steht auf dem Brief drauf) bekommen hast, bist Du kein Betroffener.

Wenn Du einen Anhörungsbogen (steht auch auf dem Brief) bekommen hast, dann bist Du Betroffener.

 

Und wenn Du einen Brief bekommen hast, aus dem das nicht ersichtlich ist, dann unterbricht der nicht die Verjährung. Deswegen wäre jetzt - neben anderen Leuten, die die Strecke und die dortigen Limits kennen - wichtig, dass Du uns schreibst, wie der Brief sich genau nennt. Denn vorwerfbare + 32km/h sind schon mal kein Pappenstiel.

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Hallo Luzifer, herzliche Willkommen im Radarforum.

So exakt wie du den Vorfall beschrieben hast bist du problemlos für "deinen " SB zu erkennen.

Die Kreuzung kenne ich nicht, allerdings Ist 70 km/h im Kreuzungsbereich nicht ungewöhnlich.

Akteneinsicht erhält in der Regel nur der RA, wenn du persönlich in der Behörde nachfragst kann, nicht muss,dir Einsicht gewährt werden.

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Ich bin mit einem Dienstwagen unterwegs und meine Firma hat jetzt den Zeugenfragebogen bekommen und da ich gefahren bin, bin ich der "Betroffene", der dann irgendwann den Anhörungsbogen bekommt. Bevor ich die Angaben zur Person mache, wollte ich schonmal die besten Möglichkeiten klaren, um dann dagegen vorzugehen.

 

Den festen Blitzer an der Kreuzung kenne ich, dort bin ich auch abgebogen (also nicht mit 106 drüber), das Foto ist schon auf dem Weg zur Kreuzung gemacht wurden, die Straße ist dort zweispurig, und ich hatte damals schon den Verdacht geblitzt worden zu sein, konnte es mir aber aufgrund der (meines Erachtens) erlaubten 100 nicht erklären und dachte an eine Art "Sonnenreflexion"

 

Dann werde ich wohl um einen RA nicht drumrum kommen oder hätte den mein Widerspruch die gleiche rechtliche Wirkung, wie die eines Anwaltes? Nicht das dann irgendwelche Fristen ablaufen, falls ich doch keine Akteneinsicht erhalte.

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Und daher wird der AG Stress machen, wenn @Luzifer sich nicht drum kümmert. Also heißt das jetzt wohl, in den sauren Apfel beißen und sich selbst auf dem ZFB angeben. Das erwartet der AG! Dessen Konsequenzen und Sanktionen können weit schlimmer sein als die paar € und der Punkt.

Anschließend - mit dem AHB oder BuGeBe in der Hand - kann man sich dann darum kümmern, ob die Messung an der richtigen Stelle stattfand etc.

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Hi Wolle,

 

ich fahre da auch öfter lang und weiß, daß im Kreuzungsbereich 70 ist, aber das zwischen den Kreuzungen 70 ist (sein soll), kann ich mich nicht erinnern. Und ich wurde definitiv auf offener Strecke und nicht vom festen Blitzer erwischt, es ist nämlich auch noch ein PHM (oder so) als Zeuge benannt.

Da wird nur die Akteneinsicht Klarheit ins Dunkel bringen.

 

Grüße

Luzifer

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