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Laser Auf Zweispuriger Straße Beidspurig Möglich?


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Hallo zusammen,

 

Bundesstraße, etwa 300m vor Ortsausgang im ländlichen Bereich ohne Bebauung - eine unmittelbar vor Ortsausgang angebrachte Ampelanlage war Nachts ausgeschaltet, sodass man schon lange vor dem Ortsausgangsschild in Versuchung gerät, zu beschleunigen.

 

Situation: zwei Fahrzeuge ziemlich auf gleicher Höhe (nicht exakt nebeneinander) ansonsten KEINE anderen Verkehrsteilnehmer vor oder hinter den Beiden. Beide Fahrzeuge beginnen aus der Fahrt heraus vor dem Ortsausgang leicht bis mittelschnell zu beschleunigen (4. Gang bei 90 KW) ohne Ambitionen ein Rennen zu fahren, ein "Kolonnenfahren" hat nicht stattgefunden, beide Fahrzeugführer sind sich völlig fremd.

 

Unmittelbar hinter dem Ortsausgangsschild steht im Verborgenen ein Polizei-Fahrzeug, welches nach der Vorbeifahrt der beiden Fahrzeuge wendet, den Fahrzeugen folgt und beide zum Anhalten bringt.

Der Vorwurf: es sollen beide Fahrzeuge gelasert worden sein - knapp über 90 km/h bei (noch gerade so) erlaubten 50km/h - beide Fahrzeugführer zweifeln eine korrekt durchgeführte Messung an - im Übrigen steht nun zusätzlich der Vorwurf eines illegalen Straßenrennens im Raum, da O-ton des Beamten "zwei Fahrzeug nebeneinander stark beschleunigt haben" - Maximal lächerlich, da die Nebeneinanderfahrt auf ähnlicher (nicht gleicher) Höhe absoluter Zufall war und hier auch keine "Beschleunigungsorgie" stattgefunden hat. Ein Fahrer hat sich lediglich "mitziehen" lassen, da die Verkehrsverhältnisse dies zuließen und das Tempolimit unmittelbar nach der Messstelle auch erheblich höher ist.

 

Thema "Straßenrennen" - sollte hier noch eine schriftliche "Anhörung" zu erfolgen, wird der Vorwurf dann mit vermutlich 100%iger Erfolgsschance vor Gericht zerrissen.

Meine Frage richtet sich nun gegen das zweispurige "auslasern" von zwei Fahrzeugen die auf etwa gleicher Höhe fahren - ist das möglich? - Meines Wissens saßen im Streifenwagen zwei Beamte. Hat dann jeder Beamte eine Laserpistole oder können auf längere Distanz auch mehrere Messungen (rechts/links) mit einer Laserpistole vorgenommen werden?

Die Laseranlage selbst wurde nicht in Augenschein genommen, es ist also nicht bekannt wie gemessen wurde.

 

WIe hoch ist die Chance hier eine Messungenauigkeit zu unterstellen? (Rechtsschutz ist vorhanden)

 

Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

 

Danke und Gruß,

Bussgeldkatalog

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Hi,

 

wenn beide Fahrzeuge (egal ob exakt oder leicht versetzt) nebeneinander gefahren sind, hatten sie auch die gleiche Geschwindigkeit. Also wenn der eine mit 90 gelasert wurde, war der andere genauso schnell......

 

Sieht nicht sehr gut aus.

Grüße

Wolle

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Hi,

 

wenn beide Fahrzeuge (egal ob exakt oder leicht versetzt) nebeneinander gefahren sind, hatten sie auch die gleiche Geschwindigkeit. Also wenn der eine mit 90 gelasert wurde, war der andere genauso schnell......

 

Sieht nicht sehr gut aus.

Grüße

Wolle

Hallo Wolle,

 

warum werden dann Blitzerfotos auf denen beide Fahrspuren mit je einem Fahrzeug nebeneinander zu sehen sind, in der Regel verworfen?

 

Die gleiche Geschwindigkeit halte ich für eine wage Vermutung/Schätzung, hier können durchaus schnell 5-10 km/h Unterschied entstehen, z.B. bei unterschiedlich schneller Beschleunigung - wenn die Fahrzeuge zuvor leicht versetzt waren.

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Was ist wenn die Polizei aus dem Streifenwagen mit einer "Laserpistole" beide Fahrzeuge nach einander gemessen hat?

Und die Frage "Rennen" würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Du hast RS, ab zum - Fach - Anwalt.

 

Und natürlich keine Angaben ohne Anwalt.

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Was ist wenn die Polizei aus dem Streifenwagen mit einer "Laserpistole" beide Fahrzeuge nach einander gemessen hat?

 

Das ist jetzt eben die Frage, ob dies in Bezug auf Messgenauigkeit Hand und Fuß hat.

Laut ADAC-Artikel wird bei einigen Lasermessgeräten vom Hersteller dazu geraten ein Messergebnis zu verwerfen, wenn sich unmittelbar dahinter oder daneben ein weiteres KFZ befindet.... Es kann evtl. nicht ausgeschlossen werden, dass das "falsche" Fahrzeug gemessen wird.

 

 

...aber erstmal den BuGeBe abwarten und dann muss wohl tatswahrhaftig der Verkehrsanwalt nebst Gutachter dran...

 

Trotzdem mies, klar war ich schneller als erlaubt, sehe ich ein, aber ich zweifel an, dass dies korrekt gemessen wurde. Bisher bin ich immer punktefrei gewesen und kann mich nichtmal an eine OWi erinnern, nun werde ich binnen Sekunden vom Verkehrsrowdie zum Amateurrennfahrer "vorverurteilt". - Ich glaube, das mit den Flüchtlingen, das ist alles noch garnicht sooo schlimm.... [ironie off]

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Es gibt Laserpistolen mit einer -theortischen - Reichweite für Messung bis 1000 m Entfernung. Auf 300 m 2 gerichtsfeste Messungen hin zu bekommen ist durchaus möglich.

Die Polizisten wissen sicher, warum sie an diesem Punkt standen. Messfehler wirst du nur mit einem Sachverständigen und einem RA feststellen lassen können. Frag vorher deine RSV.

Das wird - sehr - schwierig!

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Hallo, Bussgeldkatalog,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Sollte euch beiden ein verbotenes Rennen vorgeworfen werden, ist es gar nicht zwingend notwendig, eine gerichtsfeste Lasermessung vorweisen zu können.

 

Bei einer Anzeige mittels Lasermessung geht es darum, eine exakte Geschwindigkeit abzüglich der Toleranzen festzustellen, die man dann dem Betroffenen ggf. zum Vorwurf macht.

 

Das ist bei dem Vorwurf des illegalen Straßenrennens nicht notwendig und somit kann es ausreichen, wenn man die Lasermessung lediglich als zusätzlichen Nachweis bringt.

 

Ob dabei der Fahrer A 95 und B 92 oder 96 gefahren ist, spielt gar keine Rolle, sondern nur, ob man in der Fahrweise den Charakter eines Rennens erkennen kann.

 

Das einzig richtige wäre, erst einmal abzuwarten, was die Bußgeldstelle schreibt und dann umgehend einen kompetenten Anwalt mit der Schadensbegrenzung zu beauftragen.

 

Große Chancen sehe ich nach Deiner Beschreibung allerdings nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

 

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Moin Moin

 

 

Trotzdem mies, klar war ich schneller als erlaubt, sehe ich ein, aber ich zweifel an, dass dies korrekt gemessen wurde

Mies ist, daß du bei eigener Fehlleistung die Arbeit anderer in den Dreck ziehst.

 

Wenn dir 90 bei 50 vorgeworfen wird, du gaaanz tief in deine schwarze Seele guckst und vor dir allein einräumen mußt, daß du tatsächlich diese 90 gefahren bist, was sollte ein SV feststellen?

Der kann doch nur die Richtigkeit der Messung feststellen.

 

 

 

Gruß

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warum werden dann Blitzerfotos auf denen beide Fahrspuren mit je einem Fahrzeug nebeneinander zu sehen sind, in der Regel verworfen?

werden sie nicht, da man bei einem Radar- oder Fester-Blitzer-Foto eigentlich gut nachweisen kann, welches Auto gemessen wurde. (in einem extrem kleinen Prozentbereich kann man das nicht - dann wird verworfen.

 

Allerdings bei Laser: was meinst du, wie lange eine Lasermessung dauert? Anvisieren - Auslösen - ablesen... das geht ziemlich schnell, auch für zwei Autos nebeneinander.

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Zum Lasern muss man nicht mal das Auto verlassen. Das geht auch durch eine Scheibe.

Ist OT, trotzdem: Wenn ein Gericht auf "Rennen" entscheidet muss die RSV dann noch zahlen? "Rennen" bedeutet für mich Vorsatz, bei Vorsatz ist die RSV nicht zur Leistung verpflichtet. Oder?

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Wenn ein Gericht auf "Rennen" entscheidet muss die RSV dann noch zahlen? "Rennen" bedeutet für mich Vorsatz,

Muß für diese Entscheidung nicht erst einmal nachgewiesen werden, daß ein Rennen durchgeführt wurde? Oder reicht für ein Gericht eine bloße Unterstellung aus, wenn es darum geht, Raser zu bestrafen?

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Wenn ein Gericht auf "Rennen" entscheidet muss die RSV dann noch zahlen? "Rennen" bedeutet für mich Vorsatz,

Muß für diese Entscheidung nicht erst einmal nachgewiesen werden, daß ein Rennen durchgeführt wurde? Oder reicht für ein Gericht eine bloße Unterstellung aus, wenn es darum geht, Raser zu bestrafen?

 

@gerre, wie die Aussage der Polizisten zu werten ist entscheidet das Gericht. Vorhersage für mich nicht möglich. Risiko für RSV nicht gering.

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Zunächst mal gilt es abzuwarten, ob überhaupt der Vorwurf des "Rennens" erhoben wird. Ich habe ja noch längst keinen Bußgeldbescheid bzw. Anhörungsbogen... bei meinem Glück kommt dies alles während meiner 4-wöchigen USA-Reise - juhu, ein weiterer Bürokratieakt "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".

 

Ich habe den nachgeschobenen Vorwurf bzgl. des Rennens erstmal nur als "Angstmacherei" des jünglichen Schnittlauchs angesehen. Ich vermute, dass man sich bei der "Sternchenjagd" mit einem Bußgeld nebst Fahrverbot zufrieden gibt. Ansonsten war ich, sowie mein vermeintlicher "Renngegner" jeweils in Begleitung eines Zeugen. Inwiefern dies vor Gericht gegen die Aussage eines Beamten Hand und Fuß hat, unterliegt der Willkür des Richters.

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bei meinem Glück kommt dies alles während meiner 4-wöchigen USA-Reise - juhu, ein weiterer Bürokratieakt "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".

Wenn der Sachbearbeiter, bei dem Du den Antrag stellst, fit und gut drauf ist, lehnt er den Antrag ab. Und wenn ich u.a. diese genauso dämlichen wie dümmlichen Sprüche

(...) jünglichen Schnittlauchs (...) "Sternchenjagd" (...) unterliegt der Willkür des Richters.

lese, würde mir das sehr gefallen, glaube ich. Das hätte dann auch den Vorteil, daß der ohnehin überlasteten Justiz ein weiteres Verfahren erspart bliebe.

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bei meinem Glück kommt dies alles während meiner 4-wöchigen USA-Reise - juhu, ein weiterer Bürokratieakt "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".

Wenn der Sachbearbeiter, bei dem Du den Antrag stellst, fit und gut drauf ist, lehnt er den Antrag ab. Und wenn ich u.a. diese genauso dämlichen wie dümmlichen Sprüche

(...) jünglichen Schnittlauchs (...) "Sternchenjagd" (...) unterliegt der Willkür des Richters.

lese, würde mir das sehr gefallen, glaube ich. Das hätte dann auch den Vorteil, daß der ohnehin überlasteten Justiz ein weiteres Verfahren erspart bliebe.

 

 

Kannst du auch einen sachlichen Grund benennen, welcher eine Ablehnung dieses Antrags berechtigen würde? - Andernfalls ist Dein Beitrag vollkommen als sinnfrei und Spam anzusehen.

Im Übrigen kann ich nirgendwo lesen, dass ich dazu aufgerufen habe, meine Aussagen zu bewerten :doofwinkt:

 

...wer mit Zynismus und Ironie nicht umgehen kann, der sollte zum Lachen in den Keller gehen und nicht in Online-Foren.

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... während meiner 4-wöchigen USA-Reise - juhu, ein weiterer Bürokratieakt "Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"

Du solltest einen Bevollmächtigten bestimmen, der solche Post öffnen darf.

Auch in den USA wird ja nicht mehr getrommelt oder Rauchzeichen gegeben. Kommunikation dorthin ist also problemlos möglich.

 

 

Kannst du auch einen sachlichen Grund benennen

https://de.wiktionary.org/wiki/wie_man_in_den_Wald_hineinruft,_so_schallt_es_heraus

 

 

 

Im Übrigen kann ich nirgendwo lesen, dass ich dazu aufgerufen habe, meine Aussagen zu bewerten

Das machen wir auch ohne Aufruf - das ist ein kostenloser Service hier

 

 

 

...wer mit Zynismus und Ironie nicht umgehen kann, der sollte zum Lachen in den Keller gehen und nicht in Online-Foren.

Seh ich grad beides nicht.

 

 

 

Aber ich will Biber nicht vorgreifen, von ihm kommt sicher auch noch was.

 

 

Gruß

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Kannst du auch einen sachlichen Grund benennen, welcher eine Ablehnung dieses Antrags berechtigen würde?

Ja.

 

Im Übrigen kann ich nirgendwo lesen, dass ich dazu aufgerufen habe, meine Aussagen zu bewerten

Stimmt. Aber wie Sobbel dankenswerterweise schon zusammengefasst hat: im Internet gehen mit ziemlicher Sicherheit praktisch alle Menschen davon aus, daß man sich des Risikos einer Stellungnahme zu seinen Äußerungen bewußt ist, wenn man sich irgendwo beteiligt, wo irgendwas mit Forum drin- und / oder drübersteht. Wenn man das nicht möchte, sollte man sich also nicht äußern. Wenn Dir das bisher unbekannt gewesen ist (das :doofwinkt: sollte ja möglicherweise ein Hinweis darauf gewesen sein), hast Du die neue Woche doch mit einem schönen Lernerfolg begonnen, gell?

 

...wer mit Zynismus und Ironie nicht umgehen kann, der sollte zum Lachen in den Keller gehen und nicht in Online-Foren.

Ironie hat mit lachen eher wenig zu tun, Zynismus überhaupt nichts. Und bei (rein) nonverbaler Kommunikation sollte man sich darüber klar sein, daß Ironie etc. häufig nicht so recht rüberkommen. Aber natürlich darfst Du Deine Sprüche trotzdem für ironisch oder gar zynisch halten. Du wirst allerdings damit leben müssen, daß sie ohne bzw. trotz Deines nachträglichen Erklärungsversuches einfach als abwertend aufgefasst werden. Wobei ich mir sicher bin, daß das Deine Einstellung ziemlich genau widerspiegelt.

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Tatsächlich ! Es gibt die Oberlehrer also nicht nur als "Ordnungshüter" auf der Straße, sondern auch in der Anonymität des Internets.... Herrlich, dass sich tatsächlich Leute finden, die bei diesem Wetter Ihre Zeit mit sinnlosen Belehrungsversuchen verbringen. Das Liegt vermutlich an der, mangels Sozialkompetenz, eingetretenen "Einzelgänger-Mentalität" :farewell: - Danke, dass ich Euch hier gefunden habe :notworthy:

Es gibt Menschen, die schreiben oder reden viel, ohne dabei etwas zu sagen!

 

Ich zieh' mich dann jetzt aus diesem Thread zurück, da das ganze sowieso am Thema vorbeiläuft und zu absolutem Nonsens führt.

 

P.S. Ich freue mich schon jetzt auf die lehrreichen "Beschimpfungen" auf meinen Abschluss-Post :abwarten: - Dafür verzichte ich nun sogar auf das ordnungswidrige "Kreide malen" auf der Straße mit meinen Gleichgesinnten

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Das ist schade, dass Du dieses Forum nach so kurzem Gastspiel wieder verlässt. Gerade bei Deinem speziellen Fall hätten wir Dir nach Rückmeldung des jeweiligen Status sicher hilfreiche Tipps geben können. Besonders wenn es um den Fall eines vorgeworfenen illegalen Rennens geht.

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Ich zieh' mich dann jetzt aus diesem Thread zurück...

Das scheint denn wohl vor dem Hintergrund Deiner Äußerungen und gesamten Einstellung auch das einzig Sinnvolle und Beste zu sein.

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