SimbaTonic 0 Posted August 23, 2016 Report Share Posted August 23, 2016 Hallo zusammen,Ich würde leider in der Nacht von Samstag,den 20.082016 in Berlin Tempelhofer Damm von einer Geschwindigkeit (50) und Rotlichtblitzer erwischt. Ich bin mit ca. mit Tempo 60 auf die Ampel gefrahen. 20-Meter vor der Ampel sprang die Ampel auf Geld und kurz vor ich die ampel erreicht habe auf Rot. Meine frage an euch; Mit was kann ich rechnen und was kann ich dagegen tun? Habe mich im internet darüber gelesen , das wenn man unter 1-Sekunde mit ca.90 und 1 punkt rechnen muss, das aber nur bei Rotlichtverstoß. Wie ist es bei Geschwindigkeit und Rotlichtverstoß? An dem tag hat es geregnet.kann man sich davon Freikaufen? Meinen Führerschein brauch ich beruflich. Lg SimbaTonic Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 23, 2016 Report Share Posted August 23, 2016 Wann sprang die Ampel um? Wenn es 20 m waren und du 60 gefahren bist: dann hättest du kein Rot haben dürfen, da du die Ampel noch bei gelb passiert hättest. Wenn es wirklich rot war und du lt. Tacho 60 gefahren bist, handelt es sich nur um einen Rotlichtverstoß (die Geschw. dürfte außen vor bleiben). Regen tut nix zur Sache - dann muss man halt noch vorsichtiger fahren. "Freikaufen" geht nicht - aber melde dich einfach mal, wenn du die Anhörung zu Hause hast. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 23, 2016 Report Share Posted August 23, 2016 Die Gelbfase der Ampel ist min. 3 Sekunden. Wenn du tatsächlich 60 km/h gefahren bist musst du beim Umschalten von "Gelb" auf "Rot" 50 m entfernt gewesen sein. Dann überfährst du im Moment des Umschaltens die Haltelinie.Moderne Autos halten aus 100 km/h nach < 38 m. Folgerung: du musst im Moment des Umschaltens von Grün auf Gelb - sehr - viel weiter weg gewesen sein; oder sehr viel langsamer. Quote Link to post Share on other sites
SimbaTonic 0 Posted September 11, 2016 Author Report Share Posted September 11, 2016 Hallo liebe Leute, nun ist die Anhörung da. in dem schreiben habe ich festgestellt, dass ich folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Missachten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage§ 37 Abs. 2, §49 StVO, §24 StVG; 132 BKat wovon ist den hier bei den ganzen § die rede???? liege grüße SimbaTonic Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted September 11, 2016 Report Share Posted September 11, 2016 wovon ist den hier bei den ganzen § die rede????Das sind die für Dich bzw. den Dir gemachten Tatvorwürfen relevanten Rechtsgrundlagen. Quote Link to post Share on other sites
SimbaTonic 0 Posted September 11, 2016 Author Report Share Posted September 11, 2016 Das sind die für Dich bzw. den Dir gemachten Tatvorwürfen relevanten Rechtsgrundlagen. und was erwartet mich oder was kommt auf mich zu? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted September 11, 2016 Report Share Posted September 11, 2016 Rotlicht unter 1 Sekunde:90€ + Gebühren + 1 Punkt Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 12, 2016 Report Share Posted September 12, 2016 wovon ist den hier bei den ganzen § die rede????schau doch in die §§ rein - geht über die Suchmaschinen am einfachsten.... Quote Link to post Share on other sites
Guest klumpfuss Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Hey.Da der Thread ja Geschwindigkeit und Rotlichtverstoß heißt, hätte ich mal eine erweiterte Frage dazu. Kann der Blitzer an der Ampel eigentlich neben dem Ampelverstoß auch die Geschwindigkeit selbst messen. Wenn man also über eine rote Ampel rast, kann man dann für beide Vergehen belangt werden?Weiß das vielleicht jemand?Würde mich über Antworten freuen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Ja, manche können (und machen) das. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 Und auch bei reinen Rotlichtblitzern kann man die Geschwindigkeit errechnen, da ja Weg und Zeit bekannt sind. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 9, 2016 Report Share Posted October 9, 2016 wird aber in 99.9995% aller Fälle nicht gemacht.Oder ist dir ein Fall bekannt? Quote Link to post Share on other sites
Guest klumpfuss Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Danke für die Antworten, gut zu wissen.Nein hawethie, ein solcher Fall ist mir bislang nicht bekannt, jedenfalls nicht in meinem Freundeskreis. Ich wollte einfach nur wissen, ob die Möglichkeit dazu besteht und ob man auch für zwei Vergehen parallel belangt werden könnte, rein rechtlich.Aber es scheint nach euren Aussagen ja nicht unbedingt juristische Praxis zu sein. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Moin Moin und ob man auch für zwei Vergehen parallel belangt werden könnte, rein rechtlich.Klar geht das.https://dejure.org/gesetze/OWiG/19.html oder sowas geht auchhttps://dejure.org/gesetze/OWiG/20.html Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 wird aber in 99.9995% aller Fälle nicht gemacht.Oder ist dir ein Fall bekannt?Ich glaube vor ein paar Jahren war mal ein solcher Fall im Forum. War aber noch vor den Kombiblitzern und extrem zu schnell. Da ich im Alltag aber nicht mit solchen Ordnungswidrigkeiten zu tun habe, kann ich ferner dazu nichts sagen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 11, 2016 Report Share Posted October 11, 2016 @klumpfus: meine Antwort galt dem allseits geschätzten Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Argent 0 Posted October 18, 2016 Report Share Posted October 18, 2016 Moin in die Runde!Das ursprüngliche Thema möchte ich gern aufgreifen, da ich genau zu der genannten (Doppel-)Anlage am Tempelhofer Damm eine Frage habe.Weiss jemand, welche Kamera Bilder macht, wenn dort "nur" eine überhöhte Geschwindigkeit gemessen wird? Frontfoto von der Kamera unter der Brücke dürfte klar sein, aber wie verhält sich die vor dem Kreuzungsbereich stehende Kamera, die die sonst Rotlichtverstösse aufzeichnet? Macht diese trotzdem ein (Heck-)Foto des Geschwindigkeitsverstosses? Andersherum stellt sich natürlich die Frage, wie sich die Front-Kamera unter der Brücke bei einem Rotlichtverstoss ohne Geschwindigkeitsüberschreitung verhält. Fragen über Fragen...Schon jetzt Danke für Eure Beiträge!A. Quote Link to post Share on other sites
Argent 0 Posted October 22, 2016 Report Share Posted October 22, 2016 Nachdem ich nochmal Gelegenheit hatte, mir den Kreuzungsbereich anzusehen, antworte ich mir doch mal selbst :Die Kamera vor (!) der Kreuzung gibt es dort offenbar schon ein ganze Weile nicht mehr . Also falscher Alarm, da nur Frontfotos. Quote Link to post Share on other sites
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