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Vor Blitzer Geparkt


Guest matrix5531

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Guest matrix5531

Hallo

ich befuhr gestern eine Landstraße in Bayern auf meiner Urlaubsheimfahrt, wo ich hinter einem Blitzer geparkt habe.

Es handelte sich hierbei um eine offizielle mit Kies abgesandte Haltemöglichkeit für 2 PKWs,

ich hielt hinter einem roten VW Caddy. (Das darin ein Blizer war, war mir natürlich bekannt)



Nach dem aussteigen kam mir eine in Zivil gekleidete, aufgebrachte Person entgegen (oranges T-shirt, Jeans-Hose).

Ich teile dieser Person nur mit "Sie dürfen Blitzen wo Sie wollen, ich darf Parken wo ich will".

Die Frau teile mir aufgebracht mit, dass dies eine "Polizeilich genehmigte Geschwindigkeitskontrolle sei und ich unverzüglich wegfahren solle"



Ich teile dieser Person mit, das ich eine Pause machen müsste um meine Verkehrstüchtigkeit wider herzustellen", ich habe zu diesem Zeitpunkt schon 4 Stunden im Auto gesessen.

Die Frau sagte mir dann "Sie bekommen dann einen Platzverweis von mir, ich rufe jetzt die Polizei"

Da die Frau sehr aufgebracht war und um die Situation zu entschärfen, habe ich mich umgedreht und habe im weggehen noch gesagt: "Machen Sie das nur".

Mir war zu diesem Zeitpunkt klar das Platzverweise nur von der Polizei ausgesprochen werden durften, da ich aber noch dringendes Menschliches Bedürfnis nachzugehen wollte, was auch nicht länger warten konnte, bin ich in einen Feldweg gegangen.



Als ich 10 Minuten später zu meinem Wagen zurück gekommen bin um wegzufahren, war die aufgebrachte Person noch mit dem Handy mit der Polizei am telefonieren.



Sie sage mir dann ich sollte warten, Sie möchte gerne meine Personalien feststellen, habe ich ihr mitgeteilt das dies nur die Polizei dürfte.



Sie sage mir dann Sie sei von der Polizei.

Ich frage daraufhin nach ihrem Dienstausweis, den ich dann auch gezeigt bekam.

Erst daraufhin stand für mich fest, dass es sich um eine Polizistin handelte,

warum diese dann noch zusätzlich die Polizei verständigen wollte blieb mir schleierhaft.



Ich habe ihr daraufhin Angeboten den Wagen unverzüglich zu entfernen, was vor Ihr verweigert wurde um meine Personalien aufzunehmen.

Es wurden dann Führerschein Fahrzeugpapiere und Ausweis kontrolliert.

Während dessen wurden mir daraufhin mehrere juristische Drohungen ausgesprochen, ich hätte den Platzverweis nicht befolgt.

Auf die frage warum Sie sich nicht direkt als Polizistin zu erkennen gab, antwortete sie nur, „Sie sind ja weggegangen“.



Es wird jetzt ein verfahren gegen mich eröffnet, mit Richter und allem drum und dran (laut aussage der Polizistin)!







Ich habe jetzt vor folgende gegen Argumente zu bringen:



1. Die Polizeibeamtin hat sich am Anfang, sofort als diese zu erkennen gegeben müssen!
-Anrede mit Dienstgrad und Name.
-Das Hysterische brüllen, zeugt nicht gerade von Polizeilicher Professionalität, da auch hier von meiner Seite aus, keine Diskussionswilligkeit bestanden hat.



2.

-Die Anweisung des Platzverweises, nach dem sich die Polizistin zu erkennen gegeben hat,
wurde von meiner Seite auch, unverzüglich folge geleistet.
-Man beachte das nach dem entfernen von Wagen bis Rückkehr zum Wagen, nur 10 Minuten lagen, ob eine Wiedersetzung des Platzverweises hier überhaupt gegeben war, ist fragwürdig.



3.

Ein Platzverweis hätte zudem gar nicht ausgesprochen werden dürfen,

da der Platzverweis oder die Platzverweisung, eine polizeirechtliche Maßnahme im deutschen Recht ist, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren.

Dieser Grundsatz lag hier zu keiner Zeit vor!

Der Wagen war wie auf den Bildern zu sehen, gemäß §12 der STVO Ordnungsgemäß im öffentlichen Raum abgestellt worden und war zu keiner Zeit eine Gefahr, für die öffentlich Sicherheit.

 

 

Mir ist im Nachhinein auch klar das mein Verhalten hier völlig unangebracht war.
Ich werde jetzt mit den Konsequenten leben müssen, aber was kommt auf mich zu?

Das Problem ist auch, dass die Polizistin jetzt anführt ich hätte dem Platzverweis nicht folge geleistet habe.
Vermutlich wird ein Richter der Polizisten mehr glauben schenken als meiner Aussage.

Bin ich jetzt vorbestraft?
Kann das meinen Führerschein kosten oder kann die Führerscheinstelle jetzt eine MPU von mir verlangen.

Das wäre für mich eine Katastrophe, da ich viel im Außendienst unterwegs bin.




Was meint Ihr, wie geht die Sache für mich aus?

Danke für eure Hilfe schon mal.

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Imho ist ein Platzverweis völlig unverhältnismäßig. Die :cop01: hätte dich höchstens bitten können, wegzufahren. Mir erzählten mal 2 Meßbeamte der Polizei von so einem Fall, der nicht wegfuhr. Letztendlich haben sie die Messung beendet und Feierabend gemacht (es war ca. 30 min. vor geplantem Meßende), denn hinter dem Meßwagen war ein normaler freier Parkplatz. Für mich gibt es keine rechtliche Handhabe gegen dich.

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Naja dem Platzverweis bist du ja nachgekommen.

 

Ich denke da wird nichts weiter kommen, zumindest war dies bei meinen gefüllten 30 Anzeigen so die ich schon bekommen sollte.

 

Auch ist es nicht ungewöhnlich, das Messungen die die Polizei durchführt mittels weiterer Polizisten aufgehübscht werden.

 

Meist kommen die dann auch mit Tatütata und Blaulicht.

 

PS: Übrigens irrst Du dich bei Nr. 3.

 

Die Messung dient ja gerade dazu und dies wird durch dein superböses Verhalten verhindert.

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Guest matrix5531

War definitiv eine Polizistin.

 

Es gab auch ein Urteil vom BGH das Parken vor einer Messanlage keine Nötigung oder Straftat der gleichen ist.

 

Die frage ist jetzt, können dir mir weil ich erst 10min später weggefahren bin (die Polizistin hat sich ja nicht ausgewiesen), nachweisen das ich mich dem Platzverweis widersetzt habe, ist der Tatvorwurf überhaupt gegeben?

 

werde die Tage aber noch zum Rechtsanwalt damit gehen.

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Bevor Du einen Anwalt einschaltest (der im gegenwärtigen Stadikum sowieso noch nichts konkretes sagen kann), solltest Du vielleicht erstmal abwarten, ob die Frau Polizistin tatsächlich eine Anzeige schreibt.

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Mir war zu diesem Zeitpunkt klar das Platzverweise nur von der Polizei ausgesprochen werden durften

wie kommst du da drauf?

In NRW z.B. geht das durch die Ordnungsbehörden (§ 24 OBG NRW i.V.m. § 34 PolG NRW).

Also immer aufpassen, die Behörden dürfen mehr, als du meinst.

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Guest matrix5531

Die Polizistin hat gesagt es sei jetzt aktenkundig und geht zum Staatsanwalt.

 

Aber was passiert dann, kommt es nur zu einem Bußgeld, oder wird ein Strafverfahren gegen mich eröffnet?

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Hi,

 

also ich weiß ja nicht, was die Tante geraucht hat, aber zum einen ist in diesem Fall ein Platzverweis IMO völlig unverhältnismäßig (zur gepflegten Erinnerung: "Der Platzverweis stellt eine polizeirechtliche Maßnahme im deutschen Recht dar, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung abzuwehren. Er dient somit der Gefahrenabwehr." Bei Wikipedia "geklaut") und zum anderen geht das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Staatsanwalt. Die Tante wollte wohl nur einen auf dicke Hose machen.

Falls sie sich doch lächerlich machen will, kann sie ja dann erklären, welche "Gefahr" Dein Parken heraufbeschworen hat, dass sie meinte, zu diesem (doch recht drastischen) Mittel greifen zu wollen/zu müssen und das auch noch zur Staatsanwaltschaft abgeben zu wollen.....

 

Grüße

Wolle

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@Wolle63: Überprüfung der Geschwindigkeit dienen der öffentlichen Ordnung. Ich bin Laie, aber das als "Lächerlich" abzutun ist für mich zu einfach.

Der TE hat eine hoheitliche Arbeit behindert. Das kann einen erfreuen, aber ich denke er kann - nicht muss - Ärger bekommen.

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Der Platzverweis

 

 

Er kann sehr wohl rechtens sein

 

Dient er doch zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Das bedeutet, dass ein Schadenseintritt an der öSuO, zu der unter anderem alle geschriebenrn Normen und auch die Verkehrsübereachung aus dem öffentlichen Recht zählen, wahrscheinlich sein muss. Hier wurde die Verkehrsüberwachung sogar gestört, damit ist es schon zu einem inmateriellen Schaden an der Rechtsordnung gekommen.

 

 

Der Staatsanwalt

 

Fraglich welcher Straftatbestand ermittelt werden soll. Ich vermute Nötigung.

Man müsste mal gucken, ob nicht ein Tatbestand aus dem OWi Bereich greifen würde.

 

 

Zu Nr 1

Ja, sie hätte sich besser als Polizei geoutet.

Tut abernnicht (unbedingt) Not

Und so wie gefordert ist es dein Wunsch... und mit Wünschen ist es so, wie es eben ist - sie werden nicht immer erfüllt.

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Guest matrix5531

Also als erstes möchte ich sagen das mir meine Tat sehr leid tut.

Ich habe kein recht die Messung zu behindern, da sie ja der Verkehrssicherheit dient, aber es ist nun mal passiert.

 

Einen Nötigung ist es nicht (siehe hier):

http://www.eurotransport.de/news/urteil-bundesgerichtshof-blitzer-darf-zugeparkt-werden-6511928.html

 

Das mit dem nicht ausweisen ist natürlich Glaubensfrage des Staatsanwaltes, einem Polizisten wird er wahrscheinlich glauben.

Es wird mir also vorgeworfen, dass ich nicht sofort, sonder 10min später weggefahren bin.

Was kann mir hierfür blühen oder denkt Ihr die Tat wird nicht weiter verfolgt?

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Ich glaube die Polizistin hat ihr Ziel erreicht, nämlich den TE einzuschüchtern und Angst zu machen.

 

Mit ein bißchen Wissen über das was die Polizei darf oder nicht und schon sind sie in 95 Prozent der Fälle selber überfordert und wissen nicht weiter.

Grund hierfür ist halt, dass der arme Bürger der sich wie der TE wehrt eben einschüchtern lässt.

 

Auch interessant ist es wenn man nach der gesetzlichen Grundlage fragt und dann irgendwelche §§ an den Kopf geworfen bekommt.

Die Antwort in den §§ X steht dies aber nicht, ist dann immer doof für den Polizisten (notfalls per Mobiltelefon den Text des §§ suchen).

 

Alles schon zigfach erlebt. Das Gespräch wird dann einfach aus fadenscheinigen Gründen abgebrochen und man kann selber seine Arbeit machen (Fotos fertigen) oder man ruft Verstärkung über Funk.

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Die Polizistin hat gesagt es sei jetzt aktenkundig und geht zum Staatsanwalt.

Die Dame hat irgendwas und Deine Personalien notiert - das kann man vielleicht als aktenkundig bezeichnen (wobei ich ehr Schwierigkeiten damit habe, mir das Geschreibsel in irgendein Notizbuch als Bestandteil einer Akte vorzustellen). Um die Staatsanwaltschaft zu irgendwas zu bewegen, müßte sie das allerdings noch in eine für ihn les- und verwertbare Form (vulgo Anzeige) bringen. Ob sie das tut, bleibt abzuwarten.

 

Ach, und den Beitrag von Blaulicht solltest Du entweder komplett ignorieren oder in die Kategorie Humor und Groteske einordnen.

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Die Dame hat irgendwas und Deine Personalien notiert - das kann man vielleicht als aktenkundig bezeichnen (wobei ich ehr Schwierigkeiten damit habe, mir das Geschreibsel in irgendein Notizbuch als Bestandteil einer Akte vorzustellen). Um die Staatsanwaltschaft zu irgendwas zu bewegen, müßte sie das allerdings noch in eine für ihn les- und verwertbare Form (vulgo Anzeige) bringen. Ob sie das tut, bleibt abzuwarten.

Meine Notizen im Außendienst schreibe ich in Form von Akten- oder Gesprächsnotizen so bald wie möglich "ins Reine".

selbst mein Chef bekommt meine handschriftl. Sachen nicht in die Finger - wär auch zwecklos, da ich selbst nach drei Tagen mit dem Entziffern Probleme bekomme

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da die wenigsten Polizisten Laptop oder Tablet dabei haben, ist das die übliche Vorgehensweise (erst Notizbuch, später Computer).

Ich habe nichts anderes behauptet. Aber auch zu dieser Vorgehensweise müßte sich die Dame erstmal aufraffen - und genau das bleibt abzuwarten. Spätestens, wenn sie durch Zufall oder Mithilfe auf das BGH-Urteil stoßen sollte, wird sie hoffentlich davon absehen.

 

Dort geht es aber gar nicht um Nötigung

Woran das wohl liegt? Ich helf' Dir: die in dem Bericht erwähnten Herren, die sich als Deine Kollegen bezeichnen lassen müssen, waren intelligent genug, sich gar nicht erst mit diesem völlig blödsinnigen Tatvorwurf lächerlich zu machen. Dementsprechend blieb es den Gerichten erspart, sich zu dieser juristischen Peinlichkeit äußern zu müssen.

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Danke, dass du mir helfen willst.

 

Verstanden hast du jedoch nichts?

 

- der TE verweist, dass das zuparken eines Blitzers keine Nötigung sei und stellt obigen Link ein.

- in dem Link wird jedoch eine andere Straftat durch das BGH verworfen

- daraufhin mein Hinweis, dass es in dem Urteil nicht um Nötigung geht.

 

 

 

Zur Nötigung

Ich weiß, dass das einfache Zuparken eines Blitzers keine Nötigung ist.

Ich behauptete auch nirgends, dass das Zuparken eine Straftat sei

 

Zu Biber

Lies doch einfach mal, was ich in welchem Zusammenhang schrieb und versteh bevor du mir ständig Dinge unterstellst und du damit mit deinem Nebenkriegsschauplatz die Themen zu trollst.

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Dort geht es aber gar nicht um Nötigung

 

Woran das wohl liegt? Ich helf' Dir: die in dem Bericht erwähnten Herren, die sich als Deine Kollegen bezeichnen lassen müssen, waren intelligent genug, sich gar nicht erst mit diesem völlig blödsinnigen Tatvorwurf lächerlich zu machen. Dementsprechend blieb es den Gerichten erspart, sich zu dieser juristischen Peinlichkeit äußern zu müssen.

 

 

 

wurde es den Gerichten wirklich erspart?

 

 

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei deswegen der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 Alt. 1 StGB verwirklicht, weil der Angeklagte Gewalt angewendet habe, um den Messbeamten zum Unterlassen weiterer Messungen zu zwingen. Die Gewaltanwendung zur Durchsetzung des von ihm verfolgten Ziels sei auch verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB gewesen.

Das OLG Karlsruhe war der Auffassung, dass die Feststellungen des Amtsgerichts eine Verurteilung wegen Nötigung nicht tragen. weil durch sie nicht belegt sei, dass gegen den Messbeamten Gewalt im Sinne einer körperlichen Zwangswirkung ausgeübt worden sei.

 

ups... Biber... haben sich doch Gerichte damit beschäftigt... hat sogar ein Amtsrichter gesagt, dass sei Nötigung... völlig blödsinnig daran zu denken von mir....

 

 

@TE

ich sah gerade, dass in dem Fall auch die Nötigung geprüft wurde!

Lediglich in dem von dir eingestellten Link wird die Nötigung gar nicht mehr erwähnt.

 

 

 

 

hier wird es erwähnt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zuparken-einer-radarfalle-ist-weder-eine-noetigung-noch-stoerung-oeffentlicher-betriebe_051521.html

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Hier der Volltext

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ce3b0e7a1824195896d85a044c5a8e8b&nr=64518&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf (pdf-Datei)

 

Edit:

 

Lest euch unbedingt den Sachverhalt durch. Ich kann nicht mehr...

 

Noch während des Telefonats kam der Angeklagte mit einem Traktor und einem Zweiachsanhänger angefahren. Er stellte den Kastenwagen weg und parkte stattdessen den Traktor an dieser Stelle. Zudem senkte er den Frontlader des Fahrzeugs ab. Auch hierbei ging es dem Angeklagten darum, weitere Geschwindigkeitsmessungen durch den Messbeamten zu verhindern. Die an ihn gerichtete Aufforderung, den Traktor wegzustellen, ignorierte der Angeklagte und fuhr mit seinem Kastenwagen davon. Der inzwischen eingetroffene Abschleppunternehmer konnte den Traktor nicht abschleppen, da der Frontlader des Fahrzeugs herabgelassen war.

 

 

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Guest matrix5531

Ich denke mal ich habe meine Lektion gelernt und mache solche Dinge in Zukunft nicht mehr.

Wann erfahre ich, ob es zur Anzeige gegen mich gekommen ist (in Wochen)?

 

Was glaubt Ihr wie jetzt das Strafmaß angesetzt wird?

Habe sonst noch nichts angestellt und noch keine Punkte.

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Verstanden hast du jedoch nichts?

Wenn Du schon fragst: dochdoch. Aber das wirst Du nicht glauben.

 

daraufhin mein Hinweis, dass es in dem Urteil nicht um Nötigung geht.

Ja. Habe ich etwas anderes behauptet?

 

Ich weiß, dass das einfache Zuparken eines Blitzers keine Nötigung ist.

Ich behauptete auch nirgends, dass das Zuparken eine Straftat sei

Stimmt. Hat auch niemand behauptet. Denn Du schriebest ja

Fraglich welcher Straftatbestand ermittelt werden soll. Ich vermute Nötigung.

(Hervorhebung durch mich)

 

 

haben sich doch Gerichte damit beschäftigt... hat sogar ein Amtsrichter gesagt, dass sei Nötigung... völlig blödsinnig daran zu denken von mir....

Alle drei Aussagen sind völlig korrekt.

 

Ich denke mal ich habe meine Lektion gelernt und mache solche Dinge in Zukunft nicht mehr.

Warum nicht?

 

Was glaubt Ihr wie jetzt das Strafmaß angesetzt wird?

Hast Du die verlinkten Texte gelesen? Wie kommst Du Dann auf Strafmaß? Aber wenn es Dich beruhigt: teeren und federn ist abgeschafft. Wahrscheinlich wird man einen durchschnittlichen Blitzerverlustwert errechnen und diesen Betrag von Dir einfordern.

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...

 

Was glaubt Ihr wie jetzt das Strafmaß angesetzt wird?

Hast Du die verlinkten Texte gelesen? Wie kommst Du Dann auf Strafmaß? Aber wenn es Dich beruhigt: teeren und federn ist abgeschafft. Wahrscheinlich wird man einen durchschnittlichen Blitzerverlustwert errechnen und diesen Betrag von Dir einfordern.

 


...wobei ich denke, dass @ Biber das mit dem Schadensersatz ironisch meint... schließlich beteuert man von Seiten der Ordnungsbehörden oft genug, dass hinter der Blitzerei keinerlei monetäre Gewinnabsicht steckt.

 

Das wäre wohl der Prozess des Jahres... wir blitzen zwar nur wegen der Verkehssicherheit ohne jegliche Gewinnabsicht, fordern jetzt aber Schadensersatz für die entgangenen Einnahmen.

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Ich denke mal ich habe meine Lektion gelernt und mache solche Dinge in Zukunft nicht mehr.

Wann erfahre ich, ob es zur Anzeige gegen mich gekommen ist (in Wochen)?

 

Was glaubt Ihr wie jetzt das Strafmaß angesetzt wird?

Habe sonst noch nichts angestellt und noch keine Punkte.

Noch einmal, da wird nichts kommen.

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Vermutlich.....

 

 

.... Nötigung sollte, falls der Staatsanwalt so denkt, spätestens in der zweiten Instanz scheitern... jedoch kann der Weg auch unschön sein..

 

Bliebe noch der Blick in den Beteich des Owi-Rechtes.

 

 

Fraglich ob ein Zwangsgeld für weitere Blockaden thematsiert wird.

 

Wortwahl gegen die Polizistin ist im Sachvethalt nicht dargestellt.

Bliebe noch die Umweltverschmutzung.

 

Neuer Lieblingskontrollverkehrsteilnehmer...

 

.... vermutlich kommt nichts

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matrix5531, bevor Du jetzt eine Erlebnisfahrt mit dem NAW buchst, zitier' ich mich der Einfachheit mal selbst:

den Beitrag von Blaulicht solltest Du entweder komplett ignorieren oder in die Kategorie Humor und Groteske einordnen.

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Guest matrix5531

Danke für eure Antworten schon mal.

 

Mein bekannter der Rechtsanwalt ist, meine auch, "Das ist jetzt alles rumstochern im Luftleeren Raum".

Ich warte ab und berichte nochmal, wenn was kommt.

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