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Geblitzt Beim Überholen - Schrägfahrt?


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Hallo zusammen,

 

ich brauche mal den Rat von euch Experten.

 

Folgender Sachverhalt:

Ich wurde Ende Juli auf der Landstraße bei erlaubten 100 km/h geblitzt.

Festgestellte Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 122 km/h.

Als ich den Anhörungsbogen bekommen habe, habe ich mehr oder weniger aus langeweile das Messegerät "Multanova 6F" gegoogelt.

Mir kamen direkt einige Seiten auf mit dem Thema der Falschmessung durch Schrägfahrt.

Ich habe den Verstoß nicht zugegeben und stattdessen, mit dem Hinweis auf den Überholvorgang, das komplette Foto angefordert.
Das kam auch promt per Post.

Frage:
könnt ihr Experten erkennen ob es sich bei dem Foto um eine Schrägfahrt handelt?
Deutlich zu erkennen ist ja dass ich gerade beim Spurwechsel bin.

 

Foto:

https://drive.google.com/file/d/0BzpN-KH0JcBHZHFBQTgtNEJ3YW8/view?pref=2&pli=1

Grüße und Danke für eure Antworten!!

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Somit fällt Aussenkurve raus.

Ich meine damit das es nicht verwertbar wäre, wenn da mehr als ein Fahrzeug im Messfeld drin wäre, wenn ein Hinderniss mehr als das erste Viertel des Bildes ins Bild reinragt oder das Auto unverhätnissmäßig nah/fern im Messfeld stehen würde. (Knickstrahl)

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Wenn dann müsste durch einen Gutachter festgestellt werden, dass ein höherer Toleranzabzug angebracht wäre. Und das bedeutet ein Gerichtsverfahren anzustreben.

Ich würde es hinnehmen wenn ich Punktefrei wäre und die Messung auch der geschätzten Geschwindigkeit entspricht.

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Also soll ich das jetzt einfach so hinnehmen?

Oder kann vorschlagen, dass mir 2 km/h abgezogen werden, sodass ich ohne Punkte und Bußgeld davonkomme?

 

Ja, warst ja schließlich auch zu schnell.

2 Km/h zusätzlich runter bekommen zu wollen ist schon sehr massiv.

Nimms wie ein Mann hin, das eben zu schnell warst, passiert jedem Mal.

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Somit fällt Aussenkurve raus.

Ich meine damit das es nicht verwertbar wäre, wenn da mehr als ein Fahrzeug im Messfeld drin wäre, wenn ein Hinderniss mehr als das erste Viertel des Bildes ins Bild reinragt oder das Auto unverhätnissmäßig nah/fern im Messfeld stehen würde. (Knickstrahl)

Schön irgendwo gelesen (zitiert?), aber nicht so wirklich verstanden. Abgesehen davon war das auch nicht die Frage. Es darf sich sehr wohl mehr als ein Fahrzeug im Meßbereich befinden (z.B. bei Gegenverkehr). Trotzdem kann das betreffende Fahrzeug eindeutig zuzuordnen sein. Und was die Problematik "Knickstrahl" betrifft, so erkennt man im Bild im Regelfall etwas (z.B. Verkehrszeichen), welches einen Knickstrahl bewirken kann, aber nicht zwingend muß. Da beim Radarmeßverfahren der aufmerksame Meßbetrieb vorgeschrieben ist, können solche Dinge sehr wohl ausgeschlossen werden, auch wenn beim Betrachten des Fotos evtl. die Möglichkeit besteht.

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  • 1 month later...

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