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Blitzerfoto: Nur Kennzeichen


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Hallo,

 

ich hoffe, hier hat vielleicht jemand eine eindeutige Antwort für mich ^_^

 

In meiner Spedition bekomme ich fast täglich Post mit Blitzern, oft muss ich die Fotos anfordern. Dieses mal habe ich allerdings ein "Bliterbild" bekommen, in dem ausschliesslich der Ausschnitt mit dem Kennzeichen ist. Ich habe die Behörde angerufen um das richtige Bild anzufordern, wie immer, aber dieses Mal sagte man mir, dass es nichts anderes gibt. Da es sich um ein größeres Fahrzeug wie einen PKW handelt (ja, ein 40to LKW) haben die keine anderen Bilder, denn die Blitzanlage kann nicht so hoch blitzen :blink: Das habe ich noch nie gehört, ich muss doch wenigstens sehen können, ob es sich um mein Fahrzeug handelt? Die Antwort war nur, dass ich ja selbst wissen müsse, wer an diesem Tag den LKW gefahren ist (klar weiss ich das theoretisch, praktisch bin ich aber gerade sehr auf der Hut, weil sich letzte Woche, nach Anforderung eines Bildes, rausgestellt hat, dass einer meiner Fahrer offenbar jemanden mir fremdes seinen LKW fahren lässt :blink: ).

 

Also, ist es irgendwie vorgeschrieben, was auf dem Bild zu sehen sein muss? Also zumindest das Fahrzeug? Kann ja jeder mein Kennziechen prägen lassen und durch den Blitzer rauschen :o Oder mein Kennzeichen kann ja sonstwo aufgenommen worden sein :huh: Nor,alerweise gibt es doch auch immer diesen Ausschnitt, wo am oberen und unteren Rand die Informationen zum Gerät, Bild, Geschwindigkeit usw drauf stehen? So ein Bild gibt es in dem Fall auch nicht :huh:

 

Danke schonmal für eure Hilfe (mein Anwalt für solche Fragen befindet sich leider 3 Wochen im Urlaub und ich hätte gern schonmal vorab eine grobe Richtung für die Sache ^_^ )

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Beim 40-Tonner geht doch nichts mehr ohne Fahrerkarte. Mit Datum/Uhrzeit musst Du (als Disponentin?) also auf jeden Fall rauskriegen können, wer auf dem Bock gesessen hat. Gelingt Dir das nicht, hast Du noch andere Probleme, Arbeitszeit, Ruhezeit, Pausenregelungen etc.

 

Ich gehe mal davon aus, dass der Fall mit dem fremden Fahrer nicht ordentlich dokumentiert wurde und Du daher davon ausgegangen bist, Dein Fahrer hätte alles korrekt gemacht und ihn angegeben hast. Das könnte sein Problem werden.

 

In diesem Fall: Angeben, wer gemäß Auswertung Fahrerkarte zu dem Datum/Uhrzeit gefahren ist und ggf. noch überprüfen, ob das mit dem Ort der Übertretung passen kann.

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Wie gesagt, logisch kann ich anhand meiner Aufzeichnungen jeden Tag nachvollziehen, welches Fahrzeug wo war und ich kann natürlich auch auslesen, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist.

Fakt ist aber, dass ich gerade so einen Fall auf dem Tisch habe, in dem mich mein eigener Fahrer beschissen hat und das hätte ich ohne Bild nie rausgekriegt: Ich habe ein Foto angefordert, auf dem derjenige, der am Steuer sitzt, mir nicht bekannt ist. Daneben wurde der Beifahrer wie immer rausgeschnitten. Meine LKWs haben alle 1-Mann-Besatzung, es dürfte also gar keinen Beifahrer geben. Ich weiss, dass der LKW den Tag dort auch unterwegs war. Aber jetzt kommts: Vor einigen Wochen hat dieser Fahrer seine Fahrerkarte "verloren" und hat eine neue beantragt, kurz darauf hat sich die alte wieder angefunden. Hätte ich nicht mal den LKW ausgelesen (was wir in den seltensten Fällen tun) wäre ich nie drauf gekommen: Mein Fahrer hat sich jemanden mitgenommen, der auf seiner alten Karte gefahren ist. Ich sehe also auf der "richtigen" Karte logischerweise alles top, kein Fahrzeitüberziehen oder sonstwas. Beim LKW auslesen stellte ich aber fest, dass der Fahrer quasi ununterbrochen gefahren ist (logisch, wenn 2 Karten mit dem gleichen Namen benutzt werden). Die Behörde hat freundlicherweise das Bild mit dem rausgeschnittenen Beifahrer rekonstruiert und siehe da, daneben sitzt mein Fahrer....

 

Es ist doch also nur verständlich, dass man zu jedem "Blitzervergehen" auch ein Bild des Fahrers haben will, gerade wenn man bemerkt, dass man beschissen wird.

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Ok, dann möchtest Du das Fahrerbild also für eine eigene Kontrolle haben, damit nicht der nächste Fahrer mit "Doppel"karte o.ä. arbeitet.

Aus eigenem Interesse: Wie hat eigentlich der zweite Fahrer abgerechnet? Der steht doch nicht bei dir auf der Gehaltsliste. Wie funktioniert dieser "Beschiss"?

 

Für die Ordnungswidrigkeit "zu schnell" bist Du aber auf der sicheren Seite, wenn Du den Fahrer gemäß Fahrerkarte angibst, wenn Dir kein Foto vorliegt. Mit Foto darfst Du natürlich gerne schreiben "Laut Fahrerkarte war Heinz Müller der Fahrer. Den Fahrer auf dem Foto kenne ich nicht." So hast Du das ja wohl im beschriebenen Fall auch gemacht.

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Ich hab keine Ahnung, wie der zweite Fahrer abgerechnet hat :think:

Der Fall ist noch brandaktuell aus der letzten Woche und ich habe heute morgen erst das rekonstruierte Bild der Behörde erhalten, womit sich ja zu 100% bestätigt hat, dass was faul ist. Bis dahin dachten wir, wir sind vielleicht zu doof, den Fahrer zu erkennen :vogelzeig:

Ich habe das Blitzbild mit dem falschen Fahrer letzte Woche erhalten, besagter Fahrer befindet sich derzeit im Urlaub. Ich habe ihn also angerufen um zu fragen, ob er mal jemanden mit hatte, ohne es mir zu sagen (viele nehmen ja auch mal 1-2 Tage ihre Frau zb mit, geben dann aber Bescheid). Er verneinte ausdrücklich. Ich sagte ihm da nur, dass der Fahrer auf dem Bild nicht aussieht wie er. Von einer zweiten Person im LKW wusste ich zu dem Zeitpunkt noch nicht 100%.

Ich nehme an, der Unbekannte ist einfach ein guter Freund/ Bruder, was auch immer des Fahrers und fuhr/ fährt mit, weil er sonst nichts zu tun hat. Ist ja soweit auch ok, Beifahrer müssen mir halt angemeldet werden. Aber selbstverständlich darf niemand fremdes, schon gar nicht ohne mein Wissen, meinen LKW fahren.

Ich weiss ja nicht einmal, ob die Person einen LKW-Führerschein hat :blink: Ich bin selbst schon sämtliche Horrorszenarien durchgegangen - man stelle sich vor, der baut einen Unfall - sicher stehe ich erstmal in der Haftung, aber da ist ja eigentlich nichts versichert - weder die Person noch sonst etwas.

 

Ich weiss nicht mal, ob die zu naiv waren und was sie im Falle einer Kontrolle gesagt hätten??

 

 

Ist natürlich ein extremer Fall, aber ich wäre da eben niemals dahinter gekommen, wenn ich nicht das Bild des Blitzers angefordert hätte. Eine Verwechslung des Bildes in der Behörde ist übrigens zu 100% ausgeschlossen.

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Für die Ordnungswidrigkeit "zu schnell" bist Du aber auf der sicheren Seite, wenn Du den Fahrer gemäß Fahrerkarte angibst, wenn Dir kein Foto vorliegt. Mit Foto darfst Du natürlich gerne schreiben "Laut Fahrerkarte war Heinz Müller der Fahrer. Den Fahrer auf dem Foto kenne ich nicht." So hast Du das ja wohl im beschriebenen Fall auch gemacht.

 

Nein, ich habe bisher noch gar keine Angabe gemachrt, weil ich mit der Behörde zur Klärung in Kontakt stehe

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Und in diesem Spezialfall wird die Behörde wohl auch Hinweise geben, was sie von Dir erwartet.

Mindestens wohl die Daten zum Fahrer, der laut Fahrerkarte am Steuer saß, um diesen als Zeugen befragen zu können.

 

Ich finde, dass Du bisher alles richtig gemacht hast. Den Bockmist hat wohl eher der Fahrer verzapft.

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Moin Moin

 

 

In meiner Spedition bekomme ich fast täglich Post mit Blitzern,

Das ist schon sehr bedenklich. Da sollte sich die BAG mal mit einer Betriebsprüfung bei dir melden.

 

 

ich muss doch wenigstens sehen können, ob es sich um mein Fahrzeug handelt?

Dein Kennzeichen, dein Fahrzeug.

Oder hast du auf eine Kennzeichen Doublette Hinweise?

GPS Daten z.b.

 

 

weil sich letzte Woche, nach Anforderung eines Bildes, rausgestellt hat, dass einer meiner Fahrer offenbar jemanden mir fremdes seinen LKW fahren lässt

Im Moment stellst du also all deine Fahrer unter Generalverdacht.

Das sollte sich mal die Polizei erlauben.

 

 

Kann ja jeder mein Kennziechen prägen lassen

 

 

mein Anwalt für solche Fragen befindet sich leider 3 Wochen im Urlaub und ich hätte gern schonmal vorab eine grobe Richtung für die Sache

Du kannst ja mal vorab so grobe Richtung 100 Euro ans Forum überweisen

 

 

Gruß

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Das ist schon sehr bedenklich. Da sollte sich die BAG mal mit einer Betriebsprüfung bei dir melden.

 

Klar äußerst bedenklich, weil bei 80 LKW ja auch nie jemand geblitzt wird :rolleyes:

 

 

Dein Kennzeichen, dein Fahrzeug.

Oder hast du auf eine Kennzeichen Doublette Hinweise?

 

Nein, natürlich nicht, hat es aber alles schon gegeben...

 

 

Im Moment stellst du also all deine Fahrer unter Generalverdacht.

Das sollte sich mal die Polizei erlauben.

 

Das neue Blitzbild (nur Kennzeichen) ist vom gleichen LKW ;)

 

 

Du kannst ja mal vorab so grobe Richtung 100 Euro ans Forum überweisen

Na zum Glück ist die Nutzung des Forums kostenlos :rolleyes:

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Moin Moin

 

 

 

 

Es heißt "das" BAG.

Können wir uns auf Plural einigen? - lacht

 

 

 

 

was hat das BAG mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zu tun?

Bist nicht vom Fach oder?

Vordergründig nichts.

 

Wenn diese Lkw auf BAB geblitzt werden (bei wöchentlichen Anfragen könnte das ja auch sein), sind die jenseits von 94 unterwegs.

Also über dem Begrenzer.

Das legt den Verdacht der Manipulation nahe (Begrenzer und/oder KITAS)

Und das interessiert das BAG sehr.

 

Uns natürlich auch, aber wir machen keine Betriebsprüfungen.

Wir geben aber dahingehend Empfehlungen - auch ins EU Ausland.

 

 

Gruß

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In meiner Spedition bekomme ich fast täglich Post mit Blitzern

Auch bei 80 Fahrzeugen solltest Du dann mal mit Deinen Fahrern und / oder Deinen Disponenten reden. Und den Begrenzer auf 85 km/h einstellen lassen (wenn es sich regelmäßig um BAB-Vergehen handelt).

 

Hätte ich nicht mal den LKW ausgelesen (was wir in den seltensten Fällen tun)

Wozu Du allerdings innerhalb vorgegener Zeiträume gesetzlich verpflichtet bist.

 

wäre ich nie drauf gekommen: Mein Fahrer hat sich jemanden mitgenommen, der auf seiner alten Karte gefahren ist. Ich sehe also auf der "richtigen" Karte logischerweise alles top, kein Fahrzeitüberziehen oder sonstwas.

Und in Deinem Laden merkt niemand, daß da zeitlich irgendwas nicht stimmen kann? Schließlich muß der Mann doch rd. 45 Minuten schneller gewesen sein als sonst oder andere auf der selben Strecke bzw. geplant. Und ihr habt tatsächlich noch keine GPS-Überwachung in euren Fahrzeugen?

 

man stelle sich vor, der baut einen Unfall - sicher stehe ich erstmal in der Haftung, aber da ist ja eigentlich nichts versichert - weder die Person noch sonst etwas.

Der LKW ist versichert, unabhängig davon, wer ihn fährt.

 

Wenn diese Lkw auf BAB geblitzt werden (bei wöchentlichen Anfragen könnte das ja auch sein), sind die jenseits von 94 unterwegs.

Es gibt auch auf BAB genügend Strecken, auf denen :80: (ich nehme an, es wird nicht erst bei netto 94 km/h geblitzt) gilt bzw. :60: für LKW. Um bei den seltenen Kontrollen in der erwähnten Häufigkeit geblitzt zu werden, muß man allerdings schon ausgesprochen merkbefreit sein. Viel wahrscheinlicher sind m.E. Geschwindigkeitsübertretungen in Ortschaften bzw. auf Bundesstraßen - dort gibt es ja durchaus auch Blitzer, die PKW und LKW unterscheiden können und entsprechend auslösen.

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Die Fahrer selbst zahlen lassen, dann gibt sich das Problem von selbst. Könnte dann halt auch sein das die Touren neu geplant werden müssen.

Wenn fast täglich Post kommt deutet einiges darauf hin das die Zeitplanung etwas eng sein könnte.

Denn das alle Fahrer den gleichen schweren Gasfuß haben halte Ich für unwahrscheinlich.

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Moin Moin

 

 

 

... ich nehme an, es wird nicht erst bei netto 94 km/h geblitzt

Es wird Brutto geblitzt.

Aber erst bei gemessenen 94 km/h bleibt einer über dem Begrenzer übrig (netto 91) und dann schicken wir das BAG in den Betrieb bzw. empfehlen eine Betriebsprüfung.

 

 

Gruß

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Es wird Brutto geblitzt.

Aber erst bei gemessenen 94 km/h bleibt einer über dem Begrenzer übrig (netto 91) und dann schicken wir das BAG in den Betrieb bzw. empfehlen eine Betriebsprüfung.

Gibt es eine Erklärung dafür, daß die zHg bei LKW :80: ist, der Begrenzer aber legal auf :90: stehen darf und Geschwindigkeitsübertretungen bis 10 km/h nicht verfolgt werden, allerdings nur in genau diesem Geschwindigkeitsbereich? Weil: fährt der LKW > 7,5 t :70: auf Bundesstraße und wird geblitzt, darf er zahlen.

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Moin Moin

 

 

Gibt es eine Erklärung dafür, daß die zHg bei LKW :80: ist, der Begrenzer aber legal auf :90: stehen darf

Nicht von mir.

Frag mal bei der Speditionslobby nach.

Oder im Ausland

 

 

Geschwindigkeitsübertretungen bis 10 km/h nicht verfolgt werden

Sagt wer?

 

Das liegt oft an faulem äähhh nichtinteressiertem Mess- und Auswertepersonal.

Die Messgeräte unterscheiden zwischen Pkw und Lkw, aber nicht zwischen Lkw und KOM100.

Da müßten nämlich wer weiß wie viele geblitzte, aber legal 100 fahrende, Reisebusse händisch geprüft und ggf. aussortiert werden.

 

 

 

 

Gruß

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Gibt es eine Erklärung dafür, daß die zHg bei LKW :80: ist, der Begrenzer aber legal auf :90: stehen darf und Geschwindigkeitsübertretungen bis 10 km/h nicht verfolgt werden, allerdings nur in genau diesem Geschwindigkeitsbereich? Weil: fährt der LKW > 7,5 t :70: auf Bundesstraße und wird geblitzt, darf er zahlen.

Würde ich so pauschal nicht unterschreiben können, denn im hiesigen Bereich werden auch Lkw >7,5 to nicht schon bei :70: auf der Brundestraße geblitzt, sondern erst recht deutlich darüber.
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Hallo, Sobbel,

Moin Moin

 

 

... gerade deshalb kam die Frage.

Ist sie denn für dich zufriedenstellend beantwortet?

Offensichtlich macht ihr das nicht?

zu 1: Ja

 

Hintergrund der Frage war lediglich meine eigene Erfahrung mit Kollegen abseits der Autobahn, dass diese immer wieder anfragen, ob auch das BAG Geschwindigkeitsmessungen bei LKW vornimmt.

 

zu 2: Ich habe damit nichts mehrt zu tun, da ich mittlerweile im Innendienst bin. Unsere LKW - Kontrolleure sind da allerdings recht fix.

 

Zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen:

 

Unsere Blitzer können zwar auch nicht zwischen LKW und Bus unterscheiden, aber trotzdem wird bei erlaubten 80 ab 89 geblitzdingst und die Busse werden dann aussortiert.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Gibt es eine Erklärung dafür, daß die zHg bei LKW :80: ist, der Begrenzer aber legal auf :90: stehen darf und Geschwindigkeitsübertretungen bis 10 km/h nicht verfolgt werden, allerdings nur in genau diesem Geschwindigkeitsbereich? Weil: fährt der LKW > 7,5 t :70: auf Bundesstraße und wird geblitzt, darf er zahlen.

Würde ich so pauschal nicht unterschreiben können, denn im hiesigen Bereich werden auch Lkw >7,5 to nicht schon bei :70: auf der Brundestraße geblitzt, sondern erst recht deutlich darüber.

 

Einige Bekannte haben die Erfahrung gemacht das zumindst auf vielbefahrenen Straßen es der Polizei nicht unangenehm ist wenn die LKW schneller als erlaubt fahren, nehmen sie dabei doch den Überholdruck etwas raus.

Einige haben aber schon erlebt das wenn Sie zb Nachts mit 80 statt 60 unterwegs waren und ein Streifenwagen sich vor Sie setzte dieser dann die Geschwindigkeit bis auf 60 reduzierte so das Sie auch langsamer fahren mussten. Tagsüber kamm das nie vor und schon gar nicht wenn dichter Verkehr war.

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Sagt wer?

Das bzw. der hier:

Wenn diese Lkw auf BAB geblitzt werden (...), sind die jenseits von 94 unterwegs.

Und die Geschwindigkeit zahlreicher LKW (insbes. der Paket- und Blumenkisten, aber auch der Sammelgutlinienverkehre) sowie die Einstellung des Begrenzers. Wann hast Du denn zuletzt einen Fahrer belangt, der mit seinem LKW mit mehr als :80: unterwegs war (auf :nolimit:-BAB)?

 

Da müßten nämlich wer weiß wie viele geblitzte, aber legal 100 fahrende, Reisebusse händisch geprüft und ggf. aussortiert werden.

Hm. Klingt grundsätzlich nachvollziehbar, aber da das Verhältnis LKW zu Bus konservativ geschätzt bei 10 zu 1 liegt, kann es das eigentlich nicht sein.

 

Würde ich so pauschal nicht unterschreiben können, denn im hiesigen Bereich werden auch Lkw >7,5 to nicht schon bei :70: auf der Brundestraße geblitzt, sondern erst recht deutlich darüber.

Tschuldigung, da habe ich mich nicht ausreichend deutlich ausgedrückt bzw. erklärt. Ich meinte damit feste Blitzer an :70:-Stellen, die bei LKW (schon / auch) bei exakt 70 auslösen.

 

Einige Bekannte haben die Erfahrung gemacht das zumindst auf vielbefahrenen Straßen es der Polizei nicht unangenehm ist wenn die LKW schneller als erlaubt fahren, nehmen sie dabei doch den Überholdruck etwas raus.

Zum einen: damit 'die Autofahrer' nicht mehr versuchen, die LKW zu überholen, müßten die wohl mindestens :120: fahren. Zum anderen: praktisch jede Autobahnbaustelle ist der Gegenbeweis für diese These.

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Moin Moin

 

 

 

Wann hast Du denn zuletzt einen Fahrer belangt, der mit seinem LKW mit mehr als :80: unterwegs war (auf :nolimit:-BAB)?

Bei :nolimit: stell ich den Blitzer nicht auf.

 

 

 

Hm. Klingt grundsätzlich nachvollziehbar, aber da das Verhältnis LKW zu Bus konservativ geschätzt bei 10 zu 1 liegt, kann es das eigentlich nicht sein.

Ob das für dich nachvollziehbar ist oder nicht geht mir grad am Hintern vorbei.

Gerne an dich der Hinweis:

Bewirb dich bei uns und mach das selber (bei :nolimit: Messen incl.)

 

Dann kannst du dich zuweilen mit umkehrenden, auf dem Seitenstreifen haltenden Busfahrern unterhalten ("aber ich war doch gar nicht zu schnell, ich darf ja 100"), ihn vergeblich zum zügigen Weiterfahren zu bewegen, während u.U. betrunkene oder auch nüchterne Fahrgäste aussteigen, an der Autobahn rumturnen und einen Pissplatz suchen, die natürlich dann ein zügiges Weiterfahren vollends verhindern.

 

Im Übrigen gibt es sicher viele Blitzerkollegen, die nicht möchten, daß, während die Maschine einen redlichen Busfahrer auf dem ersten Fahrstreifen mißt und knipst, ein Fahrverbotraser auf dem dritten Fahrstreifen unbehelligt weiter kacheln kann.

 

 

 

 

Gruß

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Ähm ich weiß ja nicht mit welchen Gerät ihr messt, aber nahezu alle Geräte haben eine Umschaltung zwischen den einzelnen Auslösewerten oder können eine Messung/Fotoauslösung unterdrücken.

 

Dazu darf man dann aber nicht im Unterholz stehen, um die Quote zu erhöhen.

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Moin Moin

 

 

Ähm ich weiß ja nicht mit welchen Gerät ihr messt,

Das mußt du auch nicht

 

 

aber nahezu alle

Also nicht alle

 

Bei einer auswertbaren Messung hat man aber nur ein Fahrzeug am Fotopunkt.

Und wenn das der KOM100 ist, fährt dahinter das Fahrverbot unbehelligt weiter.

 

 

Dazu darf man dann aber nicht im Unterholz stehen, um die Quote zu erhöhen.

Zusammenhang?

Hättest du nicht sachlich bleiben können. Du disqualifizierst dich.

 

 

 

Gruß

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Bei :nolimit: stell ich den Blitzer nicht auf.

Ich geb' dir mal 'nen Tip: bei LKW brauchst Du keinen Blitzer, die Fahrer sind so freundlich, ihre Geschwindigkeit gerichtsverwertbar selbst zu dokumentieren.

 

Ob das für dich nachvollziehbar ist oder nicht geht mir grad am Hintern vorbei.

Besser wäre es, wenn es Dir am Hirn vorbeiginge und dort zur Erkenntnis beitrüge. Obwohl: gerüchteweise soll das Hirn ja bei manchen Menschen... Aber das sind natürlich nur Gerüchte.

 

Bewirb dich bei uns und mach das selber (bei :nolimit: Messen incl.)

Herzlichen Dank, aber nein danke. Mir reichen die mehr oder minder seltsamen Kollegen, die ich kennenlernen durfte und noch kennenlernen darf, da brauche ich solche Erfahrungen wie z.B. Blaulicht nicht mehr.

 

Im Übrigen gibt es sicher viele Blitzerkollegen, die nicht möchten, daß, während die Maschine einen redlichen Busfahrer auf dem ersten Fahrstreifen mißt und knipst, ein Fahrverbotraser auf dem dritten Fahrstreifen unbehelligt weiter kacheln kann.

Geschwindigkeitskontrollen als Wünsch-Dir-was, die Polizei als Herr über Ticket oder nicht? Deine Kollegen scheinen da einiges nicht verstanden zu haben.

 

Das mußt du auch nicht (….) Also nicht alle

Wow. Da hast Du Dich ja jetzt richtig sachlich qualifiziert. Scheint ja ein ziemliches Problem zu sein, sowas bekanntzugeben.

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Das mußt du auch nicht

Ah ok, ist auch egal, wenn es ein so großes Geheimnis sein muss.

 

Also nicht alle

Ich habe dies so eingeschränkt, weil ich nicht von allen Geräten die Sache kenne.

 

Bei den ES und LS ist dies kein Problem.

Bei dem Traffipax Speedophot/Speedoguard ist dies kein Problem.

Bei der PoliScanSpeed ist dies kein Problem

Bei der Leivtec weiß ich es nicht.

Beim Multanova sollte es eigentlich auch kein Problem sein.

Die exotischen Blitzer wie Mesta 208, M5 etc. sind es ja vermutlich eh nicht.

 

 

Bei einer auswertbaren Messung hat man aber nur ein Fahrzeug am Fotopunkt.

Und wenn das der KOM100 ist, fährt dahinter das Fahrverbot unbehelligt weiter.

Wieso, das Messgerät schaltet sofort wieder auf automatische Messung um und außerdem sieht man ja den ollen Raser und muss vorher nicht umstellen.

 

Zusammenhang?

Hättest du nicht sachlich bleiben können. Du disqualifizierst dich.

Wieso, wenn Du abseits der BAB oder Bundesstraße stehst und den Messbereich sowie den Bereich davor nicht einsehen kannst, dann kann man eben auch nicht manuell umschalten. Und genau hierin liegt meiner Meinung das Problem und nicht das es so kompliziert ist. Edited by Gast225
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Dazu darf man dann aber nicht im Unterholz stehen, um die Quote zu erhöhen.

Auch 'offen' sollte und darf man nicht für die Quote blitzen. Verdeckt, im Unterholz, muss. Im gesamten Kontext auch geblitzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.

 

Darum ging es hier nicht, sondern das für manuelle Umschaltungen eben Blickkontakt vorhanden sein muss.

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Moin Moin

 

 

Ich geb' dir mal 'nen Tip: bei LKW brauchst Du keinen Blitzer, die Fahrer sind so freundlich, ihre Geschwindigkeit gerichtsverwertbar selbst zu dokumentieren.

Erzähl mir mal alles was du über LKW Kontrollen weißt - länger als 2 Sekunden wird das nicht dauern.

Da sind 6 km/h als Toleranz abzuziehen. Dann bleiben in der überwiegenden Zahl der Fälle um die 3-4 km/h Netto zuviel übrig - Wow, da tun sich ja Abgründe menschlicher Verkommenheit auf.

 

Mit Schwerlastkontrollen auf BAB war ich vor meiner Blitzerei beschäftigt.

Bei Unterwegskontrollen mit dem Rundumsorglospaket (LURZ, LaSi, ADR, UVV, Techn.) haben die Brummifahrer ganz andere Sorgen als 4 km/h zuviel.

 

 

 

Ich habe dies so eingeschränkt, weil ich nicht von allen Geräten die Sache kenne.

Ich kenn auch nicht alle Geräte. Ist ja auch nicht tragisch.

Deshalb hatte ich geschrieben, das du nicht wissen mußt womit wir arbeiten.

 

Im Übrigen versteh ich grad nicht, was du mit manullem Umschalten meinst.

Bei den PSS Anlagen unserer Dienststelle können für Pkw und Lkw unterschiedliche Auslöseschwellen eingestellt werden.

Die Detektion geschieht automatisch und ist nicht zu beeinflussen.

Man kann, zum richtigen Zeitpunkt, händisch zwar ein Foto auslösen aber nur ohne Messung, d.h. man hat ein Bild ohne die Dateneinblendung.

 

Du, als Außenstehender, kannst mir aber gerne die Anlage auf der ich beschult bin und mit der ich fast täglich arbeite erklären.

Bin gespannt, ob du mir was Neues erzählen kannst (ich mein das nicht sarkastisch, sondern als neugieriger Bediener ganz ehrlich)

 

 

Gruß

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Erzähl mir mal alles was du über LKW Kontrollen weißt - länger als 2 Sekunden wird das nicht dauern.

Ach Sobbel. Du weißt doch ganz genau, daß Du ziemlich exakt keine Ahnung hast, was bzw. wieviel ich wovon weiß. Oder anders ausgedrückt:

Hättest du nicht sachlich bleiben können. Du disqualifizierst dich.

Da sind 6 km/h als Toleranz abzuziehen. Dann bleiben in der überwiegenden Zahl der Fälle um die 3-4 km/h Netto zuviel übrig - Wow, da tun sich ja Abgründe menschlicher Verkommenheit auf.

Wenn Du nochmal nachlesen möchtest, wirst Du feststellen, daß ich mich zu der Frage nicht geäußert habe. Es ging lediglich darum, daß Du für Geschwindigkeitskontrollen bei LKW keinen Blitzer aufstellen mußt.

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Ich habe dies so eingeschränkt, weil ich nicht von allen Geräten die Sache kenne.

Ich kenn auch nicht alle Geräte. Ist ja auch nicht tragisch.

Deshalb hatte ich geschrieben, das du nicht wissen mußt womit wir arbeiten.

 

Im Übrigen versteh ich grad nicht, was du mit manullem Umschalten meinst.

Bei den PSS Anlagen unserer Dienststelle können für Pkw und Lkw unterschiedliche Auslöseschwellen eingestellt werden.

Die Detektion geschieht automatisch und ist nicht zu beeinflussen.

Man kann, zum richtigen Zeitpunkt, händisch zwar ein Foto auslösen aber nur ohne Messung, d.h. man hat ein Bild ohne die Dateneinblendung.

 

Du, als Außenstehender, kannst mir aber gerne die Anlage auf der ich beschult bin und mit der ich fast täglich arbeite erklären.

Bin gespannt, ob du mir was Neues erzählen kannst (ich mein das nicht sarkastisch, sondern als neugieriger Bediener ganz ehrlich)

 

 

Gruß

 

Gerade bei der PSS ist dies ja nicht notwendig, denn diese macht es ja von selbst.

Zum Rest verweise ich auf die Antwort zu BamBam Beitrag.

 

Edit: Theoretisch könnte man es aber auch über automatische Messung mit Anhalten machen, da die nächste Messung ja manuell mittels klick auf Weiter ausgelöst wird bzw besser gesagt die Messung an sich fortgesetzt wird.

Ist aber wohl dann doch zu umständlich und die paar Busse kann man dann lieber aussortieren.

Edited by Gast225
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@Biber

 

Die Tachoscheibe zeigt zwar an wie schnell der LKW war, jedoch nicht wo er so schnell war.

So dass lediglich vorwerfbar sein dürfte, was über 80 liegt, und das ist dann nicht mehr allzuviel.

 

Aber nett, dass du dir Gedanken machst. Die Cops der Verkehrsüberwachung freuen sich bestimmt, wenn sie von dir etwas dazulernen dürfen.

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Die Tachoscheibe zeigt zwar an wie schnell der LKW war, jedoch nicht wo er so schnell war.

Du weißt wahrscheinlich nicht, daß schon seit über zehn Jahren der digitale Tachograph für alle neu zugelassenen LKW vorgeschrieben ist, Tachoscheiben also nur noch eher selten zu finden sind. Aber das nur nebenbei. Wahrscheinlich weißt Du auch nicht, daß für die Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen kein genauer Tatort feststehen muß - es reicht also völlig aus, zwischen igO, agO und BAB zu unterscheiden. Das dürfte den meisten Polizisten nicht allzu schwer fallen, insbesondere dann, wenn der LKW z.B. gerade an ihnen vorbeifährt.

 

So dass lediglich vorwerfbar sein dürfte, was über 80 liegt, und das ist dann nicht mehr allzuviel

Och, ich glaube, ich liege nicht allzu falsch, wenn ich behaupte, daß die meisten LKW-Fahrer z.B. ein Bußgeld von 70,- € nicht zwingend als nicht allzuviel bezeichnen würden. Das gilt insbesondere für die Kutscher aus Osteuropa - bei z.T. 300,- bis 600,- € Einkommen tun denen aber auch schon 15,- € weh. Ganz abgesehen davon, daß der Zeitverlust durch die Kontrolle regelmäßig auch nicht gerade das ist, was sie gebrauchen können.

 

Die Cops der Verkehrsüberwachung freuen sich bestimmt, wenn sie von dir etwas dazulernen dürfen.

Die haben mir versichert, daß sie sich freuen, wenn sie dafür von dem zweifelhaften Vergnügen verschont bleiben, sich mit Dir auseinandersetzen zu müssen.

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