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Geblitzt Aber Fahrerfoto Auch Nach Überarbeitung Null Zu Erkennen..?&#


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HalliHallo,

 

ich war vor 4 Wochen im Urlaub, meine Eltern haben mich besucht.....mit einem Firmenwagen unserer Firma.

 

Nun kam ein Anhörungsbogen (30er Zome, 7kmh zu schnell, 15 Euro) mit Foto.....was wirklich NULL zu erkennen ist! Bin ich es, ist es mein Vater....? Eine Lichtspiegelung macht es wirklich unmöglich, das zu sehen, und wir wissen wirklich nicht, wer gefahren ist!

 

Ich habe also höflich zurück geschrieben und um ein besseres Foto gebeten....es kam auch eins, was aber nicht besser war, in keinster Weise! Es ist immer noch nicht zu erkennen wer gefahren ist....

 

Was nun? Nochmal schreiben, dass ich nicht in der Lage bin, den Fahrer zu identifizieren?

 

Ich weiß ja nun wirklich nicht wer gefahren ist, und wenn die Polizei aus Garmisch wegen 15 Euro kommen will oder um Amtshilfe bittet, ok, aber auch die Polizei wird es nicht sagen können!!

 

Danke für eure Meinung.....

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Hallo,

 

Bei 15 EUR würde ich echt keinerlei Aufwand treiben.

Schon gar nicht, wenn es um einen Firmenwagen geht.

Was würde wohl passieren, wenn die Cop's wirklich auf dem Firmengelände auftauchen wenn gerade ein wichtiger Kunde im Büro sitzt ?

 

Den selbst bei der kleinsten Überschreitung kann der SB das volle Programm fahren.

Je nachdem mit welchem Gerät gemessen wurde kann man ggf. mit digitaler Nacharbeit vielleicht doch was sehen.

Und dann kommen zu den 15 EUR noch 28.50 EUR Auslagen dazu.

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Ganz meine Meinung!

 

Hebt Euch solche Spielchen für die Fälle auf, bei denen es wirklich auf etwas ankommt, also Fahrverbot, letzter Punkt vor FE-Entzug etc.

 

Dann ist auch eine Fahrtenbuchauflage verhältnismäßig leichter zu ertragen, als in diesem Pillepalle-Fall.

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Na ich für meinen Teil hätte schon gerne ein aussagekräftiges Bild. Wenn der Bediener des Blitzers nicht in der Lage ist, den Polfilter richtig aufzusetzen, sollen die auch nicht die schrottigen Bilder verschicken :nunja:

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Na ich für meinen Teil hätte schon gerne ein aussagekräftiges Bild. Wenn der Bediener des Blitzers nicht in der Lage ist, den Polfilter richtig aufzusetzen, sollen die auch nicht die schrottigen Bilder verschicken :nunja:

 

Dann darfst du gerne 28,50 € Fotogebühr zahlen. :closedeyes:

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Eine richtige Begründung gibts wohl nicht....

 

Ist weder ein Spielchen noch sonst was, auf dem Bild ist NULL zu sehen,es ist nahezu weiss, auch nach der Bearbeitung! Warum soll ich also 28,50 zahlen.....und wenn nicht ermittelt werden kann wer nun gefahren ist kann ich doch nicht einfach so zahlen!?

 

Frosch kommt dem nah...sie können doch nicht einfach irgend wen bestimmen, der gefahren ist, oder??

 

Ich danke wieder für eure Hilfe

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Mir ist nicht bekannt, wie viel Zeit der SB zur Bearbeitung eines 15 € Knöllchens aufwenden will bzw. kann.

Er kann 1. Verfahren einstellen.( sehr gut möglich)

2. Bild "tatsächlich" bearbeiten, Fahrer festlegen und 15 € + 28,50 € Gebühr eintreiben.

Sehr unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist 3. Fahrtenbuch für diesen / alle Firmenwagen.

Die Risikoabwägung kann dir keiner abnehmen.

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In diesem Fall dürfte es keine FB-Auflage geben, da es sich nicht um eine schwerwiegende Owi handelt...

 

Wenn das Foto wirklich (!) so schlecht ist und auch das Originalfoto nicht besser dürfte die Sache eingestellt werden und der Auswerter dürfte noch einen verbalen Tritt bekommen dass er ein solches Bild überhaupt rausgeschickt hat..

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auch nach der Bearbeitung!

Woher willst Du wissen, dass das Bild bereits nachbearbeitet ist ?

 

Für den Moment wissen wir noch nicht einmal, mit welchem Gerät ( klassischer Fotoapparat oder schon digitale Aufnahme) das Bild gefertigt wurde. U.U. hat der SB nämlich nichts weiter gemacht, als den identischen Ausschnitt nochmal (größer) aus zu drucken. Qualitätsgewinn ist damit gleich 0.

 

Ich gehe mal davon aus, dass auf dem Bild weder die eingespiegelten Daten noch das Kennzeichen sichtbar sind, oder ?

Dann ist das nämlich nicht das Originalbild.

 

Es gibt noch einen Punkt:

Die Behörde geht regelmäßig davon aus, dass sich der Halter innerhalb von 14 Tagen an den Fahrer erinnern kann.

Das gilt um so mehr für Firmenfahrzeuge, da es - von Seiten des Finanzamt - regelmäßig gewisse Auflagen zur Dokumentation der Nutzung gibt. Auch das Finanzamt könnte hellhörig werden, wenn der Halter eingestehen muss, dass er die Nutzung des Fahrzeuges nicht sauber dokumentiert hat.

 

Es bleibt also ein Spiel. Auf der einen Seite könnte der SB - wohl wissende dass das Bild nichts taugt - auf die 'Angst' des Halters (spez. bei Firmenfahrzeug) oder auf dessen Kosten/Nutzen-Rechnung setzen. Auf der anderen Seite könnte es auch sein, dass der SB die Reserven im Originalbild recht gut kennt und davon ausgeht, dass der Spezialist noch was raus kitzeln kann. Nur wird derjenige sicher besseres zu tun haben, als das ohne Anweisung von Oben (bzw. von Gerichtswegen) zu machen.

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Fakt ist doch, wie du selbst geschrieben hast, dass es nur entweder du oder dein Vater gewesen sein kann.

 

Also war es doch einer von euch beiden :smack:

 

Wenn wenigstens einer von euch euch genug Arsch in der Hose, dann steht er dazu und zahlt die 15,- Kröten :mecker:

 

Und wenn dadurch eure Existenz bedroht ist, macht halbe / halbe :licht:

 

 

So ein Theater wegen Pillepalle, da ist eigentlich jeder weitere Beitrag unnötig wie Durchfall :doofwinkt:

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Auch das Finanzamt könnte hellhörig werden, wenn der Halter eingestehen muss, dass er die Nutzung des Fahrzeuges nicht sauber dokumentiert hat.

Nur am Rande: von wem sollte das FA davon erfahren?

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Zwei Möglichkeiten:

1. der TE zahlt und gut ist

2. der TE sagt, dass er den Fahrer nicht erkennen kann

im Fall von 2. zwei möglichkeiten:

2.1 die Behörde erlässt einen BG mit Geldbuße plus Kosten

2.2 die Behörde stellt ein

dann wieder zwei Möglichkeiten

2.1.1 Einspruch

2.1.2 zahlen und gut ist

2.2.1 ENDE

2.2.2 Fahrtenbuchauflage (unwahrscheinlich, aber möglich)

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