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Geblitzt In Baustelle - Welches Bußgeld Gilt?


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Moinsen!

 

Wurde in einer Baustelle auf der Autobahn (ca. 8km lang) mit 100 km/h geblitzt, erlaubt waren 80 km/h.

 

Ich finde zum Thema leider widersprüchliche Sachverhalte:

Mal heißt es, für Geschwindigkeitsübertretungen in Baustellen würden die üblichen Bußgelder gelten, anderswo ist von deutlich höheren Beträgen (100 Euro) die Rede.

 

Kann mir da jemand sagen, mit wieviel ich nun tatsächlich zu rechnen habe?

Edited by Bluey
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Ich glaube nicht, daß es diesbzgl. widersprüchliche Sachverhalte gibt, denn die Bußgeldsätze sind grundsätzlich genau definiert. Das gilt auch für Baustellen. Abgesehen davon erschließt sich mir nicht, was dein "Euro"-Link mit Deiner Frage zu tun hat. Und da hier im Forum solcherlei Werbung nicht erwünscht ist, habe ich ihn kurzerhand gelöscht.

Mit wieviel Du letztlich zu rechnen hast, kannst Du Dir im Bußgeldrechner ausrechnen lassen.

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Ich glaube nicht, daß es diesbzgl. widersprüchliche Sachverhalte gibt, denn die Bußgeldsätze sind grundsätzlich genau definiert. Das gilt auch für Baustellen. Abgesehen davon erschließt sich mir nicht, was dein "Euro"-Link mit Deiner Frage zu tun hat. Und da hier im Forum solcherlei Werbung nicht erwünscht ist, habe ich ihn kurzerhand gelöscht.

 

Mit wieviel Du letztlich zu rechnen hast, kannst Du Dir im Bußgeldrechner ausrechnen lassen

 

 

 

 

 

 

Edited by ezbschmarotzer
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Euro-Link? Da war wohl ein falscher Link in der Zwischenablage ^^ Sorry

 

Ich meine, dass ich zum Beispiel im unten stehenden Link folgendes:

​Fahren mit hoher nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündiger Gefahrenstelle, z.B. einer Baustelle->100 Euro Bußgeld

 

Anderswo steht, Geschwindigkeitsübertretungen in Baustellen würden so geahndet wie jede andere Geschwindigkeitsübertretung außerorts

​Das wären bei 20 km/h zu viel dann 30 Euro.

Da weiß ich nun nicht, was gilt, deshalb die Frage.

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Die Bußgeldsätze sind Regelbußgeldsätze die von Fahrlässigkeit ausgehen, sie können auch erhöht werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (Voreintragungen, Vorsatz, ...).

In einer eindeutig als Baustelle erkennbaren Situation kann ich mir eine Erhöhung vorstellen, wenn nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgegangen wird, z.B. bei einer gemessenen Geschwindigkeit die für Baustellen untypisch ist.

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Moinsen

 

 

​Fahren mit hoher nicht angepasster Geschwindigkeit trotz angekündiger Gefahrenstelle

Dann gibt es wohl tatsächlich Bußgeldstellen, die sehr fantasievoll innerhalb der Möglichkeiten den Tatbestandskatalog auslegen.

 

Da könnte die TBNR 103600 zugrunde liegen.

 

 

Gruß

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...In einer eindeutig als Baustelle erkennbaren Situation kann ich mir eine Erhöhung vorstellen, wenn nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgegangen wird, z.B. bei einer gemessenen Geschwindigkeit die für Baustellen untypisch ist.

 

Sehr richtig, aber bei :80: auf BAB sind 100 km/h nicht grob fahrlässig oder Vorsatz.

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