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Das War Selbst Dem Olg Hamm Zuviel


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Ein VT biegt nach links ab, ohne auf den Gegenverkehr zu achten, der allerdings zu schnell, mit 120 km/h herannaht. Es kommt zum Unfall. Das OLG Hamm befindet, daß beide, der Linksabbieger und der Entgegenkommende, den Unfall verursacht haben und daß die Haftung zwischen ihnen aufzuteilen ist.

Auch auf Seiten des Pkw-Fahrers liege ein schuldhaftes Verhalten vor. Beim Beginn des langsamen Abbiegens mit geringer Beschleunigung sei das mit eingeschaltetem Fahrlicht herannahende Motorrad für den Autofahrer zu sehen gewesen. Wenn er das Motorrad - seinen Angaben vor Gericht entsprechend - erst nach Abbiegebeginn erstmals wahrgenommen habe, habe er den Verkehr auf der bevorrechtigten Straße nicht ausreichend beachtet. ..... Damit sei die Vorfahrtsverletzung des Pkw-Fahrers ebenfalls unfallursächlich.

 

Damit widerspricht das OLG Hamm der Vorinstanz, die die Schuld an dem Unfall ausschließlich dem zu schnell fahrenden VT anlastete und nicht dem abbiegenden, der gegen die Vorfahrtsregeln verstieß.
Die Unfallstelle liegt auf einer Landstraße, auf der normalerweise :100: gilt. Hier wurde das Limit aber auf :50: abgesenkt, damit VT ungefährdet abbiegen können, ohne die Vorfahrtsregeln zu beachten.
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Hallo, Hawethie,

 

wie man so ein Motorrad oder gar einen LKW übersehen kann, weiß wahrscheinlich niemand, aber es passiert gar nicht so selten.

 

Hätte man das entgegenkommende Fahrzeug nicht nur gesehen, sondern gedanklich auch wahrgenommen, würde es wesentlich weniger dieser Unfälle geben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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den letzten Satz versteh ich nicht.

Das könnte ganz wesentlich daran liegen, daß der keine Wiedergabe des Zeitungsartikelinhaltes ist.

 

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Warum dürfen bei 50 VT ungefährdet links abbiegen, ohne die Vorfahrtsregeln zu beachten?

Dürfen sie das überhaupt? Ich habe noch nicht gelesen, daß die Vorfahrtsregeln aufgehoben oder an ein Limit gekoppelt wurden. Du vielleicht? :rolleyes:

Anscheinend sind unsere :cop01: aber zu faul, um solche Verstöße zu ahnden. Sie müßten ja dokumentiert werden :o , was aber zumindest bei Unfällen nicht schwierig sein sollte.

 

Und: wie kann man auf einer geraden Strecke ein Motorrad übersehen, das ordnungsgemäß mit Licht fährt?

Das weiß ich nicht, aber offensichtlich geschieht es. Über Unfälle von Linksabbiegern mit dem Gegenverkehr wird ziemlich häufig berichtet. Und da :cop01: bzw. Behörden gegen Vorfahrtsverletzer nicht vorgehen wollen senken sie an Kreuzungen und Einmündungen das Limit auf der Straße mit Vorfahrt ab. Geschwindigkeitsverstöße können sie leicht mit einer Radarfalle feststellen, und dabei auch noch VT schikanieren und abzocken.

Ein Gericht, Vorinstanz zum OLG Hamm, ist nun noch einen Schritt weiter gegangen und hat die Verantwortung des Vorfahrtverletzers für den von ihm verursachten Unfall völlig negiert. Aber dabei hat das OLG Hamm nicht mitgemacht.

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Du bist und bleibst ein Dummschwätzer. Wenn das alles soooo einfach wäre, könnte und würde man das mal einfach eben so überwachen. Und stell Dir nur mal vor, ich habe sogar schon das ein oder andere Mal an Kreuzungen und Einmündungen gestanden, wo erwiesenermaßen Vorfahrtsunfälle passier(t)en. Nur war nicht ein einziges Mal ein Vorfahrtsverstoß festzustellen. Aber Du allwissendes Verkehrsgenie :notworthy: wirst mir sicherlich sagen können, wie ich meinen Job diesbzgl. besser machen könnte oder müßte, gell?! :whistle:

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Hallo,

meiner Meinung nach ein falsches Urteil, wenn der Gegenverkehr in z.B. 200m Entfernung erkannt wird, dann dauert das bis er vor Ort ist bei 50km/h wie vorgeschreiben ca. 14,5s, genügend Zeit zum Queren der Gegenfahrbahn.

 

Bei 120km/h allerdings nur 6s, dann ist kein Unfall nur Glückssache und zu 100% vom Schnellfahrer verursacht.

 

Dazu kommt daß bei 50km/h der Gegenverkehr auch genügend Abstand und Zeit hat bei einem mißglückten Abbiegeversuch ( Motor abgewürt, Anlassprobleme ) vorher anzuhalten.

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@Kolbenfeder, da kann man lange streiten: Der Autofahrer hätte nicht abbiegen dürfen, der Motorradfahrer hätte langsamer fahren müssen. Wenn nur einer von beiden sich korrekt verhalten hätte währe dieser Unfall so nicht passiert. Beide haben - grobe - Fehler begangen. beide haften zu 50 %. Für mich ein ausgewogenes Urteil; soweit ich es nach den mir bekannten Informationen überhabt beurteilen kann.

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Widerspruch,

 

bei einer Distanz ( angenommen 200m ) und Geschwindigkeitslimit 50km/h durfte der PKW-Fahrer abbiegen. Grundsätzlich gilt erstmal doch, "der andere verhält sich auch korrekt", erst wenn es dann trotzdem zu einer erkennbaren Gefahrensituation kommt gilt es mit dem "Manöver des letzten Augenblick" einen Unfall möglichst zu vermeiden.

 

Entfernungen abschätzen gelingt deutlich genauer als Geschwindigkeit in Frontansichten.

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Der Autofahrer hätte nicht abbiegen dürfen, der Motorradfahrer hätte langsamer fahren müssen.

Wenn der Motorradfahrer nicht mit mindestens 121 km/h (also mit einer um mindestens 142 % überhöhten Geschwindigkeit) unterwegs gewesen wäre, sondern das Limit eingehalten oder nur um rund 100 % überschritten hätte, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. Der Autofahrer haftet nur deshalb mit, weil er nach Überzeugung des OLG nicht ausreichend nach ankommenden Fahrzeugen gesehen hat und dann auch noch ausgesprochen langsam losgefahren ist.

 

beide haften zu 50 %.

Die Haftungsquote ist 70 zu 30 (Motorrad / Auto).

 

Für mich ein ausgewogenes Urteil; soweit ich es nach den mir bekannten Informationen überhabt beurteilen kann.

Das selbe OLG ist 1994 von einer Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 70 % ausgegangen, andere Gerichte haben diese bereits bei 50 % Übertretung bejaht. Inwieweit das aktuelle Urteil in diesem besonderen Fall zu einer grundsätzlichen Änderung der Haftungsquote führen wird, wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich wäre jedenfalls nicht überrascht gewesen, wenn das OLG - wie schon das LG - dem AG-Urteil gefolgt wäre (nur am Rande: anders als von gerre behauptet, widersprechen höhere Instanzen nicht den niedrigeren).

 

 

 

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Hallo, Kolbenfeder,

 

wenn 50 erlaubt sind, darf der Entgegenkommende nicht mit 120 km/h (um mal irgendeine Zahl zu nennen) fahren.

 

Soweit liegst Du richtig.

 

Nichtsdestotrotz hat der Abbiegende sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug, das ihm entgegen kommt, nicht durch ihn gefährdet oder gar geschädigt wird, egal, wie schnell der Entgegenkommende fährt und egal, ob dieser gegen Vorschriften verstößt oder nicht.

 

Wenn Du auf einer limitierten Autobahn einfach so zum Überholen ausscherst, obwohl Du siehst, dass der weit hinter Dir fahrende PKW mit weit überhöhter Geschwindigkeit ankommt und keine Chance mehr zum Abbremsen hat, wirst Du sowohl von Seiten der Justiz als auch zivilrechtlich mit zur Verantwortung gezogen.

 

Viele Grüße,

Nachteule

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Du bist und bleibst ein Dummschwätzer.

Bluey wie üblich :doofwinkt:

 

Wenn das alles soooo einfach wäre, könnte und würde man

Offensichtlich ist es für Bluey und Kollegen nicht einfach genug. Es überrascht allerdings, daß sie bei geschehenen Unfällen die Ursache Vorfahrtverletzung nicht feststellen können (oder wollen).

 

Aber Du allwissendes Verkehrsgenie :notworthy: wirst mir sicherlich sagen können, wie ich meinen Job diesbzgl. besser machen könnte oder müßte, gell?

Bluey vielleicht nicht, aber Ingenieure, die Radargeräte und ESO entwickelt haben (oder solche von der Firma Mobileye), könnten das schon hinkriegen. Man braucht nur zwei Sensoren, die Bremsvorgänge / aufleuchtende Bremslichter auf der Straße mit Vorfahrt feststellen und daraufhin die Videoüberwachung der Kreuzung einschalten.

 

Und stell Dir nur mal vor, ich habe sogar schon das ein oder andere Mal an Kreuzungen und Einmündungen gestanden, wo erwiesenermaßen Vorfahrtsunfälle passier(t)en. Nur war nicht ein einziges Mal ein Vorfahrtsverstoß festzustellen.

Und ich gehe öfters neben einer limitierten Autobahn entlang und sehe keinen, der das Limit überschreitet. :D

 

bei einer Distanz ( angenommen 200m ) und Geschwindigkeitslimit 50km/h durfte der PKW-Fahrer abbiegen.

Das trifft igO. zu. An der Unfallstelle wurde das Limit aber eigens von :100: auf :50: abgesenkt, damit VT ab- und einbiegen konnten, ohne auf die Vorfahrt zu achten.

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Bluey wie üblich :doofwinkt:

Nicht daß Du irgendwie enttäuscht wärst. :P

 

Offensichtlich ist es für Bluey und Kollegen nicht einfach genug. Es überrascht allerdings, daß sie bei geschehenen Unfällen die Ursache Vorfahrtverletzung nicht feststellen können (oder wollen).

Offenkundig bist Du halt doch ein Dummschwätzer. Wenn Du von der Materie keine Ahnung hast, halt doch einfach den Babbel.

 

Du vielleicht nicht, aber Ingenieure, die Radargeräte und ESO entwickelt haben (oder solche von der Firma Mobileye), könnten das schon hinkriegen. Man braucht nur zwei Sensoren, die Bremsvorgänge / aufleuchtende Bremslichter auf der Straße mit Vorfahrt feststellen und daraufhin die Videoüberwachung der Kreuzung einschalten.

Wenn das alles so einfach wäre, hätte man sicherlich schon drüber nachgedacht.

 

Und ich gehe öfters neben einer limitierten Autobahn entlang und sehe keinen, der das Limit überschreitet. :D

Dummschwätzer? :abwarten:

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Hallo, Gerre,

An der Unfallstelle wurde das Limit aber eigens von :100: auf :50: abgesenkt, damit VT ab- und einbiegen konnten, ohne auf die Vorfahrt zu achten.

auch ohne die Unfallstelle zu kennen, behaupte ich mal, dass das ganz sicher nicht der Grund ist.

 

Es ist völlig schnuppe, wie hoch die zHG dort ist: Wenn dort dementsprechende Vorfahrtszeichen aufgestellt sind, sind diese zu beachten und ansonsten gilt rechts vor links.

 

Es ist allerdings möglich, dass es in der Vergangenheit öfter schwere Unfälle gegeben hat, weil VT die Vorfahrt des Durchgangsverkehrs nicht beachtet haben, weil die Fahrzeuge z. B. aufgrund des Bewuchses am Fahrbahnrand oder was auch immer erst spät zu sehen waren.

 

In dem Fall würde eine Reduzierung der zHG durchaus Sinn machen.

 

Im vorliegenden Fall haben wir es aber nicht mit einem VT zu tun, der aus einer nachrangigen Straße auf die Vorfahrtstraße einbiegt und dabei das andere Fahrzeug übersieht, sondern mit einem VT, der den Gegenverkehr übersehen bzw. dessen Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hat.

 

In so einem Fall spielt die Geschwindigkeitsbeschränkung eine untergeordnete Rolle, denn in erster Linie hat man selber durch Beobachten und Einschätzen zu prüfen, ob man gefahrlos für sich und andere abbiegen kann oder nicht.

 

Der Unfall wäre vermutlich genauso passiert, wenn dort 100 km/h erlaubt wären.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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@ Nachteule, es waren aber nur 50 km/h erlaubt. Und ob man dem Autofahrer die Alleinschuld geben muss, wenn der Motorradfahrer mehr als doppelt so schnell fährt wie erlaubt ist die Frage.

Ich denke es ist eben nicht "schuppe", wie schnell der Vorfahrtberechtigte gefahren ist. Beide haben Fehler gemacht, beide tragen Schuld an dem Unfall.

Ob die Aufteilung 50 / 50 oder 30 / 70 richtiger ist hat das OLG entschieden.

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Hallo,

hat der Abbiegende überhaupt einen Fehler gemacht? Erkennen daß auf 200m die Straße frei ist und bei eben 50km/h 14,5s zur Verfügung stehen, also mehr als ausreichend um die Gegenfahrbahn zu queren.

 

Das Erkennen von in Distanz kommt jemand, der Abstand reicht aber, ist doch im Straßenverkehr Standarsituation.

 

Genau deshalb gibt es ja auch bei Überlandeinmündungen entsprechend der Sichtdreiecke ja unterschiedliche Geschwindigkeitslimits.

 

Meiner Meinung nach kein Fehlverhalten aber die Unfallveremidung gelang dem Abbieger nichtmehr zeitlich.

 

Anders wäre es 10m vor dem Gegenverkehr nach links rüberziehen.

 

Oder so formuliert, es besteht das Recht auf die Korrektheit des anderen zu vertrauen, aber auch die Pflicht mit Notmanövern Schädigungen möglichst zu vermeiden.

 

Lässt sich denn die Geschwindigkeit eines Motorrades aus 200 oder 300m von vorn einschätzen, es bestehen für Abbieger ja noch Pfichten auf Überholer durch Rückspiegel- und Schulterblick rechts und links zu achen, dazu auf Spurführung, evtl. Querverkehr usw.

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Die Frage ist doch auch ob der Motorradfahrer das 50er Limit überhaupt registriert hat. Rein vom Satelitenbild her würde Ich dort nicht unbedingt mit einem extra Limit rechnen, mit einem 50er schon zweimal nicht.

Autofahrer rechnet mit einem Fahrer der bestenfalls mit 60/70 ankommt und Motorradfahrer hat schlicht das Schild übersehen und schon schepperts. So wie Ich das Luftbild sehe muß man dort mit Fahrzeugen rechnen die deutlich schneller als 50 fahren.

Aber wäre ja nicht das erste mal das eine gutgemeinte Beschilderung zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.

Und da Abbiegen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit erfordert ist eine Quotelung einleuchtend.

 

:think:Würde keinen Cent drauf verwetten das bei Uns in der Gegend überhaupt ein abgesenktes Limit verhängt würde, wenn doch dann eher wegen den Einbiegenden aber nicht wegen der Abfahrenden.

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hat der Abbiegende überhaupt einen Fehler gemacht? Erkennen daß auf 200m die Straße frei ist und bei eben 50km/h 14,5s zur Verfügung stehen, also mehr als ausreichend um die Gegenfahrbahn zu queren.

 

woher wusste der abbiegende, dass der Gegenverkehr nur 50 fahren darf?

Aber: hier haben beide Fehler gemacht - daher die Schadensteilung..

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Hallo, rth,

@ Nachteule, es waren aber nur 50 km/h erlaubt. Und ob man dem Autofahrer die Alleinschuld geben muss, wenn der Motorradfahrer mehr als doppelt so schnell fährt wie erlaubt ist die Frage.

ich kann mich nicht entsinnen, diese Frage gestellt oder so etwas behauptet zu haben.

 

Wenn der Entgegenkommende erheblich zu schnell ist, ist es nicht nur seit diesem Urteil des OLG Hamm so, dass er eine gewisse Mitschuld bekommen kann.

 

Meine Kommentare bezogen sich auf den Unsinn von Gerre, der u. a. behauptet, man habe das Tempolimit herabgesetzt, damit VT abbiegen können, ohne auf die Vorfahrt zu achten und nicht darauf, wer nun wie viel Prozent Anteil am Verschulden des Unfalls hat.

 

Diese Frage müssen Gutachter, Versicherungen und Gerichte klären.

 

Hallo, Fritz the Cat,

 

man sollte davon ausgehen, dass auf ein angeordnetes Tempolimit mit dementsprechenden Verkehrszeichen hingewiesen wird.

 

Sollte der Kradlenker diese aufgrund seiner Geschwindigkeit nicht gesehen haben, darf man den Fehler getrost bei ihm und nicht bei anderen suchen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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An der Unfallstelle wurde das Limit aber eigens von :100: auf :50: abgesenkt, damit VT ab- und einbiegen konnten, ohne auf die Vorfahrt zu achten.

auch ohne die Unfallstelle zu kennen, behaupte ich mal, dass das ganz sicher nicht der Grund ist.

Welchen anderen Grund kannst Du Dir denn vorstellen? Die Unfallstelle liegt in der Mitte einer 1,5 km langen geraden Strecke und hat im Bereich der AB-Anschlußstelle eine Brücke über die AB und dritte mittlere Spur für Linksabbieger.

 

Und ob man dem Autofahrer die Alleinschuld geben muss, wenn der Motorradfahrer mehr als doppelt so schnell fährt wie erlaubt ist die Frage.

Das OLG Hamm hat die Vorinstanz korrigiert, die dem Motorradfahrer die Alleinschuld gab,

Ob die Aufteilung 50 / 50 oder 30 / 70 richtiger ist hat das OLG entschieden.

und die Aufteilung von 0 / 100 auf 30 / 70 zu Lasten des Motorradfahrers geändert.

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Hallo, rth,

@ Nachteule, es waren aber nur 50 km/h erlaubt. Und ob man dem Autofahrer die Alleinschuld geben muss, wenn der Motorradfahrer mehr als doppelt so schnell fährt wie erlaubt ist die Frage.

ich kann mich nicht entsinnen, diese Frage gestellt oder so etwas behauptet zu haben.

Ich zitire aus deinem Beitrag 13: Nichtsdestotrotz hat der Abbiegende sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug, das ihm entgegen kommt, nicht durch ihn gefährdet oder gar geschädigt wird, egal, wie schnell der Entgegenkommende fährt und egal, ob dieser gegen Vorschriften verstößt oder nicht.

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Vorgestern, da wollte ich als Linksabbieger mit meinem Pkw auf eine Vorfahrtsberechtigte Umgehungsstraße einbiegen. Es war frei - noch ein Blick nach rechts - da näherte sich ein Motorradfahrer mit mehr als 30 m/sek. , obwohl auf 70 km/h beschränkt ist. Da ich schon einen Meter angefahren war, schnelle Bremsung, um nicht auf Kreuzung zu fahren. Und dann - Peng, ein junger Mann war mit seinem Ford Focus bei mir aufgefahren. Erstaunlich hoher Schaden mit fast 1300 Euro, da mehr verbogen ist, als der erste Anschein ergab.

Wäre ich in die Kreuzung hinein gefahren, hätte ich mit hoher Wahrscheinlichkeit den Kradfahrer gefährdet, denn der hätte eine heftige Bremsung hinlegen müssen- da ich selber schon so ein Gerät gefahren habe, ist mir bekannt, dass das längst nicht jeder kann.

Übrigens: Nach kurzer Kontaktaufnahme mit dem Unfallverursacher haben wir ohne Polizei die Kreuzung schnell geräumt.

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Ich zitire aus deinem Beitrag 13: Nichtsdestotrotz hat der Abbiegende sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug, das ihm entgegen kommt, nicht durch ihn gefährdet oder gar geschädigt wird, egal, wie schnell der Entgegenkommende fährt und egal, ob dieser gegen Vorschriften verstößt oder nicht.

 

 

Hallo,

soweit richtig, daß Vergewissern ist aber nur Ergebnis einer subjektiven Abschätzung, es besteht die Pflicht eben zur Einschätzung und irgendwie auch immer eine Unfallsitution zu vermeiden.

 

Vielleicht wäre es hilfreich den Abbiegenden wegen der Fehleinschätzung aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu belangen, verkehrs- und haftungsrechtlich mit geringer Quote, den Motorradfahrer aber nicht nur wegen Schnellfahren sondern schwerer vorsätzlicher Straßenvekehrsgefährdung.

 

Physisch haften Motorradfahrer sowieso zu 99% in der Situation, es gibt aber auch Schnellfahrer-PKW.

 

Ziel der Rechtsprechung sollte auch ja sein für künftige Fälle ein Pflicht- und Gefahrenbewußtsein zu schaffen.

 

 

Praktische Frage, wie ist dank airbag und chras-Karosserie in Städten bei 50km/h und weniger in solchen Situationen die Unfallfolge betreff Personenschaden? Klassiker, Linksabbieger übersieht Gegenverkehr ( A-Säule, Blendung usw. ) in 15m Abstand......

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Hallo, rth,

Ich zitire aus deinem Beitrag 13: Nichtsdestotrotz hat der Abbiegende sich zu vergewissern, dass das Fahrzeug, das ihm entgegen kommt, nicht durch ihn gefährdet oder gar geschädigt wird, egal, wie schnell der Entgegenkommende fährt und egal, ob dieser gegen Vorschriften verstößt oder nicht.

was ist daran falsch oder nicht zu verstehen?

 

Der abbiegende Autofahrer ist auf jeden Fall haftbar, wenn er einem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt nimmt und es zu einem Unfall kommt.

 

Der Entgegenkommende, hier der Kradlenker, kann ebenfalls haftbar gemacht werden, sowohl straf - wie auch zivilrechtlich, wenn man ihm nachweisen kann, dass seine Fahrweise zur Fehleinschätzung des Abbiegenden beigetragen hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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