Didi385 0 Posted August 2, 2016 Report Share Posted August 2, 2016 Servus, ich wurde in der Probezeit mit dem Fahrzeug meines Vaters mit 26 Kmh außerorts zuviel geblitzt. Mein Vater hat einen Anhörungsbogen erhalten. Er würde die Strafe auf sich nehmen aber ich würde das Bußgeld zahlen. Die Frage ist, wenn wir auf diesen Anhörungsbogen gar nicht antworten, heißt es dann, mein Vater gibt es zu und es kommt der Bußgeldbescheid oder heißt es, er gibt es nicht zu und die Polizei ermittelt jetzt, indem Sie meine Nachbarschaft abfragen. Ich will ohne Stress einfach nur das Bußgeld bezahlen aber wie gesagt, muss man dafür irgendwas ausfüllen oder kann man auch einfach warten bis ein Bußgeldbescheid kommt? Danke Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted August 2, 2016 Report Share Posted August 2, 2016 Hallo, Didi385,....und die Polizei ermittelt jetzt, indem Sie meine Nachbarschaft abfragen.warum so kompliziert? Passbildabgleich reicht und man hat Dich. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted August 2, 2016 Report Share Posted August 2, 2016 Hallo Didi385, herzlich willkommen im Radarforum. Dein Vater kann den Bogen ausfüllen und ankreutzen ich bin gefahren.Wenn der SB schläft / oder zuviele Fälle auf dem Tisch hat geht das durch. Wenn er einen Blick auf das Foto wirft hat er dich, der Weg vom Vater zum Sohn sind für den SB wenige Klicks.Aber was hast du zu verlieren? Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 2, 2016 Author Report Share Posted August 2, 2016 Hallo, Didi385,....und die Polizei ermittelt jetzt, indem Sie meine Nachbarschaft abfragen.warum so kompliziert? Passbildabgleich reicht und man hat Dich. Viele Grüße, NachteuleDanke das hat mir meine Frage beantwortet.Hallo Didi385, herzlich willkommen im Radarforum. Dein Vater kann den Bogen ausfüllen und ankreutzen ich bin gefahren.Wenn der SB schläft / oder zuviele Fälle auf dem Tisch hat geht das durch. Wenn er einen Blick auf das Foto wirft hat er dich, der Weg vom Vater zum Sohn sind für den SB wenige Klicks.Aber was hast du zu verlieren?Gut, dann müssen wir das wohl so machen. Aber wieso soll er ein Blick darauf werfen? Machen die das nicht vorher? Dann würde doch ein Zeugenbefragungsbogen ankommen oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 3, 2016 Report Share Posted August 3, 2016 Sie sollten es vorher machen, müssen es aber (eigentlich) vor Erlass des Bußgeldbescheides machen. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 3, 2016 Author Report Share Posted August 3, 2016 Ist es jetzt besser, wenn man im Anhörungsbogen ankreuzt dass mein Vater der Fahrer war oder den Anhörungsbogen ignoriert und auf ein Bußgeldbescheid wartet? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 3, 2016 Report Share Posted August 3, 2016 Ankreuzen ist (für dich) besser. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 3, 2016 Author Report Share Posted August 3, 2016 Alles klar Danke Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted August 3, 2016 Report Share Posted August 3, 2016 Hallo, Didi385,Mein Vater hat einen Anhörungsbogen erhalten. wenn Dein Vater einen Anhörbogen als Zeuge bekommen hat, ist es gut möglich, dass man schon festgestellt hat, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt. Dies erst recht, wenn dem Bogen gleich ein Bild beigefügt wurde. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 3, 2016 Report Share Posted August 3, 2016 ich denke, wenn der Halter als Fahrer vom Amt ausgeschlossen wird, wird ein "Zeugenbefragungsbogen" verschickt. Wenn Halter gleich Fahrer sein kann, dann gibts einen "Anhörungsbogen". Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted August 3, 2016 Report Share Posted August 3, 2016 @Nachteule: Es werden keine "Anhörungsbogen als Zeuge" verschickt. Verschickt werden Anhörungsbögen (->an vermeintlich Betroffene) oder Zeugenfragebögen (->an vermeintlich nicht Betroffene).Ich denke es wäre angebracht dem unbedarften TE die Verunsicherungen, welche deine Schöpfungen nach sich ziehen, zu ersparen. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Mal noch eine Frage, sagen wir mal, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück und die Polizei kann nicht ermitteln wer gefahren ist. Dann krieg ich ja ein Fahrtenbuch auferlegt. Das ist ja schlimmer als 80. Wieso reden dann viele Anwälte und Foren davon, dass man den Anhörungsbogen nicht zurückschicken soll? Entweder Geld oder Fahrtenbuch, oder ist das nicht so? Kommt man da auch ohne irgendwas raus. Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Mal noch eine Frage, sagen wir mal, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück und die Polizei kann nicht ermitteln wer gefahren ist. Dann krieg ich ja ein Fahrtenbuch auferlegt............Wieso solltest DU ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen, wenn DEIN VATER einen Anhörungsbogen bekommen hat??? Oder ist der Beitrag von deinem Vater? Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Ich schreibe gerade für mein Vater. Ein Anhörungsbogen heißt ja aber nicht direkt, dass es mein Vater war, der im Auto saß. Die schauen sich die Bilder ja nochmal an, bevor sie ein Bußgeldbescheid losschicken und wenn die sehen da ist ein Altersunterschied, würden die sich in der Nachbarschaft erkundigen und wenn die mich nicht rauskriegen, kriegt mein Vater ja ein Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Deshalb frage ich ja nach, wieso viele schreiben, dass man ein Anhörungsbogen nicht ausfüllen muss. Im Endeffekt kommt ja ein Fahrtenbuch auf einen zu. Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Didi385, lass dich nicht verrückt machen. Wenn der SB den Altersunterschied bemerkt wird er sich das Foto des Sohnes anschauen. Wenn der Bogen nicht zurück kommt muss er ermitteln, dann wird er sich sicher das Foto ansehen und den Altersunterschied bemerken. Der Weg vom Vater zum Sohn ist im Zeitalter der EDV nicht weit. Deine Chance, das der SB nicht aufmerksam wird wenn dein Vater den Bogen zurück schickt und angiebt er sei gefahren, ist gering. Wenn er den Bogen nicht zurück gibt spart er 0,70 €, die Chance das der SB nicht auf den Sohn kommt ist sehr gering.Das Risiko, das dein Vater ein Fahrenbuch führen muss, ist am geringsten. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Mein Vater hatte da mal angerufen und bei einer anderen Person dort gefragt, wann er diesen Anhörungsbogen schicken muss, weil wir in den Urlaub fahren ( ohne irgendwelche Aktenzeichen ), dann meinte die Dame. So schnell wie möglich weil Sie noch die Bilder vergleichen müssten, bevor Sie einen Bußgeldbescheid losschicken würden. Also gibt es kein Entkommen. Also selbst wenn mein Vater es auf sich nimmt, fallen wir auf und auch wenn wir es ignorieren. Was meinst du mit Fahrtenbuch am geringsten. Ich lese immer wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt's ein Fahrtenbuch oder ist das nicht so? Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Die Behörde kann ein Fahrtenbuch anordnen, muss es aber nicht. Je höher die Überschreitung, um so größer ist das Risiko, dass ein Fahrtenbuch angeordnet wird. + 26 km/h ist so hoch nicht. Verwaltungsgerichte haben geurteilt, dass ein Fahrtenbuch nur angeordnet werden soll, wenn der Fahrer nur mit unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden kann. Der Weg vom Vater zum Sohn ist nicht weit, für den SB kein Aufwand.Ergebnis: Wenn dein Vater angiebt gefahren zu sein, der Schwindel nicht auffliegt und der BGB bezahlt wird passiert nichts. Wenn der SB den Schwindel bemerkt (das sollte er) bekommst du Post und den BGB.Wenn der SB den Schwindel nicht bemerkt, dein Vater , nachdem für dich der Fall verjährt ist, dem BGB widerspricht, dann könnte ein FB angeordnet werden. Aber auch in diesem Fall ein nur theoretisches Risiko. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Okay verstanden. Und was wäre wenn wir diesen Anhörungsbogen ignorieren. DannMüsste die Polizei, mich ja ausfindig machen. Ich könnte dann ja theoretisch immer unentdeckt bleiben, wenn die Polizei nach Hause kommt. Und die Nachbarschaft kennt mich auch nicht. Was wäre dann? Fahrtenbuch? Ich werde es zwar nicht so machen, aber ich frag so aus Interesse. Im Prinzip könnte die Person auch jemand sein der Probefahrt macht wegen einem Autokauf. Heißt das dann auch gleich Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Warum soll die Polizei ermitteln? Der Weg Vater - Sohn ist kurz. Dein Foto vom Personalausweis ist elekrtonisch gespeichert.Und wenn du einem "Unbekannten" dein Auto zur Probefahr überlasst ohne FS, Perso usw. zu prüfen und die Daten aufzuschreiben sollte man dir für Dummheit ein FB aufbrummen.Mach mal eine Probefahrt bei einem Händler. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Das auf dem System gespeicherte Bild ist zu 100% nicht vergleichbar mit dem, wie ich auf dem Blitzerfoto aussehe. Weil ich hab den Blitzer noch kurz davor gesehen und meine Hand davor gehalten und mein Gesicht hinter dem Rückspiegel versteckt. Also sieht man grad mal so min Kinn. Aber ja beim Händler geht da nix aber privat frägt dich da keiner was, meistens. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Naja Danke an euch, man muss auch mal zu seinen Fehlern stehen, auch wenn ich die Blitzeraufstellung an manchen Stellen echt dämlich finde. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Hallo, Diplomat,@Nachteule: Es werden keine "Anhörungsbogen als Zeuge" verschickt.bei uns nennen sich die Dinger aber so und es ist gleichzeitig eine Belehrung für den Zeugen dabei. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Waren es nicht diese doppeldeutigen Dinger (von denen ich auch mal eins erhalten habe), die die Verjährung nicht unterbrachen, weil der Angeschriebene nicht entnehmen kann, ob er als Zeuge oder Beschuldigter gemeint ist? Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 @Didi385: a) Fotos zu vergleichen ist das tägliche Brot des SB. b) Das Blitzerfoto ist in der Regel gestochen scharf. Erheblich besser als das Foto auf dem Bogen. c) Ob das Foto zur Feststellung des Fahrers ausreicht entscheidet im Zweifel ein Richter, er kann einen Sachverständigen beauftragen.Kosten > 1000 € Und der Private, der nicht fragt hat ein Problem. Aber möglicherweise hofft er dann, dass der Probefahrer nicht mehr zurück kommt. Quote Link to post Share on other sites
Didi385 0 Posted August 4, 2016 Author Report Share Posted August 4, 2016 Das Blitzerfoto ist nicht scharf, ich hatte schonmal so ein Fall und da bin ich extra dahin gefahren und die haben mir das "scharfe" Foto gezeigt und man hat trotzdem nichts erkannt. Auf dem anderen Foto kann man ja nicht durch den Rückspiegel durchsehen also bringt auch ein 4K Bild nichts. Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted August 4, 2016 Report Share Posted August 4, 2016 Das Blitzerfoto ist nicht scharf, ich hatte schonmal so ein Fall und da bin ich extra dahin gefahren und die haben mir das "scharfe" Foto gezeigt und man hat trotzdem nichts erkannt. Auf dem anderen Foto kann man ja nicht durch den Rückspiegel durchsehen also bringt auch ein 4K Bild nichts.Troll Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted August 11, 2016 Report Share Posted August 11, 2016 Blitzer noch kurz davor gesehen und meine Hand davor gehalten und mein Gesicht hinter dem Rückspiegel versteckt Wenn es sich um einen stationären Blitzer gehandelt hat, dann könnte das funktionieren.Bei einem mobilen Blitzer sind Fotoeinheit und Blitzeinheit aber regelmäßig getrennt. D.h. nur weil Du Dich vor dem Blitz versteckst, kann der Fotoapparat Dich trotzdem aus einem anderen Winkel 'sehen'.Aber es gibt etwa 20 - 25 Merkmale im Gesicht, die für jeden Menschen mehr oder weniger eindeutig sind (z.B. auch so Sachen wie Gesichtskontur, Kinn, Wangenknochen, Haaransatz, Ohrform etc.). Im Zweifelsfall holt sich der Richter einen Sachverständigen dazu, der ihm sagt, dass Du das mit nn % Wahrscheinlichkeit auf dem Bild bist.Reicht das dem Richter, dann zahlst Du neben dem Bußgeld und den Gerichtskosten auch noch den SV. Außerdem: Jedes Bild ist anders und die Technik wird immer besser. Im im Forum gab es mal eine Bild eines KRad-Fahrers mit getöntem Visier. Auf dem 'Normalbild' wirkt das Visier absolut schwarz. In der digitalen Nachbearbeitung sind klar Augen/Nase erkennbar.Klar kann man nicht durch den Rückspiegel schauen, aber zur Identifizierung ist das auch nicht unbedingt nötig. Zum Thema Fahrtenbuch:Die Auflage des Fahrtenbuches hängt auch von der (Punkte-)Vorgeschichte des Halters ab. Je auffälliger der Halter bereits war, des do höher das Risiko. Außerdem hat der TE nicht geschrieben, wie schnell der AHB nach dem Verstoß kam. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted August 11, 2016 Report Share Posted August 11, 2016 Moin Moin bei uns nennen sich die Dinger aber so und es ist gleichzeitig eine Belehrung für den Zeugen dabei.Die sind aber aus bußgeldtaktischer Sicht äußerst unklug. Waren es nicht diese doppeldeutigen Dinger (von denen ich auch mal eins erhalten habe), die die Verjährung nicht unterbrachen, weil der Angeschriebene nicht entnehmen kann, ob er als Zeuge oder Beschuldigter gemeint ist?Jep OLG Hamm 2 Ss OWi 1105/99OLG Dresden Ss OWi 77/04guckst du hier:http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung29.php Gruß Quote Link to post Share on other sites
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