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Frage Zum Anhörungsbogen / Geschwindigkeitsverstoß


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Servus,

 

ich wurde in der Probezeit mit dem Fahrzeug meines Vaters mit 26 Kmh außerorts zuviel geblitzt. Mein Vater hat einen Anhörungsbogen erhalten. Er würde die Strafe auf sich nehmen aber ich würde das Bußgeld zahlen.

 

Die Frage ist, wenn wir auf diesen Anhörungsbogen gar nicht antworten, heißt es dann, mein Vater gibt es zu und es kommt der Bußgeldbescheid oder heißt es, er gibt es nicht zu und die Polizei ermittelt jetzt, indem Sie meine Nachbarschaft abfragen.

 

Ich will ohne Stress einfach nur das Bußgeld bezahlen aber wie gesagt, muss man dafür irgendwas ausfüllen oder kann man auch einfach warten bis ein Bußgeldbescheid kommt?

 

Danke :notworthy:

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Hallo Didi385, herzlich willkommen im Radarforum. Dein Vater kann den Bogen ausfüllen und ankreutzen ich bin gefahren.

Wenn der SB schläft / oder zuviele Fälle auf dem Tisch hat geht das durch. Wenn er einen Blick auf das Foto wirft hat er dich, der Weg vom Vater zum Sohn sind für den SB wenige Klicks.

Aber was hast du zu verlieren?

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Hallo, Didi385,

....und die Polizei ermittelt jetzt, indem Sie meine Nachbarschaft abfragen.

warum so kompliziert?

 

Passbildabgleich reicht und man hat Dich.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Danke das hat mir meine Frage beantwortet.

Hallo Didi385, herzlich willkommen im Radarforum. Dein Vater kann den Bogen ausfüllen und ankreutzen ich bin gefahren.

Wenn der SB schläft / oder zuviele Fälle auf dem Tisch hat geht das durch. Wenn er einen Blick auf das Foto wirft hat er dich, der Weg vom Vater zum Sohn sind für den SB wenige Klicks.

Aber was hast du zu verlieren?

Gut, dann müssen wir das wohl so machen. Aber wieso soll er ein Blick darauf werfen? Machen die das nicht vorher? Dann würde doch ein Zeugenbefragungsbogen ankommen oder nicht?

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Hallo, Didi385,

Mein Vater hat einen Anhörungsbogen erhalten.

wenn Dein Vater einen Anhörbogen als Zeuge bekommen hat, ist es gut möglich, dass man schon festgestellt hat, dass er als Fahrer nicht in Frage kommt.

 

Dies erst recht, wenn dem Bogen gleich ein Bild beigefügt wurde.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule: Es werden keine "Anhörungsbogen als Zeuge" verschickt. Verschickt werden Anhörungsbögen (->an vermeintlich Betroffene) oder Zeugenfragebögen (->an vermeintlich nicht Betroffene).

Ich denke es wäre angebracht dem unbedarften TE die Verunsicherungen, welche deine Schöpfungen nach sich ziehen, zu ersparen.

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Mal noch eine Frage, sagen wir mal, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück und die Polizei kann nicht ermitteln wer gefahren ist. Dann krieg ich ja ein Fahrtenbuch auferlegt. Das ist ja schlimmer als 80. Wieso reden dann viele Anwälte und Foren davon, dass man den Anhörungsbogen nicht zurückschicken soll? Entweder Geld oder Fahrtenbuch, oder ist das nicht so? Kommt man da auch ohne irgendwas raus.

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Mal noch eine Frage, sagen wir mal, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück und die Polizei kann nicht ermitteln wer gefahren ist. Dann krieg ich ja ein Fahrtenbuch auferlegt............

Wieso solltest DU ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen, wenn DEIN VATER einen Anhörungsbogen bekommen hat???

 

 

Oder ist der Beitrag von deinem Vater?

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Ich schreibe gerade für mein Vater. Ein Anhörungsbogen heißt ja aber nicht direkt, dass es mein Vater war, der im Auto saß.

 

Die schauen sich die Bilder ja nochmal an, bevor sie ein Bußgeldbescheid losschicken und wenn die sehen da ist ein Altersunterschied, würden die sich in der Nachbarschaft erkundigen und wenn die mich nicht rauskriegen, kriegt mein Vater ja ein Fahrtenbuch.

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Didi385, lass dich nicht verrückt machen. Wenn der SB den Altersunterschied bemerkt wird er sich das Foto des Sohnes anschauen. Wenn der Bogen nicht zurück kommt muss er ermitteln, dann wird er sich sicher das Foto ansehen und den Altersunterschied bemerken. Der Weg vom Vater zum Sohn ist im Zeitalter der EDV nicht weit. Deine Chance, das der SB nicht aufmerksam wird wenn dein Vater den Bogen zurück schickt und angiebt er sei gefahren, ist gering. Wenn er den Bogen nicht zurück gibt spart er 0,70 €, die Chance das der SB nicht auf den Sohn kommt ist sehr gering.

Das Risiko, das dein Vater ein Fahrenbuch führen muss, ist am geringsten.

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Mein Vater hatte da mal angerufen und bei einer anderen Person dort gefragt, wann er diesen Anhörungsbogen schicken muss, weil wir in den Urlaub fahren ( ohne irgendwelche Aktenzeichen ), dann meinte die Dame. So schnell wie möglich weil Sie noch die Bilder vergleichen müssten, bevor Sie einen Bußgeldbescheid losschicken würden. Also gibt es kein Entkommen. Also selbst wenn mein Vater es auf sich nimmt, fallen wir auf und auch wenn wir es ignorieren.

 

Was meinst du mit Fahrtenbuch am geringsten. Ich lese immer wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt's ein Fahrtenbuch oder ist das nicht so?

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Die Behörde kann ein Fahrtenbuch anordnen, muss es aber nicht. Je höher die Überschreitung, um so größer ist das Risiko, dass ein Fahrtenbuch angeordnet wird. + 26 km/h ist so hoch nicht. Verwaltungsgerichte haben geurteilt, dass ein Fahrtenbuch nur angeordnet werden soll, wenn der Fahrer nur mit unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden kann. Der Weg vom Vater zum Sohn ist nicht weit, für den SB kein Aufwand.

Ergebnis: Wenn dein Vater angiebt gefahren zu sein, der Schwindel nicht auffliegt und der BGB bezahlt wird passiert nichts. Wenn der SB den Schwindel bemerkt (das sollte er) bekommst du Post und den BGB.

Wenn der SB den Schwindel nicht bemerkt, dein Vater , nachdem für dich der Fall verjährt ist, dem BGB widerspricht, dann könnte ein FB angeordnet werden. Aber auch in diesem Fall ein nur theoretisches Risiko.

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Okay verstanden. Und was wäre wenn wir diesen Anhörungsbogen ignorieren. Dann

Müsste die Polizei, mich ja ausfindig machen. Ich könnte dann ja theoretisch immer unentdeckt bleiben, wenn die Polizei nach Hause kommt. Und die Nachbarschaft kennt mich auch nicht. Was wäre dann? Fahrtenbuch? Ich werde es zwar nicht so machen, aber ich frag so aus Interesse. Im Prinzip könnte die Person auch jemand sein der Probefahrt macht wegen einem Autokauf. Heißt das dann auch gleich Fahrtenbuch.

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Warum soll die Polizei ermitteln? Der Weg Vater - Sohn ist kurz. Dein Foto vom Personalausweis ist elekrtonisch gespeichert.

Und wenn du einem "Unbekannten" dein Auto zur Probefahr überlasst ohne FS, Perso usw. zu prüfen und die Daten aufzuschreiben sollte man dir für Dummheit ein FB aufbrummen.

Mach mal eine Probefahrt bei einem Händler.

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Das auf dem System gespeicherte Bild ist zu 100% nicht vergleichbar mit dem, wie ich auf dem Blitzerfoto aussehe. Weil ich hab den Blitzer noch kurz davor gesehen und meine Hand davor gehalten und mein Gesicht hinter dem Rückspiegel versteckt. Also sieht man grad mal so min Kinn. Aber ja beim Händler geht da nix aber privat frägt dich da keiner was, meistens.

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Waren es nicht diese doppeldeutigen Dinger (von denen ich auch mal eins erhalten habe), die die Verjährung nicht unterbrachen, weil der Angeschriebene nicht entnehmen kann, ob er als Zeuge oder Beschuldigter gemeint ist?

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@Didi385: a) Fotos zu vergleichen ist das tägliche Brot des SB. b) Das Blitzerfoto ist in der Regel gestochen scharf. Erheblich besser als das Foto auf dem Bogen. c) Ob das Foto zur Feststellung des Fahrers ausreicht entscheidet im Zweifel ein Richter, er kann einen Sachverständigen beauftragen.

Kosten > 1000 €

 

Und der Private, der nicht fragt hat ein Problem. Aber möglicherweise hofft er dann, dass der Probefahrer nicht mehr zurück kommt.

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Das Blitzerfoto ist nicht scharf, ich hatte schonmal so ein Fall und da bin ich extra dahin gefahren und die haben mir das "scharfe" Foto gezeigt und man hat trotzdem nichts erkannt. Auf dem anderen Foto kann man ja nicht durch den Rückspiegel durchsehen :D also bringt auch ein 4K Bild nichts.

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Das Blitzerfoto ist nicht scharf, ich hatte schonmal so ein Fall und da bin ich extra dahin gefahren und die haben mir das "scharfe" Foto gezeigt und man hat trotzdem nichts erkannt. Auf dem anderen Foto kann man ja nicht durch den Rückspiegel durchsehen :D also bringt auch ein 4K Bild nichts.

Troll

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Blitzer noch kurz davor gesehen und meine Hand davor gehalten und mein Gesicht hinter dem Rückspiegel versteckt

 

Wenn es sich um einen stationären Blitzer gehandelt hat, dann könnte das funktionieren.

Bei einem mobilen Blitzer sind Fotoeinheit und Blitzeinheit aber regelmäßig getrennt. D.h. nur weil Du Dich vor dem Blitz versteckst, kann der Fotoapparat Dich trotzdem aus einem anderen Winkel 'sehen'.

Aber es gibt etwa 20 - 25 Merkmale im Gesicht, die für jeden Menschen mehr oder weniger eindeutig sind (z.B. auch so Sachen wie Gesichtskontur, Kinn, Wangenknochen, Haaransatz, Ohrform etc.). Im Zweifelsfall holt sich der Richter einen Sachverständigen dazu, der ihm sagt, dass Du das mit nn % Wahrscheinlichkeit auf dem Bild bist.

Reicht das dem Richter, dann zahlst Du neben dem Bußgeld und den Gerichtskosten auch noch den SV.

 

Außerdem: Jedes Bild ist anders und die Technik wird immer besser. Im im Forum gab es mal eine Bild eines KRad-Fahrers mit getöntem Visier. Auf dem 'Normalbild' wirkt das Visier absolut schwarz. In der digitalen Nachbearbeitung sind klar Augen/Nase erkennbar.

Klar kann man nicht durch den Rückspiegel schauen, aber zur Identifizierung ist das auch nicht unbedingt nötig.

 

Zum Thema Fahrtenbuch:

Die Auflage des Fahrtenbuches hängt auch von der (Punkte-)Vorgeschichte des Halters ab. Je auffälliger der Halter bereits war, des do höher das Risiko. Außerdem hat der TE nicht geschrieben, wie schnell der AHB nach dem Verstoß kam.

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Moin Moin

 

 

bei uns nennen sich die Dinger aber so und es ist gleichzeitig eine Belehrung für den Zeugen dabei.

Die sind aber aus bußgeldtaktischer Sicht äußerst unklug.

 

 

 

Waren es nicht diese doppeldeutigen Dinger (von denen ich auch mal eins erhalten habe), die die Verjährung nicht unterbrachen, weil der Angeschriebene nicht entnehmen kann, ob er als Zeuge oder Beschuldigter gemeint ist?

Jep

 

 

OLG Hamm 2 Ss OWi 1105/99

OLG Dresden Ss OWi 77/04

guckst du hier:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung29.php

 

 

Gruß

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