LBO1987 1 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Hallo, mir wurde als Halter ein Zeugenfragebogen zugeschickt. Verstoß, 123 km/h statt erlaubten 100 km/h.Ich solle doch bitte sagen ob ich der Fahrer war oder jemand anderes gefahren ist. Muss ich dies ausfüllen oder kann ich hier schon die Aussage verweigern? Auf dem Foto ist nur das Kinn und der Mund des Fahrers zu erkennen, der Rest wird durch den mittleren Rückspiegel verdeckt. Ich möchte der Behörde natürlich behilflich sein, aber weder mich noch jemand anderen verraten. Reicht daher die Angaben zur meiner Person und weg damit? Ich Frage nach da auf der Rückseite steht ich muss Angaben zur Sache machen. Aber warum? Vielleicht weiß ich gar nicht wer gefahren ist? Fahrtenbuchauflage ist mir bekannt und wäre das kleinere Übel. Vielen Dank Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Hallo LBO 1987, herzlich willkommen im Radarforum.Ich vermute du bist Ausserorts geblitzt worden. Nach FAQ drohen dir: 21-25 km/h : 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR + 28,50 € Gebühr.Der Blitz wird selten nicht bemerkt, du wirst wissen ob du gefahren bist. Ob dich die Behörde rechtssicher als Fahrer feststellen wird kann ich nicht beurteilen. Sachverständige kommen oft zu unerwarteten Ergebnissen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Muss ich dies ausfüllen oder kann ich hier schon die Aussage verweigern?Als Zeuge bist Du verpflichtet, den Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Da der Fragebogen aber mit einfacher Post gekommen ist, gibt es keinen Zustellnachweis, so daß die Behörde nicht beweisen kann, daß Du den Fragebogen bekommen hast. Du könntest das Schreiben also prinzipiell ignorieren. Das würde allerdings - je nach Engagement des zuständigen Sachbearbeiters - möglicherweise weitere Ermittlungen auslösen. Das Engagement hängt sicherlich auch davon ab, ob bzw. mit welcher Sicherheit der SB Deinen Mund und Dein Kinn beim Vergleich des qualitativ regelmäßig recht hochwertigen Originalblitzerfotos mit Deinem Passbild (holt er sich elektronisch vom Einwohnermeldeamt) zu erkennen glaubt. Unabhängig davon kannst Du selbstverständlich die Aussage verweigern, wenn die dafür maßgeblichen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind (selbst gefahren oder engere Verwandtschaft). Das würde allerdings voraussetzen, daß Du den Fahrer auf dem Foto erkennst. Verweigerst Du die Aussage, wird sich der SB auf jeden Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Dein Foto holen (s.o.) und sehr genau hinsehen. Das würde er dann wohl auch noch mit den Fotos der unter Deiner Anschrift gemeldeten Verwandten tun. Reicht daher die Angaben zur meiner Person und weg damit?Nein. Ich Frage nach da auf der Rückseite steht ich muss Angaben zur Sache machen. Aber warum?Weil Du Zeuge bist (s.o.). Vielleicht weiß ich gar nicht wer gefahren ist?Dann könntest Du das hinschreiben. Du könntest auch hinschreiben, daß Du die Person auf dem Foto nicht identifizieren kannst und um ein besseres Foto bitten. Deine Chancen, damit durchzukommen, sind möglicherweise nicht ganz schlecht. Ach, und ansonsten: willkommen im RF! Quote Link to post Share on other sites
LBO1987 1 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 Vielen Dank für eure Hilfreichen Tipps. So wie ich das erkenne ist es das beste für mich, hinzuschreiben das ich nicht erkennen kann wer dort sitzt und um ein besseres Foto bitten. Alles andere ergibt in meinem Fall wohl keinen Sinn. Ignorieren kann ich nicht, das Foto war online gestellt mit Benutzernamen und Passwort, die hätte ich ja nicht wenn der Brief nicht angekommen wäre, das werden sie ja mitgeloggt haben. Leider ist es nicht nur der Punkt, sondern auch Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar. Der Fahrer hat nicht bemerkt das es geblitzt hat, auch nicht das dort nur 100 erlaubt waren. Der Fahrer fährt nicht mit Absicht zu schnell und sehr umsichtig da er meißt ein kleines Baby dabei hat. Aber diesmal hat der Fahrer wohl einen schwerwiegenden Fehler gemacht der zu Recht bestraft werden soll. :-/ Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Ganz pauschal: Wenn du nicht gefahren bist, die Person auf dem Foto von dir, mit ein wenig gutem Willen, erkannt werden könnte, dann kann sie auch ein Sachverständiger erkennen. Das kann man dir nicht vorwerfen. Daher: Besseres Foto fordern, Name des Fahrers aus dem Spiel halten. Quote Link to post Share on other sites
LBO1987 1 Posted October 13, 2016 Author Report Share Posted October 13, 2016 Liebes Forum, inzwischen sind 3 Monate und 4 Tage vergangen. Ich gehe davon aus das die Sache erledigt ist. Ich möchte mich herzlichst für die Tipps und die mehreren hundert gesparten Euros bedanken. Ohne euch wäre es anders ausgegangen. Vielen lieben Dank! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 13, 2016 Report Share Posted October 13, 2016 Theoretisch dürfte die Sache erledigt sein, praktisch ist sie es erst nach sechs Monaten und 14 Tagen.... Jetzt droht nur noch eine FB-Auflage die den Halter rund 200 Euro kosten kann/wird. Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted October 13, 2016 Report Share Posted October 13, 2016 Ignorieren kann ich nicht, das Foto war online gestellt mit Benutzernamen und Passwort, die hätte ich ja nicht wenn der Brief nicht angekommen wäre, das werden sie ja mitgeloggt haben. Ein genialer Trick der Behörde. Durch das Einloggen hat der Halter zugegeben, dass er den Zeugenfragebogen erhalten hat. Damit wäre eine FB-Auflage - die ich gleichwohl für unwahrscheinlich halte - nicht (erfolgreich) anfechtbar. Mir ist nach wie vor nicht klar, weshalb man hier im Forum einem Betroffenen oder Halter den Rat gibt, auf einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen zu reagieren. Das kann nur im Ausnahmefall für den Betroffenen sinnvoll sein. In der Regel ist es absolut kontraproduktiv. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 14, 2016 Report Share Posted October 14, 2016 Mir ist nach wie vor nicht klar, weshalb man hier im Forum einem Betroffenen oder Halter den Rat gibt, auf einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen zu reagieren. Das kann nur im Ausnahmefall für den Betroffenen sinnvoll sein. Ich denke man soll als Betroffener einfach nur in der Masse mitschwimmen und den SB von eigenen Nachforschungen abhalten, und ihn im Glauben lassen, dass der Fisch an der Angel ist. Quote Link to post Share on other sites
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