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Landkreis Harburg, Geblitzt Von Hinten


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Hallo,

der Landkreis Harburg war bis 2012 für das Blitzen von hinten bekannt. Ich finde hier keine Fälle ab diesem Zeitpunkt. Gibt es hier Fälle von diesem Jahr? Angeblich war das Blitzen von hinten nicht rechtskonform, kennt jemand den aktuellen Stand?

Würde mich über eine entsprechende Auskunft sehr freuen.

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Hallo,

der Landkreis Harburg war bis 2012 für das Blitzen von hinten bekannt. Ich finde hier keine Fälle ab diesem Zeitpunkt. Gibt es hier Fälle von diesem Jahr? Angeblich war das Blitzen von hinten nicht rechtskonform, kennt jemand den aktuellen Stand?

Würde mich über eine entsprechende Auskunft sehr freuen.

Hallo Kuschinowo, herzlich willkommen im Radarforum!

Blitzen "von hinten" ist nicht verboten; aber sinnlos. Wie soll festgestellt werden wer gefahren ist? Ausnahme: Das Fahrzeug wird sofort gestoppt.

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Nun, der Landkreis Harburg findet diese Vorgehensweise offenbar wieder gut, warum auch immer. Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Messeinrichtung richtig herum aufzustellen.

Mich würde interessieren, ob es sich um einen Einzelfall handelt, oder ob wieder weitere Rückwärtsmessungen erfolgt sind.

Danke für den Willkommensgruß und die erste Antwort!

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Achtung!

 

Da gibt es doch die ungeschriebene 2-Wochen-Regel. Also innerhalb zwei Wochen nach dem Tattag sollte/muss man sich auch ohne Foto noch dran erinnern, wer gefahren ist. Ansonsten droht (oder kommt sogar ganz sicher) eine Fahrtenbuchauflage. Wenn die Harburger also schnell sind mit dem Verschicken der Zeugenfragebögen, könnte es klappen. Einen Anhörungsbogen dürfen sie aber wohl nicht verschicken. Und das könnte für die Verjährung wieder spannend sein.

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Es gab einen Anhörungsbogen, Zustellung 20 Tage nach Messung. Jetzt liegt der Zeugenfragebogen vor.

Wenn du 0,70 € für Porto ausgeben willst würde ich schreiben: Es liegt kein Foto vor. Mir ist nicht mehr bekannt wer gefahren ist.

 

PS. Bei 20 Tagen ist ein Fahrtenbuch sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Anordnung eines Fahrtenbuches kann bis zu 200 € kosten.

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Danke für den Tipp! Fahrtenbuch wäre sehr unhandlich, da super Vielfahrer, abgesehen von den hohen Kosten. Bin auch stinksauer, es kommen 2 Personen aus dem Familienkreis infrage, die können sich natürlich an nichts erinnern, haben sofort Fahrverbot mit meinem PKW, Schlüssel sind gesichert! Ich halte die Geschwindigkeiten ein, bin kein Raser, und nun sowas. Da kein Foto existiert, kann ich leider den Fahrer nicht ermitteln und somit auch nicht weiter tätig werden.

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31 kmh ausserhalb geschlossener Ortschaft zuviel, das gibt Punkt, kann ich als Vielfahrer nicht gebrauchen.

Dann ist die Entscheidung recht einfach: Laut FAQ: 31-40 km/h : 120 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR + 28,50 € Gebühr.

Fahrtenbuch ist wie gesagt nicht zu erwarten. Wenn du unbedigt schreiben willst ist dein Zitat sicher nicht falsch: "es kommen 2 Personen aus dem Familienkreis infrage, die können sich natürlich an nichts erinnern, ... Da kein Foto existiert, kann ich leider den Fahrer nicht ermitteln und somit auch nicht weiter tätig werden." Und du hast ein Aussageverweigerungsrecht. Aber das schützt nicht vor dem Fahrtenbuch.

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Falls die Personen das Auto doch benutzen dürften:

Wenn es bei einem zukünftigen Vorfall ein Frontfoto gäbe (und das ist der wahrscheinlichere Fall) könntest Du der Behörde einfach den Fahrer benennen, alles ist gut, der Bösewicht erfährt seine gerechte Strafe und ein Fahrtenbuch steht auch nicht zu befürchten.

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Hallo, nochmal, mein Beitrag war verschwunden, warum auch immer.

 

Ich bin bei der Wahrheit geblieben und habe zusätzlich zum Rat von rth noch geschrieben, dass ich ab sofort die Schlüssel sicher verwahre und den Fahrerkreis einschränke.

 

Heute kam Post: Verfahren ist eingestellt

 

Danke an alle hier. Bin gespannt, ob weitere Fahrer in Rückwärtsmessung geblitzt werden.

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Falls die Personen das Auto doch benutzen dürften:

Wenn es bei einem zukünftigen Vorfall ein Frontfoto gäbe (und das ist der wahrscheinlichere Fall) könntest Du der Behörde einfach den Fahrer benennen, alles ist gut, der Bösewicht erfährt seine gerechte Strafe und ein Fahrtenbuch steht auch nicht zu befürchten.

Danke, danke,,,,,da kannst Du sicher sein, dass ich Deinem Rat folge. Das sieht hier jetzt alles so einfach aus, ist aber eine Zeit mit Psychoterror pur. Brauche ich kein zweites Mal, hab andere Hobbys.

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Kann jetzt nichts mehr tun als hoffen und abwarten. Bei Neuigkeiten berichte ich hier. Mein Auto steht jedenfalls jetzt unter "Naturschutz".

 

Der Mensch ist von Natur aus träge und faul.

 

Die Anordnung einer Fahrenbuchauflage ist aber mit Arbeit verbunden. (Und die Kontrolle des Fahrtenbuchs übrigens auch.)

 

Daher würde ich auf die Menschlichkeit der handelnden Personen vertrauen.

 

Gruß Jens

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Die Anordnung einer Fahrenbuchauflage ist aber mit Arbeit verbunden.

Stimmt. Mit richtig viel umständlicher, schwieriger Arbeit. Deshalb werden diejenigen, die das machen, dafür auch bezahlt.

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Die Anordnung einer Fahrenbuchauflage ist aber mit Arbeit verbunden.

Stimmt. Mit richtig viel umständlicher, schwieriger Arbeit. Deshalb werden diejenigen, die das machen, dafür auch bezahlt.

 

 

Die Mitarbeiter werden meines Wissens unabhängig davon bezahlt, ob sie bestimmte Anordnungen treffen oder nicht.

 

Off-topic zu Fahrtenbuch:

Die GebOSt sieht für ein Fahrtenbuch einen Gebührenrahmen von 21,50 bis 200 € vor.

 

Die tatsächlichen Verwaltungskosten für ein Fahrtenbuch liegen jedoch weit über 200 €.

 

Weshalb legen dann manche Verwaltungsbehörden den Wert unter dem Maximalwert fest ?

 

Und von welchen Tatsachen hängt das ab ?

 

Gruß Jens

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Vor allen Dingen, weil diese Sachbearbeiter ausschließlich dafür bezahlt werden...

Wie, ich dachte im öD arbeitet man für Luft und Liebe.

 

Noch einmal auf den Gehaltszettel schau. Ich glaube ich muss das noch einmal beim AG reklamieren.

Beim letzten Mecker wegen der Bezahlung gab es nur eine negative Antwort zurück und man hat mir die nicht bezahlte Arbeit entzogen.

Macht seit dem halt ein anderer. :popcorn::blush::rofl:

 

Die GebOSt sieht für ein Fahrtenbuch einen Gebührenrahmen von 21,50 bis 200 € vor.

 

Die tatsächlichen Verwaltungskosten für ein Fahrtenbuch liegen jedoch weit über 200 €.

 

Weshalb legen dann manche Verwaltungsbehörden den Wert unter dem Maximalwert fest ?

 

Und von welchen Tatsachen hängt das ab ?

 

Gruß Jens

 

Ähm wenn dem so wäre würde man den Gebührenrahmen nicht so festgelegt haben.

 

Die Diskussion haben wir jedoch schon einmal geführt, als der Gebührenrahmen bei 90 Euro aufhörte.

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Die Mitarbeiter werden meines Wissens unabhängig davon bezahlt, ob sie bestimmte Anordnungen treffen oder nicht.

Ach. Echt jetzt? Und Du bist sicher, daß die keine Prämien kriegen, wenn sie viel und zum Höchstkurs anordnen?

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Ähm wenn dem so wäre würde man den Gebührenrahmen nicht so festgelegt haben.

 

 

Das ist in der Tat widersprüchlich.

 

Ich vermute dass die Instanz, die den Gebührenrahmen festgelegt hat, von den zurechenbaren Einzelkosten ausging.

 

Fahrzeughalter die gegen die Höhe der Verwaltungsgebühr geklagt haben (bspw. 70 €) bekommen dann in ihrer Klageabweisung zu lesen, dass die tatsächlichen Verwaltungskosten deutlich über dem oberen Gernzwert von 200 € lägen.

 

Ich vermute, dass die Verwaltungsrichter die Kosten einschl. der Gemeinkosten heranziehen.

 

Der "richtige" Wert ist meines Erachtens der von den Richtern herangezogene, weshalb ein Wert kleiner als 200 € eigentlich völlig sinnfrei ist.

 

Gruß Jens

 

 

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  • 2 months later...

Ich habe zwischenzeitlich von mehreren Fällen erfahren, dass weiterhin von hinten geblitzt wird. Bei den Behördenkosten, die hier diskutiert werden, kann ich das nicht verstehen. Hier werden ohne Not Steuergelder verbrannt, für den ganzen zusätzlichen Ermittlungsaufwand.

Warum blitzt man nicht einfach von vorne? Dann könnten notorische Raser definitiv dingfest gemacht werden.

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