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Rotlichverstoß Anhand Der Aussage Eines Anderen Verkehrsteilnehmers


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Hallo,

Wie sieht es rechtlich bei einem Rotlichverstoß aus, wenn mich ein anderer Verkehrsbeteiligter anzeigt? Der Herr sagte, dass ich bei rot gewendet habe und er dies der Polizei melden würde. Ich stimme mit dem Herrn nicht überein, fühle mich jedoch über die bevorstehende Strafe von 90 und einem Punkt verunsichert. Reicht seine Zeugenaussage alleine aus, um ein Bußgeld zu erhalten?

 

Hoffe jemand kennt sich damit aus und bedanke mich schonmal im voraus.

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Hallo Helmut78, herzlich willkommen im Radarforum. Grundsätzlich reicht eine Aussage für eine Anzeige aus.

Aber: 1. Der Andere muss auch wirklich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. 2. Der Andere muss den Vorgang so beschreiben können das dir eine Fehlhandlung vorgeworfen werden kann. 3. Der Andere muss dich beschreiben / wiedererkennen können. (Ist hier wohl der Fall). 4. Wenn du einen Anhörungsbogen erhalten solltes kannst du den Vorgang aus deiner Sicht schildern. 5. Wenn du mit einem Bussgeldbescheid, wenn er den kommen sollte, nicht einverstanden bist entscheidet ein Richter welche Aussage glaubwürdig ist.

 

Mein Rat: Abwarten ob überhaupt ewas kommt.

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  • 2 weeks later...

Der Herr sagte, dass ich bei rot gewendet habe und er dies der Polizei melden würde.

 

Dann muß der Herr zur Polizei gehen und eine Aussage machen und unterschreiben.

 

Dann muß er unter Umständen zu einer Hauptverhandlung als Zeuge kommen.

 

Die wenigstens Herren sind so dämlich, es sei denn sie haben einen Husch und zuviel Zeit.

 

Gruß Jens

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Hallo,

 

mit einem einfachen "Herr Cop, ich habe genau gesehen das der da über ROT gefahren ist" ist es bei der Aussage des Zeugen sicher nicht getan.

Aber zumindest wenn der Herr glaubwürdig erscheint, dann sind die Cop's gezwungen eine Anzeige aufzunehmen.

 

Möchtest Du uns schildern, was aus Deiner Sicht passiert ist ?

Ohne Dich ängstigen zu wollen, wenn der Herr sich bemüßigt fühlt Anzeige zu erstatten, dann hat er sich u.U. gefährdet gefühlt und dann reden wir nicht von 90 EUR sondern von 200 EUR und 1 Monat Fahrverbot.

Dazu passt irgendwie auch, dass er mit Dir reden konnte.

 

Ich könnte mir die folgenden Situation vorstellen:

Große Kreuzung, 2 Fahrspuren für jede Richtung mit baulicher Trennung. Fußgängerampel für die beiden Fahrtrichtungen sind unterschiedlich geschaltet.

Man fährt in seiner Fahrtrichtung bei GRÜN über die Ampel, macht einen U-turn auf die Gegenfahrbahn. Dummerweise ist in dieser Fahrtrichtung gerade ROT für die KFZ und grün für die Fußgänger. => Rotlichtverstoß weil in den geschützen Bereich eingefahren.

Das gilt m.W. sogar, wenn Linksabbiegen an dieser Stelle erlaubt ist.

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