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Gehbehinderte Fußballer


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Hallo,

nachdem mir in einem anderen Thread hier im Forum ganz gut geholfen wurde möchte ich einen anderen Fall zur Diskussion stellen:

Bei mir im Ort ist eine Fußballanlage. Zu ihr gehört ein öffentlicher Parkplatz der sowohl von Nutzern der Fußballanlage als auch von Naherholungssuchenden (wie ich einer bin) genutzt wird.

10 Parkplätze sind als Behindertenparkplätze ausgeschildert. (Das sind die, die dem Sportlereingang am nächsten sind)

Wenn die 1. oder 2. Herren-Mannschaft des hiesigen Fußballsclubs Training haben, parken diese Sportler grundsätzlich zuerst auf den Behinderten-Parkplätzen.

Oft sind dann noch andere Parkplätze frei, oft aber auch nicht.

Und jetzt kommt der Clou: Die Sportler haben die mündliche Erlaubnis der Stadt auf den Behinderten-Parkplätzen zu parken, was auch erklärt, warum das Ordnungsamt, das den Sachverhalt natürlich längst kennt, dies hinnimmt.

Der Fußball-Club hat natürlich eine große Lobby in der Stadt.

Was kann ich tun ?

 

Gruß Walter

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Zeitung

Anzeige

Polizei einschalten

Stadiondurchsagen (Fahrer des Pkw möchte zu seinem Platz)

auf Facebookseite zur Diskussion (eine wichtige in der Stadt posten-Kennzeichen löschen)

beim Vereinsvorsitzenden ansprechen, denn immerhin gibt es ja eine Vorbildfunktion

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Die Sportler haben die mündliche Erlaubnis der Stadt auf den Behinderten-Parkplätzen zu parken

Hm. Ich nehme an, Du hast das von irgendjemandem gehört und darauf verzichtet, denjenigen zu fragen, wer genau bei der Stadt diese mündliche Erlaubnis erteilt hat, stimmt?

 

was auch erklärt, warum das Ordnungsamt, das den Sachverhalt natürlich längst kennt, dies hinnimmt.

Was zu beweisen wäre. Ich nehme an, die Fußballanlage ist nicht gerade im Zentrum und damit auch nicht in dem Bereich, in dem das Personal des O-Amtes regelmäßig unterwegs ist. Was bedeuten könnte, daß die das nicht hinnehmen, sondern da schlicht nicht vorbeikommen. Hat es denn schon Anzeigen gegeben, die das O-Amt nicht bearbeitet hat?

 

Du könntest Dich dafür engagieren, die Behindertenparkplatz-Beschilderung abmontieren zu lassen.

So drei oder fünf Wochen in einem AOK-Chopper und mit sportlicher Betätigung dürften Deine Ansicht nachhaltig ändern.

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So drei oder fünf Wochen in einem AOK-Chopper und mit sportlicher Betätigung dürften Deine Ansicht nachhaltig ändern.

Zwanzig Monate täglicher Arbeit für und mit "AOK-Chopper-Rasern" haben mich gelehrt, dass die a) überwiegend keine Sonderbehandlung wollen und b) großteils deutlich schneller unterwegs sind als ich zu Fuß (manche sogar auf Treppen).

 

"Barrierefreiheit" ist logischerweise trotzdem wichtig.

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..10 Parkplätze sind als Behindertenparkplätze ausgeschildert. (Das sind die, die dem Sportlereingang am nächsten sind)

Wenn die 1. oder 2. Herren-Mannschaft des hiesigen Fußballsclubs Training haben, parken diese Sportler grundsätzlich zuerst auf den Behinderten-Parkplätzen.

 

Wenn der Verein ein "wichtiges" Spiel verlohren in der Zeitung darauf hinweisen, das der Verein nur behinderte Sportler einsetzen kann.

 

Oder einen Sozialverband darauf hinweisen. Das hilft auch.

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Zwanzig Monate täglicher Arbeit für und mit "AOK-Chopper-Rasern" haben mich gelehrt, dass die a) überwiegend keine Sonderbehandlung wollen und b) großteils deutlich schneller unterwegs sind als ich zu Fuß (manche sogar auf Treppen).

Es geht in diesem Fall nicht darum, was überwiegend möchte oder wie schnell großteils unterwegs sein kann. Es geht nur darum:

"Barrierefreiheit" ist logischerweise trotzdem wichtig.

Und genau deshalb sind die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze breiter als die normalen Parkplätze. Aus gutem Grund: nicht jeder hat einen Heckzugang und auch mit Schiebetür braucht der Rolli einfach seitlich mehr Platz. Aber das weißt Du ja selber.

 

Es gibt keine akzeptable Begründung für die Nutzung von Behindertenparkplätzen durch Nichtbehinderte. Nicht mal die Tatsache, daß die Fußballer vielleicht ein paar Mal zu oft Kopf und Ball in eingerem Kontakt und jetzt die Auswirkungen spürbar werden. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß die Kosten für und vor allem der Zeitaufwand nach entsprechenden Maßnahmen früher oder später Wirkung zeigen würde. Ansonsten wäre das eine Alternative. Wahrscheinlich nicht mal illegal. auf jeden Fall aber amüsant.

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Hallo,

 

vielen Dank für die guten Rückmeldungen.

 

Der Tip von @rth mit dem Sozialverband erscheint mir am aussichtsreichsten.

 

Zu Euren Beiträgen:

- Die Behindertenparkplätze sind amtlich angeordnet und ordentlich beschildert.

- Ein Vereinsfunktionär den ich gut kenne teilte mir mit dass es zwischen Verein und Stadt ein Agreement gäbe, dass die Sportler auf den Behindertenparkplätzen parken dürften.

 

Mittlerweile bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass es die Behindrtenparkplätze einzig zu dem Zweck gibt, dass die Sportler immer einen Parkplatz haben.

 

Das mutet zunächst abenteuerlich an, ist aber die einzige logische Erklärung:

- Ein Zusatzzeichen "nur für Sportler" wäre offensichlich rechtswidrig, daher dieser "inoffizielle" Umweg.

- Bei Spielen der 1. Mannschaft ist der ganze Parkplatz privat. D.h. während eines Fußballspiels darf der Verein (rechtgültig) in freiem Ermessen entscheiden, wer dort parken soll. Behindertenparkplätze sind also völlig entbehrlich.

 

Aber wenn`s die Behindertenparkplätze schon gibt, dann sollten da auch nur Behinderte parken.

 

Gruß Walter

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... - Die Behindertenparkplätze sind amtlich angeordnet und ordentlich beschildert. ...

Sorry wenn ich das dennoch etwas bezweifle denn die Anzahl ist absolut außergewöhnlich.

 

Hat dir das jemand vom Verein erzählt? Ich würde mal bei der Gemeinde nachfragen.

 

Oft sind auf Parkplätzen, auch bei Supermärkten keine BH-Parkplätze angeordnet sondern rein nach privaten Ermessen des Parkplatzbesitzers beschildert.

 

Wie ist denn genau beschildert?

 

 

Nachtrag: Nach EAR (Empfehlung für die Anlage des ruhenden Verkehrs) sind 1% der Parkplätze für Behinderte vor zu halten.

Mindestens jedoch 2.

 

Daß 10 Plätze für Behinderte amtlich angeordnet werden muß der Parkplatz also 1000 Stellplätze haben

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Daher glaube ich, daß nur 2 Plätze für Behinderte sind und die anderen werden so auf eine kreative Art für andere fregehalten.

Im Gegenzug werden nicht alle kontrolliert, sondern nur die wirklichen Falschparken

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Und genau deshalb sind die entsprechend gekennzeichneten Parkplätze breiter als die normalen Parkplätze.

Korrekt - wobei ich mich manchmal frage, ob nicht einfach alle Parkplätze breiter gekennzeichnet sein sollten (mir hat gerade gestern wieder ein Idiot den Kotflügel eingedellt).

 

Abgesehen davon habe ich so meine Zweifel an der Story, die unser Gemeinderat Walter hier erzählt:

 

10 Plätze? 11 wären IMO in diesem Fall logischer :D. Daher auch mein Kommentar weiter oben.

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...10 Plätze? 11 wären IMO in diesem Fall logischer :D. Daher auch mein Kommentar weiter oben.

 

Und die Ersatzspieler müssen sich einen Parkplatz suchen?

 

Ist OT: Früher mussten die Fussballspieler immer recht lange vor dem Anpfiff auf dem Sportgelände sein. Ist ds heute anders?

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Und die Ersatzspieler müssen sich einen Parkplatz suchen?

Naja, 11 braucht man halt mindestens. Vielleicht läuft das ganze auch so, dass der Torwart weiter weg parken muss, damit er sich auch mal bewegt?

 

Auch OT: Während des Elfmeterkrimis gegen Italien habe ich die Fußballfachfrage des Jahres gehört: "Wie groß ist dabei eigentlich die Distanz zum Tor?" (Erstaunlicherweise von einer ZuschauerIn)

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Sorry wenn ich das dennoch etwas bezweifle denn die Anzahl ist absolut außergewöhnlich.

 

 

 

Die 10 Behindertenparkplätze sind angeordnet und beschildert mit 314-10 und 314-20, darunter jeweils ein 1044-10.

Zusätzlich sind auf dem Boden 10 Rollstuhlsymbole aufgemalt.

 

Natürlich ist die Anzahl von 10 völlig sinnfrei, da an "normalen" Tagen bestenfalls 2 bis 3 Gehbehinderte gleichzeitig das Naherholgungsgebiet aufsuchen.

 

Und an "Großveranstaltungen" ist der ganze Parkplatz ohnehin privat und der Verein kann allein ermessen wer da parken soll oder nicht.

 

Drum schrieb ich ja oben, dass der einzige Zweck der Behindertenparkplätze der ist, Sonderrechte für Sportler zu etablieren.

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Schilder scheinen es ja die richtigen zu sein. Auch wenn man das ohne Bild nicht beurteilen kann.

 

Die Asphaltmalerei sagt nix. Aber egal, denn es sind ja Schilder da und die sagen was aus.

 

Wenn diese Schilder wirklich für die 10 Stellplätze angeordnet sind (was äußerst ungewöhnlich ist) dann ist das egal, daß der Parkplatz im Privatbesitz ist.

Dann gelten die Schilder immer und das sollte der Parkplatzbesitzer auch so wissen.

 

Die Aussage "Der Parkplatz ist ohnehin privat" zeigt aber was anderes und lässt mich noch mehr zweifeln.

Irgendwas stimmt hier nicht. Wahrscheinlich die Schilder/BHP-Menge.

 

Ob so ein Schild zu beachten ist richtet sich nicht anhand der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks.

Ist es so angeorndet, dann ist es auch von den Sportlern zu beachten.

 

Damit kannst du zur Zeitung gehen und die werden evtl was bewirken. Oder irgendwelche Leichen ausgraben.

 

 

Nachtrag: Du kannst auch Bilder machen und die Falschparker zur Anzeige bringen.

Dann muß das OA/ die Cops reagieren und können sich nicht auf die Opporutnität raus reden.

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Die Aussage "Der Parkplatz ist ohnehin privat" zeigt aber was anderes und lässt mich noch mehr zweifeln.

Irgendwas stimmt hier nicht. Wahrscheinlich die Schilder/BHP-Menge.

 

Der Parkplatz ist öffentlich.

 

Lediglich währnend "Großveranstaltungen" ist der gesamte Parkplatz abgesperrt und steht idR dem Veranstalter zu seiner privaten Verfügung.

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Wer darf zu den Großveranstaltungen? Geladene Gäste mit Einladung und Einlasskontrolle?

Zu der Großveranstaltung darf wohl der, der dafür zahlt.

 

Wer auf dem (dann privaten) Parkplatz parken darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da stehen dann an den zwei Einfahrten Kontrolleure und lassen nur bestimmte Personen einfahren.

 

Aber nochmal: Das sind Großveranstaltungen, ca. alle 14 Tage eine.

 

Der Thread handelt von normalen Tagen wenn der Parkplatz öffentlich ist.

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Natürlich ist die Anzahl von 10 völlig sinnfrei, da an "normalen" Tagen bestenfalls 2 bis 3 Gehbehinderte gleichzeitig das Naherholgungsgebiet aufsuchen.

Aber wenn`s die Behindertenparkplätze schon gibt, dann sollten da auch nur Behinderte parken.

Ich sehe da eine Widersprüchlichkeit in der Argumentation. Daher mein Rat, Dich dafür zu engagieren, die Beschilderung (zumindest partiell) entfernen zu lassen. Wenn Du Gemeinderat in der betroffenen Kommune bist, sollte das doch nicht so schwierig sein.

 

Ich würde den Quark einfach ignorieren, aber Dir scheint es ja wichtig zu sein.

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Lediglich währnend "Großveranstaltungen" ist der gesamte Parkplatz abgesperrt und steht idR dem Veranstalter zu seiner privaten Verfügung.

Bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage bezweifle ich das.

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Die eigentliche Frage ist: Was will der TE, also "unserwalter" eigentlich?

 

Sollen die Parkplätze für die Fussballer statt für Behinderte reseviert werden?

Willst Du dem Sportverein eins auswischen?

Willst Du Dich für Behinderte einsetzen, die an den Großveranstaltungen keine Parkplätze bekommen?

 

Ansonsten sehe ich eigentlich überhaupt keinen Handlungsbedarf.

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Bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage bezweifle ich das.

 

 

 

Als würde unsere Verkehrsbehörde "Rechtsgrundlagen" oder ähnliches benötigen.

 

So sind die nicht drauf.

 

(Aber meines Wissens ist die Rechtsgrundlage dieselbe wie bei jedem Straßenfest, wenn der öffentliche Verkehr draussen bleiben muß).

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Stimmt soweit. Wenn ein Straßenfelst, eine Demo (Blade Night) oder sonst was ist, dann gilt innerhalb der Absperrung die kontrolliert werden muß nicht mehr die StVO.

 

Genau wie auf einem abgesperrten Supermarktparkplatz an Wochenende wenn die Schranken herunten sind.

 

Aber es geht ja um die anderen Tage:

Dann gilt, daß auf privaten Parkplätzen ein BHP dann als solcher beknollbar ist, wenn er auch angeordnet wurde und da gibt es keine Ausnahmen.

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... Ansonsten sehe ich eigentlich überhaupt keinen Handlungsbedarf.

Ich schon, denn so dürfen nur Behinderte und Fußballer dort stehen und da ist was verquer.

 

Fussballer dürfen da eben nicht stehen. Machen sie aber. Und das ist so gewollt.

Wenn man es so ausschildern wollte, wie es gewollt ist, macht man eben einen Zusatz dran. Nur für erste Mannschaft.

 

Bei einem Friedhof hängt als Zusatzschild."Reserviert für den Pfarrer". Also kann man, wenn es gewollt ist, auf verschiedene Personengruppen das Ganze einschränken.

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Wenn die Schilder privat aufgestellt sind geht das, aber die Schilder sind ja von der Behörde und dann darf da nur ein Behinderter parken.

Mit entsprechendem Ausweis.

 

Daß irgendwo ein Schild steht "Reserviert für Pfarrer", daß geht nur auf privatem Grund im öffentlichen Bereich geht das nicht.

 

Hier haben wir zwar einen privaten Parkplatz und so darf der Betreiber auch "Mutter-Kind-Parkplätze" schaffen.

 

Aber das geht halt nicht von der Behörde, weil eine Besserstellung im StVO-Bereich nicht erlaubt ist.

 

Lt TE sind diese 10 Plätze aber von der Behörde und so darf da auch kein Fußballer drauf parken.

Außnahme wäre bei Veranstaltungen, wenn der Parkplatz so abgesperrt ist, daß kein tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet.

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Unsere Verkehrsbehörde ist Spezialistin in der Vergabe von rechtswidrigen Sonderrechten im ruhenden Verkehr.

 

Vor ca. 10 Jahren hatte sie einen Parkplatz in der Innenstadt (ca. 20 Stellplätze) mit Zeichen 283, Zz "Mi 16-23 Uhr" und einem Zusatzzeichen "Gemeinderat frei" ausgeschildert.

 

Unabhängig davon, dass 283 mangels Fahrbahn keine Wirkung entfalten könnte, war die Ausnahme "Gemeinderat frei" natürlich rechtswidrig. Es hielt sich auch nicht lange.

 

Vermutlich würde die Verkehrsbehörde, wenn noch Bedarf bestünde - nun Behindertenparkplätze anordnen und den Gemeinderäten dann mitteilen, dass sie ruhig dort parken könnten - jedenfalls Mittwochs.

 

So funktioniert das bei uns.

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Tja bei uns bekommen die Gemeinderäte Strafzettel, wenn sie während der Sitzung falsch parken.

Interessiert diese aber irgendwie nicht. Sollte man vielleicht mal Vorsatz unterstellen.

 

Was man noch machen könnte ist, dass man bei dem Behindertenbeirat, -verein und/oder sonstigen Anlaufstellen vorspricht und einfach mal organisiert die PP vor solchen Veranstaltungen zu "blockieren".

Eventuell könnte man auch während der Spiele ein Transparent aufhängen und auf die Missstände hinweisen.

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10 Parkplätze sind als Behindertenparkplätze ausgeschildert. (Das sind die, die dem Sportlereingang am nächsten sind)

Sollten Behindertenparkplätze nicht eher nahe dem Zuschauereingang ausgeschildert werden? Oder will sich der Sportverein für Inklusion und Paralympics profilieren? ;)

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Die Idee ne Horde rechtmässiger Nutzer von Behindertenplätzen zusammen zu trommeln, finde ich auch ne gute Idee. Vielleicht gibts ja ein Spiel, was viele Zuschauer interessiert, und da wäre das Nützliche mit dem Angenehmen verbunden.

 

Wenn ich den TE aber recht verstehe, handelt es sich um "privat Gelände" des Sportvereins. Und dort könnte der mE ein Schild "Reserviert für unsre Jungs" aufstellen.

Auf öffentlichen Grund geht das natürlich nicht.

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Tja bei uns bekommen die Gemeinderäte Strafzettel, wenn sie während der Sitzung falsch parken.

Interessiert diese aber irgendwie nicht.

 

Wahrscheinlich werden denen keine BGB zugestellt. Wenn die Verfolgungsbehörde in der gleichen Gemeinde ihren Sitz hat, wäre das soo unnormal nicht.

 

Korrupt halt. Aber nicht unnormal.

 

Sollten Behindertenparkplätze nicht eher nahe dem Zuschauereingang ausgeschildert werden? Oder will sich der Sportverein für Inklusion und Paralympics profilieren? ;)

 

 

Rollstuhlfahrer müssen wegen der Barrierefreiheit über den Sportlereingang rein.

 

Das wäre also sinnvoll gelöst.

 

Jedenfalls dann, wenn denn dort auch Behinderte parken würden ....

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Stimmt soweit. Wenn ein Straßenfelst, eine Demo (Blade Night) oder sonst was ist, dann gilt innerhalb der Absperrung die kontrolliert werden muß nicht mehr die StVO.

Ach. Und in dem abgesperrten Bereich kann der Veranstalter machen, was er will? Unter anderem öffentlichen Parkraum privat bewirtschaften? Ich wiederhole mich gern: ich glaube das sofort, wenn Du mir die Rehtsgrundlage nennst.

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...wenn ich als Privatmann öffentlichen Grund & Boden benötige, dann stelle ich beim Ordnungsamt einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung, welcher gegen entsprechende Gebühren der Gebührensatzung genehmigt wird.

Zusätzlich ist die Straßenverkehrsbehöde einzubinden, von welcher dem Bescheid eine sog. verkehrsrechtliche Anordnung beigefügt wird -meist gleich mit nem entsprechenden Beschilderungsplan- ... da steht dann drin mit welchen Schildern, Blinklichterchen und Absperrungen der Bereich abzusichern / abzusperren ist.

 

Bisher hab ich dem Antrag meist gleich einen Lageplan beigefügt, wo ich reingezeichnet hab was ich benötige... meist haben, die Behörden dann einfach in den Plan eingezeichnet, wo wir welche Schilder hinstellen müssen und ihrerseits dem Bescheid / der verkehrsrechtlichen Anordnung als Anhang beigefügt.

 

Das ist eigentlich tägliches Geschäft z.B. wenn man ne Baustelle einrichtet, dazu Gehwege, Straßen, Parkstreifen... oder was auch immer in Beschlag nimmt um dort Material zu lagern, nen Baukran, ein Gerüst, oder was auch immer hinzustellen oder auch einfach so um den Gefahrenbereich abzusperren.

Und natürlich auch wenn man irgendwo ein Park- oder Halteverbot, etc. benötigt...

 

In so einen Antrag kannste als örtlicher Verein auch reinschreiben, dass Du einen Parkplatz, ne Straße oder was auch immer für irgendeine Veranstaltung benötigst... evtl. kann es sein, dass bei einem gemeinnützingen Verein, etc. der Gebührenbescheid niedriger ausfällt oder sogar entfällt.

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...wenn ich als Privatmann öffentlichen Grund & Boden benötige, dann stelle ich beim Ordnungsamt einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung, welcher gegen entsprechende Gebühren der Gebührensatzung genehmigt wird.

 

Danke @Aka.

 

Ich meine die Rechtsgrundlage ist § 16 Abs.1 Straßengesetz.

 

Die Erlabnis wäre demnach nicht straßenverkehrsrechtlich, sondern straßenrechtlich.

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Stimmt soweit. Wenn ein Straßenfelst, eine Demo (Blade Night) oder sonst was ist, dann gilt innerhalb der Absperrung die kontrolliert werden muß nicht mehr die StVO.

Ach. Und in dem abgesperrten Bereich kann der Veranstalter machen, was er will? Unter anderem öffentlichen Parkraum privat bewirtschaften? Ich wiederhole mich gern: ich glaube das sofort, wenn Du mir die Rehtsgrundlage nennst.

 

Andersherum. Nenne mir die Rechtsgrundlage in einem abgesperrten Bereich die StVO anzuwenden.

 

Warum wurde der Papst wohl nicht wegen nicht angeletem Gurt angezeigt?

Weil er in einem abgesperrten Bereich außerhalb der StVO war.

 

Warum sitzen jeden Sommer am Odeonsplatz die Leute auf der Straße und kein Auto kann dort fahren?

Weil es ein abgesperrter bereich ist, bei dem der Veranstalter die Kontrolle hat.

 

Das sind alles genehmigte Veranstaltungen die Sonderrechte an einer Veranstaltung genehmigt bekommen haben.

Ansonsten dürfte ja die Demo nicht auf der Fahrbahn laufen.

 

Oder die Inline-Skater auf der Fahrbahn wobei die Ordner sogar den Verkehr aus dem beweglichen Veranstaltungsgelände raushalten dürfen.

Eine Art Hausrecht, welches durhc die mitfahrende Polizei unterstützt wird.

 

Oder was meinst du was auf einer Baustelle gilt? Die StVO?

Nein eben nicht, da der Bereich abgesperrt ist und so brauchst du keine FE wenn du was fährst.

 

Die StVO gilt nur im öffentlichen und im tatsächlich öffentlichen Bereich.

Tatsächlich öffentlich sind private Parkplätze.

Wird dieser vom Besitzer abgepserrt gilt die StVO nicht mehr.

 

Ein weiteres Beispiel ist der Garagenvorplatz: Da darf der Filius ohne FE Papas Auto in die Garage fahren.

Wurde gerichtlich bestätigt, daß dies reiner Privatgrund ist.

 

Noch ein Beispiel sind Verkehrsübungsplätze. Für die Öffentlichkeit ohne Zaun und Tor aber mit Zugangskontrolle und so gilt die StVO nicht.

 

Da diese Bereiche der Öffentlichkeit entzogen wurden bleibt nur der Nachweis, daß dennoch die StVO gelten würde.

Und nicht andersherum ;)

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Tja bei uns bekommen die Gemeinderäte Strafzettel, wenn sie während der Sitzung falsch parken.

Interessiert diese aber irgendwie nicht.

Wahrscheinlich werden denen keine BGB zugestellt. Wenn die Verfolgungsbehörde in der gleichen Gemeinde ihren Sitz hat, wäre das soo unnormal nicht.

 

Korrupt halt. Aber nicht unnormal.

 

Doch geht auch alle paar Monate immer wieder durch die Presse.

 

Und sie waren von der Stadtverwaltung vorgewarnt.

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Wir reden nicht über irgendeine Baustelle oder ein Straßenfest o.ä., sondern über eine öffentliche Parkfläche, die vorübergehend zu einer privaten bzw. privat bewirtschafteten Parkfläche werden soll. Und zwar ganz offensichtlich nicht für das Abstellen z.B. von Fahrzeugen, die zur Veranstaltung gehören (Schausteller, Bewirtungsanhänger o.ä.), sondern eben für (VIP-)Besucher.

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... sondern über eine öffentliche Parkfläche, die vorübergehend zu einer privaten bzw. privat bewirtschafteten Parkfläche werden soll. ...

Falsch. Wir reden über eine private Parkfläche die von Amts wegen 10 BHPe hat.

 

Wie ein Supermarktparkplatz der BHPe haben muß (1%, mind. 2 Stück) die auch dann vom OA beknollt werden dürfen.

Wenn der private Supermarktparkplatz aber vom Besitzer gesperrt wird, weil er selber was drauf machen will, hat niemand was zu sagen ;)

 

Ist es doch hier auch der private Parkplatz vom Sportverein.

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Wir reden nicht über irgendeine Baustelle oder ein Straßenfest o.ä., sondern über eine öffentliche Parkfläche, die vorübergehend zu einer privaten bzw. privat bewirtschafteten Parkfläche werden soll. Und zwar ganz offensichtlich nicht für das Abstellen z.B. von Fahrzeugen, die zur Veranstaltung gehören (Schausteller, Bewirtungsanhänger o.ä.), sondern eben für (VIP-)Besucher.

 

Das ist absolut üblich. Daran ist nichts Illegales. Rechsgrundlage ist das Straßenrecht.

 

Der Parkplatz ist Eigentum der Gemeinde. Er ist zusätzlich gewidmet. Trotzdem ist er an bestimmten Fußball-Spieltagen privat. (und in der Tat ist er dann für vermeintliche VIPs.)

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Falsch. Wir reden über eine private Parkfläche die von Amts wegen 10 BHPe hat.

Diese Informationen hast Du bitte in welchem Beitrag gefunden?

 

Edit: ich sehe, Du hast immerhin erkannt, daß das mit der privaten Parkfläche Deiner Phantasie entsprungen ist.

 

Wie ein Supermarktparkplatz der BHPe haben muß (1%, mind. 2 Stück) die auch dann vom OA beknollt werden dürfen.

Welche Rechtsgrundlage kennst Du, aufgrund derer einem privaten Parkplatzbetreiber vorgeschrieben werden könnte, ob und wie viele Behindertenparkplätze er vorzuhalten hat?

 

Das ist absolut üblich.

Dir ist schon klar, das absolut üblich nicht zwingend rechtlich zulässig ist?

 

Rechsgrundlage ist das Straßenrecht.

Welcher Teil des Straßenrechts genau?

 

Er ist zusätzlich gewidmet.

Fein. Ich meine, daß Du auch jetzt noch immer wieder neue Informationen hast. Was heißt das mit dem widmen konkret?

 

Trotzdem ist er an bestimmten Fußball-Spieltagen privat.

Das mag sein. Ich warte imme rnoch auf eine Rechtsgrundlage.

 

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@Biber, Die Rechtsgrundlage mit dem 1% mind 2 BHP steht bereits hier im Faden: EAR (Empfehlung für die Anlage des ruhenden Verkehrs).

 

Auf öffentlichen Straßen private Feste zu feiner (Straßenparty) oder etwas verkaufen wollen (Tannenbaumverlauf, Cafe-Bestuhlung) nennt man Sondernutzung und in jedem Bundesland ist im jeweiligen Straßengesetz ein Passus über die Sondernutzung und die Genehmigung dazu.

 

Was bei dir die Grundlage ist weis ich nicht für By gilt der Artikel 22a des BayStrWG

Ich zitiere:

 

 

Die Landkreise und Gemeinden können die Sondernutzungen an Straßen oder Teilen davon in ihrer Baulast auch abweichend von den Art. 18, 19 und 22 Abs. 1 durch Satzung regeln und an Stelle eines privaten Entgelts Gebühren erheben.

Also darf die Gemeinde auf Antrag eine Sondernutzung erlauben und dann gilt das was der Veranstalter sagt.

 

 

Nachtrag: Was ist eigentlich mit der StVO und den Karnevalsumzügen?

Die könnte man ja alle anzeigen, wenn die StVO gelten würde.

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Die Rechtsgrundlage mit dem 1% mind 2 BHP steht bereits hier im Faden: EAR (Empfehlung für die Anlage des ruhenden Verkehrs).

Prima. Jetzt mußt Du bitte nur noch sagen, wo diese Empfehlung als Rechtsgrundlage benannt wird.

 

Auf öffentlichen Straßen private Feste zu feiner (Straßenparty) oder etwas verkaufen wollen (Tannenbaumverlauf, Cafe-Bestuhlung) nennt man Sondernutzung und in jedem Bundesland ist im jeweiligen Straßengesetz ein Passus über die Sondernutzung und die Genehmigung dazu.

Danke. Wo genau ordnest Du da den privat bewirtschafteten VIP-Parkplatz drunter ein?

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