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Gebühren Bewohnerparkausweis


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Guten Abend,

 

ich bin Gemeinderat einer Stadt in Hessen und bitte um Hilfe:

 

Unsere Verkehrsbehörde verlangt seit Anfang 2016 für Bewohnerparkausweise generell keine Gebühren mehr.

 

Eine Satzung hierzu gibt es nicht.

 

Die gesetzliche Grundlage der Gebührenerhebung ist § 1 iVm Nr. 265 der Anlage zur GebOSt.

 

Demnach ist die Spannbreite 10,20 bis 30,70 €.

 

Bevor ich mich aus dem Fenster lehne will ich das Thema noch diskutieren.

 

Ist die Gebührenerhebung ein Recht der Gemeinde oder eine Pflicht ?

 

 

Gruß Walter

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Ich glaube, mit dieser Frage bist Du hier wahrscheinlich an der falschen Adresse. Aber vllt findet sich ja tatsächlich jemand, der sie zu beantworten weiß.

 

Ich frage mich allerdings, worauf Du abzielst. Ist es Dir ein Dorn im Auge, daß keine Gebühren mehr verlangt werden?

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Ich meine, es die Pflicht der Gemeinde Gebühren zu erheben. Das ergibt sich aus §1 Satz 1 der GebOst:

 

(1) Für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes, des § 34a des Fahrlehrergesetzes und des § 18 des Kraftfahrsachverständigengesetzes, werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.

 

Hieraus ist keine Wahl abzuleiten, ob Gebühren erhoben werden können, oder nicht, allenfalls die Höhe können die Gemeinden selbstständig festlegen.

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Hallo Userwalter, herzlich willkommen im Radarforum.

Deine Frage kann zuverlässig nur die die Landesorganisation der Lokalpolitiker deiner Partei beantworten, wie z. B. die "Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik, SGK". Es gibt "Zwangsgebühren", wie z.B. Anliegerbeiträge beim Strassenbau, in NRW nach § 8 KAG, die verpflichtend erhoben werden müssen. Wenn eine Gemeinde eine defizitären Haushalt hat wird die Forderung, alle Gebühren zu erheben, von der Bezirksregierung besonders überwacht.
Und selbstverständlich ist die Regelung in allen Bundesländern unterschiedlich.

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Ich meine, es die Pflicht der Gemeinde Gebühren zu erheben. Das ergibt sich aus §1 Satz 1 der GebOst:

 

(1) Für Amtshandlungen, einschließlich der Prüfungen und Untersuchungen im Sinne des § 6a des Straßenverkehrsgesetzes, des § 34a des Fahrlehrergesetzes und des § 18 des Kraftfahrsachverständigengesetzes, werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben.

 

Hieraus ist keine Wahl abzuleiten, ob Gebühren erhoben werden können, oder nicht, allenfalls die Höhe können die Gemeinden selbstständig festlegen.

Hallo zorro69, was hindert die Gemeinde nach diesem Text für bestimmte Amtshandlung in die Gebührenordnung zu schreiben:

Anwohnerparkausweis Gebühr: 0,00 € ?

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Hallo zorro69, was hindert die Gemeinde nach diesem Text für bestimmte Amtshandlung in die Gebührenordnung zu schreiben:

Anwohnerparkausweis Gebühr: 0,00 € ?

 

na, die GebOst: da steht unter der Nummer 265:

 

265 Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner 10,20 bis 30,70 pro Jahr

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Moin Moin

 

 

Ich würde Zorro in #3 voll zustimmen.

Die verwendete Formulierung läßt einen Spielraum außerhalb der genannten Beträge nicht zu.

 

 

 

Hallo zorro69, was hindert die Gemeinde nach diesem Text für bestimmte Amtshandlung in die Gebührenordnung zu schreiben:

Guck dir die GebOSt doch mal an, gerne die Eingangsformel.

Die ist im BGBl veröffentlicht und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet.

Das ist Bundesrecht.

 

 

Gruß

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Schönen Dank für die Beiträge !

 

Ist es Dir ein Dorn im Auge, daß keine Gebühren mehr verlangt werden?

 

Wenn eine Kommune die neue Schulden macht gleichzeitig aber auf Pflicht-Einnahmen verzichtet muß man als Angehöriger des Kontrollorgans schon die Frage stellen "Cui Bono".

 

Früher war der Tarif für Bewohnerparkausweise 30 € p.a. Ich schätze das Gesamtgebührenaufkommen (Soll) auf 40.000 € p.a..

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...Wenn eine Kommune die neue Schulden macht gleichzeitig aber auf Pflicht-Einnahmen verzichtet muß man als Angehöriger des Kontrollorgans schon die Frage stellen "Cui Bono".

 

Wenn ich nicht in einer Bewohnerparkzone wohne würde ich die Frage auch stellen. Wenn du selbst da wohnst hast du bald neue "Freunde"!

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Auch wenn es den Bürgern meistens nicht passt wenn eine Kommune Gebühren erhebt so ist es gerne der Anfang vom Ende wenn eine Gemeinde anfängt Gebühren die ihnen zustehen, bzw die Sie sogar erheben müssten nicht eintreiben.

Hier nicht berechnet, dort nicht eingetrieben und irgendwann kommt die Komunalaufsicht und bemängelt den Haushaltsplan und dann sind die Schulden meistens schon so hoch das Einrichtungen geschlossen werden müssen, Investitionen kaum noch getätigt werden und Gebühren knallhart eingetrieben werden und nebenbei kräftig erhöht werden müssen.

 

Wenn die Gemeinde keine Gebühren für die Parkausweise erheben will muss Sie die entsprechenden Zonen eben abschaffen.

Muss man den Bürgern halt klarmachen das es Rechtlich nur zwei Möglichkeiten, eine Bevorzungung der Bewohner mittels Parkausweisen die dann eben Kostenpflichtig sind oder es gibt eben keine solchen Zonen mehr wenn die Bewohner nicht zahlen wollen, bzw müssen Sie ja keinen Ausweis beantragen wenn Der zu teuer sein sollte.

 

Als Gemeinderat sollte man sich vielleicht mal beim Landratsamt beraten lassen damit man im Zweifel für die Ortsverwaltung einen Namen nennen kann bei dem sie sich Rückversichern können das die Lage so ist wie der böse Gemeinderat erleutert hatte.

Da in Hessen alle Gemeinden ihre Buchführung von Kameralistik auf Doppelte Buchführung umgestellt haben müssen dürften Sie noch mehr Probleme mit einer Rechtfertigung haben wenn auf der einen Seite Gebühren abgeschafft werden aber auf der anderen Seite Kredite aufgenommen werden sollen.

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Deshalb habe ich den Vorgang an die zuständige Fachaufsichtsbehörde weitergeleitet.

 

Heute teilte mir die Fachaufsichtsbehörde mit, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bewohnerparkauseweise verzichten kann.

 

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

 

Denn Art 28 Abs. 2 GG besagt: "Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

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wird in dem Schreiben der Fachaufsichtsbehörde (bei uns in Hessen ist das die Kommunalaufsicht, welche dem "Landratsamt" unterstellt ist) nicht auf die GebOst erwähnt?

und vor allen Dingen, wird auch ein Bezug zu neuen Krediten der Gemeinde hergestellt?

 

Kannst Du das Schreiben anonymisiert hochladen?

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Kannst Du das Schreiben anonymisiert hochladen?

 

Das ist eine E-Mail mit genau zwei Sätzen.

 

"Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bewohnerparkausweise verzichten. Ein Verstoß gegen Haushaltsrecht liegt somit nicht vor."

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Moin Moin

 

Die kommunale Selbstverwaltung hat da ihre Grenze, wo der Bund der Kommune etwas vorschreibt.

Und das macht der Bund mit dieser Gebührenordnung.

 

Was du daraus machst ist deine Sache.

 

 

Gruß

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Die kommunale Selbstverwaltung hat da ihre Grenze, wo der Bund der Kommune etwas vorschreibt.

Und das macht der Bund mit dieser Gebührenordnung.

 

Das ist so einfach nicht.

 

Auf den ersten Blick geht in der Tat die GebOSt als Bundesrecht etwaigem Landesrecht vor.

 

Nach Rechtsprechung des BVerWG jedoch kann hier im Gebührenrecht etwas anderes gelten. Nämlich dann, wenn das Land ein und denselben Sachverhalt selbst regelt.

 

Das gilt nicht für das Straßenverkehrsrecht, jedoch für das Gebührenrecht zum Straßenverkehrsrecht.

 

Die Herleitung dieser feinsinnigen (und irritierenden) Unterscheidung erfolgt aus den Zuständigkeitsartikeln des Grundgesetzes.

 

In Fall des Threads ist diese Unterscheidung jedoch unnötig, da Hessen keine "Landes-GebOSt" hat, und somit Bundesrecht gilt.

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