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Fahrzeug Sicherstellung Wegen Auspuff


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Guten Tag zusammen,

 

ich hoffe das Thema passt in den hiesigen Bereich! Ich erhoffe mir hiermit, vlt. sogar durch aktive Polizisten, eine erste Einschätzung zu erhalten.

Ein Fahrzeug, dessen Auspuff hörbar zu laut war (94 dB anstelle von 85 dB), wurde durch die Polizei sichergestellt. Desweiteren wurde eine unzulässige Fahrzeugabdeckung bemängelt sowie Dachbeleuchtung im Dauerbetrieb.

Erste Frage: Ergeben sich hieraus bereits die Tatbestände der "Gefahr im Verzug"?
Wäre eine Mägelkarte nicht deutlich angemessener gewesen? Der Halter des KFZ gab auch unmissverständlich zu verstehen, dass er nur auf der Durchreise ist und 600 km der Heimat enternt.
-> Das Fahrzeug wurde dennoch abgeschleppt / sichergestellt. Herausgabe erfolgte erst 5 Tage später. Kosten insgesamt: 1400 EUR.


Ein nach dem Abschleppen erfolgtes Gutachten der DEKRA bestätigte zunächst die Mängel. Es wurden sogar weitere Mängel festgestellt. ZB Mängel an der Bremsanlage!

Jedoch hatte das Fahrzeug eine ganze Batterie an Sondergenehmigungen eines Regierungspräsidiums (z.B. andere Prüfverfahren für besagte Bremsanlage), durch die das Fahrzeug schlussendlich nur noch eines hatte:

einen zu lauten Auspuff und dauerbetriebene Dachbeleutung.

Selbst die Reifenabdeckungen waren durch gesonderte Prüfverfahren durch den TÜV genehmigt worden.

Zweite Frage: Kann man ein erneutes Gutachten erzwingen?
Gut 85% der festgestellten Mängel, auf die der Bußgeldbescheid über 1400 EUR aufbaute, waren FEHLERHAFT.

Mit besten Grüßen,

 

der neugierige Django66.

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Längst nicht alles, was irgendwann irgendein TÜV o.ä. (warum auch immer) abgenommen hat, ist auch tatsächlich korrekt. Vieles wird oder wurde (insbes. in der Vergangenheit) völlig unterschiedlich und z.T. auch alles andere als rechtens gehandhabt. Wenn z.B. eine Bremsanlage Mängel aufweist, so ist es durchaus egal, ob diese Anlage zuvor von der Dekra oder sonstwem irgendeine Genehmigung erhielt. Es soll in der Vergangenheit auch z.B. Dekra-Prüfer gegeben haben, die Teile für ok befunden haben, die nie und nimmer so hätten abgenommen werden dürfen. Letztlich ist da dann - leider - auch der Fahrzeughalter als Verantwortlicher mit am Fliegenfänger.

 

Zweites Gutachten: Du kannst gern privat ein zweites Gutachten in Auftrag geben. Allerdings bindest Du Dir die Kosten dafür selbst ans Bein.

 

Sicherstellung: vllt hätte man es bei einem Mängelbericht (MB) belassen können. Da aber die Kollegen keine Gutachter sind, werden sie im Falle von erheblichen Mängeln wohl eine Sicherstellung bevorzugen. Bei kleinen Mängeln ist idR ein MB angesagt.

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Moin Moin

 

 

... durch die das Fahrzeug schlussendlich nur noch eines hatte:

einen zu lauten Auspuff und dauerbetriebene Dachbeleutung.

Beim Addieren warst du nicht in der Schule?

 

 

Ein zu lauter Auspuff kann, um mal deine Zählweise aufzugreifen, nur einen Grund haben:

Entweder durchgefault oder manipuliert. Die Kollegen legen sich aber nicht selber unters Auto sondern lassen das gutachterlich feststellen.

Bei Manipulation liegt Vorsatz vor.

 

Gruß

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ich glaube kaum, dass die 1,4 TEUR das Bußgeld waren - es scheint sich mE um die Kosten für das Gutachten zu handeln.

Abgesehen davon - früher führten Manipulationen am Auspuff zum erlöschen der BE - ist das nicht mehr so?

 

und noch was: wenn jemand Genehmigungen für alle Änderungen hat: warum hat er sie nicht dabei und zeigt sie bei der Kontrolle vor?

Beim Motorrad hab ich zu Reifenfreigabe immer griffbereit unterm Sitz

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@Django66 : Lade den Bußgeldbescheid doch mal hier hoch (anonymisiert), dann wir wissen wir, was genau dir vorgeworfen wird.

Sollten für genehmigte Veränderungen Bußgelder erhoben worden sein, bietet sich ein zeitnaher Einspruch gegen den BGB an, um ihn nicht rechtskräftig werden zu lassen.

Eventuell reicht dann das Einreichen der Änderungsabnahmen in Kopie damit der BGB geändert wird.

Um die "Nebenkosten" wie Abschleppen usw. wirst du nicht herum kommen, da deine Auspuffanlage ja offensichtlich manipuliert ist bzw. war.

 

Die Rechtsgrundlagen dürftest du in der StPO finden, in § 94 und 98 beispielsweise.

 

Nebenbei bemerkt habe ich für diese Art Auspuffanlagen sehr wenig Verständnis.

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Nebenbei bemerkt habe ich für diese Art Auspuffanlagen sehr wenig Verständnis.

Haben wir eh erst unlängst in dem Tunnel beim Stausee "geniessen" dürfen.

 

Gruss gery41

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Guten Tag zusammen,

 

ich hoffe das Thema passt in den hiesigen Bereich! Ich erhoffe mir hiermit, vlt. sogar durch aktive Polizisten, eine erste Einschätzung zu erhalten.

 

Ein Fahrzeug, dessen Auspuff hörbar zu laut war (94 dB anstelle von 85 dB), wurde durch die Polizei sichergestellt.

 

94 dB statt 85 dB ist doppelt so laut wie erlaubt. Ich danke jedem Polizeibeamten, der so ein Fahrzeug aus dem Verkehr zieht.

Damit kann man ganze Straßenzüge nachts wecken.

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Immer Gejammer. Nimm es sportlich. Du hast gegen ein Gesetz verstoßen. Die Strafe folgt.

​Bezüglich deiner Lärmbelästigung solltest du eventuell wirklich mal weiter denken. Jung, dumm, gefräßig ist mir schon klar.

Nur du musst eben mit "Showstoppern" wie der Polizei rechnen die ich in dem Fall nur unterstützen kann.

​Deine Karre wird wegen des Proletentopfs auch nicht schneller, schicker oder sportlicher im Fahrverhalten. :quotes:

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Längst nicht alles, was irgendwann irgendein TÜV o.ä. (warum auch immer) abgenommen hat, ist auch tatsächlich korrekt. Vieles wird oder wurde (insbes. in der Vergangenheit) völlig unterschiedlich und z.T. auch alles andere als rechtens gehandhabt. Wenn z.B. eine Bremsanlage Mängel aufweist, so ist es durchaus egal, ob diese Anlage zuvor von der Dekra oder sonstwem irgendeine Genehmigung erhielt. Es soll in der Vergangenheit auch z.B. Dekra-Prüfer gegeben haben, die Teile für ok befunden haben, die nie und nimmer so hätten abgenommen werden dürfen. Letztlich ist da dann - leider - auch der Fahrzeughalter als Verantwortlicher mit am Fliegenfänger.

Ein Autohändler hat mal erzählt das in ganz Deutschland Halter Besuch deiner Kollegen bekommen haben weil Sie bei einem bestimmten Prüfer Änderungen haben abnehmen lassen, der Typ war gegen eine Sondergebühr sehr kooperativ.

Irgendwann kam es Einigen sehr Spanisch vor das bei dieser Prüfstelle Kennzeichen aus der ganzen Republik aufschlugen um Änderungen abnehmen zu lassen. Da wurden dann selbst die Vorgesetzten in der Zentrale mißtrauisch. Also einige Fahrzeuge zur Nachprüfung gebeten und Volltreffer. Daraufhin wurden mehrere 100 Fahrzeuge in ganz Deutschland nachgeprüft und Viele davon hätten Nie und Nimmer den Segen bekommen dürfen.

Der Typ wurde halt mit der Zeit nachlässig und gierig und das ist wohl der Punkt wo die Meisten auffliegen.

Bei vielen Dingen gibt es ja eine große Grauzone, bei Lautstärke ist aber dummerweise eine klare Grenze vorgegeben. Aber da bin Ich gespannt was sich die Firme einfallen lassen nachdem Klappenauspuffe verboten wurden.

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@Django66

 

Hört man von Dir nochmal was ?

 

Ich denk nämlich, dass die ganze Sache doch etwas anders gelaufen ist, als Du es hier erzählst.

 

Ein "defekter Auspuff" ;) alleine würde wohl kaum zur Sicherstellung des Fahrzeuges ausreichen. Gleichfalls wäre die "Beleuchtung" wohl auch kein Grund gewesen.

Mängelkarte (und Bußgeld), fertig. Erst wenn die Mängel nicht zeitnah beseitigt und das Fahrzeug bei der lokalen Dienststelle vorgeführt wird, kann eine Zwangsstilllegung erfolgen.

 

Für mich klingt das irgendwie so, als hätte der Halter auf die 100% Rechtmäßigkeit des Fahrzeuges bestanden (mit Verweis auf diverse Sondergenehmigungen die sich zufälligerweise nicht im Fahrzeug befunden haben ;) ).
Daraufhin sind die Cop's von einer (unzulässigen) Manipulation nicht zuletzt an der Bremsanlage ausgegangen und haben das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt.
Was sollen die sonst auch machen, wenn das Fahrzeug dem ersten Anschein nach ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs ist ?

 

Der Halter des KFZ gab auch unmissverständlich zu verstehen, dass er nur auf der Durchreise ist und 600 km der Heimat enternt

Ist natürlich saublöd, mit so einem Fahrzeug (offenbar auch noch ohne ausreichende Papiere) unterwegs zu sein.

 

Ein Stück weit kenne ich solche Sachen aber, weil wir mal - berufsmäßig - mit Vorserien-Fahrzeugen unterwegs waren.
Die haben eben (noch) keinen regulären TÜV. Hier gibt es die klare Anweisung IMMER die kompletten Papiere im Fahrzeug zu haben

(da gab es auch eine 24h Hotline für den Fahrer).

Vergisst man das als Fahrer, dann ist man quasi für die Folgen selbst verantwortlich.

 

 

Ein nach dem Abschleppen erfolgtes Gutachten der DEKRA bestätigte zunächst die Mängel. Es wurden sogar weitere Mängel festgestellt. ZB Mängel an der Bremsanlage!

Jedoch hatte das Fahrzeug eine ganze Batterie an Sondergenehmigungen eines Regierungspräsidiums (z.B. andere Prüfverfahren für besagte Bremsanlage), durch die das Fahrzeug schlussendlich nur noch eines hatte:

Seit wann kann ein "Regierungspräsidium" eine Sondergenehmigung auf eine nicht norm/typgeprüfte Bremsanlage ausstellen ?

Entweder die Bremsanlage hat eine ABE für das Fahrzeug (also nach Vorgabe eingebaut) oder der TÜV/DEKRA nimmt diese per Sondergutachten am Fahrzeug ab.

In beiden Fällen sind die Unterlagen im Fahrzeug mitzuführen.

 

Kannst Du mal eine dieser 'Sondergenehmigungen' scannen und hier posten ?

 

Ansonsten gehe ich auch davon aus, dass die Summe zum allergrößten Teil durch das Gutachten bedingt ist.
Vermutlich wollte der Halter des Fahrzeugs Kosten sparen und hat eben keine Einzelabnahme der Umbauten gemacht, obwohl diese zwingend nötig gewesen wäre. Natürlich kann das der Cop vor Ort nicht bewerten (darf er auch gar nicht, sofern er kein akkreditierter Gutachter ist). Der sieht nur dass das Fahrzeug nicht normenkonform ist - was die DEKRA ja tatsächlich bestätigt hat.
Die Prüfung, dass das Fahrzeug trotzdem verkehrssicher ist, hat die DEKRA halt jetzt zwangsweise nachgeholt ...

 

Gruß,

AnReRa

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  • 4 weeks later...

Guten Abend zusammen.

 

Um mal die Kosten aufzugliedern (überschlagen):

700 Bußgeld

380 abschleppen

260 Gutachten

Der Rest ist mit Standkosten etc verbunden.

 

Das Regierungspräsidium hat die Erlaubnis erteilt, nach einem TÜV-internen Prüfblatt die Bremsen abzunehmen. Desweiteren wurde zB bemängelt, dass der Werksaufkleber nicht auffindbar sei. Dieser klebt an meiner Einstiegsleiste... Oder: das Auto hat keine amtlich anerkannte Feststellbremse. Steht aber eingetragen im

Schein.

Mir geht es eigentlich auch nur darum, dass man doch niemandem einfach sein Auto für 5!!! TAGE wegnimmt weil der Auspuff zu laut sei.

Der Gag: das Fahrzeug verlor laut Dekra die Betriebserlaubnis. Das war vor 5 Monaten. Bis heute sind aber die Kennzeichen nicht entstempelt, das Fahrzeug wurde nirgends vorgefahren zur Bestätigung der Beseitigung der Mängel UND: die Zulassungsstelle des Halters weiß auch von nichts.

 

Gerichtstermin folgt.

 

P.S. Ein Bußgeld zu zahlen ist gerechtfertigt wenn man Scheiße gebaut hat. Daraus aber 1,4k zu machen?!

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In Berlin über den Kudamm gefahren? Klingt fast so. AMG Geländewagen mit Festbeleuchtung und größeren Felgen? Die werden hier reihenweise gepflückt und stillgelegt. Halt uns auf dem laufenden was bei Gericht raus gekommen ist. Ich hoffe du hast eine Deckungszusage von der Rechtsschutz aber selbst wenn nicht wirst Du es Dir bei so einem Fahrzeug leisten können. Verbuche es unter Betriebskosten.

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Mir geht es eigentlich auch nur darum, dass man doch niemandem einfach sein Auto für 5!!! TAGE wegnimmt weil der Auspuff zu laut sei.

Offensichtlich ja nun doch.

 

Der Gag: das Fahrzeug verlor laut Dekra die Betriebserlaubnis. Das war vor 5 Monaten. Bis heute sind aber die Kennzeichen nicht entstempelt, das Fahrzeug wurde nirgends vorgefahren zur Bestätigung der Beseitigung der Mängel UND: die Zulassungsstelle des Halters weiß auch von nichts.

Warum soll das ein Gag sein? Entstempelt würden die Kennzeichen nur, wenn es behördlicherseits angeordnet wird. Und hier ist lediglich die Betriebserlaubnis erloschen. Du Zulassung besteht nach wie vor. Erhält man keinen Mängelbericht, so "muß" (verpflichtend ist nicht) man das Fahrzeug auch nirgendwo vorführen. Ebenso wenig weiß dann die Zulassungsstelle des Halters irgendwas davon.

 

P.S. Ein Bußgeld zu zahlen ist gerechtfertigt wenn man Scheiße gebaut hat. Daraus aber 1,4k zu machen?!

Naja, Du hast die Kostenposten ja selbst aufgelistet. Wer - außer dem Betroffenen - soll denn Kosten für Gutachten etcpp. zahlen?!
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...Der Gag: das Fahrzeug verlor laut Dekra die Betriebserlaubnis. Das war vor 5 Monaten.

 

Sehr ich das Richtig: Vor 5 Monaten hat dir die DEKRA gesagt, so geht das nicht. Nicht zulässig.

Und dann hat die Polizei dein Auto (endlich) aus dem Verkehr gezogen.

Du hattest 5 Monate Zeit zu handeln. Warum beklagst du dich?

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@rth

Das mit den Gesetzeshütern & DEKRA war ein Fall vor 5 Monaten.

 

Ich schreib euch definitiv wie das jetzt endet. :-)

 

Danke für die Klarstellung. Das hatte ich anders verstanden.

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  • 2 weeks later...
Das Regierungspräsidium hat die Erlaubnis erteilt, nach einem TÜV-internen Prüfblatt die Bremsen abzunehmen.

Das hat - zusammen mit den Voraussetzungen hierfür - im Schein zu stehen. Ist das der Fall ?

 

Desweiteren wurde zB bemängelt, dass der Werksaufkleber nicht auffindbar sei.

Wer hat das bemängelt, die DEKRA ? Steht etwas zur Position des Aufklebers in den Papieren ?

Weil Einstiegsleiste erscheint mir nicht sinnvoll für einen wichtigen und geforderten Aufkleber. Immerhin kann dieser dort leicht verdrecken und ist mechanischen Belastungen ausgesetzt. Das so ein Aufkleber im Cockpit unschön aussehen kann interessiert die Zulassung nicht.

Den :post-150: Aufkleber bei 'langsameren' Winterreifen darfst Du auch nicht in den Tankdeckel kleben, sonder der muß im Sichtbereich des Fahrer aufgeklebt werden. Genauso müssen z.B. zusätzliche Reflektor bei getönten Rückleuchten hinten am Fahrzeug verklebt werden.

Und ja, diese fehlenden Reflektoren können zum Erlöschen der BE führen. Hat ein Kollege ausprobieren dürfen ...

 

 

Oder: das Auto hat keine amtlich anerkannte Feststellbremse. Steht aber eingetragen im Schein.

Was steht im Schein ? Das das Auto eine hat (die aber verbotener Weise ausgebaut wurde) oder das das Auto keine Feststellbremse benötigt ?

Ich meine aber, dass die StVZO eine solche Hand- oder Feststellbremse zwingend fordert.

Die Bremsanlage müsste also eine Feststell-Möglichkeit haben, die als solche auch korrekt verbaut ist.

Und da wären wir wieder bei der Abnahme durch eine Prüforganisation. Wer hat die fehlende Feststellbremse in den Schein eingetragen ?

 

Mir geht es eigentlich auch nur darum, dass man doch niemandem einfach sein Auto für 5!!! TAGE wegnimmt weil der Auspuff zu laut sei.

Und Dir wurde bereits mitgeteilt, dass es das nicht alleine war. Der Auspuff war lediglich Anlass für die Kontrolle.

Und dabei sind offenbar weitere Ungereimtheiten aufgetaucht die ja dann auch offiziell zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben.

 

Die Cop's haben also m.E. keinen grundsätzlichen Fehler begannen in dem sie das Fahrzeug zunächst aus Verkehr gezogen haben. Viel eher ist es dem Halter anzulasten, dass er das Fahrzeug in genau dem vorgefunden Zustand - also nach dem letzten Umbau - nicht bei einer Prüforganisation vorgeführt hat .

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