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Falscher Passbildabgleich / Bußgeldbescheid


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Guest Osthesse

Hallo zusammen von mir als Neuling.

Ich wollte euch gerne mal um Rat fragen bei dem folgenden Sachverhalt:

- Lebensgefährtin ist Halterin das Fahrzeuges und wurde im Ort geblitzt. Sie hat es nicht bemerkt. Sie ist fast alleinige Fahrerin des Fahrzeuges und nur Sie war an besagtem Tag unterwegs.

- Lebensgefährtin hat einen Zeugenfragebogen erhalten. Das mitgesendete Bild war so dunkel, dass dort niemand zu erkennen ist. Antwort von Ihr: Da das Bild so dunkel ist, dass niemand zu erkennen ist und auch ihr kein Bild vom Fahrzeug vorliegt, kann keine Zahlung erfolgen.

- Danach habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. Jetzt wird das Ganze auf einmal mir vorgeworfen. Das gleiche viel zu dunkle Bild. Antwort von Mir: Da das Bild so dunkel ist, dass niemand zu erkennen ist und auch kein Bild vom Fahrzeug vorliegt, kann keine Zahlung erfolgen.

- Wir haben beide mitgeteilt, dass wir das Geld überweisen, wenn uns ein Bild vom Fahrzeug gesendet wird. Aber wir können ja nicht für irgendein zu dunkles Bild einer Person zahlen ohne zu wissen, dass es überhaupt unser Fahrzeug war.

- Schreiben der Gemeinde. Man habe mit dem Blitzerbild einen Passbildabgleich durchgeführt und ich wäre es gewesen! (Obwohl wir ja wissen, dass ich es garnicht gewesen sein kann). Andere Ermittlungen wie Anhörung, Befragung, Hausbesuch etc. keine.

- Wir haben der Gemeinde geantwortet, dass ich es nicht gewesen sein kann, da ich nicht mit dem Auto an diesem Tag unterwegs war. Aber wir weiterhin bereit sind, zu Zahlen, sofern wir ein Bild des Autos erhalten.

- Gemeinde reagiert garnicht mehr und gibt das Ganze an das Regierungspräsidium ab und die senden einen Bußgeldbescheid über einen wesentlich höheren Betrag an mich.

- Antwort zurück nochmal mit dem ganzen Sachverhalt und dem Angebot der Zahlung bei Vorlage eines Fahrzeug-Bildes durch meine Lebensgefährtin.

- Letzter Brief war wieder der Hammer. Zumindest liegt jetzt ein Bild des Fahrzeuges vor. Aber man habe den Passbildabgleich mit mir nochmal durchgeführt und hält an der Beschuldigung von mir fest. Obwohl ich jetzt mehrfach geschrieben habe, dass ich es nicht war und sogar jetzt mit ihrer Zustimmung meine Lebensgefährtin benannt habe. Sofern ich meinen Einspruch nicht zurück ziehe, geht das zum Amtsgericht.............

Unfassbar!

Meine Lebensgefährtin würde wie schon x-mal geschrieben das Geld zahlen, aber eben nicht die Gebühr. Wäre die Gemeinde dem Versand des Fahrzeugfotos gleich nachgekommen und hätte den Einspruch nicht einfach mit einem falschen Passbildabgleich beantwortet, wäre erst garkein Bußgeld erlassen worden.

Wieso kann man einfach aufgrund eines zu dunkeln Fotos, wo man sich auf der Gemeinde zu Beginn nichtmal sicher war, ob es Mann oder Frau zeigt einfach, einen Passbildabgleich mit jemandem durchführen, der nicht Halter ist und auch nicht gefahren ist und dann einfach Behaupten, der wäre es gewesen. Und die Bußgeldstelle bestätigt dies auch noch!

Genau über diesen verdammten Punkt bin ich so sauer!

Wenn ich es wenigstens gewesen wäre, wäre es kein Ding gewesen. Dann hätte ich mich wenigstens gefreut, dass die noch ein besseres Bild gehabt hätten. Aber offensichtlich haben die Keines oder wollen keines haben, sonst wäre wohl klar eine Frau und nicht ich darauf.

Was kann ich machen? Anwalt ist für den Betrag viel zu teuer, irgendwie geht es mir jetzt auch einfach um die Gerechtigkeit.

Auf das Gericht möchte ich es ungerne ankommen lassen, obwohl ich unschuldig bin. Denn ich habe jetzt bei einem Hilfspolizisten der Gemeinde und 2 Bearbeitern der Bußgeldstelle gesehen, wie einfach es ist, einfach mal jemanden zu beschuldigen, weil man vielleicht "Lust dazu hat". Sofern dies vor Gericht auch so ist, möchte ich die höheren Kosten unbedingt vermeiden.......

 

Grüße
Osthesse

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Hallo, Osthesse,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Bist Du mal persönlich bei dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle vorstellig geworden, um zu zeigen, dass zwischen Deiner Lebensgefährtin und Dir doch ein gewisser Unterschied besteht, der auf dem Blitzerfoto und dem angeblichen Passbild eigentlich sichtbar sein sollte?

 

So, wie Du den Sachverhalt schilderst, kann man schon fast an einen Vorwurf der falschen Verdächtigung denken.

 

Ein kompetenter Anwalt wäre hier doch anzuraten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Da braucht es keinen Anwalt.

Ich würd den Einspruch aufrecht erhalten und vor Gericht erscheinen.

Da sieht dann (wenn das Blitzbild inzwischen in brauchbarer Form vorliegt) das Gericht, dass du nicht gefahren bist.

Gegen die Lebensgefährtin dürfte bis dahin Verjährung eingetreten sein.

Ader sieht ihr beiden euch sooooo ähnlich?

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Guest Osthesse

Hallo an alle,

 

erstmal vielen Dank für die nette Aufnahme hier bei euch und auch Danke für eure Antworten.

 

Leider funktioniert es nicht, bei der Bußgeldstelle vorbei zu schauen. Die ist relativ weit weg. Und die Gemeinde hatte ja sehr schnell die Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle (Regierungspräsidium) abgegeben, statt einfach mal der Anforderung nach Fotos vom Auto nachzukommen. Habe ja damals schon mitgeteilt, dass ich es nicht war und meine Lebensgefährtin die Owi zahlt, wenn es zumindest ein Bild vom Auto gibt.

 

Meine Lebensgefährtin und ich sehen uns nicht ähnlich. Das Blitzerbild ist einfach so schlecht verschwommen und dunkel.

 

Vor dem Gang vor das Gericht habe ich trotzdem Angst.

 

Wer sagt mir, dass der Richter es nicht einfach genauso durchwinkt und bestätigt wie 3 Personen vorher schon?

Für mich ist das immernoch unfassbar wie die darauf kommen. Auf dem Bild war die Sonnenblende unten, Augen sind nicht im Ansatz zu erkennen. Das Beste am Bild ist noch das Kinn.

 

Anscheinend gibt es kein besseres Bild vom Fahrer. Ich würde mich ja sehr freuen, wenn es eines gäbe. Das wäre für mich das Beste.

 

Und wenn ich dann vor Gericht auf so ein Gutachten des Bildes bestehe und verliere, was kämen denn da an Kosten auf mich zu?

 

Ursprüngliche Owi war 15,00 €

Jetzt mit Gebühren und Auslagen + 28,00 € sind wir schon bei 43,00 €.

 

Grüße

Osthesse

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..Ursprüngliche Owi war 15,00 €

Jetzt mit Gebühren und Auslagen + 28,00 € sind wir schon bei 43,00 €.

 

Da hat sich ja der Aufriss für dich gelohnt.

 

Deine "Angst" vor dem Gericht kann ich nachvollziehen. Für 15 €...

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Ursprüngliche Owi war 15,00 €

Jetzt mit Gebühren und Auslagen + 28,00 € sind wir schon bei 43,00 €......

Auch wenn das Bild (in euren Augen) nicht optimal war, wusstet ihr von Anfang an:

 

.....- Lebensgefährtin ist Halterin das Fahrzeuges und wurde im Ort geblitzt. Sie hat es nicht bemerkt. Sie ist fast alleinige Fahrerin des Fahrzeuges und nur Sie war an besagtem Tag unterwegs......

Spätestens als du den Anhörungsbogen bekommen hast, hättest du zahlen können / sollen und alles wäre gut gewesen

 

 

PS.: Warum habt ihr die Zahlung u. A. eigentlich von einem Foto des Autos abhängig gemacht?

Dass deine Lebensgefährtin nicht beim Joggen abgelichtet wurde, wisst ihr doch?!?

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Guest Osthesse

Da Sie keinen Blitzer bemerkt hat und das Foto eben so schlecht ist, hätte es ja auch "irgendjemand" sein können.

 

Deswegen haben wir ja auch von Anfang an um entweder ein besseres Bild oder eben ein Bild vom Fahrzeug gebeten.

 

Auch bei 15 €. Würdet ihr einfach so einen Blitzer bezahlen, wo ihr nicht bemerkt habt und ihr auf dem Bild nicht gescheit seid?

 

Es wurde ja schon bevor wir jetzt das erste Mal ein Bild bekommen haben, zum RP weitergeleitet. Mich stört halt diese Ungerechtigkeit. Nur weil es "nur" 15,00 € waren, rechtfertigt dies ja nicht alles.

 

Grüße

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Da Sie keinen Blitzer bemerkt hat und das Foto eben so schlecht ist, hätte es ja auch "irgendjemand" sein können.

 

Hallo Osthesse, nur zur Info: Deine Lebensgefährtin hat ein Angebot bekommen, den "Fall" ohne Probleme und Nachforschungen aus der Welt zu schaffen. 15 € überweisen, wer, warum und wieso ist egal. !5 € und der Fall ist erledigt. Oder aber es werden Fragen gestellt, Ermittungen erhoben, Fotos geprüft usw. Wer das erledigt, ob vor Ort, eine Zentralstelle oder der RP ist belanglos, dann werden 28.50 € Bebühren fällig. Das sollte man wissen. (Das muss nicht gut finden)

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Da Sie keinen Blitzer bemerkt hat und das Foto eben so schlecht ist, hätte es ja auch "irgendjemand" sein können.

Konnte es eben nicht, wie ihr ja klipp und klar von Anfang an wusstet:

 

- Lebensgefährtin ist Halterin das Fahrzeuges und wurde im Ort geblitzt. Sie hat es nicht bemerkt. Sie ist fast alleinige Fahrerin des Fahrzeuges und nur Sie war an besagtem Tag unterwegs.

Und dass sie den Blitzer nicht bemerkt sollte euch zu denken geben.

 

Wer so unaufmerksam unterwegs ist und den Blitz nicht bemerkt, der sieht noch ganz andere Sachen nicht.

 

 

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Wer so unaufmerksam unterwegs ist und den Blitz nicht bemerkt, der sieht noch ganz andere Sachen nicht.

 

Ich würde hier mal eher auf ne (bei den Kommunalabzocker nicht unüblichen) Leivtec tippen, wo man zu faul war den eher doch noch nötigen Zusatzblitz aufzustellen.

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Guest Osthesse

Keine Ahnung, welches Blitzgerät die haben. Es ging nur letztes Jahr mal rum, dass es wohl ein neues gab.

 

Also bei meinen 2 Blitzern bisher war immer der Blitz zu sehen und das Bild auch deutlich. Dementsprechend auch gleich die Zahlung.

 

Ich hatte es in meiner naiven Art so erwartet, dass ich gleich zu Beginn nach meinem netten Brief an die Gemeinde (weil auf dem Foto niemand erkennbar ist) ein besseres Bild oder eines vom Auto bekomme und dann das Ganze bezahle.

Es hätte ja auch ein anderes Auto als unseres gewesen sein können. Oder ein Fehler in der Übertragung vom Kennzeichen vom Bild auf den Brief/die Kartei. Keine Ahnung. Während meine früheren 2 Blitzer alle sehr eindeutig waren (und dementsprechend gleich gezahlt wurden), konnten wir mit dem Brief (erst für Sie, dann mich) es eben für uns nicht genau sagen, ob wir es waren. Und für uns sind 15 Euro auch ordentlich Geld, weil wir nicht viel haben.

Mag naiv sein, aber so war mein Gedanke.


Klar kann man sagen, man zahlt die 15 Euro gleich auch ohne auf dem Bild was zu sehen.
Klar kann man auch sagen, ich zahle, obwohl ich es nicht war (ein Konto).

Ich hoffe, ich konnte jetzt nochmal meine Gedanken erklären, sofern das noch nicht klar rüber kam. Wobei ich denke, dass man jetzt auch nicht mehr viel sagen kann. Abwarten und dann wieder neue Entwicklungen berichten.

Jetzt bin ich gespannt, ob das Amtsgericht das vorab auch nochmal prüft oder ich eine Einladung bekomme.

Prüfen die den Falls selbständig vorher nochmal?

Wie wird denn genau ein Passbildabgleich und wie das Gutachten vor Gericht durchgeführt?

Würde mich über Infos dazu freuen.

Grüße
Osthesse

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Hallo Osthesse, ich kann dich gut verstehen. Nur, wie bereits gesagt, jede Nachfrage löst 28.50 € Gebühren aus.

 

Was das Amtsgericht veranlasst, keine Ahnung, das kommt auf den für dich zuständigen Richter an. Er entscheidet.

 

Passbildabgleich: Im Einwohnermeldeamt ist eine Kopie des Fotos auf deinem Personalausweis vorhanden. Das wird von der Bussgeldstelle angefordert und mit dem Bild des Blitzers verglichen. (Geht elektronisch)

Der Gutachter klärt, ob die Person auf dem Blitzerfoto identisch ist mit der Person vor Gericht, bzw. dessen Foto. Gutachterkosten min. 1.000 €, (Passbildabgleich ist in den 28.50 € enthalten.)

Die Fotos, die dem Gericht vorliegen, sind in der Regel gestochen scharf. Es gibt aber auch Ausnahmen.

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