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Ermittlungen Durch Bußgeldstelle / Polizei


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Guest zonk1989

Hallo,

 

in wie weit ist es denn zulässig, dass die Bußgeldstelle den Fahrer auf eigene Faust ermittelt? Also ohne die in Inanspruchnahme von Amtshilfe bei der Polizei oder sowas. Die Mitarbeiter da werden ja wohl vermutlich Zugriff auf die Daten vom Einwohnermeldeamt haben und können so herausfinden, wer denn alles auf der Halteranschrift gemeldet ist oder war und wer denn der potentielle Fahrzeugführer gewesen sein könnte.

 

Beispiel: Halter ist der Mutter, gefahren ist die Tochter, die aber seit kurzem nicht mehr auf der Halteranschrift wohnt, aber bis vor kurzem dort gewohnt hat. Das Auto läuft lediglich aus versicherungstechnischen Gründen auf die Mutter. Vermutlich sind auf dem Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs noch die Initialen sowie das Geburtsdatum von der Tochter.

 

Durch Fotoabgleich Halterin und Tochter der Halterin könnten dadurch ja recht zuverlässige Ermittlungsergebnisse zustande kommen ohne dass die Polizei an der Haustür geklingelt hat. Stellt sich mir die Frage, in wie weit das rechtlich in Ordnung ist. Dürfen die das? Steht das irgendwo, dass die es nicht dürfen?

 

Gibt es zufällig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hier, der zu der Fallkonstellation was sagen kann?

 

Besten Dank und Gruß

 

D.

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Dein Beispiel ist sozusagen der Standardfall von Fahrzeugen der Nachwuchsgeneration. Eltern zahlen die Versicherung, bzw sind eingetragene Halter. Auf den Bussgeldstellen hat man Zugrif auf die Einwohnermeldedaten und die Fotos der Menschen. Wenn nun ein Blitzerbild einen offensichtlich jungen Menschen zeigt, der Halter aber über 40 jahre alt ist, was man ja aus den Meldedaten erkennt, dann schaut der schlaue SB nach, welche jungen Menschen an dieser Adresse denn noch gemeldet sind oder waren.

 

Also Business as usual. Und verboten scheint es nicht zu sein.

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ich denke ja. wenn du als ein Gewerbetreibender zB eine offene Rechnung feststellst, und dann ne Mahnung an eine alte Adresse schickst, kannst Du bei der "alten" Gemeinde gegen eine kleinere Gebühr, Auskunft über die neue Adresse erlangen.

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Guest zonk1989

Wird die neue Anschrift beim alten Einwohnermeldeamt auch hinterlegt??

 

 

Ja, die Anschrift wird hinterlegt. Ich musste bei einem Umzug von Stadt A nach Stadt B auch meine alte Anschrift angeben, da das Einwohnermeldeamt der Stadt B mich bei der Stadt A ja abmelden muss.

 

Mir stellt sich halt die Frage, in wie weit solche Ermittlungen wie z.B. Fotoabgleich Vater/Sohn oder Mutter/Tochter durch die Bußgeldstelle zulässig sind?! Nehmen wir an, mein Beispiel aus der Threaderöffnung hat nicht nur eine Tochter, sondern gleich zwei, die auch beide vom Alter her als Fahrer in Betracht kommen könnten. Kann die Bußgeldstelle sich dann Fotos von beiden Töchtern kommen lassen? Also können werden die das schon. Nur ist das auch gestattet?

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Hallo,

 

 

in wie weit solche Ermittlungen wie z.B. Fotoabgleich Vater/Sohn oder Mutter/Tochter durch die Bußgeldstelle zulässig sind?

 

Per Gesetz ist die Bußgeldbehörde ja gezwungen den Fahrer zu ermitteln.
Im Rahmen dieser Tätigkeit, darf die Behörde mindestens den Halter und weitere potentielle Fahrer unter die Lupe nehmen.
Potentielle Fahrer sind zunächst die Personen die unter dergleichen Adresse gemeldet sind, aber auch direkte Angehörige.
(also klassischerweise Eltern -> Kinder).

Hat ein Umzug stattgefunden, darf die ermittelnde Behörde das zuständige EMA kontaktieren bzw. auf dessen Datenbestand zugreifen.

Was die Behörde nicht darf ist, ohne konkreten Verdacht z.B. alle Personen die in der gleichen Stadt leben und/oder das 'passende' Alter und Geschlecht haben abzufragen.

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Wenn die Töchter dann Zwillinge sind wird es richtig lustig.....

Je nach Foto sollte ein Gutachter auch dieses Problem lösen können.

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Wenn die Töchter dann Zwillinge sind wird es richtig lustig.....

Je nach Foto sollte ein Gutachter auch dieses Problem lösen können.

Das kann bei "Eineiigen Zwillingen" unmöglich sein. (Ist sicher so oft anzutreffen wie 5 Richtige im Lotto.)

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Moin Moin

 

 

Wird die neue Anschrift beim alten Einwohnermeldeamt auch hinterlegt??

Guckst du § 3 Abs. 1 Nr. 12 BMG

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__3.html

Das fällt wohl unter "derzeitige Anschrift"

 

 

Mir stellt sich halt die Frage, in wie weit solche Ermittlungen wie z.B. Fotoabgleich Vater/Sohn oder Mutter/Tochter durch die Bußgeldstelle zulässig sind?!

Guckst du hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__37.html

 

 

Gruß

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Stellt sich mir die Frage, in wie weit das rechtlich in Ordnung ist. Dürfen die das? Steht das irgendwo, dass die es nicht dürfen?

 

Den Verfolgungsbehörden stehen weit weniger Ermächtigungsgrundlagen für ihr Tun zur Verfügung als sie gemeinhin denken.

 

Allerdings ist Deine Fragestellung leider irrelevant, da es in Deutschland de facto kein Beweisverwertungsverbot gibt.

 

(Das gibt es nur in amerikanischen Krimis, wenn Dirty Harry (alias Inspektor71 !) mal wieder gegen die Miranda-Regel verstößt.)

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