parlox 0 Posted June 11, 2016 Report Share Posted June 11, 2016 Hallo Freunde Ich fahre wie ein Rentner, immer brav nach den Schildern. Ich fuhr nach Toleranzabzug 72 km/h auf einer Landstraße. Ohne erkennbare Veränderung der Landschaft oder erkennbaren Grund war wohl plötzlich nur noch 50 km/h erlaubt. Bin sehr enttäuscht über solche Abzocke. 2 Wochen später flattert ein Zeugenfragebogen nach Hause, den ich innerhalb von einer Woche beantworten soll. 22 km/h zuviel. Laut meinen Recherchen werden das wohl 80 Euro plus 1 Punkt. Dabei ist ein Foto, auf dem ich nicht so gut zu erkennen bin. Ich könnte problemlos auch meinen Bruder angeben, aber dann muss er zahlen, das hilft ja auch nicht. Kann ich sagen, dass ich nicht weiß, wer gefahren ist? Wie ist das beste Vorgehen? Erschwerend (?) kommt hinzu, dass es sich hierbei um ein Taxi handelt. Das Taxi gehört mir bzw. meiner Firma, auf die das Taxi zugelassen ist. Daher habe ich das Schreiben auch auf die Firma adressiert erhalten. Mein Mitarbeiter und ich fahren das Taxi beruflich als Taxifahrer. In dem Fall des Blitzers fuhr ich jedoch privat, das einzige mal in drei Jahren. und das Taxischild oben ist auch abmontiert. Ich habe bereits das Fiskaltaxameter im Auto drinne, daran kann man sehen, wer welche Schicht fährt. Ist ja auch eine Art Fahrtenbuch. Ich weiß jetzt aber nicht, ob die Bußgeldstelle "weiß", dass es ein Taxi ist. Was kann ich tun..... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 11, 2016 Report Share Posted June 11, 2016 Hallo parlox, herzlich willkommen im RF. Du bist der Halter des Wagens, du wurdest als Zeuge angeschrieben? Wundert mich. Wenn du deinen Bruder angibst wird aus der OWi eine Straftat. Wenn sich dein Bruder selbst anzeigt kann es ebenfalls eine Strafttat werden, es gibt ein entsprechendes Urteil. Wenn gegen dich ein Bussgeld erlassen wird musst du auf jeden Fall die 28,50 € Bearbeitungsgebühr zusätzlich zahlen.Ich würde nichts tun, das Schreiben hat dich leider nie erreicht. Und abwarten. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted June 11, 2016 Report Share Posted June 11, 2016 War die Überschreitung innerorts oder außerorts ? Wenn es außerhalb der geschlossenen Ortschaft war, sind es -nur- 70 Euro und ein Punkt. Quote Link to post Share on other sites
parlox 0 Posted June 12, 2016 Author Report Share Posted June 12, 2016 Hi!Also ich hab wie gesagt ein Taxiunternehmen (Rechtsform "UG", also Mini-Gmbh) und führe diese als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter. Die Firma ist wie gesagt eine UG und somit eine eigenständige juristische Person, und besitzt demnach auch das Taxi und ist der Halter. Daher kam die Post an den Halter adressiert, also an die Firma adressiert. Die Überschreitung war innerorts, wenn nur 50 erlaubt waren.. Obwohl, es könnte auch außerorts sein, stimmt... aber die 10 euro mehr oder weniger... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 12, 2016 Report Share Posted June 12, 2016 Hallo parlox, der Weg vom alleiniger geschäftsführender Gesellschafter zum Fahrer ist in deinem Fall sehr kurz. Wenn das Bild nicht grottenschlecht ist sind deine Chancen gleich Null. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted June 12, 2016 Report Share Posted June 12, 2016 Hallo, Parlox, herzlich willkommen im Radarforum.Ich fahre wie ein Rentner,......oh je Ohne erkennbare Veränderung der Landschaft oder erkennbaren Grund war wohl plötzlich nur noch 50 km/h erlaubt. Ein klein wenig dürfte die Landschaft sich doch verändert haben, allein schon durch die Verkehrszeichen rechts und links, die nur noch eine zHG von 50 km/h erlaubt haben. Scherz beiseite: Bei einem Firmenwagen ist es meistens kein Problem, auf den Fahrer zu kommen und bei so einer kleinen Firma wie Deiner dürfte es noch leichter sein. Man muss einfach nur die möglichen Nutzer mit dem Blitzerfoto abgleichen und schon ist der Fahrer ermittelt. Du wirst also kaum aus der Sache herauskommen. Für die Zukunft kann es sich lohnen, nebenbei immer ein Navi mitlaufen zu lassen, das Dich warnt, wenn Du die zHG überschreitest. Das ist natürlich keine 100 % sichere Sache, denn nicht alle Geschwindigkeitsbeschränkungen werden von diesem erkannt, aber doch ein sehr gutes Hilfsmittel. Hallo, rth, wenn der Fahrer nicht von vornherein feststeht, ist es der normale Gang, dass man den Halter als Zeugen anschreibt. Dies allein schon mit dem Hintergrund, dass er ja entweder selber gefahren sein könnte oder dass der Fahrer jemand ist, bei dem der Halter sich auf das Aussageverweigerungsrecht als Zeuge berufen könnte. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 12, 2016 Report Share Posted June 12, 2016 Ohne erkennbare Veränderung der Landschaft oder erkennbaren Grund war wohl plötzlich nur noch 50 km/h erlaubt.In dem Fall brauchst Du nicht mal einen Anwalt. Einfach angeben, daß hier an einer Stelle geblitzt wurde, an der Du mindestens 75 km/h fahren durftest, und das Verfahren hat sich erledigt. Sicherheitshalber solltest Du aber noch mal an der besagten Stelle vorbeischauen, ob Du nicht vielleicht doch ein oder mehrere Schilder übersehen hast. Ich fahre wie ein RentnerJa, dafür sind Taxifahrer ja quasi berüchtigt. Quote Link to post Share on other sites
parlox 0 Posted June 12, 2016 Author Report Share Posted June 12, 2016 Hallo Hallo Vielen dank ja früher bin ich gerne sehr schnell gefahren, aber da war ich auch jung. mit meinen 34 jahren fahre ich aus prinzip entspannt, und allein schon wegen dem geldbeutel immer nach den Schildern. Stimmt: "Bei einem Firmenwagen ist es meistens kein Problem, auf den Fahrer zu kommen und bei so einer kleinen Firma wie Deiner dürfte es noch leichter sein". Aber trotzdem besteht doch die Möglichkeit, dass ich meinen Firmenwagen an meinen Bruder verliehen haben könnte... und ich daher sage "ich kenne den Fahrer nicht, bzw möchte ihn nicht nennen"... zeugenverweigerungsrecht nennt man das glaube ich. oder kriege ich damit probleme bzw hab davon nichts?! okay scheint dass man dann wohl nichts machen kann... Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 13, 2016 Report Share Posted June 13, 2016 ... Aber trotzdem besteht doch die Möglichkeit, dass ich meinen Firmenwagen an meinen Bruder verliehen haben könnte... Noch ein mal: Wenn du deinen Bruder angibst wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Selbst wenn sich dein Bruder selbst beschuldigt, kann es eine Straftat sein. Solange dein Name nicht gefallen ist könntest du Glück haben, aber so ....Ich sehe keine reelle Chance. Quote Link to post Share on other sites
parlox 0 Posted June 13, 2016 Author Report Share Posted June 13, 2016 Also sollte ich den Zeugenfragebogen ausfüllen und mich angeben, oder einfach ignorieren und warten was kommt? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted June 13, 2016 Report Share Posted June 13, 2016 .... oder einfach ignorieren und warten was kommt? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 13, 2016 Report Share Posted June 13, 2016 ja früher .... war ich auch jung. mit meinen 34 jahren .....Oh jaaa..... mit 34 Jahren bist Du wahrlich schon verdammt alt! Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted June 14, 2016 Report Share Posted June 14, 2016 Hallo,Zahlen schafft Frieden, 1 Punkt ist kein Fahrverbot. wo ist das Problem? 4h Bürokratie oder 4h arbeiten und Geld verdienen, was solls. Quote Link to post Share on other sites
parlox 0 Posted June 14, 2016 Author Report Share Posted June 14, 2016 Mit 34 Jahren ist man zumindest 16 Jahre älter als mit 18 :-) Quote Link to post Share on other sites
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