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Parkverbot Hart Ahnden Oder Verhindern?


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Hallo,

ist es sozial, politisch und volkswirtschaftlich sinnvoll Parkverstöße NICHT mit hohen Bußgeld und sofortigen Abschleppauftrag zu ahnden?

 

Begründung wegen der blöden Verhältnißmäßigkeitsfragen oder unklärbarer Fahrerperson sind Verkehrsplaner zu teuren Baumaßnahmen oft veranlasst.

 

Als Beispiel:

 

http://2.bp.blogspot.com/-3qQoP8lxVTE/VmqX1jUZADI/AAAAAAAAS08/x62ITihg_EU/s1600/Parken%2Bverboten.jpg

 

Statt der teuren Baumaßnahme sofort gnadenlos abschleppen käme der Stadtkasse billiger.

 

Weiteres Beispiel: Geld investiert um den Kreuzungsbereich für Fußgänger frei zuhalten. 500€ Bußgeld mit Halterhaftung würde Geld einbringen statt Kostenaufwand.

 

http://farm8.static.flickr.com/7186/6853479462_0e4ac6168e_m.jpg

 

Ob Kette und Poller parken verhindert oder 500€ Bußgelddrohung, für den Fahrer im Prinzip egal.

 

( Und die wenigen die die Stadtkasse sponsern, bitte, dafür sind die Fußgängerbürger bereit um den Wagen herumzulaufen für die 30min bis abgeschleppt wird )

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Moin Moin

 

 

ist es sozial, politisch und volkswirtschaftlich sinnvoll Parkverstöße NICHT mit hohen Bußgeld und sofortigen Abschleppauftrag zu ahnden?

Ja.

 

 

Wenn man bei deinen vorgeschlagenen 500 Euro bleiben würde, wie hoch, im Verhältnis dazu, sollte denn dann ein unbeachtetes Stopp Zeichen werden?

Oder nehmen wir die TBNR 103721 - dabei zahlen LKW Fahrer annähernd deine 500 Euro wenn sie 51-60 km/h i.g.O. zu schnell sind.

Wie Teuer sollte das werden?

 

 

Gruß

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Es ist der Gesundheit zuträglich - und damit sozial und volkswirtschaftlich sinnvoll -, sich NICHT über Parkverstöße aufzuregen.

Das stimmt, ändert aber nichts an der volkswirtschaftlichen Frage ob mit hohen Investionen Falschparken bautechnisch verhindert wird oder mit hohen Geldbußen zu Gunsten der Staatskasse und unverzüglichen Abschleppen es auf eine verkehrstechnisch verträgliche Anzahl und Zeitdauer begrenzt wird.

 

Über die Zahl 500€ mag man sprechen, entscheidend ist schnelle Reaktion und eben an Stellen wo eben STVO-Verstoß UNVERZÜGLICH Abschleppen und um Gerichte nicht zu belasten Halterhaftung und Pfandrecht am Fahrzeug. Abschleppaufträge sofort durch die komunal beauftragte und geschulte Verkehrsüberwachung, ohne Polizei abwarten zu müssen, KEINE Verhältnissmäßigkeitsabwägung.

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Es ist der Gesundheit zuträglich - und damit sozial und volkswirtschaftlich sinnvoll -, sich NICHT über Parkverstöße aufzuregen.

Das stimmt, ändert aber nichts an der volkswirtschaftlichen Frage ob mit hohen Investionen Falschparken bautechnisch verhindert wird oder mit hohen Geldbußen zu Gunsten der Staatskasse und unverzüglichen Abschleppen es auf eine verkehrstechnisch verträgliche Anzahl und Zeitdauer begrenzt wird.

 

Über die Zahl 500€ mag man sprechen, entscheidend ist schnelle Reaktion und eben an Stellen wo eben STVO-Verstoß UNVERZÜGLICH Abschleppen und um Gerichte nicht zu belasten Halterhaftung und Pfandrecht am Fahrzeug. Abschleppaufträge sofort durch die komunal beauftragte und geschulte Verkehrsüberwachung, ohne Polizei abwarten zu müssen, KEINE Verhältnissmäßigkeitsabwägung.

 

Kein Widerspruch, aber i.g.O ab + 10 km/h 100 €, ab +20 km/h 1.000 € und ab +30 Anklage wegen versuchtem Totschlag. (Auto natürlich als Tatwerkzeug einziehen).

a.g.O natürlich mit 10 km/h Rabatt.

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Hallo,

etwas milder meine Antwort, 30km/h zuviel könnte und sollte als massive Straßenverkehrsgefährdung aber bestraft werden.

Begründung, ob Überlandkreuzungen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen dort berücksichtigen die nötigen Zeiten mit Sichten für Quer-, Einmündungs- und Abbiegeverkehr.

 

Bei 80km/h mit Vorrecht reicht die Zeit wenn keiner bis zur Kurve oder Kuppe sichtbar ist, bei 120km/h könnte es krachen wenn jemand mit langen Änhänger usw. auffährt.

 

 

Ebenso erlaubt allgemein auf NICHT-Autobahnen ( Entwurfsgeschwindigkeit 80km/h ) eine schnellere Fahrt als 100km/h nicht die Einhaltung an Kuppen und Kurven von "auf halber Sichtweite" jederzeit anhalten können! Also Gefährdung von langsamen und technisch bedingt halltenden Fahrzeugen, hindernissausweichenendem Gegenverkehr, Fußgängern usw.

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