Zarzal 89 Posted May 19, 2016 Report Share Posted May 19, 2016 Oberlandesgericht lässt Dashcam als Beweismittel zuDashcam-Aufnahmen können ein Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, hieß es in einem am 18. Mai 2016 veröffentlichten Beschluss (4 Ss 543/15). Bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten wie dem Überfahren einer seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel ist es nach Ansicht des Gerichts "grundsätzlich zulässig", Aufnahmen der Dashcam eines anderen Verkehrsteilnehmers zu verwerten. weiter bei golem.de:http://www.golem.de/news/rote-ampel-oberlandesgericht-laesst-dashcam-als-beweismittel-zu-1605-120974.html Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted May 19, 2016 Report Share Posted May 19, 2016 Wie wäre das eigentlich, wenn die Aufahme (ähnlich einem UDS) z.B. immer nur eine Zeitspanne von 1 - 2 Minuten speichert und auf Knopfdruck oder per "Crash-Sensor" die Aufnahme gestoppt wird. Damit wäre die "normale" Aufnahme nicht dauerhaft, da sie ja immer gleich wieder überschrieben/gelöscht wird. Und die gespeicherte Aufnahme wäre nicht anlasslos, sondern entstand wegen eines konkreten Vorgangs (Unfall, Delikt o.ä.). Müsste doch eigentlich legal sein, oder??? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 23, 2016 Report Share Posted May 23, 2016 Viele Kameras machen dies ja auch. Auch kann man mittels Knopfdruck dann weitere Situationen speichern. Quote Link to post Share on other sites
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