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Private Dashcam Als Beweis Zugelassen


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Oberlandesgericht lässt Dashcam als Beweismittel zu

Dashcam-Aufnahmen können ein Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, hieß es in einem am 18. Mai 2016 veröffentlichten Beschluss (4 Ss 543/15). Bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten wie dem Überfahren einer seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel ist es nach Ansicht des Gerichts "grundsätzlich zulässig", Aufnahmen der Dashcam eines anderen Verkehrsteilnehmers zu verwerten.

 

weiter bei golem.de:

http://www.golem.de/news/rote-ampel-oberlandesgericht-laesst-dashcam-als-beweismittel-zu-1605-120974.html

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Wie wäre das eigentlich, wenn die Aufahme (ähnlich einem UDS) z.B. immer nur eine Zeitspanne von 1 - 2 Minuten speichert und auf Knopfdruck oder per "Crash-Sensor" die Aufnahme gestoppt wird. Damit wäre die "normale" Aufnahme nicht dauerhaft, da sie ja immer gleich wieder überschrieben/gelöscht wird. Und die gespeicherte Aufnahme wäre nicht anlasslos, sondern entstand wegen eines konkreten Vorgangs (Unfall, Delikt o.ä.).

 

Müsste doch eigentlich legal sein, oder???

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