Jump to content

Wurde Geblitzt, Bitte Um Einschätzung.


Recommended Posts

Hallo,

 

bin neu hier, habe mich eben angemeldet und ein bisschen durchgeklickt. Echt super hier :)

 

Zum eigentlichen Grund meiner Anmeldung, ich wurde vor etwa 1,5 Wochen geblitzt.

 

Situation innerorts, 30er Zone endet etwa 15m vor einer Abbiegung (ich fuhr nach rechts, Kreuzung ist nach links sehr sehr gut einsehbar und man muss praktisch nicht bremsen um zu sehen ob jemand kommt), 10m nach der Abbiegung steht ein 30er Schild und dann etwa 20m später ein weiter Caddy auf der anderen Straßenseite verkehrt herum im Parkverbot.

 

Die beschriebene Abbiegung (Vorfahrt achten für mich) hat eine recht lang gezogene Kurve, die seitlich in die Straße einmündet (ähnlich einer Autobahnauffahrt)

 

Geschwindigkeit beim Blitz waren etwa 42-48 würde ich sagen (wird die Geschwindigkeit vor dem Blitz gemessen ?)

 

Habe meinen Schein nun fast 3 Jahre und habe mit Verkehrstechnisch noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Komme aus Bayern sollte dies relevant sein.

 

Ich bin danach direkt umgedreht und habe Fotos gemacht. Es ist doch unproblematisch diese hier (zensiert) einzustellen oder ?

 

 

Würde mich sehr über einige Einschätzungen freuen. Danke !!

Link to post
Share on other sites

.........Würde mich sehr über einige Einschätzungen freuen. Danke !!

Welche "Einschätzungen" erwartest du denn?

 

Von hier war keiner dabei und du schreibst doch selbst:

 

.........Geschwindigkeit beim Blitz waren etwa 42-48 würde ich sagen.........

Warte ab was in dem freundlichen Brief steht der da kommen wird und dann weißt du,

ob der Vorwurf zu deiner Einschätzung passt.

 

Und ja, die Geschwindigkeit wird VOR dem Blitz gemessen.

Wie sollte der auch wissen, wie schnell ein Fahrzeug dahinter sein wird?

Link to post
Share on other sites

Wenn es wirklich nur 12-15 km/h waren, ist das nicht so tragisch. 11 - 15 km/h mehr ergeben 25 Euro, und 16 - 20 km/h 35 Euro. Da würde ich sagen: 1 : 0 für die anderen, die Verwarnung abwarten und dann zahlen mit dem Wissen, das kann man sich sparen....

Link to post
Share on other sites

Hier das Bilderalbum:

 

http://imgur.com/a/hfbME

 

 

ab dem :30: Schild gilt auch die Beschränkung, daher ist eine Messung in einem Abstand von x Metern nach dem Schild rechtmässig.

Habe mehrmals gehört/gelesen das es eine Art interne Vorschriften gibt wie Bilitzer aufzustellen sind und hier muss nunmal ein gewisser Abstand nach einer Temporeduzierung eingehalten werden. In Bayern sollen es wohl sogar 200m sein auch wenn ich das absolut utopisch finde. Dies hier ist allerdings schon etwas sehr nah wie ich finde.

 

 

Welche "Einschätzungen" erwartest du denn?

Sollte es hier zu einem Punkt kommen ob dies Anfechtbar ist. Ich komme mir von diesem Blitzer ehrlich gesagt ziemlich verarscht vor. Klar.. da stehen 30 und da habe ich mich dran zu halten allerdings ist das 30er Schild natürlich nicht so leicht einsehbar wenn man da um die Kurve fährt und so apprupt von 50 auf 30 abbremsen kann ja nun wirklich keiner verlangen.

 

Du hast absolut recht und ich sollte einmal warten was im Brief drin steht aber das lässt mir im Moment keine Ruhe mehr.

 

 

Wenn es wirklich nur 12-15 km/h waren, ist das nicht so tragisch. 11 - 15 km/h mehr ergeben 25 Euro, und 16 - 20 km/h 35 Euro. Da würde ich sagen: 1 : 0 für die anderen, die Verwarnung abwarten und dann zahlen mit dem Wissen, das kann man sich sparen....

Korrekt, ich kann aber leider nicht ausschließen das es doch zum Punkt kommt, das würde ich dann anfechten sofern möglich.

Link to post
Share on other sites

Wenn es wirklich nur 12-15 km/h waren, ist das nicht so tragisch. 11 - 15 km/h mehr ergeben 25 Euro, und 16 - 20 km/h 35 Euro. Da würde ich sagen: 1 : 0 für die anderen, die Verwarnung abwarten und dann zahlen mit dem Wissen, das kann man sich sparen....

Nein, natürlich die Rechtmäßigkeit des Blitzers anzweifeln, der Caddy stand verkehrt herum im Parkverbot. :closedeyes:

Und 28,50 € Gebühr für die Belehrung zahlen, der Caddy hat Sonderrechte und darf das.

Link to post
Share on other sites

Hallo ezpzlmsqz,

herzlich willkommen im Radarforum. Die Bundesländer haben interne Vorschriften, sicher auch die Gemeindes. Die sind aber ausschließlich "intern" von Bedeutung und entlasten dich nicht. Rechtlich darf "Ab Schild" gemessen werden.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

allerdings ist das 30er Schild natürlich nicht so leicht einsehbar wenn man da um die Kurve fährt und so apprupt von 50 auf 30 abbremsen kann ja nun wirklich keiner verlangen.

Von 50 abbremsen?

Du kommst doch grad erst aus einer 30er Zone.

Von 50 auf 30 runterzubremsen ist nu wirklich nicht abrupt.

Womöglich bist du da auch ortskundig

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Nun, das Schild war nicht recht einsehbar, schreibst Du, aber du sagst die Kreuzung nach links ist gut einsehbar.

Wo sollte das :30: Schild denn Deiner Meinung nach stehen, damit es "gut einsehbar" ist?

 

Und in welchem Abstand wäre dann Deiner Meinung ein Blitzer gerechtfertigt?

 

Hättest Du denn 100 Meter später statt der 42-48 auf 30 reduziert? ehrlich?

Link to post
Share on other sites

Nun, das Schild war nicht recht einsehbar, schreibst Du, aber du sagst die Kreuzung nach links ist gut einsehbar.

Wo sollte das :30: Schild denn Deiner Meinung nach stehen, damit es "gut einsehbar" ist?

 

Und in welchem Abstand wäre dann Deiner Meinung ein Blitzer gerechtfertigt?

 

Hättest Du denn 100 Meter später statt der 42-48 auf 30 reduziert? ehrlich?

 

Durch die Hecke sieht man es erst wenn man schon um die Kurve herum ist.

 

Es ist außerdem sehr hoch angebracht.

 

An sich muss die Geschwindigkeit ja direkt am Schild bzw. 10 Meter danach gemessen worden sein. Das finde ich persönlich etwas drastisch.

 

Und ja ich hätte definitiv die Geschwindigkeit reduziert. Nicht umsonst wurde ich noch nie angehalten/geblitzt o.ä.

 

 

Moin Moin

 

 

allerdings ist das 30er Schild natürlich nicht so leicht einsehbar wenn man da um die Kurve fährt und so apprupt von 50 auf 30 abbremsen kann ja nun wirklich keiner verlangen.

Von 50 abbremsen?

Du kommst doch grad erst aus einer 30er Zone.

Von 50 auf 30 runterzubremsen ist nu wirklich nicht abrupt.

Womöglich bist du da auch ortskundig

 

 

Gruß

 

Ab der Aufhebung der 30er Zone sind innerorts nunmal 50 erlaubt, da kein Verkehr, freie Sicht ist das absolut kein Problem (ich würde es mal als "sportliche Fahrweise" definieren auch wenn das vermutlich der falsche Begriff ist).

 

apprut war möglicherweise auch die falsche Wortwahl aber das muss ja innerhalb von wenigen Metern geschehen.

 

Ich selber kann leider nicht einschätzen an welcher Position tatsächlich meine Geschwindigkeit gemessen wurde.

Link to post
Share on other sites

... und so apprupt von 50 auf 30 abbremsen kann ja nun wirklich keiner verlangen.

Doch, das kann und macht man sogar. Vor allem aber kann man verlangen oder erwarten, daß der VT seine Geschwindigkeit vorher so reduziert bzw. eben abbremst, so daß er ab dem Schild die erlaubte Geschwindigkeit fährt. Zumindest annähernd.
Link to post
Share on other sites

 

... und so apprupt von 50 auf 30 abbremsen kann ja nun wirklich keiner verlangen.

Doch, das kann und macht man sogar. Vor allem aber kann man verlangen oder erwarten, daß der VT seine Geschwindigkeit vorher so reduziert bzw. eben abbremst, so daß er ab dem Schild die erlaubte Geschwindigkeit fährt. Zumindest annähernd.

 

 

Das 30er Schild ist erst zu sehen nachdem man fast vollständig um die Kurve ist.

 

Ich freue mich ja über die große Beteiligung hier und will ja nicht rum diskutieren / mich rechtfertigen aber bin ich denn hier der einzige der Bitzer hier doch recht grenzwertig sieht ?

 

Ich meine an welcher Stelle wurde denn tatsächlich meine Geschwindigkeit gemessen ? am Schild, danach oder sogar davor ? kann man dies pauschal einschätzen ?

 

Sollte es hier zu einem Punkt kommen würde ich natürlich schon gerne versuchen das Anzufechten, ich weis nur nicht wie meine Chancen realistisch stehen.

Link to post
Share on other sites

es hat sich bis jetzt keiner gefunden, der ein Anfechten für sinnvoll hält. Nehms sportlich. es wird nicht sehr teuer werden, wenn du um die 40 gemessen wurdest. Die große Keule Auspacken lohnt sich, wenn es ums Fahrverbot geht.

 

Da Du das aber anders siehst, wirst Du als erstes nochmal 28.50 € zahlen müssen, wie in #7 angedeutet. Das sind die verwaltungskosten für den Bussgeldbescheid, da du das Verwarnungsangebot vermutlich ausschlagen wirst.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

ich würde es mal als "sportliche Fahrweise" definieren

Und genau dabei bist du erwischt worden.

Dann steh zu deinem Sport und zahl den Krempel.

Du hast doch eingangs 42-48 eingeräumt.

Was suchst du denn jetzt Fehler bei anderen?

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

es hat sich bis jetzt keiner gefunden, der ein Anfechten für sinnvoll hält. Nehms sportlich. es wird nicht sehr teuer werden, wenn du um die 40 gemessen wurdest. Die große Keule Auspacken lohnt sich, wenn es ums Fahrverbot geht.

 

Da Du das aber anders siehst, wirst Du als erstes nochmal 28.50 € zahlen müssen, wie in #7 angedeutet. Das sind die verwaltungskosten für den Bussgeldbescheid, da du das Verwarnungsangebot vermutlich ausschlagen wirst.

 

Ab dem Punkt würde ich ein Anfechten in betracht ziehen.

 

Danke für die Erklärung der 28,50€, das war mir vorher noch nicht klar.

 

Erwähnt bis jetzt habe ich auch noch nicht das ich nicht der Halter des Fahrzeuges bin, dies ist aber eher weniger das Problem, da dieser es auf sich nehmen würde.

Link to post
Share on other sites

... aber bin ich denn hier der einzige der Bitzer hier doch recht grenzwertig sieht ?

Nö. Aber dafür sollte man wissen mit welchem Messgerät gemessen wurde. Dann kann auch eingeschätzt werden, ob die Messung bereits vor dem 30-Schild stattfand. Bei Radar ist meine Faustformel: Abstand vom Aufstellort des Messgerätes zum Fahrbahnrand x 3 = Beginn der Messung. Wenn also das Messgerät 7 Meter vom (gegenüberliegenden) Fahrbahrand entfernt stand, hat die Messung vor dem Tempo-30-Schild stattgefunden: Genauer kann es dann ein Gutachter mittels Trigonometrie ausrechen, wenn die Werte der Radarnebenkeulen bekannt sind.

Link to post
Share on other sites

Und ja ich hätte definitiv die Geschwindigkeit reduziert. Nicht umsonst wurde ich noch nie angehalten/geblitzt o.ä.

 

 

Vielleicht nur nie erwischt worden bei der "sportlichen Fahrweise"?

 

 

aber bin ich denn hier der einzige der Bitzer hier doch recht grenzwertig sieht ?

 

 

Die die Dir sabbernd beipflichten werden haben diesen Thread scheinbar noch nicht entdeckt...

 

@m3_, wo bist Du denn?????

 

 

Sollte es hier zu einem Punkt kommen würde ich natürlich schon gerne versuchen das Anzufechten, ich weis nur nicht wie meine Chancen realistisch stehen.

 

Meine Glaskugel sagt, die Chancen für eine Anfechtung liegen bei weit unter 1 %.

Link to post
Share on other sites

@ ezpzlmsqz:

nimm´s locker. Wenn ich mal von Deinen max. 48 Km/h ausgehe sind das (sehr wahrscheinlich) höchstens 45 "echte" Km/h → wegen Tachovoreilung.

Von den 45 werden dann noch 3 abgezogen, so dass Dir dann nur eine Überschreitung von 12 Km/h vorgeworfen wird.

Das ist zwar trotzdem :angry: aber bezahlbar.

Link to post
Share on other sites

ähem - hat's noch keiner bemerkt?

es sieht für mich so aus, als sei das 30er Schild alt und nicht mehr gültig

die Zahl steht leicht nach links gerückt - dann sieht es so aus, als sei der früher vorgeschriebene Zusatz "km" abgeklebt.

und: das Schriftbild ist nicht das derzeit gültige.

MW sind diese Schilder inzwischen schon seit Jahren nicht mehr gültig und unterliegen auch nicht irgendeiner Übergangsfrist, da die abgelaufen ist.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

@hawethie

gute Beobachtungsgabe. Wie weit man damit vor Gericht kommt, bleibt immer noch die Frage. Ein Richter ist in seiner Entscheidung frei, möglicherweise sagt er: Das Schild mit 30 drauf war eindeutig zu erkennen ...und dann geht man in die nächste Instanz mit ungewissem Ausgang. Daher meine ich: Zähne zusammen beißen und zähneknirschend zahlen ....

Link to post
Share on other sites

Ich würde bei unter 20 km/h kein Fass aufmachen. Zahlen schafft Frieden.

Dann würde ich mal meinen Stundenlohn ausrechnen und mir gut überlegen ob wg. den paar Euro

der ganze Aufwand in irgendeinem Verhältnis steht.

 

Ärgern? Ja! Aber als Lehrgeld verbuchen und das nächste Mal einfach etwas aufmerksamer sein.

 

Gruß

jemaka

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

es sieht für mich so aus, als sei das 30er Schild alt und nicht mehr gültig

Wenn das Schild alt wäre, wäre es weiter gültig - siehe § 53 StVO.

 

Das Schild ist eindeutig als VZ 274 zu erkennen.

 

 

 

 

MW sind diese Schilder inzwischen schon seit Jahren nicht mehr gültig und unterliegen auch nicht irgendeiner Übergangsfrist, da die abgelaufen ist.

Wissenslücke?

Die sind weiter gültig. Werden aber nach und nach ersetzt.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Wenn das Verkehrszeichen bereits 1999 ungültig war, dann kann es auch später nicht durch überkleben gültig werden.

StVO § 53


(2) Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1737) geändert worden ist, tritt mit folgenden Maßgaben an dem in Absatz 1 bezeichneten Tag außer Kraft:

1. Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Oberlandesgericht Stuttgart: Beschluss vom 14.02.2001 – 5 Ss 348/20

1. Das Zeichen 274 in der bis zur 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22. März 1988 vorgeschriebenen Ausgestaltung (bezifferte Geschwindigkeit nebst Zusatz "km") hat mit Ablauf des 31. Dezember 1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verloren.

2. Die spätere Nichtbeachtung einer durch dieses Zeichen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht als Ordnungswidrigkeit nach §§ 41 Abs. 2 Nr. 7, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO geahndet werden.

daraus:
Das vor der Meßstelle aufgestellte Schild entsprach dem Zeichen 274 StVO in der bis zur 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22. März 1988 (BGBI I, 405) vorgeschriebenen Ausgestaltung. Mit dieser am 1. Oktober 1988 in Kraft getretenen Verordnung ist das Zeichen 274 dahin abgeändert worden, daß der Zusatz "km" neben der Zahl entfällt. Damit sollte dem Umstand, daß "km" keine Geschwindigkeit sondern eine Entfernung darstellt, aber auch bereits getroffenen internationalen Obereinkommen über Verkehrszeichen Rechnung getragen werden (vgl. die amtliche Begründung zu dieser Verordnung in Verkehrsblatt 1988, 210 f., 226). Hinsichtlich der Weitergeltung des früheren Zeichens 274 bestimmt § 53 Abs. 4 StVO als Übergangsvorschrift, daß es seine "Bedeutung", die es nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Verordnungsfassung gehabt habe, "bis längstens 31. Dezember 1998" behalte.

Link to post
Share on other sites

Von wem wurde es denn überklebt? Eigenmächtige Sachbeschädigung des Schilderaufstellers zur Kosteneinsparung oder liegt hier eine verkehrsbehördliche Anordnung vor? Im Falle einer verkehrsbehörlichen Anordnung hätte ein neues Schild aufgestellt werden müssen.

Link to post
Share on other sites

Es handelt sich um eine Gemeindestrasse, also ist die Gemeinde (Stadt) selber zuständig. Die Ortspolizeibehörde ordnet die Beschilderung an. Ob man ein nagelneues Schild montiert, oder das alte aus den Fundus nimmt, bleibt dem Bautrupp vor Ort überlassen. Vermutlich hängt das Schild aber schon viele Jahre dort und wurde erst im Zuge des Wegfalls des sinnigen "km" Zusatzes überklebt.

 

Ob das Ganze aber ein Ansatz ist die pöhse pöhse Tat nicht als Ordnungswidrigkeit einzustufen? Ich bezweifle es.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Dieses VZ wird vermutl. schon ewig da stehen. Anfangs mit diesem "km" Zusatz.

Dann kam irgendwann 2001 dieses OLG Urteil. Vermutl. um diesem Urteil gerecht zu werden wurde das "km" überklebt.

Dieses und andere Urteile sind aber inzwischen durch die (neue) StVO 2013 überrollt worden.

Die aktuelle Rechtslage sieht tatsächlich so aus, daß alte Schilder wieder/noch Gültig sind.

 

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Ich würde es, solange es maximal 20 zu schnell ist, zahlen.

 

Dann würde ich allerdings zum Gegenangriff ansetzen und die Presse sowie die Aufsichtsbehörde (Fachaufsicht) einschalten, damit diese sich der Sache annimmt.

Das natürlich inklusive der Prüfung ob hier 30 überhaupt zulässig sind, inkl. dem komischen Schild.

 

Und beim nächsten Mal sorgt man selber für die Verkehrssicherheit, indem man bei der nächsten Messung die bösen Raser auf die Einhaltung der 30 km/h mittels Schild hinweist. Eins vor der Kurve außerhalb der Sicht und dann vielleicht noch hinstellen und freundlich winken.

 

PS: Haben die nicht gemeckert als Du die Fotos gemacht hast? Gerade die kommunalen Blitzer meckern immer wenn man so etwas macht. Ist zumindest meine Erfahrung.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...