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Führerscheinverlust Bei Admler


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Hallo, @alle,   sind wir hier im Kindergarten?   Es gibt mittlerweile kaum noch einen Thread mit mehr als 10 Beiträgen, in denen sich immer wieder die gleichen Kindsköpfe darüber streiten, wer den Grö

Ich versteh im Moment die Diskussion hier nicht so ganz...   Wenn man mal von persönlichen Animositäten absieht, passiert hier, wie auch in anderen Foren, eigentlich immer das gleiche:   Ein "Erwischt

@Bluey ... zu Deinem im Post #60 ausgeführten Punkt 2 ... so lange der Bürger Deiner Meinung ist bzw. berechtigt angezählt wird und eingesteht, sicher ... sobald der Bürger berechtigte Zweifel anmelde

Ich muß Dir aus etlichen eigenen Erfahrungen heraus denn doch ein wenig widersprechen

Ich Dir auch.

 

natürlich schaffen die Lkw die 60 oder 80 km/h grundsätzlich locker. Aber nicht jeder fährt sie.

Stimmt. Eigentlich die wenigsten. Und die allerwenigsten freiwillig: wenn die Fahrbahn davor frei ist und der LKW es hergibt, fahren geschätzt 99 % aller LKW-Fahrer (auch) in Baustellen schneller als erlaubt. Es ist aber eigentlich egal, wie schnell sie fahren, geschätzt 90 % aller Autofahrer werden (versuchen,) sie zu überholen.

 

Auch habe ich es seltenst erleben dürfen (wüßte nicht einmal wann), daß zwischen den Lkw der Abstand dermaßen gering bemessen war, so daß ein Pkw nicht hat einscheren können, statt dessen versetzt links fahren müssen.

Stimmt auch. Liegt allerdings überwiegend daran, daß PKW's seltenst länger als zehn Meter sind, und soviel Abstand halten eigentlich auch die größten Deppen unter den LKW-Fahrern ein. Die eigentlich vorgesehenen 50 Meter sind allerdings doch eher die Ausnahme. Und selbst wenn ein LKW-Fahrer das tut, müßte er korrekterweise hinter dem einscherenden PKW langsamer werden, um dem dann wiederum nicht zu dicht hinterher zu fahren. Die Begeisterung darüber hält sich bei ihm verständlicherweise in überschaubaren Grenzen.

 

Was mich persönlich stört, hinter einem Lkw fahren zu müssen, ist, daß man a) nichts sieht (fahrende Schrankwand) und b) die Gefahr, irgendwelche Gegenstände (idR Steine) ans Auto geklatscht zu bekommen, recht groß ist.

Beides ist bei ausreichendem Sicherheitsabstand (also 30 bzw. 40 Meter, mehr sind ja auch nicht verboten) eigentlich kein Problem.

 

Und wenn sie dabei 100 km/h statt der erlaubten 80 km/h fahren, so what?!

Hm. Und wenn sie versetzt hinter dem mit 84 oder 85 km/h durch die Baustelle fahrenden LKW bleiben: so what?

 

Auf der extrem schmalen A1 galt nach mehreren, schweren Unfällen ein generelles Überholverbot in der Baustelle.

Stimmt. Und es wurde genauso generell ignoriert, sofern der LKW-Fahrer nicht einfach mittig fuhr.

 

Ich kenne einen LKW-Fahrer, der dort unterwegs war und dessen Spiegel durch die Dachreling des überholenden Sharan nach vorn geklappt wurde. Gleichzeitig oder infolge einer (erschreckten) Lenkbewegung des LKW-Fahrers zerstörte dann ein Golf-Fahrer seinen Außenspiegel am Planenspanner des Tandemanhängers. Konsequenz für den LKW-Fahrer: über eineinhalb Stunden Zeitverlust (was eigentlich die Heimkehr am Samstag bedeutet hätte) und ein OWI-Verfahren, weil er angeblich nicht so weit rechts gefahren sei wie möglich.

 

Der Sharan-Fahrer war übrigens Mitarbeiter einer internationalen Spedition mit mehreren hundert Fahrzeugen und besaß die Frechheit, die (angeblichen) Kosten für die Entfernung der Plastikspuren von der Dachreling von der Versicherung des LKW-Fahrers einzufordern. Der Golf-Fahrer, der seinen FS ungefähr so lange gehabt haben dürfte wie gerre, erklärte den Polizisten, er habe nicht überholt, da er seit Beginn der Baustelle (also rund vier Kilometer) auf der linken Spur gefahren sei...

 

Der LKW-Fahrer ist durch die Baustelle zukünftig nur noch 'mittig' gefahren.

 

Aber da, wo das nicht angeordnet wird, ist überholen erlaubt

Stimmt. Aber nicht mit mehr als :60: oder :80:.

 

Und wenn die Spur auf 2,1 m begrenzt ist muss man halt in der Baustelle "rechts" fahren wenn man nicht einschätzen kann wie breit das eingene Auto ist.

Wenn man das täte, wäre es schön. Tut man aber selbst dann regelmäßig nicht, wenn man weiß, wie breit das eigene Auto ist.

 

 

Oder dürfen die Wohnwagengespanne jetzt auch in Baustellen ständig links fahren, damit sie nicht zwischen LKW eingequetscht werden?

Wenn sie schlau sind, halten sie mindestens 50 Meter zu dem LKW vor ihnen.

 

 

ElDiablo: warum gehst Du eigentlich nicht Lichterfangen auf der Autobahn?

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Hallo Bieber, kein Widerspruch. Aber, warum soll ich bei :100: auf der BAB nicht den Tempomat auf 100 km/h einstellen und auf der linken Spur bleiben bis ich mein Ziel erreicht habe. Den Rückspiegel kann ich dann zum Rasierspiegel umfunktionieren. Wird ja nicht mehr benötigt.

Warum beschimpft man diese liebenswerte Menschen als Linksspurblockierer oder Oberlehrer.

 

(Und überholt rechts)

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wenn die Fahrbahn davor frei ist und der LKW es hergibt, fahren geschätzt 99 % aller LKW-Fahrer (auch) in Baustellen schneller als erlaubt.

Meine Beobachtungen sind da anders: danach fahren die meisten Lkw in Baustellen ca 80 km/h (bei erlaubten 80 km/h) bzw. ca 70 km/h (bei erlaubten 60 km/h).

 

Es ist aber eigentlich egal, wie schnell sie fahren, geschätzt 90 % aller Autofahrer werden (versuchen,) sie zu überholen.

Möglich. Ich will mich da keiner Schätzung hingeben. Denn 90% wären ja fast alle. Und auch da sind meine Beobachtungen andere.

 

Die eigentlich vorgesehenen 50 Meter sind allerdings doch eher die Ausnahme. Und selbst wenn ein LKW-Fahrer das tut, müßte er korrekterweise hinter dem einscherenden PKW langsamer werden, um dem dann wiederum nicht zu dicht hinterher zu fahren. Die Begeisterung darüber hält sich bei ihm verständlicherweise in überschaubaren Grenzen.

Mag sein. Ich habe es nie nachgemessen. Aber rein optisch empfand ich bislang die meisten Abstände als ausreichend. Selbst dafür, daß da jemand einschert, um einen anderen passieren zu lassen. Und genau darum geht es ja. Die einen wollen überholen und machen es auch, so man sie denn läßt, die anderen nicht. Und die bleiben eben zwischen den Lkw. Wo muß da dann ein Lkw den Abstand korrigieren oder wieder herstellen?! Es kommt ja im Prinzip kein weiteres Fahrzeug hinzu.

 

Beides ist bei ausreichendem Sicherheitsabstand (also 30 bzw. 40 Meter, mehr sind ja auch nicht verboten) eigentlich kein Problem.

Nein, 30 oder 40 Meter reichen da u.U. nicht aus. Mir ist bei so einem Abstand und ca. 90 km/h schon ein Stein in die Scheibe geklatscht => der Krater war unübersehbar.

 

Hm. Und wenn sie versetzt hinter dem mit 84 oder 85 km/h durch die Baustelle fahrenden LKW bleiben....

.... verstoßen sie mindestens gegen das Rechtsfahrgebot. Und bevor Du es ins Feld führst: nein, sie haben nicht das Recht, links zu fahren und damit die, die schneller fahren wollen (und es auch können), auszubremsen, weil das angeordnete Limit eine niedrigere Geschwindigkeit vorschreibt.

 

Stimmt. Aber nicht mit mehr als :60: oder :80:.

Stimmt. Aber Übertretungen zu verhindern etc. ist nicht Aufgabe irgendeines VT. Und schonmal gar nicht, indem er sich ebenfalls verkehrswidrig verhält.
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warum soll ich bei :100: auf der BAB nicht den Tempomat auf 100 km/h einstellen und auf der linken Spur bleiben bis ich mein Ziel erreicht habe.

Auch wenn die Stirn eng zu sein scheint, versuche zu erkennen, dass es Personen gibt, die sich nicht an diese Beschränkungen halten müssen, bzw. es Situationen gibt, in denen auch "Otto" Regeln übertreten darf.

Auch diesen Personen wird durch dein ignorantes Verhalten ein schnelles Vorankommen unmöglich gemacht.

Weiterhin bremst du durch dieses Verhalten den Verkehr (weiter) hinter dir zwangsläufig auf unter 100km/h ab, aber auch das dürfte dich kaum stören.

Ganz davon ab hast du kein Recht dazu. Wenn dir an "Verkehrserziehung" so viel liegt, empfehle ich einen Mindestlohnjob beim Ordnungsamt deiner Wahl.

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@ Diplomat, sei bitte so nett und versuche den Zusammenhang zu verstehen.

 

Wenn in einer Baustelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit das Mass aller Dinge ist, ( weil überholen eines LKW bei angezeigter Fahrzeugbreite von 2,1 m max. zu gefähtlich ist und Linksspurblockieren in Ordnung ist, denn Einordnen zwischen die LKW ist ja so gefährlich), dann kann ich auch bei "freier" Autobahn meinen Tempomaten auf die dann angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit stellen und den Rückspiegel zum Rasieren nutzen.

 

Über "Rechtsüberholer" darf man sich dann nicht wundern.

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Hallo, Bluey,

natürlich schaffen die Lkw die 60 oder 80 km/h grundsätzlich locker. Aber nicht jeder fährt sie. Auch habe ich es seltenst erleben dürfen (wüßte nicht einmal wann), daß zwischen den Lkw der Abstand dermaßen gering bemessen war, so daß ein Pkw nicht hat einscheren können, statt dessen versetzt links fahren müssen.

stimmt: Wenn man will, kommt man in die kleinste Lücke.

 

Dir als Polizeibeamten sollte aber klar sein, dass LKW bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m zum Vordermann einzuhalten haben.

 

Die Praxis zeigt, dass dies selten der Fall ist und dass man sich schon über Abstände von 40 m freuen muss.

 

Findest Du es nun richtig, Dich in diesen Abstand von 40 m hineinzudrängen und somit einerseits selber einen Abstandsverstoß zu begehen und andererseits den LKW - Fahrer zu zwingen, abzubremsen, damit er wieder einen ordentlichen Sicherheitsabstand herstellen kann?

 

Dies wohl wissend, dass so etwas meistens einen Ziehahrmonikaeffekt auslöst und ggf. sogar einen noch größeren Stau?

 

Was mich persönlich stört, hinter einem Lkw fahren zu müssen, ist, daß man a) nichts sieht (fahrende Schrankwand) und b) die Gefahr, irgendwelche Gegenstände (idR Steine) ans Auto geklatscht zu bekommen, recht groß ist. Also sehe ich zu, daß ich möglichst vor und nicht hinter einem Lkw fahre.

Die Gefahr, von einem Sattelzug einen Stein abzubekommen, dürfte wesentlich geringer und vor Allem ungefährlicher sein als die Gefahr, bei einem plötzlichen Bremsmanöver als Sandwich zwischen den LKW zu landen.

 

Von dieser Sorte Unfälle habe ich schon zu viele erlebt, um mich aus falsch verstandener Rücksicht einfach so zwischen zwei LKW zu quetschen.

 

Zum von Dir angeführten Rechtsfahrgebot:

 

Das Rechtsfahrgebot schreibt mir vor, nach rechts zu wechseln, wenn auf der Fahrspur rechts von mir ein ausreichend großer Abstand besteht.

 

Es schreibt mir nicht vor, mich in Lücken von unter 50 m zu quetschen, um Fahrzeuglenker vorbeizulassen, die schneller als die zHG fahren wollen.

 

Es gibt zwar die Vorschrift, dass man nur überholen darf, wenn die eigene Geschwindigkeit deutlich über der des überholten Fahrzeugs liegt.

 

Diese Vorschrift findet aber da ihr Ende, wenn bereits die zHG vom überholenden Fahrzeug erreicht wurde und wenn gleichzeitig rechts vom Überholer hohes Verkehrsaufkommen herrscht und er nicht ohne Missachtung der StVO nach rechts wechseln kann.

 

Du kannst ja mal versuchen, so einen PKW - Lenker zur Anzeige zu bringen und dann berichten, ob Du damit durchgekommen bist.

 

Zur Geschwindigkeitsbeschränkung:

 

Stimmt, ich bin ein absoluter Befürworter einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung. Ob 120 oder 130 km/h ist mir allerdings egal.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

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Hallo Nachteule, die Vorgabe Gesperrt für Fahrzeuge über 2,1 m Breite, (Ich denke so ähnlich ist die Bezeichung) ist zu Beginn einer Baustelle zu sehen. Dann ist auch dem PKW - Fahrer bekann was ihn erwartet und er kann sich rechts einordnen. Er darf mit seinem breiten Fahrzeug die linke Spur überhaupt nicht nutzen.

Und wenn ich die Breite meines PKW nicht einschätzen kann muss ich eben auch rechts bleiben. Max. 2.1 m gibt es an - sehr - vielen Baustellen. Nur links fahren und den Oberlehrer geben finde ich nicht gut.

 

Kein Mensch erwartet, dass man sich zwischen 2 LKW quetschen muss. Wenn ich in der Baustelle nicht überholen will, warum auch immer, bleibe ich rechts und gut ist.

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Hallo,

praktische Frage, vor Autobahnbaustellen wird ja mit Geschwindigkeitstrichter der Verkehr gedrosselt, nach meiner Beobachtung gibt es das Schild 120km/h immer 2-mal mit einigem Abstand.

 

Hat schon mal jemand eine Meßstelle samt Blitzaktionen unmittelbar am ERSTEN 120km/h-Schild gesehen?

 

Und meiner Beobachtung nach stehen die 120km/h-Schilder immer beidseits. Ich denke auch wer bei 200km/h ab Erkennen des ersten Schild den Fuß vom Gas nimmt bleibt ungeblitzt ohne Bremsen nur durch Ausrollen lassen.

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@nachteule

 

Da existiert scheinbar ein kleiner Gedankenfehler! Niemand muß sich in irgendeine Lücke quetschen. Denn die, die nicht überholen wollen, dürfen ja gern von Beginn der Baustelle an hinter dem jeweiligen Lkw bleiben. Alles gut. Warum also sollte einer dieser VT auf den linken Fahrstreifen ausscheren?! Und die, die überholen wollen und es auch können, machen das. Ohne sich in eine Lücke zu quetschen. Wo bitte schön ist also das Problem?!

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Hallo Nachteule, die Vorgabe Gesperrt für Fahrzeuge über 2,1 m Breite, (Ich denke so ähnlich ist die Bezeichung) ist zu Beginn einer Baustelle zu sehen. Dann ist auch dem PKW - Fahrer bekann was ihn erwartet und er kann sich rechts einordnen. Er darf mit seinem breiten Fahrzeug die linke Spur überhaupt nicht nutzen.

Wen ich mich nicht täusche, ist die Vorgabe :80: vor Beginn einer Baustelle zu sehen. Damit ist jedem Fz-Lenker bekannt was ihn erwartet und er kann seine Geschwindigkeit entsprechend einrichten. Er darf mit seinem Fahrzeug überhaupt nicht schneller fahren. - Und nu?

 

Nur links fahren und den Oberlehrer geben finde ich nicht gut.

Ich verstehe nicht, wieso man als Oberlehrer gilt, wenn man in einer Baustelle mit bzw. knapp über der zHg versetzt zwischen zwei LKW fährt.

 

Kein Mensch erwartet, dass man sich zwischen 2 LKW quetschen muss.

Doch. Deinen Äußerungen nach zu urteilen z.B. Du. Und dann natürlich diejenigen, die dem Autofahrer, der sich an das Limit hält, im Kofferraum hängen.

 

Denn die, die nicht überholen wollen, dürfen ja gern von Beginn der Baustelle an hinter dem jeweiligen Lkw bleiben. Alles gut. Warum also sollte einer dieser VT auf den linken Fahrstreifen ausscheren?!

Die müssen nicht ausscheren, die sind einfach auf der linken Fahrspur in die Baustelle eingefahren, z.B. in der Verschwenkung schneller waren als der LKW vor bzw. neben ihnen. Oder weil die Geschwindigkeit zunächst unter der zHg lag und sie die jetzt erreicht haben bzw. knapp drüber fahren. Oder sie scheren aus, weil sie ein langsamer fahrendes Fahrzeug überholen wollen.

 

Wo ist eigentlich das Problem, sich wenigstens in einer Baustelle an die angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten? Wir brauchen doch wohl nicht ernsthaft darüber reden, daß die Folgen eines Auffahr- bzw. Seitenberührungsunfalls in einer Baustelle regelmäßig um ein mehrfaches massiver sind als auf freier Strecke.

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Hallo Bieber, ich wiederhole mich:

 

Wenn in einer Baustelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit das Mass aller Dinge ist, ( weil überholen eines LKW bei angezeigter Fahrzeugbreite von 2,1 m max. zu gefähtlich ist und Linksspurblockieren in Ordnung ist, denn Einordnen zwischen die LKW ist ja so gefährlich), dann kann ich auch bei "freier" Autobahn meinen Tempomaten auf die dann angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit stellen und den Rückspiegel zum Rasieren nutzen.

 

Über "Rechtsüberholer" darf man sich dann nicht wundern.

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Hallo, rth,

Hallo Nachteule, die Vorgabe Gesperrt für Fahrzeuge über 2,1 m Breite, (Ich denke so ähnlich ist die Bezeichung) ist zu Beginn einer Baustelle zu sehen. Dann ist auch dem PKW - Fahrer bekann was ihn erwartet und er kann sich rechts einordnen. Er darf mit seinem breiten Fahrzeug die linke Spur überhaupt nicht nutzen.

korrekt: Wenn der PKW mit ausgeklappten Aussenspiegeln breiter als 2,1 m ist, darf er dort nicht fahren.

 

Besteht in der Baustelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 (oder wahlweise 80) km/h, darf man dort nicht schneller fahren.

 

Welches Recht hat nun der Autofahrer, der die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhält, sich über jemanden aufzuregen, der widerrechtlich mit einem 2,20 m breiten Fahrzeug die Baustelle auf dem linken Fahrstreifen befährt, dabei aber die Geschwindigkeitsbeschränkung genau einhält? :abwarten:

 

Zu Deinem wiederholten, aber trotzdem unpassenden Beispiel mit dem Tempomaten:

 

Der würde nur dann passen, wenn der rechte Fahrstreifen über eine lange Strecke frei ist und der PKW - Lenker sich trotzdem permanent mit der zHG auf der linken Fahrspur befindet und nicht Platz macht.

 

In dem Fall würde er nach Lage der Dinge wirklich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und sollte dann auch, wenn es zufällig von einer Streife beobachtet würde, angehalten werden.

 

Hallo, Bluey,

@nachteule

Da existiert scheinbar ein kleiner Gedankenfehler! Niemand muß sich in irgendeine Lücke quetschen. Denn die, die nicht überholen wollen, dürfen ja gern von Beginn der Baustelle an hinter dem jeweiligen Lkw bleiben. Alles gut. Warum also sollte einer dieser VT auf den linken Fahrstreifen ausscheren?! Und die, die überholen wollen und es auch können, machen das. Ohne sich in eine Lücke zu quetschen. Wo bitte schön ist also das Problem?!

stimmt, da gibt es tatsächlich einen Gedankenfehler.

 

Dieser liegt aber bei Dir und nicht bei mir.

 

Ich habe nichts davon geschrieben, dass ich die PKW - Lenker meine, die generell nicht in einer Baustelle überholen.

 

Ebenso wenig habe ich etwas davon geschrieben, dass der PKW - Lenker in meinem Beispiel schon von Anfang an hinter einem LKW in die Baustelle gefahren ist und den linken Fahrstreifen dicht gemacht hat.

 

Auf dem rechten Fahrstreifen fahren in einer längeren Baustelle ja nicht nur große LKW, bzw. Sattelzüge auf dem rechten Fahrstreifen, sondern auch PKW oder Kleintransporter.

 

Diese kann man bei hohem Verkehrsaufkommen oft genug locker ohne Überschreiten der zHG überholen, wenn man berechtigt (Fahrzeug nicht zu breit) auf der linken Spur fährt.

 

Ebenso kann man meistens auch Sattelzüge überholen, ohne sich in Gefahr zu bringen, gar keine Frage.

 

Wenn Du aber so häufig auf der Autobahn unterwegs bist, wirst Du mit Sicherheit schon des Öfteren auf Sattelzüge oder noch eher auf LKW mit Anhänger aufgelaufen sein, die zwar mit der zHG fahren, aber nicht ganz rechts oder die aufgrund der schlechten Fahrbahn in der Baustelle Schwierigkeiten hatten, ihre Spur zu halten.

 

Und nun kommen wir zu dem von mir genannten Beispiel: Nach welchem Gesetz, welcher Verordnung oder welchem Urteil willst Du nun einen PKW - Lenker zwingen, sich entweder an diesem LKW vorbeizuquetschen oder aber sich in eine kleine Lücke zwischen diesem LKW mit Anhänger und dem nachfolgenden LKW / Sattelzug zu zwängen, wenn die zHG von allen Beteiligten eingehalten wird und ein rechtskonformes Schnellerfahren der nachfolgenden Fahrzeuge gar nicht möglich ist?

 

Wenn ich tatsächlich in einer zweispurigen Baustelle auf der linken Fahrspur fahre und wenn ich dann in so einer Situation versetzt zwischen zwei 40 - Tonnern fahre, wirst Du nicht erleben, dass ich mein Leben riskiere und mich zwischen diese beiden Fahrzeuge setze, nur, damit andere schneller fahren können als erlaubt.

 

http://www.rosenheim24.de/bilder/2015/11/05/5779495/627878293-audi-2WESF7g4SG.jpg

 

Möchtest Du so enden?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

 

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Hallo Nachteule,

ich denke wir sind uns Einig, dass wir uns nicht Einig sind. Das ist sicher kein Problem, weder für dich noch für mich.

 

Wenn ich also dem nächst bei :100: meinen Tempomat auf 110 stelle und mich im Rückspiegel rasiere werde ich der möglicher weise vorbeischauenden Streife sagen: Welches Recht hat nun der Autofahrer, der die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhält, sich über jemanden aufzuregen,und widerrechtlich schneller fahren will, dass ich die linke Spur dauerhaft befahre. :abwarten:.

 

Für mich ist damit Ende der Disskussion, die mit aber viel Vergnügen bereitet hat. :D

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stimmt, da gibt es tatsächlich einen Gedankenfehler.

 

Dieser liegt aber bei Dir und nicht bei mir.

Das sehe ich anders.

 

Wenn Du aber so häufig auf der Autobahn unterwegs bist, wirst Du mit Sicherheit schon des Öfteren auf Sattelzüge oder noch eher auf LKW mit Anhänger aufgelaufen sein, die zwar mit der zHG fahren, aber nicht ganz rechts oder die aufgrund der schlechten Fahrbahn in der Baustelle Schwierigkeiten hatten, ihre Spur zu halten.

Nur sehr sehr selten. In diesen Fällen bin ich eine kurze Weile dahinter geblieben, konnte dann aber doch problemlos vorbeiziehen.

 

Und nun kommen wir zu dem von mir genannten Beispiel: Nach welchem Gesetz, welcher Verordnung oder welchem Urteil willst Du nun einen PKW - Lenker zwingen, sich entweder an diesem LKW vorbeizuquetschen oder aber sich in eine kleine Lücke zwischen diesem LKW mit Anhänger und dem nachfolgenden LKW / Sattelzug zu zwängen, wenn die zHG von allen Beteiligten eingehalten wird und ein rechtskonformes Schnellerfahren der nachfolgenden Fahrzeuge gar nicht möglich ist?

Tja, gute Frage. Natürlich will ich niemanden zwingen, sich in eine solche Lücke zu quetschen, WENN sie denn existent ist. Und genau da beißt sich die Katze in ihren Schwanz: meinen Beobachtungen zufolge gibt es solche extrem kleine Lücken nicht allzu oft. Eher sehr selten. In den von mir beobachteten Fällen klebte z.B. ein SUV links versetzt hinter einem Lkw und konnte nicht vorbei. Er hätte aber in jedem Fall nach rechts ziehen, denn die Lücke war groß genug. Und um eben diese Fälle geht es.

 

Wenn ich tatsächlich in einer zweispurigen Baustelle auf der linken Fahrspur fahre und wenn ich dann in so einer Situation versetzt zwischen zwei 40 - Tonnern fahre, wirst Du nicht erleben, dass ich mein Leben riskiere und mich zwischen diese beiden Fahrzeuge setze, nur, damit andere schneller fahren können als erlaubt.

Das erwartet und verlangt auch niemand von Dir.

 

Möchtest Du so enden?

Das kann Dir u.U. auch beim versetzten Fahren passieren.

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Naja, wenn der Prozess verloren geht, dann idR auch der Mandant.

 

Weil Schuld ist nicht die Rechtslage, sondern der Rechtsanwalt weil der nicht genug gekämpft hat.

Der RA erhält immer sein Geld, entweder vom Gegner oder dem Mandanten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung. Und wenn der RA einen aussichtlosen Fall nicht annimmt wird der Mandant eben von einem anderen RA vertreten. Der Mandant ist auch dann weg.

 

Die "gute" Zahlungsmoral der Mandanten kennst Du aber?
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Hallo, Bluey,

Und genau da beißt sich die Katze in ihren Schwanz: meinen Beobachtungen zufolge gibt es solche extrem kleine Lücken nicht allzu oft. Eher sehr selten.

bei welchem Abstand beginnt bei Dir "extrem klein", bzw. welchen Abstand siehst Du als ausreichend ein, damit jemand, der einen LKW nicht überholen kann oder will, nach rechts wechseln müsste?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was möchtest Du jetzt hören? Wieviel Meter ich mir vorstelle, die da für mich gerade noch so ausreichend sein könnten? Du weißt selbst, daß das ein subjektives Gefühl ist und sehr unterschiedlich bewertet wird. Auch wissen wir, daß die Berechnungsformeln für Brems-/Anhaltewege etc. auch schon asbachuralt und der technischen Entwicklung nicht gefolgt sind. Natürlich gibt es die gesetzlichen Vorgaben. Ganz klar. Inwieweit die noch realitätskonform sind, sei dahingestellt. Ich persönlich habe jedenfalls kein Problem damit, in einer Baustelle zwischen zwei Lkw einzuscheren, die da mit ca. 70-80 km/h fahren und einen (geschätzten) Abstand von ca. 2-3 Sattelzuglängen einhalten, um mal eben einen anderen vorbeizulassen. Ich fahre allerdings auch ein Auto, mit dem ich mich auch noch traue, einen Lkw in einer Baustelle zu überholen und bliebe ganz sicher nicht sehr lange zwischen diesen beiden Lkw. Und sollte ich absehen können, daß es nichts wird mit dem Überholen (man schaut ja idR etwas weiter nach vorn als nur die nächsten paar Meter), und die mögliche Lücke zum Einscheren erscheint mir zu klein, dann unterlasse ich es einfach, das Fahrzeug unmittelbar vor mir zu überholen. Damit entsteht dann auch nicht die Situation, daß ich den 2. Lkw nicht überholen kann/will, nach rechts einscheren aber auch nicht, und damit den linken Fahrstreifen blockiere! Mit etwas vorausschauender Fahrweise sollten sich solche Situationen oder Manöver vermeiden lassen.

 

Ich denke, diejenigen, die ein Fahrzeug fahren, welches in Baustellen Probleme mit der vorhandenen Fahrstreifenbreite bekommen wird, wissen um diesen Umstand regelmäßig Bescheid. Von diesen Zeitgenossen erwarte ich ein gewisses Maß an folgerichtigem Handlungsvermögen, welches da eben so ausschaut, daß sie sich bei erkennen einer Baustelle z.B. rechtzeitig rechts einordnen und dort bis zum Ende derselben auch verbleiben.

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Kommt da also ein Herr @gerre mit 150 km/h angerauscht,

Eine Unterstellung, die lediglich auf deinen Vorurteilen beruht und die Schikane :70: an Kreuzungen nicht betrifft. An Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrt wird ein VT auch bei 80 km/h bestraft, über 100 km/h gibts Punkte. Mit 150 km/h riskiert man jedoch ein FV, gleichgültig, ob das Limit :70: oder :100: beträgt. (Angeblich soll es sogar Kurven geben, die mit 150 km/h nicht unfallfrei zu schaffen sind. ;) )

 

Unterschlagen, vergessen oder einfach nicht gewußt hast Du wohl, daß wohl nicht wenige VT geringere Geschwindigkeiten weitaus besser einschätzen können als höhere.

Können VT die allgemein übliche Geschwindigkeit :100: nicht einschätzen, so können sie es auch bei :70: nicht. Solche Fahrer sind bei jeder Geschwindigkeit unsicher und verursachen Unfälle, die dann der nicht angepaßten Geschwindigkeit anderer angelastet werden. Einer, den ich nicht überholen konnte bummelte mit 60 km/h dahin, bog nach links ab - und der entgegenkommende Motorradfahrer konnte gerade noch ausweichen. Da hilft auch :70: nicht zur Verhinderung von Unfällen, es ermöglicht nur die Verschiebung der Unfallschuld auf "Raser".

 

Ok, bei Herrn @gerre vllt nicht, weil er @m3_-gleich schneller bremst als sein Schatten, selbst in der allerletzten Millisekunde noch eine Vollbremsung hinlegt und mit einem gottgleichen Fahrmanöver den Unfall gerade noch so zu verhindern weiß.

So wie ich kann jeder fahren und bremsen, er muß dazu nur die Augen offen halten und darf sich nicht ablenken. Beamte begünstigen mit ihrer Verkehrsregelung dagegen Schlafmützen (ihresgleichen? :huh: ), von denen die einen achtlos in eine Kreuzung einfahren und die anderen erst noch eine Zeit zum aufwachen brauchen.

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... die Schikane :70: an Kreuzungen nicht betrifft. An Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrt wird ein VT auch bei 80 km/h bestraft, über 100 km/h gibts Punkte. Mit 150 km/h riskiert man jedoch ein FV, gleichgültig, ob das Limit :70: oder :100: beträgt. (Angeblich soll es sogar Kurven geben, die mit 150 km/h nicht unfallfrei zu schaffen sind.

1. wo ist da die Schikane?

2. bei erlaubten 70 km/h wird wohl niemand bestraft, der da mit 80 km/h entlang fährt. Jedenfalls nicht im hiesigen Großraum. Wer da mit über 100 km/h fährt, riskiert zurecht Bußgeld und Punkte. Und wer es gar übertreibt und mit z.B. 150 km/h gemessen wird, dem gehört gern auch die Pappe gelocht. Außerorts gilt nunmal generell :100: . Was ist daran so schwer zu kapieren?!

3. es gibt agO genügend Strecken, auf denen man sogar 200 km/h und mehr fahren könnte. Deshalb muß man dort nicht verunfallen. Warum man es aber tunlichst sein lassen sollte, brauch ich Dir nicht zu erläutern. Du würdest es eh nicht verstehen (wollen).

 

Können VT die allgemein übliche Geschwindigkeit :100: nicht einschätzen, so können sie es auch bei :70: nicht. Solche Fahrer sind bei jeder Geschwindigkeit unsicher und verursachen Unfälle, die dann der nicht angepaßten Geschwindigkeit anderer angelastet werden.

Das ist Dummtüch.

 

Einer, den ich nicht überholen konnte bummelte mit 60 km/h dahin, bog nach links ab - und der entgegenkommende Motorradfahrer konnte gerade noch ausweichen. Da hilft auch :70: nicht zur Verhinderung von Unfällen, es ermöglicht nur die Verschiebung der Unfallschuld auf "Raser".

Da hast Du Dir mal ein Beispiel rausgepickt, welches zu Deiner Argumentation zu passen scheint. Oder auch nicht. Denn wäre die Geschwindigkeit des Moppeds höher gewesen, hätte der Fahrer wahrscheinlich nicht mehr ausweichen können.

 

Die meisten Unfälle an Kreuzungen betreffen solche, wo der untergeordnete Verkehr den bevorrechtigten übersieht, dessen Geschwindigkeit unterschätzt etcpp und dummerweise ein- oder abbiegt, wobei es dann zum Zusammenstoß kommt. Man kann solche Unfälle nicht gänzlich ausmerzen, aber sie minimieren. Insbesondere die Unfallfolgen. Und dafür sind :70: bei weitem besser geeignet als :100: oder noch höhere Geschwindigkeiten.

 

So wie ich kann jeder fahren und bremsen...

Zum Glück jedoch tut es die Masse wohl eher nicht.
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Ich persönlich habe jedenfalls kein Problem damit, in einer Baustelle zwischen zwei Lkw einzuscheren, die da mit ca. 70-80 km/h fahren und einen (geschätzten) Abstand von ca. 2-3 Sattelzuglängen einhalten

Das wäre in der Tat kein Problem. Das Problem ist: diese Abstände gibt es regelmäßig nicht.

 

Von diesen Zeitgenossen erwarte ich ein gewisses Maß an folgerichtigem Handlungsvermögen, welches da eben so ausschaut, daß sie sich bei erkennen einer Baustelle z.B. rechtzeitig rechts einordnen und dort bis zum Ende derselben auch verbleiben.

Die Erwartung wird leider regelmäßig enttäuscht. Weder die Fahrer von entsprechend breiten SUV oder Limousinen der Oberklasse noch die der Sprinterklasse sind dafür bekannt, (in Baustellen) hinter irgendjemand herzufahren, wenn sie eine höhere Geschwindigkeit fahren (können) als der Betreffende. Und da ich am Donnerstag zum wiederholten Male das zweifelhafte Vergnügen hatte, mehrere Fahrzeuge der Bundespolizei bei recht waghalsigen Überholmanövern in einer 2,10 m-Baustelle zu beobachten, darf ich sagen: auch die nicht.

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Das wäre in der Tat kein Problem. Das Problem ist: diese Abstände gibt es regelmäßig nicht.

Deshalb schrieb ich ja, daß man denn dann doch bitte schön vorausschauend(er) fahren und ggf. von vornherein hinter den Lkw bleiben solle, wenn man erkennt, daß man weiter vorn den Lkw nicht überholen kann oder möchte.

 

Die Erwartung wird leider regelmäßig enttäuscht. Weder die Fahrer von entsprechend breiten SUV oder Limousinen der Oberklasse noch die der Sprinterklasse sind dafür bekannt, (in Baustellen) hinter irgendjemand herzufahren, wenn sie eine höhere Geschwindigkeit fahren (können) als der Betreffende. Und da ich am Donnerstag zum wiederholten Male das zweifelhafte Vergnügen hatte, mehrere Fahrzeuge der Bundespolizei bei recht waghalsigen Überholmanövern in einer 2,10 m-Baustelle zu beobachten, darf ich sagen: auch die nicht.

Entnehme ich Deiner Äußerung, daß die Angesprochenen überholen? Wenn ja, ist doch alles gut. Dann gibt es auch keinerlei Behinderungen. Und waghalsig ist so manches, nicht nur die von Dir angesprochenen Überholmanöver. Wobei auch das oftmals eher subjektive/s Empfinden/Wahrnehmung ist, denke ich.
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Deshalb schrieb ich ja, daß man denn dann doch bitte schön vorausschauend(er) fahren und ggf. von vornherein hinter den Lkw bleiben solle, wenn man erkennt, daß man weiter vorn den Lkw nicht überholen kann oder möchte.

Das hatten wir doch schon besprochen.

 

Entnehme ich Deiner Äußerung, daß die Angesprochenen überholen?

Ich weiß nicht, ob Du das entnimmst. Wenn Du es tust, hast Du wohlgetan.

 

Wenn ja, ist doch alles gut.

Nö. Dann ist OWI. Gern auch mal mit Unfall.

 

Dann gibt es auch keinerlei Behinderungen.

Och, ob der LKW-Fahrer sich behindert oder gefährdet oder gar genötigt sieht, kann man ggf. mit dem diskutieren. Spätestens, wenn der sich mit dem urplötzlich fehlenden Außenspiegel des Überholers auseinandersetzen muß (denn die Herrschaften sind selbstverständlich regelmäßig ganz fest der Überzeugung, sie hätten alles richtig, der LKW also irgendwas falsch gemacht), wird er dazu eine recht eindeutige Meinung haben. Und von einer (längeren) Vollsperrung der Autobahn (weil erst der Unfall aufgenommen und dann der Schrott weggeräumt werden muß) dürften sich auch so ein bis drei Autofahrer behindert fühlen.

 

Und waghalsig ist so manches, nicht nur die von Dir angesprochenen Überholmanöver. Wobei auch das oftmals eher subjektive/s Empfinden/Wahrnehmung ist, denke ich.

Stimmt. Aber es ging hier weder um so manches noch um Evel Knievel und ähnliche.

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Man sollte doch mal darüber nachdenken, wie oft denn solches wirklich vorkommt bzw. wie oft denn wirklich etwas passiert. Bei all meinen BABen-Fahrten durch Baustellen habe ich schon viele Fze dort einen Lkw überholen sehen, die wahrscheinlich etwas zu breit waren. Und das ohne Probleme. Weder eckten sie irgendwo an noch kam der Lkw ins Schlingern. In anderen Fällen - man glaubt es kaum - blieben die Fzg-Führer doch tatsächlich hinter den Lkw auf dem rechten Fahrstreifen bzw. scherten denn doch irgendwann ein, um die anderen überholen zu lassen.

 

Es geht vieles, wenn man nur will!

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Hallo, Bluey,

 

Du gehst hier nur von Deinen eigenen Erfahrungen als Autofahrer in Baustellen aus.

 

Vielleicht solltest Du mal mit LKW - Fahrern reden, die regelmäßig durch enge Baustellenabschnitte fahren und sie fragen, wie oft sie schon unfreiwilligen Kontakt mit Überholern hatten.

 

Es streitet niemand ab, dass man in den meisten Baustellen mit den meisten PKW bei etwas Vorsicht und Erfahrung problemlos LKW überholen kann, aber das war hier nicht die Frage.

Die Diskussion dreht sich doch nur um die Frage, ob es erlaubt ist, auf der linken Spur in einer zweispurigen Baustelle hinter einem mit zHG auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden LKW zu bleiben (siehe Beitrag 92) oder ob man auch dann nach rechts wechseln muss, wenn dort die Abstände zum rechtskonformen Einscheren zu klein sind.
Viele Grüße,
Nachteule
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Du gehst hier nur von Deinen eigenen Erfahrungen als Autofahrer in Baustellen aus.

Natürlich.

 

Vielleicht solltest Du mal mit LKW - Fahrern reden, die regelmäßig durch enge Baustellenabschnitte fahren und sie fragen, wie oft sie schon unfreiwilligen Kontakt mit Überholern hatten.

Ich habe allerdings auch Lkw-Fahrer in meiner Nachbarschaft. Die erzählen viel. Von solchen Vorkommnissen allerdings bislang noch nie. Es wird also längst nicht alle Lkw-Fahrer betreffen oder schon betroffen haben. Bei der Masse an Lkw auf den BABen wirst auch Du wohl eher nur mit einem verschwindend geringen Teil dieser Fahrer gesprochen haben (können).

 

Die Diskussion dreht sich doch nur um die Frage, ob es erlaubt ist, auf der linken Spur in einer zweispurigen Baustelle hinter einem mit zHG auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden LKW zu bleiben (siehe Beitrag 92) oder ob man auch dann nach rechts wechseln muss, wenn dort die Abstände zum rechtskonformen Einscheren zu klein sind.

Wir drehen uns im Kreis. Ich sage ja nicht, daß jemand in einen zu kleinen Abstand zwischen zwei Lkw einscheren soll. Ich sage aber folgendes:

- regelmäßig sind die Abstände groß genug

- wer einen Lkw überholt, sollte auch noch etwas weiter nach vorn schauen. Fährt er ein SUV oder vergleichbares, sollte er das Überholen vllt eher sein lassen, wenn er befürchten muß, daß er etwas weiter vorn nicht weiterkommt.

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Die Diskussion dreht sich doch nur um die Frage, ob es erlaubt ist, auf der linken Spur in einer zweispurigen Baustelle hinter einem mit zHG auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden LKW zu bleiben (siehe Beitrag 92) oder ob man auch dann nach rechts wechseln muss, wenn dort die Abstände zum rechtskonformen Einscheren zu klein sind.

@nachteule: Ist ein Klassiker, wenn nur durch eine übertriebene Regeleinhaltung Konfliktsituationen entstehen. Der ganze Fall entspannt sich doch bzw. die Diskussion ist nichtig, wenn man nicht korinthen- :shit: -mäßig fährt!

§3 :licht: u. 4 :licht: StVO und ein bischen Mitdenken :licht: sind in der Praxis :licht: ausreichend :licht: .

:nolimit:

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Hallo, KlausK,

Wer wegen eines abgefahrenen Spiegel auf der Autobahn stehen bleibt und eine Vollsperrung verursacht, gehört extra bestraft. Die Unfallstelle ist sofoert zu räumen,

es ist hier nicht die Rede vom Stehenbleiben an einer Unfallstelle, sondern nur vom Kontakt zweier Fahrzeuge beim Überholen innerhalb einer Baustelle.

 

Hallo, Bluey,

 

auf die Schnelle habe ich einfach mal dieses Video gefunden:

 

https://www.youtube.com/watch?v=sw9FhZjiFa4

 

Schau Dir bitte mal die Abstände zwischen den LKW an und sage mir, ob sie

 

a) generell ausreichend sind und

 

b) ob sie ausreichend sind, damit ein PKW rechtskonform einscheren darf.

 

Zu den LKW - Fahrern in Deiner Nachbarschaft:

 

Wie viele sind es denn?

 

Ist deren Aussage repräsentativ?

 

Wir haben in unserem Bereich immer wieder größere Baustellen mit verengten Fahrbahnen und da kommt es laufend zu den o. g. Kontakten zwischen LKW und überholenden Fahrzeugen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo nachteule,

 

es ging mir um Beitrag 124 von Biber

Och, ob der LKW-Fahrer sich behindert oder gefährdet oder gar genötigt sieht, kann man ggf. mit dem diskutieren. Spätestens, wenn der sich mit dem urplötzlich fehlenden Außenspiegel des Überholers auseinandersetzen muß (denn die Herrschaften sind selbstverständlich regelmäßig ganz fest der Überzeugung, sie hätten alles richtig, der LKW also irgendwas falsch gemacht), wird er dazu eine recht eindeutige Meinung haben. Und von einer (längeren) Vollsperrung der Autobahn (weil erst der Unfall aufgenommen und dann der Schrott weggeräumt werden muß) dürften sich auch so ein bis drei Autofahrer behindert fühlen.

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Schau Dir bitte mal die Abstände zwischen den LKW an und sage mir, ob sie

 

a) generell ausreichend sind und

 

b) ob sie ausreichend sind, damit ein PKW rechtskonform einscheren darf.

Ich habe mir nur die ersten 20 sek angeschaut. Danach:

a) zum Teil ja, zum Teil nein.

b) gute Frage, dazu müßte man wissen, wie groß der Abstand genau ist.

 

Zu den LKW - Fahrern in Deiner Nachbarschaft: ....

Da Du selbst für Dich auch keine Zahl genannt hast, ist es denke ich unerheblich. Ich habe auch nie behauptet, sie seien repräsentativ. Sind es denn die, die Du kennst? Ich sage damit nur aus, daß es zwei Seiten gibt, nicht nur eine.

 

Wir haben in unserem Bereich immer wieder größere Baustellen mit verengten Fahrbahnen und da kommt es laufend zu den o. g. Kontakten zwischen LKW und überholenden Fahrzeugen.

Dann ist es doch ein generelles Problem diverser Fahrzeugführer, die da wohl auf Deubel komm raus überholen wollen, es aber eben nicht können. Und die willst Du dann versetzt links fahren lassen, anstatt sie dazu zu erziehen, von vornherein rechts zu bleiben? Verstehe ich nicht. Viele müssen sich so der Unfähigkeit und dem Diktat einiger weniger unterwerfen.
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Hallo, KlausK,

 

wenn ich den Beitrag von Biber richtig interpretiere, haben dort nicht einfach zwei LKW gehalten, die sich gegenseitig den Spiegel demoliert haben.

 

Liegen nach einem Unfall Fahrzeugteile auf der Fahrbahn, durch die andere gefährdet werden können, kann es durchaus Sinn machen, auch mit fahrfähigen Fahrzeugen an Ort und Stelle zu bleiben und je nach Sach - und Gefährdungslage sogar die Fahrbahn zuzumachen.

 

Hallo, Bluey,

 

in dem Video halten die wenigsten der LKW einen Abstand von mehr als 50 m zum Vordermann ein (sieht man an den Leitpfosten).

 

Bei Geschwindigkeiten über 50 km/h müsste der Abstand aber mindestens 105 m zum Vordermann betragen, wenn Du genau in der Mitte von zwei LKW einscheren willst, denn sonst würdest Du Dich selber zu einen zu geringen Abstand gefährden oder Du würdest den LKW hinter Dir in den Punktebereich bringen, wenn er nicht gleich den Abstand wieder herstellen kann.

 

Zu den Zahlen:

 

Natürlich sind die nicht repräsentativ, das habe ich ja auch nie behauptet.

 

Ich habe keine Zahlen genannt, sondern lediglich folgendes geschrieben:

Vielleicht solltest Du mal mit LKW - Fahrern reden, die regelmäßig durch enge Baustellenabschnitte fahren und sie fragen, wie oft sie schon unfreiwilligen Kontakt mit Überholern hatten.

Wir haben, wie schon gesagt, häufig solche Unfälle in Baustellen und man kann davon ausgehen, dass dies bei allen Autobahnpolizeirevieren, die mit Baustellen zu kämpfen haben, ähnlich ist.

 

Somit kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass wesentlich mehr LKW - Fahrer schon diese ärgerlichen Erfahrungen gemacht haben, als Du glaubst.

 

Dann ist es doch ein generelles Problem diverser Fahrzeugführer, die da wohl auf Deubel komm raus überholen wollen, es aber eben nicht können. Und die willst Du dann versetzt links fahren lassen, anstatt sie dazu zu erziehen, von vornherein rechts zu bleiben? Verstehe ich nicht. Viele müssen sich so der Unfähigkeit und dem Diktat einiger weniger unterwerfen.

Du siehst das Ganze offensichtlich nur mit Scheuklappen.

 

Hast Du noch nie eine lange Schlange von dicht an dicht fahrenden LKW überholt und bist dann auf einen aufgelaufen, der nicht ganz rechts gefahren ist, sondern einen Teil des linken Fahrstreifens mitbenutzt hat, so dass Du nie und nimmer gefahrlos an diesem vorbeigekommen wärst?

 

Nehmen wir nun mal an, Du landest dann doch mal hinter so einem LKW: Was machst Du dann?

 

Wechselst Du nach rechts in eine Lücke von, sagen wir mal, 20 m zwischen diesem und seinem Hintermann, nur, damit Dein Hintermann nun hinter dem LKW herfahren darf und nicht überholen kann oder wartest Du, ob der LKW doch mal wieder nach rechts wechselt und Dich passieren lässt?

 

Komm mir jetzt bitte nicht damit, dass so etwas nie oder nur selten vorkommt, denn dann würde ich Dich bitten, einfach mal ein Jahr bei der Autobahnpolizei in einem Gebiet mit viel Verkehr und vielen Baustellen zu arbeiten, denn dann würdest Du anders reden.

 

Solche Situationen erleben die Kollegen laufend, nur eben mit dem Unterschied, dass sie die Möglichkeit haben, den LKW - Fahrer mit dem Signalhorn aufzufordern, weiter rechts zu fahren und Platz zu machen.

 

Das kann der einfache VT eben nicht und deshalb haben die Fahrer, die nun hinter diesem ausgebremsten PKW fahren, nicht das geringste Recht, von diesem PKW - Lenker einen Fahrstreifenwechsel zu fordern.

 

Abgesehen davon:

 

Die Diskussion kam eigentlich auf, weil ich geschrieben habe, dass ein generelles versetztes Fahren, ohne jeglichen Überholvorgang, für den Verkehrsfluss meiner Meinung nach besser wäre, und zu dieser Aussage stehe ich nach wie vor.

 

Man hätte wesentlich weniger abrupte Bremsmanöver durch Fahrzeuglenker, die sich durch plötzliche Schlenker von Fahrzeugen neben ihnen gefährdet fühlen und hätte somit auch wesentlich weniger Zieharmonikaeffekte nach hinten, bzw. wesentlich weniger Auffahrunfälle, da die Abstände der jeweiligen Fahrzeuge zu einander größer wären.

 

Du bist doch selber Motorradfahrer.

 

Warum fahren diese, wenn sie in größeren Kolonnen fahren, wohl nicht direkt nebeneinander, sondern seitlich versetzt, aber trotzdem in zwei Reihen?

 

Warum sollte diese Fahrweise nicht auch in Baustellen sinnvoll sein?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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es ging mir um Beitrag 124 von Biber

Wegen eines Spiegels hält niemand an. Der LKW-Fahrer nicht, weil sie es entweder nicht bemerken oder es ihnen egal ist oder weil selbst denen klar ist, wie idiotisch sowas wäre. Der PKW-Fahrer auch nicht, weil ja gerade sein Unfallgegner wegfährt. Meine Schrott-Aussage bezog sich auf die Unfälle, bei deenn dem PKW z.B. die rechte Seite mehr oder minder komplett verbeult wurde und die Fahrtüchtigkeit entsprechend eingeschränkt ist.

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  • 2 weeks later...

... die Schikane :70: an Kreuzungen nicht betrifft. ...

1. wo ist da die Schikane?

Die Schikane besteht darin, daß man immer wieder gezwungen wird, auf :70: abzubremsen anstatt mit gleichmäßigen 100 km/h durchzufahren. Sofern man alle Vorschriften korrekt befolgt. Und das nur, damit andere achtlos und ungefährdet in jede Kreuzung einfahren können.

 

3. es gibt agO genügend Strecken, auf denen man sogar 200 km/h und mehr fahren könnte.

Auf der Autobahn. Und außerdem noch auf Verbindungsstraßen zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald. :mad: Warum nicht gleich Lichtgeschwindigkeit? Bluey, das Photon mit polizeilichen Sonderrechten. :nuts::fool:

 

 

Können VT die allgemein übliche Geschwindigkeit :100: nicht einschätzen, so können sie es auch bei :70: nicht. Solche Fahrer sind bei jeder Geschwindigkeit unsicher und verursachen Unfälle, die dann der nicht angepaßten Geschwindigkeit anderer angelastet werden.

Das ist Dummtüch.

Aber wieso denn? :rolleyes: Das ist doch schließlich nicht von Dir geschrieben worden. :licht:

 

 

So wie ich kann jeder fahren und bremsen...

Zum Glück jedoch tut es die Masse wohl eher nicht.

Was ist denn daran so schlimm, wenn VT beim fahren die Augen offen halten und sich auf die Fahrbahn und das Verkehrsgeschehen konzentrieren? Oder sind Dir die lieber, die unterwegs pennen und plaudern und dabei Unfälle bauen, bei denen Du die Schuld der "nicht angepaßten Geschwindigkeit" eines anderen anlasten kannst?

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Die Schikane besteht darin, daß man immer wieder gezwungen wird, auf :70: abzubremsen anstatt mit gleichmäßigen 100 km/h durchzufahren. Sofern man alle Vorschriften korrekt befolgt. Und das nur, damit andere achtlos und ungefährdet in jede Kreuzung einfahren können.

Ach soooo.... der Herr fühlt sich in seinem vermeintlichen Recht "Freie Fahrt für freie Bürger eingeschränkt". Und alle anderen VT haben sich seinem vermeintlichen Recht unterzuordnen..... ja denn....

 

Auf der Autobahn. Und außerdem noch auf Verbindungsstraßen zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald. :mad: Warum nicht gleich Lichtgeschwindigkeit? Bluey, das Photon mit polizeilichen Sonderrechten. :nuts::fool:

Jap. Nichts verstanden, aber dumme Kommentare abgeben. Das bin ich von Dir gewohnt, weshalb Du auch grundsätzlich auf meinem Ignore-Index stehst und ich es jedesmal wieder bereue, mich überhaupt mit Dir und Deinen spinnerten Gedanken befaßt zu haben.

 

Aber wieso denn? :rolleyes: Das ist doch schließlich nicht von Dir geschrieben worden. :licht:

Eben. Nicht von mir, sondern von Dir. Deshalb ja auch Dummtüch.

 

Was ist denn daran so schlimm, wenn VT beim fahren die Augen offen halten und sich auf die Fahrbahn und das Verkehrsgeschehen konzentrieren? Oder sind Dir die lieber, die unterwegs pennen und plaudern und dabei Unfälle bauen, bei denen Du die Schuld der "nicht angepaßten Geschwindigkeit" eines anderen anlasten kannst?

Ich halte nichts von VT wie Dir, die einer grenzenlosen Selbstüberschätzung unterliegen und sich für Götter der Straßen halten. Die aufgrund ihres Verhaltens Unfälle provozieren und letztlich auch produzieren, die Schuld dafür jedoch reflexartig bei anderen VT suchen (und für sich natürlich auch finden).
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Man könnte statt (70) auch auf die weichen § vertrauen die eine Anpassung fordern bzw. aus gesundem Menschenverstand voraussetzen.

 

Immerhin ist manchmal auch (70) zuviel.

 

Wäre also möglich, daß man bei [100] und einer Einmündung auf weniger als (70) verringern sollte oder muß.


Aber wenn ich

Die Schikane besteht darin, daß man immer wieder gezwungen wird, auf :70: abzubremsen anstatt mit gleichmäßigen 100 km/h durchzufahren. Sofern man alle Vorschriften korrekt befolgt. Und das nur, damit andere achtlos und ungefährdet in jede Kreuzung einfahren können.

 


lese, glaube ich nicht, daß das zielführend ist.

 

 

Vielleicht ist (70) schon zuviel? ;)

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weshalb Du auch grundsätzlich auf meinem Ignore-Index stehst

Das sieht man. :rofl::lol2:

 

Man könnte statt (70) auch auf die weichen § vertrauen die eine Anpassung fordern bzw. aus gesundem Menschenverstand voraussetzen.

Und was sagt Dir Dein gesunder Menschenverstand, wenn Du auf eine Kreuzung agO. zufährst und aus 130 m Entfernung siehst, daß kein anderer sich dieser Kreuzung nähert?

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Man könnte statt (70) auch auf die weichen § vertrauen die eine Anpassung fordern bzw. aus gesundem Menschenverstand voraussetzen.

Ja, das könnte man. Dagegen hätte ich auch grundsätzlich nichts, gäbe es nicht einige Vollversager, denen es an gesundem Menschenverstand nun völlig mangelt. Beispiel? Nun, da gäbe es z.B. meinen seit einiger Zeit nahe dem Wasser gebauten Widersacher im hiesigen Forum, der mir da sofort einfiele.

 

Immerhin ist manchmal auch (70) zuviel.

Das sehe ich auch so. Manchmal hingegen ist es IMO aber auch völlig überflüssig.

 

Wäre also möglich, daß man bei [100] und einer Einmündung auf weniger als (70) verringern sollte oder muß.

Ja. Aus meiner Sicht zwar sehr selten, aber möglich. In solchen Fällen sollte man aber darüber nachdenken, ob mein die untergeordneten Straßen nicht so anbindet, daß man auf eine weitere Absenkung verzichten kann.

 

Aber wenn ich

Die Schikane besteht darin, daß man immer wieder gezwungen wird, auf :70: abzubremsen anstatt mit gleichmäßigen 100 km/h durchzufahren. Sofern man alle Vorschriften korrekt befolgt. Und das nur, damit andere achtlos und ungefährdet in jede Kreuzung einfahren können.

lese, glaube ich nicht, daß das zielführend ist.

 

Nunja, man weiß ja, von wem es kommt! :abwarten:

 

Vielleicht ist (70) schon zuviel? ;)

Für manche Zeitgenossen sicherlich! ;)

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