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Schlechtes Bild Bitte Um Hilfe


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Hallo,

 

Wurde mit dem Auto von meinen Dad geblitzt 28kmh innerorts. Mein Dad hat nen anhörungsbogen bekommen er hat die Tat zugegeben. Samstag erhalten Sonntag ausgefüllt zurück. Dann eine Woche später bekam ich den anhörungsbogen, nach medienabgleich kann davon ausgegangen werden das ich der Fahrer bin. Ein Bild dabei wo aber der Innenspiegel die Augenpartie verdeckt und ein kleiner Anker der dran hängt. Habe keine Aussage gemacht. Jetzt habe ich den Zahlbescheid. Was kann ich tun weil eigentlich mein dad die Tat zugegeben hat und das Bild für mich nicht eindeutig ist. Keine Rechtschutz

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Bin jetzt halt am überlegen einspruch einzulegen da wie ich finde schlecht zu erkennen bin und mein dad es ja zugegeben hat. Kann man das als leihe machen. Weiß da nicht weiter.

Das Foto ist eindeutig und reicht sicher aus.

Einspruch wg. "Schlectes Foto", das war ich nicht, ist für mich ohne Erfolgsaussicht.

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........da wie ich finde schlecht zu erkennen bin und mein dad es ja zugegeben hat......

Genau mit diesem Wortlaut solltest du den Einspruch begründen!

 

Spaß beiseite!

 

Willst du echt behaupten, dass du dich auf dem Bild nicht erkennst?

 

Wenn du an einen humorvollen Richter gerätst, wird der in schallendes Gelächter verfallen.

 

Kurzum: DAS BILD IST PERFEKT!

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Ich denke ohne die Augenpartie ist es kein Beweisbild. Aber ein sehr sehr starkes Indiz, dass du gefahren bist (falls du so aussiehst). D.h. es kommt auf den Richter an ob er dich verurteilt oder nicht.
Fakt ist aber, dass wenn du nicht der Fahrer bist, und dein Vater es auch nicht ist (was das Bild wohl beweisen dürfte), wird man vermutlich ein Fahrtenbuch auferlegen.

Dies ist sicher deutlich schlechter als die Strafe für die Tat auf sich zu nehmen, und somit wäre das Anfechten insgesamt sicher nicht sehr klug ;-)

Glück hast du höchstens noch, wenn du jemanden kennst der so aussieht wie auf dem Bild, der es war. Dann kann man entweder seinem Zugeben glauben, oder man wird nicht zwischen dir und dem entscheiden können, sprich das Verfahren einstellen. (Letzteres nutzt dem Steuerzahler nicht, daher wird es so wohl auch nicht entschieden werden)

 

Dein Vater sollte keine Probleme bekommen, sofern er nur sich selbst bezichtigt hat. Jemand Falsches zu bezichtigen hingegen wäre strafbar!

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Wie hat mal ein Affenforscher sinngemäß vor Gericht gemeint: "Stellen Sie sich vor, vor Ihrem Haus parkt ein Lkw. Sie erkennen immer noch, ob das Ihr Haus ist oder nicht. Zum Beispiel an den Fenstern und an dem Dach. Wie das Erdgeschoss aussieht müssen Sie nicht erkennen können, um zu beurteilen ob das Ihr Haus ist." So verhält es sich auch mit dem Innenrückspiegel, der die Augenpartie verdeckt.

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hatte mal exakt die selbe Situation. Spiegel hat Augen verdeckt. Bekam nach hartnäckigem Schweigen dann Besuch von zwei Polizisten, die das Bild mit meinem Gesicht an der Haustüre vergleichen haben weil der Behörde das Bild zu schlecht war. Hätte ich nicht aufgemacht, wer weiß, was passiert wäre. So völlig eindeutig wie behauptet ist es also nicht.

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Hätte ich nicht aufgemacht, wer weiß, was passiert wäre.

Ich weiß, was passiert wäre. Die Polizisten hätten die Nachbarn befragt.

So völlig eindeutig wie behauptet ist es also nicht.

Doch, ist es.

 

Wenn der TE den nun folgenden BGB nicht akzeptiert, geht der Fall ans Gericht. Das verursacht zusätzliche Gerichtskosten. Im schlimmsten Fall kommt dann ein vierstelliger Betrag für den Gutachter hinzu.

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....Wenn der TE den nun folgenden BGB nicht akzeptiert.......

Den hat er offensichtlich schon...

 

.....Dann eine Woche später bekam ich den anhörungsbogen..............Habe keine Aussage gemacht.........

 

........ Jetzt habe ich den Zahlbescheid.......

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Ich denke ohne die Augenpartie ist es kein Beweisbild.

Aber natürlich ist es das. Fraglich ist halt nur, ob der Rest (ohne die Augenpartie) ausreicht, um den Fahrer zu identifizieren. Und genau das klärt im Bedarfsfall ein Gutachter. Meine Erfahrungen: dieses Foto reicht absolut aus. No Chance!

 

D.h. es kommt auf den Richter an ob er dich verurteilt oder nicht.

Es kommt immer auf den Richter an, ob er jemanden verurteilt oder nicht.

 

Fakt ist aber, dass wenn du nicht der Fahrer bist, und dein Vater es auch nicht ist (was das Bild wohl beweisen dürfte), wird man vermutlich ein Fahrtenbuch auferlegen.

Das hängt idR von der Höhe der Überschreitung ab. Bei einer entsprechend hohen (mind. FV-Bereich) ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher.

 

Dies ist sicher deutlich schlechter als die Strafe für die Tat auf sich zu nehmen, und somit wäre das Anfechten insgesamt sicher nicht sehr klug ;-)

Kommt auf das Punktekonto an.

 

Glück hast du höchstens noch, wenn du jemanden kennst der so aussieht wie auf dem Bild, der es war

... der es gewesen sein könnte.

 

Dann kann man entweder seinem Zugeben glauben, oder man wird nicht zwischen dir und dem entscheiden können, sprich das Verfahren einstellen. (Letzteres nutzt dem Steuerzahler nicht, daher wird es so wohl auch nicht entschieden werden)

Oder - bei entsprechender Überschreitung - man beauftragt einen Gutachter und die Kosten für den Betroffenen übersteigen das Bußgeld um ein Vielfaches.

 

Dein Vater sollte keine Probleme bekommen, sofern er nur sich selbst bezichtigt hat. Jemand Falsches zu bezichtigen hingegen wäre strafbar!

Auch das ist so nicht mehr ganz richtig. Wurde vor kurzem mehrfach diskutiert und mit einem entsprechenden Urteil belegt.
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Also ein schlechtes Bild sieht für mich anders aus. Es gibt sicher bessere, aber das hier reicht imho völlig aus. Die Bußgeldstelle wird sich bestimmt auch das deines Vaters angesehen haben, um zu sagen "Nee, der war es sicher nicht".

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Hi,

 

Du solltest Dich fragen, weshalb sie beim (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchgeführten) Passbildvergleich nicht nur Deinen Vater ausgeschlossen, sondern auch Dich "hingehängt" haben.

Ich würde auch sagen: Treffer, versenkt!

 

Grüße

Wolle

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Fakt ist aber, dass wenn du nicht der Fahrer bist, und dein Vater es auch nicht ist (was das Bild wohl beweisen dürfte), wird man vermutlich ein Fahrtenbuch auferlegen.

Das hängt idR von der Höhe der Überschreitung ab. Bei einer entsprechend hohen (mind. FV-Bereich) ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher.

Kollege hat das gerade. Frau wurde geblitzt, er Halter und von Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Verfahren wurde eingestellt :wand: aber dann Fahrtenbuch auferlegt. War ein Verstoß unterhalb der 25er-Grenze. Also eigentlich ein banaler Verstoß und durch das Zeugnisverweigerungsrecht ein deutlicher Hinweis auf den "Täter". Trotzdem wurde nicht weiter ermittelt, sondern lieber für 200 Euronen ein Fahrtenbuch auferlegt. Fand ich schon recht krass.

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Also was denn jetzt?

Die einen beschweren sich, dass für Kleinkram groß ermittelt wurde, die anderen, dass genau das nicht der Fall ist.

 

der wievielte Verstoß war das bei dem Kollegen denn schon? (beim ersten wird äußerst selten ein FB auferlegt)

und irgendwann wird die Behörde "sauer" und reagiert entsprechend.

wie viel Zeit ist war zwischen den einzelnen Schreiben vergangen?

Die wievielte neue Frisur hat die Frau des Kollegen seit das letzte Passfoto bei der Behörde liegt?

 

und und und....

So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das nun mal nicht..

 

 

TE: mit dem Bild hätte ich keine Probleme, einen BG gegen dich zu erlassen - es gehört zu den besseren Bildern. Ich hab schon wesentlich schlechtere gesehen, wo ein "Affenforscher" im (teuren, vom Betroffenen zu zahlenden) Gutachten von einem "offensichtlich" sprach.

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Also was denn jetzt?

Die einen beschweren sich, dass für Kleinkram groß ermittelt wurde, die anderen, dass genau das nicht der Fall ist.

 

 

Wo ist das Problem? Zuerst beschwert "man" sich die Polizei / die Stadt tut nichts gegen "Raser"! Wenn "man" geblitzt wird ist es heimtückische Abzocke.

Der normale Irrsinn!

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Guest klumpfuss

In Deutschland gilt doch eindeutig Fahrerhaftung. Außerdem hat Benni1918 doch schon gesagt, dass er gefahren ist. Ich verstehe dieses Lügen nciht. Wenn man etwas falsch gemacht hat, muss man auch die Verantwortung übernehmen und nicht alles seinen Eltern in die Schuhe schieben. Wie alt man ist, auch im Kopf, zeigt sich genau in solchen Situationen.

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In Deutschland gilt doch eindeutig Fahrerhaftung. Außerdem hat Benni1918 doch schon gesagt, dass er gefahren ist. Ich verstehe dieses Lügen nciht. Wenn man etwas falsch gemacht hat, muss man auch die Verantwortung übernehmen und nicht alles seinen Eltern in die Schuhe schieben. Wie alt man ist, auch im Kopf, zeigt sich genau in solchen Situationen.

Wie reif man ist, unabhängig vom Ater, zeigt sich auch darin, wie man in einem solchen Forum wie diesem herumtrollt.

Denn Du bist doch ein Troll, oder?

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Guest klumpfuss

Ich bin kein Troll. Was soll das?

Welche Aussage von mir verleitet dich zu einem solchen Urteil. Darf man seine Meinung nicht kundtun?

Ist dieses Forum denn nur dazu da, dabei zu helfen, irgendwie aus den Situationen wieder raus zu kommen, oder was. Troll ... Unglaublich. Ich verstehe unter dem begriff etwas anderes.

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Guest klumpfuss

Was soll das denn? Gleich mal den Frischling raus mobben wollen oder was soll das werden?

Ich nehme es natürlich als wunderbare Empfehlung deinerseits auf und hoffe, dass wir noch öfter miteinander diskutieren können. ;)

Ich hoffe du verstehst den ironisch, vielleicht auch sarkastischen Unterton und ordnest das nicht wieder als Troll-Eigenschaft ein.

Denn ich habe eigentlich gehofft, anderen Leuten weiterhelfen zu können oder mehr zu erfahren. Das schließt natürlich auch Irrtümer mit ein, denen man selbst unterlegen ist.

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Was soll das denn? Gleich mal den Frischling raus mobben wollen oder was soll das werden?

Bestimmt nicht. @u14325 wollte IMO nur darauf hinweisen, dass das:

 

... dabei zu helfen, irgendwie aus den Situationen wieder raus zu kommen ...

... erfreulicherweise zur DNA dieses Forums gehört.

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Hatte den selben Fall mit einer Strafe von ca. 1200€. Bei mir ebenfalls ein schlechtes Bild. Hab im Brief geschrieben, dass ich ein besseres Bild möchte und eine Eichung des Messgerätes. Und bis heute kam nichts ist ca. 1 Jahr her. Aber dein Bild ist schon eindeutig, da würd ich zahlen.

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.... sagt jemand der winseln und jammern konnte, bei dem das Bild eindeutig keine (wie hier) Passbildqualität hatte, der danach noch mal ein oder zwei Monate (an die genaue Zeit konnte er sich nicht mehr erinnern) zu Fuß gehen musste, der bis heute nicht kapiert hat, dass nicht ER an die Bußgeldstelle geschrieben hat und der dann mit diesem infantilen Post sein Geistes Kind hat deutlich erkennen lassen.... http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49322-geblitzt-mit-uber-75-kmh-foto-reflektiert/page-3

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.... sagt jemand der winseln und jammern konnte, bei dem das Bild eindeutig keine (wie hier) Passbildqualität hatte, der danach noch mal ein oder zwei Monate (an die genaue Zeit konnte er sich nicht mehr erinnern) zu Fuß gehen musste, der bis heute nicht kapiert hat, dass nicht ER an die Bußgeldstelle geschrieben hat und der dann mit diesem infantilen Post sein Geistes Kind hat deutlich erkennen lassen.... http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/49322-geblitzt-mit-uber-75-kmh-foto-reflektiert/page-3

Nein ich musste nicht zu Fuß gehen und wer bist du überhaupt, du Vogel? Du bist doch nur sauer, weil ich die Strafe nicht zahlen musste :D Ihr seid hier alle nur scharf darauf, dass die Leute bestraft werden. Aber wenn man weiß wie es geht, kommt man oft aus der Sache wieder raus. Deshalb brauchen die Leute hier gar nicht fragen, was sie tun soll, denn die einzige Antwort ist: Du musst zahlen. ABER NEIN ICH ZAHL NICHT UND FAHR TROTZDEM 299+ durch eine 80er Zone mit meiner S1000RR. Was willst machen?

Du Bulle.

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Du bist 50, hängst den ganzen Tag am PC und diskutierst mit 20 Jährigen über Ihre Fahrweise. Geh in die Küche und kümmer dich um andere Sachen. Ich kann mir schon denken wie du aussiehst. Fett, rote/fettige Haare, Single, keine Hobbys.

Bis nach 8 Monaten, Cheers :D

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Du bist 50, hängst den ganzen Tag am PC und diskutierst mit 20 Jährigen über Ihre Fahrweise. Geh in die Küche und kümmer dich um andere Sachen. Ich kann mir schon denken wie du aussiehst. Fett, rote Haare, keine Hobbys.

Bis nach 8 Monaten, Cheers :D

Bis auf die 50 kann ich Dir leider nicht zustimmen, aber so wie Du mich beschreibst hoffe ich zumindest dass Du von der Vorstellung ein paar Alpträume hast... :D:D
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Nein ich musste nicht zu Fuß gehen

Und ein gaaaaanz schlechtes Erinnerungsvermögen hat der Kleine auch noch.....

 

Aus dem oben verlinkten Thread:

Aber dann wurde Ich mal mit über ca. 40 Km/h zu schnell von der Kriminalpolizei angehalten. Da gab es kein Entkommen. Ich hatte 2 Monate Fahrverbot und eine Strafe ca.280.

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Das heißt, wenn ich ein Fahrverbot habe, kann ich nur zu Fuß unterwegs sein? Ich könnte auch fliegen, Bahn fahren, Bus fahren, Fahrrad fahren.

 

Ich will jetzt echt nicht respektlos gegenüber dir sein Oma, deshalb sei einfach ruhig.

 

Endgültig Bye. Ich hoffe du hast keine Kinder, wenn ja dann tun sie mir Leid.

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[mod]

'Blitzer12312', du darfst dich hiermit als virtuell abgewatscht betrachten! Mit anderen Worten, wenn du deinen Diskussionsstil nicht grundlegend änderst, werde ich deinem Auftritt hier ein schnelles Ende bereiten!

Wir sind hier sicherlich kein Häkelverein und bewerfen uns hier mit Wattebällchen, aber du übertreibst es ganz gewaltig. Meinungsverschiedenheiten kann man auch ohne persönliche Beleidigungen artikulieren....

[/mod]

 

[mod]

Ergänzung:

 

Ich habe kurzen Prozess gemacht und ihn gebannt, da er bereits verwarnt war.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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