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5 Meter Vor 100Er Zone Geblitzt


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Erstmal ein Hallo an alle! Ich heiße Sascha, bin Berufskraftfahrer und fahre mehrere 10000KM pro Jahr durch Deutschland, aber das, was mir mit meinem privatem PKW passiert ist, ließ mir die Zornesröte ins Gesicht wandern...

Also ich komme von der Arbeit und fahre mit 70 durch eine 70er Zone, danach kommt 50 und ich fahre 50, dann fängt 100 wieder an und da passierte es! Da ein LKW Kollege ziemlich dösig abgebogen war, musste ich kurzfristig in den zweiten Gang zurückschalten, blieb da auch, da die 50er Zone bald endete. Da aber schon das schöne hellgraue Schild mit der Geschwindigkeitsaufhebung schon sehr nah war, gab ich halt im zweiten Gang, statt dem vierten Gang, vollgas.
Dann blitzte es.
Ich war sehr verwundert, so nah vor der 100er Zone? Ich drehte um und sah, das der Blitzer höchstens 5m vor dem "Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben" Schild stand und fleissig blitzte, es war ein Lichtschranken-System.
Das dumme, ich war im zweiten und laut Tacho schon auf 80, hätte die 100 aber bis zum 100 nicht geschafft, es war echt wenige Meter von meinem Vollgas und dem 100er Schild...
Jetzt stand in der Zeitung, dass sie über 800 Fahrzeuge an dieser Stelle an nur einem Tag geblitzt haben. Ist das so rechtens von der Polizei, mir riecht es verdammt nach Abzocke?

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, aso mein Bundesland ist NRW und es war nicht am Blitzermarathon.

Hat da ein Anwalt überhaupt ein Nutzen?

 

Grüße aus Halle,
Sascha

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Hallo Sascha, herzlich willkommen im Radarforum.

Ab Abzocke oder nicht ist nicht das Thema, Begrenzungen bzw. Aufhebung gilt immer erst ab Schild. Formal dürfte es in Ordnung sein.

Ich würde auf das Schreiben der Behörde warten, erst dann kannst du über den Gang zum RA nachdenken.

In dem Fall ist eine RSV vorteilhalft.

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Bei über 800 Fahrzeugen kommt mir das Wort Abzocke automatisch raus. Eine RSV habe ich zum Glück abgeschlossen, sowas ist in meinem Beruf echt sinnvoller.
Nun gut, ich warte erstmal ab was da so kommt, trotzdem regt es mich auf, zumal ich dort schon mehr als 20 Jahre her fahre und dort standen sie noch nie!

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Hmm, da ich ja sehr viel auf unseren Strassen unterwegs bin, kann ich nur sagen, dass doch schon sehr sehr viele Menschen kurz vor dem Schild beschleunigen, wenn nicht sogar über 85% aller PKW´s... Und bei Heutzutage mehr als 125 PS kommt man schon sehr schnell auf noch höhere Geschwindigkeiten. Mein Ergebnis wäre daher selbst mit einem modernen Lupo ohne weiteres möglich gewesen.
Für mich ist es daher eine Art von Abzocke und 800 Fahrzeuge ist halt doch schon eine Hausmarke und eine sprudelnde Einnahmequelle dazu.
Aber eine ordentlich beschleunigung meinerseits? Nein, war es eigentlich nicht, auch wenn ich im zweiten war. Mein PKW ist nicht so langsam, nur ist das auch erst mein zweites Foto innerhalb von 22 Jahren mit Führerschein und das obwohl ich mehr als 100000KM im Jahr in diesem Land fahre. Bei meinem ersten Bild musste ich damals einem Krankenwagen nach Ansage hinterherfahren.

 

Also kann ich ja gar nicht so viel verkehrt machen, zumal wenn ich im 4 geblieben wäre evtl. nur 65 auf dem Tacho gehabt hätte. Ist halt nach so vielen Jahren einfach eine dumme "reine" Gewohnheit und ich war "Schaltfaul".
Zumal, warum blitzt man nach der Gefahrenstelle? Denn bei der Gefahrenstelle hatte ich und habe ich immer 50 Km/h drauf, weil diese Einmündung im Allgemeinen schon etwas "tricky" ist.
Mich hat es halt dumm erwischt und für den Blitzer lief es optimal, also das "Hätte-wäre-wenn" Prinzip. (kein LKW - kein runterschalten - kaum zu schnell, wenn überhaupt was für den Blitzer)
Meine Frage lautete deshalb ja, ob ein Anwalt überhaupt einen Nutzen für mich hat, es war ja nicht aus reiner "ich will heitzen" Sucht oder ähnliches.

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"ich will heizen" Sucht
würde Vorsatz bedeuten und damit doppelt so teuer sein. So bleibt es bei der vermuteten - und von Dir auch beschriebenen - fahrlässigen Begehung dieser Ordnungswidrigkeit, also alles gut.
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Hmm, da ich ja sehr viel auf unseren Strassen unterwegs bin, kann ich nur sagen, dass doch schon sehr sehr viele Menschen kurz vor dem Schild beschleunigen, wenn nicht sogar über 85% aller PKW´s...

Mach ich auch. Nur kenne ich die Messgeräte und wie sie funktionieren. Daher kann ich einschätzen ob da gemessen wird. Im Zweifel beschleunige ich nicht zu sehr. Aber deine Einschätzung belegt, wie blöd irgendwelche Statistiken doch sind, die Rückschlüsse auf die Überschreitungsquote beinhalten.

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........Das dumme, ich war im zweiten und laut Tacho schon auf 80, hätte die 100 aber bis zum 100 nicht geschafft, es war echt wenige Meter von meinem Vollgas und dem 100er Schild...

Ich fürchte, da wird dir weder deine Rechtsschutzversicherung noch ein RA etwas nützen.

 

Es wird bestimmt nicht als "Augenblickversagen" gewertet werden,

dass du aus Versehen im 2. anstatt im 4. beschleunigt hast.

 

Das ist der Nachteil von digitalen Gaspedalen, die beim Beschleunigen nur eine Stellung kennen :schreck:

 

Nimms sportlich!

 

Erst das 2. Mal in 22 Jahren erwischt! Es gibt Schlimmeres :wand:

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Moin Moin

 

 

Ist das so rechtens von der Polizei...?

Ja

 

 

Bei über 800 Fahrzeugen kommt mir das Wort Abzocke automatisch raus.

Cool - der Blitz kommt auch automatisch raus.

 

 

 

 

... dass doch schon sehr sehr viele Menschen kurz vor dem Schild beschleunigen, wenn nicht sogar über 85% aller PKW´s...

Selbst wenn das noch mehr täten - es wird durch die Vielzahl nicht legaler.

PKW's hieße übrigens Personenkraftwagens.

 

 

 

Und bei Heutzutage mehr als 125 PS kommt man schon sehr schnell auf noch höhere Geschwindigkeiten.

Muß man aber nicht.

Aber das Gute ist ja, auch mit solchen Autos kann man langsam beschleunigen und langsam fahren.

 

 

 

... zumal ich dort schon mehr als 20 Jahre her fahre und dort standen sie noch nie!

Und nur das ist das hüpfende Komma.

 

War denn wenigstens i.g.O. ?

 

 

Gruß

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Keine Chance oder Abzocke.

 

Vielleicht noch nen gnädigen Richter wenn das ganze 5 Meter nach einen Beschränkungsschild gewesen wäre.

 

Aber nicht aus einem 50 Bereich rausbeschleunigt. Da galt die Beschränkung schon die ganze Zeit.

 

 

Mit etwas unkluger Argumentation gibst du da sogar noch Vorsatz zu.

Weil etwas anderes war es auch nicht was du hier erzählst.

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Die paar Meter und Vorsatz...? Dann müsste echt fast jeder mit Vorsatz handeln.

Wenn ich PKW schreibe, weiß eigentlich jeder was damit gemeint ist und wenn ich ein ´s dran hänge, dann auch.

 

@Sobbel: Zu Deiner Schande und meinem Glück war es a.g.O, also Ausserhalb geschlossener Ortschaften. - Aber bei Deinem i.g.O. ist die Abkürzung okay... Nur nicht mit zweierlei Maß messen! Musst Du bei Dir irgendwas kompensieren um mich hier zu verbessern?

Meine Frage war lediglich ob da ein Anwalt was bringt, der Rest interessiert mich weniger. Da die Leute hier eher "Nein" meinen und sich mit der Thematik etwas mehr auseinandersetzen wie ich, denke ich, das ich mich hier letztendlich gedanklich auf die komplette Strafe vorbereiten muß, aber das manche Leute immer so ausschweifend und pädagogisch werden müssen ist echt schlimm.

Einen Anwalt werde ich vorsichtshalber trotzdem aufsuchen, wenn der Bescheid letztendlich da ist.
Danke hier fast allen für Ihre Antworten. ;)

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Du kannst sowas natürlich als Entschuldigung/Erklärung schreiben.


Da aber schon das schöne hellgraue Schild mit der Geschwindigkeitsaufhebung schon sehr nah war, gab ich halt im zweiten Gang, statt dem vierten Gang, vollgas.

 

Aber vielleicht den Anwalt fragen ob das Vorsatz ist.

Oder was denn sonst?

 

Und ja, Vorsatz gibt es deutlich öfter als verfolgt wird.
Einmal weil nicht nachweisbar und nicht gesagt und einmal weil zu nett und "nicht gehört".

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Ich sehe mit den paar Metern aber keinen Vorsatz, dies durfte ich sogar damals Anno 93 in der Fahrschule tun. Das ist ja der Grund warum ich frage ob es so "legal" war!
Nunja, werde es dann mit dem Anwalt klären und man bekommt ja schließlich nicht alle Gesetzesänderungen und Neuerungen mit, nicht mal als Berufskraftfahrer...

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Ich sehe mit den paar Metern aber keinen Vorsatz, dies durfte ich sogar damals Anno 93 in der Fahrschule tun. Das ist ja der Grund warum ich frage ob es so "legal" war!

Nunja, werde es dann mit dem Anwalt klären und man bekommt ja schließlich nicht alle Gesetzesänderungen und Neuerungen mit, nicht mal als Berufskraftfahrer...

 

Hallo,

ich glaube Dein "Problem" ist, dass es relativ egal ist das Du keinen Vorsatz siehst.

Wenn die Rennleitung, die Bußgeldstelle oder eben ein Richter der Meinung ist, dass Du vorsätzlich gehandelt hast,

dann ist das relevant.

 

Auch wenn sich die Seiten, die man bei Google findet "stapeln" in denen steht, dass man "abgezockt" wurde oder

von "fehlerhaften Messungen" spricht und schreibt, kannst Du getrost davon ausgehen, dass die Leute, die sich

beruflich mit der Materie beschäftigen wissen was sie tun.

 

D.h. konkret für Dich:

 

- diese Leute wissen wo sie messen. Die wachen nicht morgens auf und haben beim Pinkeln auf einmal die

Idee, dass man heute da und dort messen könnte.

- diese Leute wissen wie die Gerätschaften aufzubauen sind, um korrekt zu messen

- die Geräte sind geeicht

- die Technik, die "analog" schon recht gut funktioniert hat, die funktioniert digital noch viel besser.

 

Allerdings gibt es natürlich auch genügend Anwälte, die noch nicht genug verdienen, die wollen mit

dieser Nummer Kasse machen. Viele dieser Anwälte werden Dir genau das sagen, was Du hören willst.

Im besten Fall heißt das: "Aus der Nummer kommen wir raus und wir gehen vor Gericht".

Nachdem Dein Einspruch dann abgelehnt wurde, dann wird der Anwalt Dir womöglich auf die Schulter

klopfen und sagen: "Na ja, wir haben es wenigstens probiert!" "Ah, wir hatten einen schlechten Richter",

oder der Knaller: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

 

Und noch einen zum Schluss: Mit Deiner im Eingangsbeitrag vorgetragenen Argumentation wirst

Du - egal wo - scheitern oder ein Lächeln auslösen. 5 Meter sind etwas mehr als eine Fahrzeuglänge.

Ein Tempolimit gilt immer, bis ein neues Tempolimit angeordnet wurde, oder ebendies durch das

entsprechende Zeichen aufgehoben wurde.

 

Gruß

jemaka72

 

PS: Ach so, wenn das Getriebe Deines Wagens Dich manchmal überfordert, dann würde ich

mir einen Wagen mit Automatik zulegen oder auf nem Verkehrsübungsplatz vom ADAC noch

ein paar Runden drehen, bis Du wirklich 100% mit dem Getriebe klar kommst, damit Du Dich

und andere nicht gefährdest.

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Ich habe kein Problem mit meinem Getriebe, es lässt sich sogar sehr gut schalten und was hat das mit "Schaltfaulheit" wegen einem langen Arbeitstag zu tun? Schaltfaulheit ist ja zum Glück keine Straftat! :D
Wenn ich schon meinen 16 Gang LKW ohne Probleme schalten kann, da möchte ich Dich mal damit sehen wenn Du kein Berufskraftfahrer bist und das schalten damit erlernt hast. :)
Aber trotzdem Danke, meine Frage wurde schon beantwortet und nicht alle Ordnungshüter machen Dienst nach Vorschrift, was ja auch oft genug im TV oder in Zeitungen bestätigt wurde. Aber für sowas ist ja ein Forum da um mal kurz, wie ich es getan habe, zu fragen.

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Du solltest mal daran denken das Du ja nicht am Meßpunkt Gas gegeben hast sondern zig Meter vorher. Übrigens schaffe Ich es wie viele Anderen auch selbst bei starkem Gasgeben Limits einzuhalten, man muss halt rechtzeitig wieder vom Gas gehen. Mein Auto hat übrigens 160PS.

 

Ich sehe mit den paar Metern aber keinen Vorsatz, dies durfte ich sogar damals Anno 93 in der Fahrschule tun. Das ist ja der Grund warum ich frage ob es so "legal" war!

Dein Verhalten war schon anno 93 nicht erlaubt, auch wenn Fahrschulen und auch hin und wieder Prüfer nicht penibel darauf achten.

Die Fahrweise in meinen Fahrstunden war auch nicht immer Prüfungstauglich, aber Das muß man sich dann halt in der Prüfung verkneifen.

Aber schon anno 83 galt das Limits ab Schild bis Schild gelten und es keine "Toleranzzone" gibt.

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Sicher war es ein Fehler meinerseits, das streite ich ja auch nicht ab, habe ich ja auch nie getan. Zu schnell ist und bleibt halt zu schnell, deswegen wurde ich ja geblitzt. Nur ging es mir nur darum, ob es so kurz vor dem 100er Schild legal oder nicht legal ist.
Ist ja egal jetzt, ich werde einfach warten und schauen was auf mich zukommt, ein Fahrverbot ist definitiv laut aktuellem Bußgeldkatalog nicht drinne, zumal mein Auto laut GPS schon eine Ecke langsamer ist als auf dem Tacho steht (Was für andere hier für mich kein Freibrief sein soll um schneller zu fahren), halt nur für mich viel Geld und 1 Punkt... Was mich aber als Berufskraftfahrer mal wirklich richtig nervt, weil ich sonst eine weiße Weste hatte und es mir eigentlich auch so immer wichtig war.
Es ärgert mich bloß irgendwie, weil ich mich sonst immer über diese "erheblich" zu schnell fahrenden Aufrege und ich irgendwie ungewollt selbst einer wurde. :(

Nun ja, Shit happens - Aus Fehlern lernt man. :wacko:

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Hallo, Jemaka72,

- diese Leute wissen wo sie messen. Die wachen nicht morgens auf und haben beim Pinkeln auf einmal die

Idee, dass man heute da und dort messen könnte.

das würde ich so nicht sagen, denn auf dem stillen Örtchen kommen einem manchmal die besten Ideen. :victory::rofl:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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