Zöllner 412 Posted April 15, 2016 Report Share Posted April 15, 2016 Wie man auf dem Zusatzschild sehen kann, sind auch alle anderen Verkehrsteilnehmer erlaubt. Welchen Vorteil haben jetzt die Radfahrer, dürfen die mitten auf der Straße fahren ? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 15, 2016 Report Share Posted April 15, 2016 Die Fahrradstraße darf in Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Radwege dürfen das nicht, es befinden sich aber trotzdem welche dort .Die Vorteile wären die zHg von 30 km/h und das man als Radfahrer nebeneinander fahren darf.edit: Die StVO meint noch:Der Radverkehr darf wedergefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, mussder Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiterverringern. Quote Link to post Share on other sites
Roger01 205 Posted April 15, 2016 Report Share Posted April 15, 2016 Mhm, war das nicht 27kmh? Eine Fahrradstraße ist gefährlich, da es die meisten Autofahrer einen Dreck schert bei uns in der Gegend, leider…. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 15, 2016 Report Share Posted April 15, 2016 Mhm, war das nicht 27kmh? Eine Fahrradstraße ist gefährlich, da es die meisten Autofahrer einen Dreck schert bei uns in der Gegend, leider….Dabei bist Du der Raser, auf Deinem E-Bike mit Warntechnik... ;-)))) Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted April 17, 2016 Author Report Share Posted April 17, 2016 Nein, genau auf dieser Straße wurde mein Verwandter von einem Polizeiauto an gehupt - im Kurort - doch endlich auf die Seite zu auszuweichen. Straßenbreite knapp 3 Meter - und auf Befragen erklärte die Streifenbesatzung, sie seien gerade auf einer Verfolgungsfahrt--- Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 18, 2016 Report Share Posted April 18, 2016 Ein Rechtsfahrgebot gibt es dort auch für Radfahrer. Falls dort Autos parken, muss an diesen aber mit entsprechendem Abstand vorbei gefahren werden, was in etwa einem Fahren in der Fahrbahnmitte entspricht. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 18, 2016 Report Share Posted April 18, 2016 ... und auf Befragen erklärte die Streifenbesatzung, sie seien gerade auf einer Verfolgungsfahrt--- Dann hatten sie gewiss "Sonderrechte". Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 26, 2016 Report Share Posted April 26, 2016 Nein, genau auf dieser Straße wurde mein Verwandter von einem Polizeiauto an gehupt - im Kurort - doch endlich auf die Seite zu auszuweichen. Straßenbreite knapp 3 Meter - und auf Befragen erklärte die Streifenbesatzung, sie seien gerade auf einer Verfolgungsfahrt---Hallo,bei 3m Straßenbereite gilt schlicht hinterherfahren, laut Rechtsprechung ist zu einem Radfahrer 1,5m Seitenabstand einzuhalten von KFZ beim Überholen. Radfahrer lässt NUR 10cm Abstand zum Luftraum über dem Gehweg, Eigenbreite 65cm, dazu 1,5m = bleibt für das überholenden Fahrzeug minus 15cm. Da Fahrradstrassen selten sich über mehr als 500m erstrecken ist auch Anhalten an geeigneter Stelle um ein Überholen zu ermöglich kaum Pflicht, 500m bei 15km/h = 120s...,KFZ mit 30km/h = 60s, also 1 Minute "Zeitverlust".... Im Begegnungsverkehr sind bei 3m Fahrbahnbreite 30km/h absolut zu schnell, Anhalten oder Schrittgeschwindigkeit ist geboten für KFZ. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted April 27, 2016 Report Share Posted April 27, 2016 Sonderrechte sind keine Wegerechte. Im Gegensatz zu z. B. Österreich gibt es kein Wegerecht ohne Lalü. Auch wenn selbst hier im Forum manche Polizisten ein "gefühltes" Wegerecht haben. ( ͡° ͜ʖ ͡°) 1 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 28, 2016 Report Share Posted April 28, 2016 Man könnte das Anhupen und die Aufforderung zur Seite auszuweichen, auch als Weisung eines Polizeibeamten nach § 36 StVO interpretiern. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted May 1, 2016 Report Share Posted May 1, 2016 Sehr weit hergeholt und noch weiter wird es wenn man liest, daß die Aufforderung erst auf Nachfrage geäußert wurde. Also, da nicht gesetzlich sondern nur gefühlt - muß der Polizist eben mit seinen Gefühlen leben. Oder sich bitte darum kümmern, daß es anders wird. Aber nicht Dinge fordern die er nur fühlt! (in 95 % der Fälle wird man sowieso so nett sein und auf seine Gefühle Rücksicht nehmen und mit dem Rest...) Daß es anders geht zeigt das Beispiel Österreich. Quote Link to post Share on other sites
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