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Hallo zusammen,

 

ich habe letzte Woche ein Brief vom Regierungspräsidium erhalten.

Mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h habe ich nicht den erforderlichen Abstand von 50m eingehalten. Mein Abstand betrug nur 24m als weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Die Toleranz ist schon abgezogen.

 

Laut Internet bedeutet dies: 1 Punkt und 75,-EUR

 

In der Online-Anhörung habe ich das Übersichtsfoto gefunden (findet ihr auch im Anhang).

 

Nun stelle ich mir dir Frage, ob meine Strafe überhaupt berechtigt ist. Da das Fahrzeug vor mir die Spur wechselt.

 

Kann mir hier evt. jemand helfen ?

 

Vielen Dank

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Das Fahrzeug vor dir zieht nicht von der rechten Spur vor dich, sondern es war vor dir und zieht auf die rechte Spur.

 

Also hast du den Abstand während dem Überholen des LKWs nicht eingehalten.

 

Das lässt sich anhand der Videosequenz, die zusätzlich zu dem Foto aufgezeichnet wurde, zweifelsfrei belegen.

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Normalerweise werden die Werte bei den zwei vorderen weißen Hilf-/Messlinien genommen.

Was ja hier nicht geht, da ja der Pkw die Spur wechselt.

 

Ein Abstandsverstoß muss ja eine Weile vorliegen, dass kann man anhand eines Bildes jedoch nicht beurteilen.

 

Auch bräuchte man weitere Werte wie den Abstand an der mittleren weißen Linie sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten, da nur so festgestellt werden kann, ob eine Anpassung des Abstandes vorgenommen wurde, als Du abgebremst hast.

Ebenso spielen die gefahrenen Geschwindigkeiten an den beiden Punkten eine Rolle.

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Nach meiner bescheidenen Erfahrung sind derartige Abstandsunterschreitungen Alltag auf deutschen Autobahnen. Gerade wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug im Laufe des Überholvorgangs das Tempo aus seltsamen Gründen vermindert, landet man allzu schnell im verbotenen Bereich.

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Moin Moin

 

 

Nun stelle ich mir dir Frage, ob meine Strafe überhaupt berechtigt ist.

Ja, ist sie.

 

 

 

Da das Fahrzeug vor mir die Spur wechselt.

Das Bild zeigt das Ende der Messung.

Es existiert ein zweites Bild Eingangs der Messung - da dürftest du ungefähr die Position von dem hinteren Pkw haben zwischen den blauen Kreisen.

 

Die Kollegen waren mit der Abstandstoleranz sehr großzügig.

 

 

Ein Abstandsverstoß muss ja eine Weile vorliegen, dass kann man anhand eines Bildes jedoch nicht beurteilen.

Deswegen gibt es zwei solcher Bilder und eine Videosequenz.

 

 

... als Du abgebremst hast.

Wenn er gebremst hätte, wäre keine Owi gekommen.

 

 

Ebenso spielen die gefahrenen Geschwindigkeiten an den beiden Punkten eine Rolle.

Aber nur, wenn die sich deutlich unterscheiden.

Das führt nämlich zu einem Geschwindigkeitsprofil.

 

 

Gerade wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug im Laufe des Überholvorgangs das Tempo aus seltsamen Gründen vermindert, landet man allzu schnell im verbotenen Bereich.

Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben.

Erklär doch mal, was dann bei der VKS Auswertung passiert.

 

 

Gruß

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Hallo, Zöllner,

Nach meiner bescheidenen Erfahrung sind derartige Abstandsunterschreitungen Alltag auf deutschen Autobahnen.

stimmt, und deshalb muss etwas dagegen unternommen werden.

 

Leider sind die Messungen und Auswertungen sehr zeitaufwendig, wie mir die Kollegen, die damit zu tun haben, und somit können sie nur begrenzt messen.

 

Hier wäre wesentlich mehr Personal erforderlich.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule

 

Das hatte ich ja bereits irgendwoanders hier im Forum erwähnt.

 

Nach Aussage der Beamten kommen auf 60 Minuten Film 120 Minuten Auswertung.

 

Vielleicht sollte man manche Blitzerbeamte doch umschulen, damit diese die Auswertung übernehmen können.

 

@Sobbel

Ja das ist bekannt. Aber wie ich ausführte kann man den Fall eben ohne diese Daten nicht beurteilen.

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@sobbel

 

Du scheinst ja richtig Ahnung zu haben.

Erklär doch mal, was dann bei der VKS Auswertung passiert.

Leider (oder besser erfreulicherweise) wurde ich noch nie mit zu geringem Abstand erwischt und habe nur beschrieben, was ich oft beobachte.

Dass die VKS Auswertung das berücksichtigt, habe ich schon mal hier gelesen. Davon bin ich bei meiner Aussage auch nicht ausgegangen, sondern lediglich, dass das von mir beschriebene ("verdammt, warum gibt der da vor mir nicht Gas und überholt, dazu gehört doch, dass man das Pedal mal durch tritt") täglich tausendfach passiert.

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Moin Moin

 

 

Hier wäre wesentlich mehr Personal erforderlich.

Unsere VKS Anlage ist ausgelastet.

Die Einsatzzeiten sind allerdings lichttechnisch begrenzt.

Wir könnten eine zweite Anlage gebrauchen.

Mehr Kollegen sind aber immer gut.

 

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Kann ich mal so ein Video haben?

Schreib mir mal deinen Arbeitsweg. Ich könnte da sicher was arrangieren.

 

 

 

Wie lang ist die Zeitspanne in dem man auf dem Video zu sehen ist ,sagen wir mal bei 120km/h?

Für den Fall, daß du Mathe nicht hattest oder nicht aufgepasst hast.

Mit dem Weg mußt du etwas spielen, der steht nicht fest.

https://jumk.de/formeln/geschwindigkeit.shtml

 

 

 

Mich würde das Video interessieren, wo kann man sich das anschauen.

Akteneinsicht beantragen.

 

 

 

Gruß

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  • 3 weeks later...
Guest klumpfuss

Abstandsvergehen sind doch immer etwas heikel. Aber wie einige Vorredner schon richtig erfasst haben, ist das Bild nur eine Momentaufnahme.

Letztlich hat man, ob berechtigt oder nicht, immer die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen. Wirst ja sehen, was dabei rumkommt. Akteneinsicht ist auch eine gute Empfehlung, aber Obacht: das ist mit Kosten verbunden.

Und noch was zum Umgangston: Der wundert mich nicht, insbesondere wenn man bedenkt, wie sich manche im straßenverkehr benehmen. Da wird sich ja auch nur angebrüllt.

Komischerweise ist außerdem jeder sofort aggressiv, wenn es um ein bußgeld geht. ;)

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Abstandsvergehen sind doch immer etwas heikel.

Ach, ein Pauschalkeks. Aber gut: für wen heikel? Für die Schnarchnase, die in meinen Sicherheitsabstand wechselt? Oder für mich, da der Abstandsassistent den Tempomaten abschaltet?

Akteneinsicht ist auch eine gute Empfehlung, aber Obacht: das ist mit Kosten verbunden.

Alles klar, Deine (nicht vorhandene) Kompetenz nunmehr offensichtlich.

Und noch was zum Umgangston: Der wundert mich nicht, insbesondere wenn man bedenkt, wie sich manche im straßenverkehr benehmen. Da wird sich ja auch nur angebrüllt.

Das hörst Du?

Komischerweise ist außerdem jeder sofort aggressiv, wenn es um ein bußgeld geht. ;)

Nö, wenn der BGB berechtigt ist, wird gezaht. Ist mir sogar schon passiert.
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Laut § 107, Abs. 5 OWiG sind es 12 Euro für die Akteneinsicht.

 

Magst Du mir erklären, was bei Akteneinsicht übersendet werden muß? Oder hast Du den Absatz nicht gelesen bzw. verstanden?
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Guest klumpfuss

Man, ihr seid ja alle so wissend. Ich bin gerührt mit welcher Hingabe ihr andere verbessert. Da kann man ja nur klüger werden.

Ich danke euch für eure Weisheit und verneige mich im Geiste.

Hoffentlich komme ich auch mal an diesen Punkt und. :)

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  • 2 weeks later...

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