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22Km/h Zu Schnell, Vater Halter, Sohn Gefahren


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Guten Abend,

Vorne weg, ich hab hier in diesem Forum einige Themen durchgelesen, mir aber immer noch nicht sicher was wir tun sollen.

 

Also zum Vorfall:

 

Ich bin vor ca. 3 Wochen mit 22km/h zu schnell geblitzt worden (Toleranz ist schon abgezogen) Ich bin allerdings noch in der Probezeit, das Auto ist auf meinem Vater zugelassen.

 

Jetzt hat er am Donnerstag diesen Anhörungsbogen mit Bild zugesandt bekommen. Man sieht eindeutig das ich es bin.

 

Wohnen bzw gemeldet ist er selbst wo anders, allerdings läuft das Auto noch auf seine alte Adresse (was auch meine ist).

 

Was sollen wir jetzt tun?

 

Vielen Dank im voraus!

 

MFG

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Also kam der Brief an den werten Herrn Papa, aber an Deine Adresse? Das ist ungünstig, er hätte das Auto ummelden müssen.

Handelt es sich um einen "Anhörungsbogen" oder einen "Zeugenbefragungsbogen".

 

Mit anderen Worten, wirft man IHM die Missetat vor, oder schreibt man, er kann es nicht gewesen sein, Alter des Halters und Fahrerfoto passen nicht zusammen.

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Hallo,

 

eine Frage wäre, inwieweit dein Vater bereit ist dir zu helfen. Wäre er denn mit dem Flenspunkt einverstanden ?

Wenn ja, könnte er versuchen den unterschriebenen AHB nächsten Freitag allein mit dem Kreuz "Ich gebe den Verstoß zu" zurückzusenden.

Weitere Eintragungen würde ich an seiner Stelle nicht vornehmen, auch wenn die Adresse nicht mehr wirklich passt. Vielleicht schaut der SB nicht weiter nach und erlässt den Bußgeldbescheid.

Sobald der SB aber nachforscht fliegt die Sache auf. Wenn dann dein im Einwohnermeldeamt hinterlegtes Bild dem Blitzerfoto ähnlich sieht, hängst du schnell an der Angel.

Sollte der BGB gegen deinen Vater erlassen werden, sparte ich mir an eurer Stelle weitere Spielchen, um das Restrisiko der Nachschulung usw. zu minimieren.

Das alles macht natürlich so nur Sinn, wenn ihm ein Anhörungsbogen zugegangen ist, sollte es sich um einen Zeugenfragenbogen handeln, ist der Zug schon am abfahren.....

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Hallo Franke02,

 

was ist denn das Ziel? Nur bei Kenntnis dessen kann man Hilfe geben.

 

OK, vermutlich hängt es an der Probezeit. Die Tatsache, daß Dein Vater einen Anhörungsbogen (keinen Zeugenfragebogen) bekommen hat, zeigt, daß man ihn als Fahrer nicht von vornherein ausschließt. Das ist schon mal ein Ansatz.

Somit sollte er sich an ein merkwürdiges rotes Licht erinnern, seine Daten selbst in den AHB eintragen, den Verstoß zugeben, den Bußgeldbescheid abwarten, zahlen und sich bei Dir für den Punkt bedanken.

Da es in Deutschland mittlerweile industrielle Verwarn- und Bußgeldproduktion gibt, hat ein Sachbearbeiter gar nicht die Lust, jeden Bußgeldbescheid auf Plausibilität zu prüfen, sprich einen EMA-Abgleich des Fotos zu machen. Sollte der Sachbearbeiter es dennoch tun, kommt er wahrscheinlich sowieso auf Dich. Dann würde statt des Bußgeldbescheides ein Zeugenfragebogen eintreffen.

Eine Garantie für das Gelingen gibt es natürlich nicht. Logisch. Und natürlich muß Dein Vater mitspielen. Auch sollte er die Halterdaten berichtigen lassen, sonst droht Ungemach.

 

Wenn Ihr gar nicht reagiert, wird der Sachbearbeiter die Fahreridentifizierung betreiben und die Fotos vergleichen. Da Du am Wohnort des Halters gemeldet bist...

 

edit: Diplomat ist aber flink.

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Danke erstmal für die Antworten.

 

Ich denke ich sollte die Situation nochmal genau schildern.

-Ich bin 18, im Juli wäre die Probezeit vorbei

-Es ist ein Mehrfamilienhaus (Opa wohnt auch noch hier), mein Vater ist hier vor 2 Monaten ausgezogen

- sein Auto, mein Auto, und sämtliche andere Fahrzeuge sind noch auf seiner alte Adresse zugelassen

 

Der Anhörungsbogen (kein Zeugenbefragungsbogen) ist an ihn Adressiert zugesandt worden.

 

Ziel ist ihm den Punkt zuzuschreiben. Er wäre damit einverstanden. Allerdings denkt er er steht halb im Gefängnis wenn er das Zugibt, aber in evtl nachfolgenden Ermittlungen sich herausstellt das er es nicht ist.

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Na dann könntet ihr es versuchen.

Ob die Probezeit im Juli oder April enden würde ist völlig egal, die bekommst du nachträglich verlängert.

Eine Ummeldung der Fahrzeuge auf die neue Adresse könnte man zeitnah ins Auge fassen, das wäre beim nächsten Verstoß von Nutzen ;)

 

@u14325 : Hubraum ist halt durch nichts zu ersetzen :D

 

Edit : Papa hat sicher nichts zu befürchten. Er irrt sich straffrei.

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@franke02:Das ist wenig relevant, in #3 und #4 findest Du die Strategie.

 

@Diplomat: Warum erst Freitag? In die Verjährung kommt der TE vermutlich nicht und ErSa ist sinnlos.

@Diplomat: Doch, durch noch mehr Hubraum ;-)

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@Franke02: Richtig. Ziel ist, nicht aufzufallen und durchzurutschen, daher keine Romane welcher der SB lesen und verarbeiten muss, auch wenn Papa eigentlich verpflichtet wäre seine Adresse im Bogen zu korrigieren.

 

@u14325: Ja, in diesem Fall kann er natürlich auch sofort abschicken, könnte mir aber vorstellen, dass der "Haufen" AHB auf dem Schreibtisch des SB Montagmorgens am größten sein dürfte :D

 

Edit : Franke02, es kommt immer darauf an, auf welche Fraktion dieses Forums du triffst. Es kann hier auch anders laufen :whistling:

Halte uns auf dem Laufenden.

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Moin Moin

 

 

 

Edit : Papa hat sicher nichts zu befürchten. Er irrt sich straffrei.

Papa irrt sich nicht. Papa lügt.

Straffrei muß das auch nicht bleiben - auch nicht in Vater/Sohn Konstellation.

 

OLG Stuttgart Urteil vom 23. Juli 2015 · Az. 2 Ss 94/15

 

"Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen."

 

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

 

 

 

Edit : Papa hat sicher nichts zu befürchten. Er irrt sich straffrei.

 

Papa irrt sich nicht. Papa lügt.
Und wer kann das beweisen? Vater und Sohn haben Zeugnisverweigerungsrecht.

Straffrei muß das auch nicht bleiben - auch nicht in Vater/Sohn Konstellation.

 

Kann aber.

 

Wer sich, wie im von Dir zitierten Fall so dämlich anstellt, hat nichts anderes verdient. Dennoch ist die Urteilsbegründung derart unsauber, daß es schon lachhaft ist.

 

Wie oft, glaubst Du, war die empfohlene Methode erfolgreich und wie oft schlug diese fehl?

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Und wer kann das beweisen? Vater und Sohn haben Zeugnisverweigerungsrecht.

Das muß niemand beweisen.

Unabhängig davon liefert der TE in seinen Beiträgen freundlicherweise jede Menge Hinweise, die eine Identifikation durch den geneigten Sachbearbeiter zumindest sehr erleichtern würden, so der es denn wollte.

 

Kann aber.

Ach was. Hat Sobbel etwas anderes behauptet?

 

Dennoch ist die Urteilsbegründung derart unsauber, daß es schon lachhaft ist.

Genau. Und genau deshalb ist das Urteil ja auch nicht rechtskräftig geworden. Oh, Moment. Anscheinend doch. Naja, aber Du als Volljurist bist für diese Beurteilung natürlich ausreichend qualifiziert. Nicht? Hm. Aber dann wird das Urteil sicher in den einschlägigen Kommentaren bzw. Fachzeitschriften auseinandergenommen, oder?

 

Wie oft, glaubst Du, war die empfohlene Methode erfolgreich und wie oft schlug diese fehl?

Das ist allerdings eine durchaus berechtigte Frage. Deshalb wäre es interessant zu erfahren, ob sich an dieser Verteilung nach dem Urteil irgendwas geändert hat. Soll heißen: schauen die Sachbearbeiter jetzt aufmerksamer hin, seitdem Verurteilungen wegen Straftaten im Raum stehen?

 

Im übrigen ist das mit Statistiken immer so eine Sache. Schließlich wissen wir ja auch, daß die Chance, bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt zu werden, ausgesprochen gering ist. Passiert trotzdem täglich mehrfach.

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nun, im "OLG Stuttgart Urteil vom 23. Juli 2015 · Az. 2 Ss 94/15" gings um einen "Zeugenbefragungsbogen" und anschliessedem "Anhörungsbogen".

Den Zeugenbefragungsbogen muss man selbstverstädlich korrekt ausfüllen. Im Anhörungsbogen darf man sich aber irren.

 

In unserem Falle geht die Behörde ja davon aus, dass der Herr Papa der Übeltäter war. Im Stuttgart Urteil hat sich ein anderer selbst belastet. Das war eben strafbar.

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Oje wenn das so ist...

 

Probieren werden wir es auf jeden Fall. Im Zweifel muss man sich dann halt bisschen blöd stellen.

 

Aber kann man hier keine Beiträge editieren?

 

Bzw wäre es möglich diesen ganzen Thread zu löschen? Sicher ist sicher.

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@Franke02: Lass Dich nicht verunsichern. Die von @Sobbel beschriebene Sache ist anders gelagert, die Beiträge des am einsamen Wasser Ansässigen solltest Du vollumfänglich ignorieren.

 

Macht es wie beschrieben, das ist die beste Methode.

 

Zwecks etwaigem Löschen müsstest Du Dich an einen Mod wenden. Aber warum? Es sind keine persönlichen Informationen erkennbar. 18 Jahre und vor drei Wochen mitt +22 geblitzt.

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Lass Dich nicht verunsichern.

Genau. Sobbel ist Polizist und als solcher sowieso nur daran interessiert, arme VT zu verunsichern. Außerdem hat er per se überhauptgarkeine Ahnung. Das ist bei Menschen, die (kritische) Nachfragen und Anmerkungen großzügig und gewohnheitsmäßig ignorieren, natürlich ganz anders - deren Qualifikation (siehe Profilbild) kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Auch bzw. gerade dann, wenn sie die Wirklichkeit ausblenden:

Aber warum? Es sind keine persönlichen Informationen erkennbar.

Stimmt. Zumindest, wenn man die Augen ganz fest zumacht:

Ich bin vor ca. 3 Wochen mit 22km/h zu schnell geblitzt worden (Toleranz ist schon abgezogen) Ich bin allerdings noch in der Probezeit, das Auto ist auf meinem Vater zugelassen.

 

Jetzt hat er am Donnerstag diesen Anhörungsbogen mit Bild zugesandt bekommen. (...)

Wohnen bzw gemeldet ist er selbst wo anders, allerdings läuft das Auto noch auf seine alte Adresse (was auch meine ist).

-Ich bin 18, im Juli wäre die Probezeit vorbei

-Es ist ein Mehrfamilienhaus (Opa wohnt auch noch hier), mein Vater ist hier vor 2 Monaten ausgezogen

- sein Auto, mein Auto, und sämtliche andere Fahrzeuge sind noch auf seiner alte Adresse zugelassen

 

Der Anhörungsbogen (kein Zeugenbefragungsbogen) ist an ihn Adressiert zugesandt worden.

(Hervorhebungen durch mich)

Wenn man dann noch das

D.h dann quasi in den Bogen nur das Kreuz zu tätigen ohne Personalien usw?

berücksichtigt und annimmt, daß jemand mit dem Nick Franke02 tendenziell eher nicht auf Helgoland beheimatet sein wird, dürfte ein interessierter SB keine großen Schwierigkeiten haben, Dich bzw. zunächst Deinen Vater zu identifizieren.

 

Muß nicht sein, und die Chance dafür ist tatsächlich relativ gering. Aber Du kannst Dir ja überlegen, wie groß Du die Chance eingeschätzt hättest, mit 22 km/h netto drüber geblitzt zu werden. Und natürlich kannst Du auch darüber nachdenken, ob die von dem OLG-Urteil Betroffenen von einer Verurteilung ausgegangen sind. Was die mach-Dir-keine-Gedanken-Prediger vorhergesagt hätten, kannst Du Dir sicher denken.

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Hallo, QTreiberin,

 

es ist richtig, dass diese Aussagen für die Bußgeldstelle nicht relevant sind und somit keine Nachteile für den TE haben.

 

Es stimmt aber nicht, was u14325 hier

Es sind keine persönlichen Informationen erkennbar. 18 Jahre und vor drei Wochen mitt +22 geblitzt.

schreibt, denn wenn man will, kann man mit den angegeben Informationen schon einiges herausbekommen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo Nachteule,

 

welche Information hat der SB, der hier zufällig mitliest, zum jetzigen Zeitpunkt? Soll er alle Halter, deren Fahrzeuge vor ca. drei Wochen mit +22 km/h gemessen wurden, dahingehend überprüfen, ob sie einen 18 jährigen Sohn haben und mit einem Opa (väter- oder mütterlicherseits) in einem Mehrfamilienhaus wohnen? Auf die Rücksendung der AHB von genau diesen Haltern warten und überprüfen, ob die Adressdaten eingetragen und aktuell sind?

Aus welchem Beweggrund? Um sich noch mehr Arbeit auf den Schreibtisch zu holen? Oder um den Piraten, die dieses Forum hier gekapert haben, in die Karten zu spielen?

Und das Ganze wegen lächerlichen +22 km/h? Klar, das würde hier einigen gefallen. Aber nur denjenigen, die völlig lebens- und realitätsfremd unterwegs sind. Du weißt, wen ich meine.

Sicher stimmst Du mit mir überein, daß, wenn die empfohlene Strategie doch nicht funktionieren sollte, es bei genau dem einen Punkt und Bußgeld bleiben würde.

 

 

Beste Grüße

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Du glaubst, daß der SB vor Erlass eines BGB gegen den Vater einen EMA-Abgleich macht?

 

Warten wir ab, hoffentlich gibt der TE eine Rückmeldung.

 

Beste Grüße in den hohen Norden!

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Sicher stimmst Du mit mir überein, daß, wenn die empfohlene Strategie doch nicht funktionieren sollte, es bei genau dem einen Punkt und Bußgeld bleiben würde.

Genau das hättest Du den von dem OLG-Urteil Betroffenen auch gesagt.

 

Und dann ist es vom Vater zum Sohn nicht weit...

Und damit zumindest denkbarerweise zu einem Verfahren analog dem in Stuttgart.

 

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit dafür ziemlich gering. Aber das immer wieder behauptete Null-Risiko gibt es seit diesem Urteil eben nicht mehr.

 

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Hallo, u14325,

 

eigentlich ist dieser Tip normalerweise Blaulicht vorbehalten: Nicht nur lesen, sondern auch verstehen, was ich geschrieben habe. :abwarten:

 

Natürlich wird sich kein Sachbearbeiter die Mühe machen, hier die Puzzleteile an Informationen zu sammeln, um sie gegen einen seiner Kunden zu verwenden.

 

Ich habe lediglich Deiner Aussage widersprochen, dass keine persönlichen Informationen erkennbar sind, die es ermöglichen, den TE als Fahrer zu identifizieren.

 

Wer will, kann damit schon einiges anfangen, aber so etwas wird eben nicht gemacht, weil der Aufwand insbesondere bei solchen Delikten nicht im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Erfolg steht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Magst Du mir konkret persönliche Informationen nennen?

Insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, FS-Klasse. Gern auch Kfz-Kennzeichen etc.

Ich sehe ausschließlich allgemeine Informationen zu einer OWI.

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(...)

War der Hinweis

Nicht nur lesen, sondern auch verstehen, was ich geschrieben habe.

tatsächlich so schwer zu verstehen, daß Du gar nicht erst versucht hast, das

Ich habe lediglich Deiner Aussage widersprochen, dass keine persönlichen Informationen erkennbar sind, die es ermöglichen, den TE als Fahrer zu identifizieren.

zu verarbeiten?

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Magst Du mir konkret persönliche Informationen nennen?

Insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, FS-Klasse. Gern auch Kfz-Kennzeichen etc.

Ich sehe ausschließlich allgemeine Informationen zu einer OWI.

Wenn der SB sich die Mühe machen würde, seine Fälle mit den von @ Bieber unter 20 genannten Angaben durch ein Suchprogramm laufen zu lassen würde er sicher den Kreis der möglichen Fafrer sehr stark einschränken.

Problem: Es gibt nicht nur viele TE, sondern auch viele SB. Nur 1 SB "hat" unseren TE.

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  • 2 weeks later...

Hallo erstmal,

 

Heute kam dann die Erleichterung. Die Behörde hat ohne zu "Murren" den BGB geschickt.

 

Danke für eure schnelle Hilfe. In Zukunft wird aber auf jeden Fall langsamer gefahren ;)

 

Gruß Franke02

Na das wollen wir mal in deinem und im Sinne aller anderen Verkehrsteilnehmer hoffen. Es gibt ja einen Grund dafür, warum es die Probezeit gibt!

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Hallo erstmal,

Heute kam dann die Erleichterung. Die Behörde hat ohne zu "Murren" den BGB geschickt.

Danke für eure schnelle Hilfe. In Zukunft wird aber auf jeden Fall langsamer gefahren ;)

Gruß Franke02

 

Na das wollen wir mal in deinem und im Sinne aller anderen Verkehrsteilnehmer hoffen. Es gibt ja einen Grund dafür, warum es die Probezeit gibt!
Der Troll ist wieder da.
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