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Kradfahrer Überholt Auf Der B14 Dreist Eine Polizeistreife


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Verfolgung mit rund 200 Stundenkilometern

...beim überholen eines Polizeiautos derart die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, dass die Streife gleich die Verfolgung aufnahm. ...mit einem umgebogenem Kennzeichen...

Das Überholmanöver ... vollzog er trotz durchgezogener Mittellinie und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Bei der Nachfahrt ... zeigte laut Polizei das Tachometer des Dienstfahrzeugs Spitzengeschwindigkeiten jenseits von 200 Stundenkilometern an....

Aussagekräftiges Beweismaterial für sein vorsätzliches, unverantwortliches Handeln lieferte

der junge Mann gleich selbst mit an. Am Motorrad war eine Go-Pro-Kamera verbaut,... Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg ordnete ein Richter beim dortigen Amtsgericht die Beschlagnahmung der Speicherkarte an....
Aua, aua und nochmal aua... wie doof kann man eigentlich sein...??? Für solche Leute müßte es zusätzlich noch Strafen für Dummheit geben.
Ich baller mitm PKW auch mal auf gut ausgebauten & einsehbaren (wg. Blitzer) Streckenabschnitten einer Land- , Bundestraße mit Geschwindigkeiten zwischen 120 und 140 dahin... aber einen Streifenwagen oder ein Fahrzeug das verdächtig nach Zivilstreife aussieht zu überholen würde mir im Traum nicht einfallen... dabei fahre ich nicht mit "umgebogenen Kennzeichen" rum oder dreh offensichtlich nen Film ala "Fast & Furious".

 

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Es ist erst der Beginn der Saison, und ich befürchte wieder eine brutale Auslese unter den Bikern.

Wie will ein Kradfahrer mit 200 km/h auf der Bundesstraße einem einbiegenden Traktor ausweichen ? Und das gibt es öfter als man sich vorstellen kann.

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Naja. Wenn die Streife erkennbar war, ist dem Kameraden eh nicht mehr zu helfen. Ansonsten muss ich sagen, dass ich es für äußerst ungeschickt halte, die eigenen Missetaten zu filmen. Weiterhin, in der o.g. Situation freiwillig anzuhalten. Was hat er denn erwartet ? Einen Rabatt wegen nachträglicher Reue ? :wand:

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Moin Moin

 

 

 

Aua, aua und nochmal aua... wie doof kann man eigentlich sein...???

 

Mit der Entrüstung geb ich dir recht, obwohl.....

 

 

Ich baller mitm PKW auch mal auf gut ausgebauten & einsehbaren (wg. Blitzer) Streckenabschnitten einer Land- , Bundestraße mit Geschwindigkeiten zwischen 120 und 140 dahin...

...das nicht zwingend ein Intelligenznachweis ist.

 

 

 

 

... ich befürchte wieder eine brutale Auslese unter den Bikern.

Die ist allerdings nicht natürlich, dauert aber ähnlich langsam.

 

 

Wie will ein Kradfahrer mit 200 km/h auf der Bundesstraße einem einbiegenden Traktor ausweichen ?

Ich weiß zwar was du meinst, aber die Frage ist falsch gestellt.

Denn schon der mit

zwischen 120 und 140

dahinballernde Autofahrer dürfte mit dieser plötzlich auftauchenden Frage überfordert sein.

Auch er könnte ein evolutionäres Ende erfahren.

 

 

 

Was hat er denn erwartet ?

Das Ausbleiben der Auslese und er hat ja recht behalten - er lebt.

 

 

 

 

Gruß

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Aua, aua und nochmal aua... wie doof kann man eigentlich sein...???

 

Da die Presse ja üblich die Hälfte immer verdreht: Ich tippe eher auf einen knapp missglückten Fluchtversuch. Die Ausgangslage war ja grundsätzlich nicht schlecht, unleserliches Kennzeichen + Standard Dienstfahrzeug gegen Krad

 

 

 

eine Überprüfung seiner Eignung als Kraftfahrzeugführer durch die Zulassungsstelle als gerechtfertigt erscheinen lassen.

Siehe auch hier: Fast eine Perle der Lokalpresse :D

 

 

dahinballernde Autofahrer dürfte mit dieser plötzlich auftauchenden Frage überfordert sein.

Auch er könnte ein evolutionäres Ende erfahren.

Ach, müssen wir denn immer vom dümmsten und zittrigsten Fahrzeugführer ausgehen? :abwarten:

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Aussagekräftiges Beweismaterial für sein vorsätzliches, unverantwortliches Handeln lieferte

der junge Mann gleich selbst mit an. Am Motorrad war eine Go-Pro-Kamera verbaut,... Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg ordnete ein Richter beim dortigen Amtsgericht die Beschlagnahmung der Speicherkarte an....

Ahaaaaaa?!

Ich denke, die "anlasslose" Aufzeichnung mit einer Dash- oder sonstwasCam ist nicht zulässig und darf (eigentlich) nicht (mal bei einem Unfall) als Beweismittel zugelassen werden?

Aber gut zu wissen......

 

Grüße

Wolle

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Aua, aua und nochmal aua... wie doof kann man eigentlich sein...???

Da die Presse ja üblich die Hälfte immer verdreht: Ich tippe eher auf einen knapp missglückten Fluchtversuch....

 

...naja, wenn ich mit einem manipulierten (hochgebogenen) Kennzeichen auf einen Streifenwagen treffe bzw. in der Ferne vor mir auf der Straße entdecke -vorausschauende Fahrweise ist alles- dann baller ich doch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit im Überholverbot an diesem vorbei, sondern mache Abstand und fahr so unauffällig wie möglich hinterher und / oder biege bei nächster Gelegenheit ab.

 

 

Damals aufm LKW noch mit Scheibe ists mir mal passiert, dass mir beim Zacken angleichen (damit der Streckenaufschrieb auf der neuen Scheibe zu dem der Vorherigen paßt / plausibel aussieht... war nötig, damits zumindest bei einer flüchtigen Kontrolle nicht so arg auffällt, wenn man mal ein paar Meter ohne eingelegte Scheibe gefahren ist)... ein Streifenwagen am Münchner Flughafen im Bereich der Parkplätze in die Quere gekommen ist... haben mich gestoppt und gefragt, ob ich Hilfe brauche. Da hab ich mich, obwohl ich da täglich unterwegs war dumm gestellt und gesagt ich hab ich irgendwie verfahren und bin so auf der großen Zufahrtsstraße zu den PKW-Parpätzen gelandet und würde nach einer Möglichkeit zum Wenden suchen. Daraufhin haben sie mir nett beschrieben, wie ich wieder aus dem Bereich raus komme -schon lustig so als Ortskundiger, aufmerksam zu bleiben und sich einen bekannten Weg zu beschreiben zu lassen- aber damit war ich se wieder los. Und die tatsächliche Absicht meiner Schleich-/Probierfahrt blieb im Verborgenen...mußte ja alle paar Meter anhalten um nachzugucken, wie jetzt der Zackenaufschrieb auf der Scheibe aussieht... dieses Stop & Go auf einer leeren Straße sah vermutlich für die verdächtig aus, deshalb haben se mal nachgefragt und eine passende Geschichte serviert bekommen...ggg :D

 

@wolle63 ...da es für so manchen interessant sein dürfte, dass ein Richter die Beschlagnahme der Speicherkarte angeordnet hat, war für mich einer der Gründe den Artikel hier einzustellen. Ergo, mit verbauter aktivierter Dashcam entweder anständig fahren, alternativ die Aufzeichnungen technisch so sichern, dass niemand dran kommt oder Dashcam am besten gleich so verdeckt einbauen, dass diese nicht entdeckt wird.

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Hallo,l Wolle63,

Ahaaaaaa?!

Ich denke, die "anlasslose" Aufzeichnung mit einer Dash- oder sonstwasCam ist nicht zulässig und darf (eigentlich) nicht (mal bei einem Unfall) als Beweismittel zugelassen werden?

Aber gut zu wissen......

die Polizei darf nicht einfach eine Kamera mitlaufen lassen und dann Verstöße, die zufälligerweise aufgezeichnet werden, verwerten, das ist richtig.

 

Hier hat der Kradlenker selber seine Fahrt aufgezeichnet und da sieht es ganz anders aus.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Auch als Privater darf nicht aufgezeichnet und die Aufnahme bei Unfäällen genutzt werden.

Wie kommst Du denn auf diesen Trichter?

Selbstverständlich darf ich aufzeichnen, nur eben nicht pauschal alles und jeden.

Ob ein Richter in einem Verfahren diese Aufzeichnung als Beweismittel anerkennt, ist eine andere Sache. Dem Staatsanwalt hilft es jedoch bei der Beurteilung des Sachverhaltes.

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Ich denke, die "anlasslose" Aufzeichnung mit einer Dash- oder sonstwasCam ist nicht zulässig und darf (eigentlich) nicht (mal bei einem Unfall) als Beweismittel zugelassen werden?

Erst informieren, dann denken.

 

Aber gut zu wissen......

Über die Zulässigkeit von (privaten) Kameraaufzeichnungen und deren mögliche Verwertung weißt Du jetzt allerhöchstens ganz unwesentlich mehr.

 

Auch als Privater darf nicht aufgezeichnet und die Aufnahme bei Unfäällen genutzt werden.

Sagt wer?

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Es darf (aus Datenschutzgründen) nicht "anlasslos" aufgezeichnet und diese Aufzeichnung als Beweismittel verwendet werden. Ist schon passiert, dass Richter die Aufzeichnung nicht zugelassen haben. Schaltet man dagegen die Kamera erst ein, wenn man bemerkt, dass man in einen Unfall verwickelt wird, dann kann die Aufzeichnung verwendet werden. Ist Schwachsinn (wer ist schon Hellseher und/oder kann in so einem Moment die Kamera aktivieren), wurde aber von Richtern so entschieden. Gab unlängst mal Berichte dazu.

Hier lässt nun ein Staatsanwalt sogar so eine "anlasslose" Aufzeichnung, unter Negierung des Rechts des Kradfahrers auf Datenschutz, beschlagnahmen, um sie als Beweismittel gegen den Kradfahrer zu nutzen.

Verkehrte Welt.....

 

kopfschüttelnde Grüße

Wolle

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Hallo, Wolle63,

 

Du solltest Dich tatsächlich ein wenig besser informieren.

 

Du darfst während der Fahrt die ganze Zeit die Kamera mitlaufen lassen, wenn Du z. B. Deiner Partnerin später zeigen willst, wo Du überall gewesen bist.

 

Probleme kann es allenfalls geben, wenn Du die Videos ins Netz stellen willst.

 

Von der Justiz dürfen diese privaten Videos nicht verwertet werden, wenn sie eindeutig nur gemacht wurden, um z. B. Verkehrsverstöße zu dokumentieren und diese dann anzuzeigen.

 

Nimmst Du dagegen einfach so Deine Fahrt auf und dabei filmst Du zufällig einen Verstoß, kann das Video gewertet werden. Das liegt dann im Ermessen der Justiz.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wie will ein Kradfahrer mit 200 km/h auf der Bundesstraße einem einbiegenden Traktor ausweichen ?

Ich weiß zwar was du meinst, aber die Frage ist falsch gestellt.

Denn schon der mit

zwischen 120 und 140

dahinballernde Autofahrer dürfte mit dieser plötzlich auftauchenden Frage überfordert sein.

Auch er könnte ein evolutionäres Ende erfahren.

 

 

 

Dieselbe Situation kann grundsätzlich auch auf Straßen auftreten, auf denen § 3 Abs. 3 Satz 2 StVO einschlägig ist, also keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Hält der Fahrer auf der bevorrechtigten Straße das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) ein, ist er auch für den berühmten einbiegenden Traktor bereits aus einer solchen Entfernung sichtbar, daß er nötigenfalls sicher zum Stehen kommen kann. Angesichts der Tatsache, daß moderne Pkw auf trockener Straße aus 130 km/h innerhalb von etwa 55 bis 70 Metern zum Stehen zu bringen sind (vgl. z. B. ams 8/2016, S. 31), und es auch dem Traktorfahrer zuzumuten sein sollte, 100 m auf die bevorrechtigte Straße zu gucken, läge der Fehler im angeführten Beispiel einzig in der Vorfahrtmißachtung des Traktorfahrers. Dieser wäre in einem solchen Fall ein aussichtsreicher Kandidat für § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) StGB (Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Nichtbeachtung der Vorfahrt).

 

So herum wird ein Schuh draus, und zwar schon dann, wenn er (und mit ihm alle anderen Beiträger zur Unfallursache Nr. 1 - Mißachtung der Vorfahrt) Leib und Leben oder Sachen von beträchtlichem Wert auch nur gefährdet. Aber wo kein Kläger, da kein Richter, schließlich ist es einträglicher und einfacher, sich nahezu (je nach Land, hier mehr, dort weniger) auf die Überwachung der Einhaltung einer einzigen Verkehrsvorschrift zu beschränken....

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unter Negierung des Rechts des Kradfahrers auf Datenschutz

Ich nehme an, auf dieses Recht auf Datenschutz des Kradfahrers bist Du so ähnlich gekommen wie auf die Zahlen im anderen Thread, gell? Aber Du wirst sicher erläutern können, welche Daten des Kradfahrers hier geschützt werden können.

 

kopfschüttelnde Grüße

Hör auf, Deinen Kopf zum schütteln zu benutzen. Benutz ihn, um Dich angemessen zu informieren und über die Informationen nachzudenken.

 

Dieselbe Situation kann grundsätzlich auch auf Straßen auftreten, auf denen § 3 Abs. 3 Satz 2 StVO einschlägig ist, also keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Mir fällt gerade keine entsprechende Straße ein, bei der ein Traktor einbiegen könnte. Wüßtest Du da eine?

 

Hält der Fahrer auf der bevorrechtigten Straße das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) ein, ist er auch für den berühmten einbiegenden Traktor bereits aus einer solchen Entfernung sichtbar, daß er nötigenfalls sicher zum Stehen kommen kann.

Da ist jetzt irgendwas durcheinander geraten.

 

läge der Fehler im angeführten Beispiel einzig in der Vorfahrtmißachtung des Traktorfahrers.

­Im Zweifel würde das die Hinterbliebenen des Autofahrers aber sowas von trösten.

 

Aber wo kein Kläger, da kein Richter, schließlich ist es einträglicher und einfacher, sich nahezu (je nach Land, hier mehr, dort weniger) auf die Überwachung der Einhaltung einer einzigen Verkehrsvorschrift zu beschränken....

Oh man...

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Hallo, Z282,

Angesichts der Tatsache, daß moderne Pkw auf trockener Straße aus 130 km/h innerhalb von etwa 55 bis 70 Metern zum Stehen zu bringen sind (vgl. z. B. ams 8/2016, S. 31), und es auch dem Traktorfahrer zuzumuten sein sollte, 100 m auf die bevorrechtigte Straße zu gucken, läge der Fehler im angeführten Beispiel einzig in der Vorfahrtmißachtung des Traktorfahrers. Dieser wäre in einem solchen Fall ein aussichtsreicher Kandidat für § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) StGB (Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Nichtbeachtung der Vorfahrt).

welche Straße kennst Du, auf der solche Gegebenheiten möglich sind? :think:

 

Nehmen wir jetzt mal eine realitätsnähere Situation:

 

Bundesstraße, 100 km/h erlaubt, Traktorfahrer biegt vom Feldweg auf diese Straße ein und ein Kradfahrer kollidiert mit dem Traktor.

 

Hier kann man meistens davon ausgehen, dass der Fehler beim Traktorfahrer lag.

 

Eins Straßenverkehrsgefährdung kann dann vorliegen, es kann aber auch ein simpler Owi - Verstoß sein (wenn es "nur" um die Frage des Verkehrsverstoßes geht).

 

Es kommt immer auf die Gesamtumstände an und die sind nun mal nie gleich.

 

Nicht selten ist es aber so, dass der Traktor noch einen oder zwei Anhänger dabei hat und dass der Kradfahrer oder auch der PKW - Lenker in den hinteren der Anhänger kracht.

 

Würdest Du da pauschal immer noch von einem Fehler des Traktorfahrers reden und vielleicht auch noch von einer Straßenverkehrsgefährdung dieses Fahrers?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

 

 

 

 

Damals aufm LKW noch mit Scheibe ists mir mal passiert, dass mir beim Zacken angleichen (damit der Streckenaufschrieb auf der neuen Scheibe zu dem der Vorherigen paßt / plausibel aussieht... war nötig, damits zumindest bei einer flüchtigen Kontrolle nicht so arg auffällt, wenn man mal ein paar Meter ohne eingelegte Scheibe gefahren ist)...

Du legst ganz schön kriminelle Energie an den Tag.

 

 

 

...und auf seinem Grabstein steht: Er hatte Vorfahrt.....

Ich such ja immer coole Grabsteinsprüche, aber den hab ich schon.

 

Den hier nehm ich, der ist ausbaufähig:

... läge der Fehler ...einzig in der Vorfahrtmißachtung des Traktorfahrers.

 

 

 

Gruß

 

 

 

 

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Wenn man berücksichtigt, dass das vergangene Wochenende wettermäßig bisher so ziemlich das Beste des Jahres war, in der Folge also viele hunderttausend Biker auf der Piste waren, sind neun tote Biker kein drohender Weltuntergang.

Wie ich berechnet habe, sind am letzten Wochenende 246 Menschen durch Hygienemängel in Krankenhäusern an Infektionen mit resistenten Keimen gestorben.

R.I.P. für alle 255.

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Hallo, Diplomat,

 

Äpfel und Birnen :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

@Nachteule, das kannst Du besser!

 

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) setzt die Zahl der jährlichen Todesfälle bei bis zu 30.000 an. Somit über 80 jeden Tag. Ein Großteil der verunglückten Biker trägt sicher eine Mitschuld am Unfall. Aber wie sieht das bei den verstorbenen Patienten aus?

Warum geht diese scheinheilige Politmafia und ihre Erfüllungsgehilfen nicht genauso konsequent gegen die Ursachen der multiresistenten Keime vor wie gegen Geschwindigkeitsübertretungen? Richtig, weil es kein Geld in die Kassen spült.

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Moin Moin

 

 

Warum geht diese scheinheilige Politmafia und ihre Erfüllungsgehilfen nicht genauso konsequent gegen die Ursachen der multiresistenten Keime vor wie gegen Geschwindigkeitsübertretungen? Richtig, weil es kein Geld in die Kassen spült.

 

Vielleicht sind von den getöteten Bikern einige Organspender.

Selbst wenn unter den Keimopfern Organspender wären, würde ich von denen nichts haben wollen.

Ist ja eigentlich eher suboptimal wenn wir gegen Raser vorgehen.

 

Apropos Raser - NRW Ralfi hat wieder einen Blitzermarathon ausgerufen.

 

 

Gruß

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Hallo, u14325,

 

mir fehlt leider das medizinische Fachwissen, um bei diesem Thema fundiert argumentieren zu können.

 

Ich bin zwar überzeugt, dass man in Bezug auf die Hygiene in Krankenhäusern vieles ändern kann und muss, und dass es oft allein schon am Geld für Personal und Ausrüstung scheitert.

 

Es ist jedoch auch denkbar, dass man mit noch viel mehr Hygiene noch mehr resistente Keime schafft und dass man irgendwann gar nichts mehr gegen diese machen kann. :think:

 

Warum haben wir wohl mittlerweile so viele Allergiker? Vielfach durch übertriebene Hygiene schon im Kindesalter, so dass diese Kinder gar keine Abwehrstoffe entwickeln können.

 

Eine natürliche Auslese wird immer mehr verhindert.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule: Wie du richtig erkannt hast, fehlt dir hierzu Fachwissen. Ohne hier eine Riesendiskussion lostreten zu wollen sind die Zusammenhänge vereinfacht ausgedrückt die folgenden :

 

- Resistente Keime entstehen durch massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und in der Tierzucht.

- Solange das Immunsystem des Menschen voll funktionsfähig und der Mensch unverletzt ist, stellen diese Keime keine größere Gefahr dar.

- Sobald aber diese Keime in einem Krankenhaus residieren und von Patient zu Patient weiter verbreitet werden sind sie für kranke oder operierte Menschen lebensgefährlich.

 

Veranschaulicht : Es kommen kerngesunde Menschen zum Kaiserschnitt ins Krankenhaus, werden dort mit MRSA infiziert, und sterben zwei Wochen später an multiplem Organversagen nach einer Sepsis.

 

Das alles hat nichts mit Allergien und übertriebener Hygiene zu tun.

 

Es besteht seitens der Politik kein Handlungswillen den massenhaften Einsatz von Antibiotika zu beschränken (erfolgreiche Lobbyarbeit).

 

Die Verhinderung der Ausbreitung der Keime und effektive Behandlung von Infizierten in Krankenhäusern erfordert einen etwa doppelt so hohen Personaleinsatz wie derzeit, daher besteht auch hier aus Kostengründen kein Handlungswille.

 

Wenn wir weiter so verfahren fliegt uns das Ganze mittelfristig um die Ohren. Dass es ganz anders geht zeigen die Niederlande (dort werden übrigens Deutsche als potentielle MRSA Träger sofort isoliert), aber wir haben eben ganz andere Prioritäten, wir retten lieber ganz Europa und Andere als unsere Gesundheit.

 

Ach ja, ich vergaß, und Biker durch Blitzen, Fahrverbote und 315c Anzeigen.

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Moin Moin

 

 

 

 

 

 

 

Warum geht diese scheinheilige Politmafia und ihre Erfüllungsgehilfen nicht genauso konsequent gegen die Ursachen der multiresistenten Keime vor wie gegen Geschwindigkeitsübertretungen? Richtig, weil es kein Geld in die Kassen spült.

 

Vielleicht sind von den getöteten Bikern einige Organspender.

Selbst wenn unter den Keimopfern Organspender wären, würde ich von denen nichts haben wollen.

Ist ja eigentlich eher suboptimal wenn wir gegen Raser vorgehen.

 

Apropos Raser - NRW Ralfi hat wieder einen Blitzermarathon ausgerufen.

 

 

Gruß

Es wäre vermutlich niemand traurig, wenn Du keine dringend benötigte Organspende bekommen würdest (weil Du Dich somit auch nicht dabei infizieren würdest).

 

Aber wie @Diplomat schon schrieb und ich aus leidvoller persönlicher Erfahrung bestätigen muß, kerngesunde Menschen infizieren sich im Krankenhaus bei Routineoperationen. Es besteht dabei kein Unterschied zwischen Hartz4lern und Beamten, zwischen Kassen- und Privatpatient.

Solltest Du dennoch gezwungen sein, im Krankenhaus ärztlichen Beistand suchen zu müssen (auch verletzte Polizisten soll es geben), wünsche ich Dir einen Geldautomaten in der Nähe und "Gute Besserung".

 

Prognosen gehen im Übrigen davon aus, daß künftig mehr Menschen an Keimen sterben werden als an Krebs.

 

Zu Deinem Blitzmarathon und zum Ralfi: Wie lange, glaubst Du, wird er noch IM sein?

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Hallo, u14325,

 

mir fehlt leider das medizinische Fachwissen, um bei diesem Thema fundiert argumentieren zu können.

Ich war gezwungen, mich in dieses Thema einzulesen.

 

Ich bin zwar überzeugt, dass man in Bezug auf die Hygiene in Krankenhäusern vieles ändern kann und muss, und dass es oft allein schon am Geld für Personal und Ausrüstung scheitert.

Daran darf es nicht scheitern, wie in Deinem Job auch nicht.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren alles und jeden, messen Geschwindigkeiten (der größte Fehler der Politik), überprüfen Lehrküchen in der Schule und die Temperatur im Kühlschrank. Warum nicht auch die Einhaltung der Hygienevorschriften im Krankenhaus?

 

Es ist jedoch auch denkbar, dass man mit noch viel mehr Hygiene noch mehr resistente Keime schafft und dass man irgendwann gar nichts mehr gegen diese machen kann. :think:

Nein, lediglich die Abwehrstoffe des Körpers werden nicht ausreichend gebildet. Kennst Du noch den alten Spruch: Die dreckigsten Kinder sind die Gesündesten?

 

Warum haben wir wohl mittlerweile so viele Allergiker? Vielfach durch übertriebene Hygiene schon im Kindesalter, so dass diese Kinder gar keine Abwehrstoffe entwickeln können.

Die Ursachen der Allergien sind vielseitig, liegen nicht unmittelbar im Zusammenhang mit nicht gebildeten Abwehrstoffen. Sie entwickeln sich im Laufe der Zeit, häufig sind Umweltgifte der Grund.

 

 

Eine natürliche Auslese wird immer mehr verhindert.

Das ist zunächst nicht falsch, jedoch geschieht dies zu Lasten der Allgemeinheit. Den "rasenden" Biker erwischt es irgendwann.

Die untalentierteste Kleinstwagenfahrerin nicht, sobald sich ein Unfall ereignet, wird limitiert.

 

 

Beste Grüße

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Hallo, Diplomat,

Es besteht seitens der Politik kein Handlungswillen den massenhaften Einsatz von Antibiotika zu beschränken (erfolgreiche Lobbyarbeit).

in dem Punkt müssen wir uns allerdings auch an die eigene Nase fassen, denn solange wir möglichst viel und möglichst billiges Fleisch essen wollen, wird sich an der Massentierhaltung und dem Einsatz von Antibiotika auch per Gesetz kaum etwas ändern lassen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Diplomat,

Es besteht seitens der Politik kein Handlungswillen den massenhaften Einsatz von Antibiotika zu beschränken (erfolgreiche Lobbyarbeit).

in dem Punkt müssen wir uns allerdings auch an die eigene Nase fassen, denn solange wir möglichst viel und möglichst billiges Fleisch essen wollen, wird sich an der Massentierhaltung und dem Einsatz von Antibiotika auch per Gesetz kaum etwas ändern lassen.

 

Interessant. Die Absicht möglichst schnell von A nach B zu kommen, welche nahezu jeder Verkehrsteilnehmer haben dürfte, kann man per Gesetz, bzw. Allgemeinverfügungen, oft erlasssen von unteren Verkehrsbehörden, nach belieben beschränken, kontrollieren und sanktionieren, also unterbinden.

Und bei einer Reglementierung von deutlich höherer Relevanz für des Volkes Wohl (Antibiotikaeinsatz) soll es da keine Möglichkeiten geben ? Läuft was falsch in diesem Staat oder besteht das Problem nur in deinem Kopf ?

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...in dem Punkt müssen wir uns allerdings auch an die eigene Nase fassen, denn solange wir möglichst viel und möglichst billiges Fleisch essen wollen, wird sich an der Massentierhaltung und dem Einsatz von Antibiotika auch per Gesetz kaum etwas ändern lassen.

 

 

Ich bin Laie, aber die "Multiresistenten Keime" werden nach meinem Wissen von Patienten ins Krankenhaus getragen und durch mangelnde Hygiene vom Patienten, Besuchern, Pflegekräften und ärztlichem Personal auf andere Patienten übertragen. Das ist ein Ausbildungs - und Organisationsproblem. Geld kostet es erst in 2. Linie.

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Angesichts der Tatsache, daß moderne Pkw auf trockener Straße aus 130 km/h innerhalb von etwa 55 bis 70 Metern zum Stehen zu bringen sind (vgl. z. B. ams 8/2016, S. 31), und es auch dem Traktorfahrer zuzumuten sein sollte, 100 m auf die bevorrechtigte Straße zu gucken, läge der Fehler im angeführten Beispiel einzig in der Vorfahrtmißachtung des Traktorfahrers. Dieser wäre in einem solchen Fall ein aussichtsreicher Kandidat für § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) StGB (Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Nichtbeachtung der Vorfahrt).

welche Straße kennst Du, auf der solche Gegebenheiten möglich sind? :think:

Alle Straßen, auf denen Kreuzungen und Einmündungen auf 130 m einsehbar sind.

130 = Anhalteweg aus :100: nach der Fahrschulformel. Moderne Wagen auf griffigen Straßen brauchen weniger Anhalteweg.

 

Nicht selten ist es aber so, dass der Traktor noch einen oder zwei Anhänger dabei hat und dass der Kradfahrer oder auch der PKW - Lenker in den hinteren der Anhänger kracht.

Der Fahrer auf der Straße mit Vorfahrt kann auf 130 m anhalten, wenn ein langsames Fahrzeug einzubiegen begonnen hat, bevor er sichtbar wurde, und das einbiegen nicht schnell genug abschließen kann. Er muß allerdings aufmerksam sein und darf die :100: nicht zu kraß überschreiten.

 

Vor mir bog mal ein Lkw ein. Ich mußte so heftig bremsen, daß die Radarfalle an der Ecke mich nicht mehr erfaßte. :victory: Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich es dem Trucker übel nehmen kann. Als er anfuhr war ich vielleicht noch so weit entfernt, daß ich sein warten nicht verlangen konnte.

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Hallo, rth und Gerre,

 

langsam wird es hier zur Blaulichterei und ich kann meinen Rat nur immer wieder wiederholen:

 

Lesen, nachdenken, verstehen und dann erst antworten.

rth,
mein Beitrag mit dem an die Nase fassen bezog sich einzig und allein darauf:

- Resistente Keime entstehen durch massenhaften Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und in der Tierzucht.

.......

Es besteht seitens der Politik kein Handlungswillen den massenhaften Einsatz von Antibiotika zu beschränken (erfolgreiche Lobbyarbeit).

Beachte bitte das fett hervorgehobene.

 

Die Problematik mit den Keimen im Krankenhaus wurde ja schon von kompetenterer Seite erörtert und ich bedanke mich noch einmal für diese Hinweise.

Gerre,
lies doch bitte erst einmal das hier noch einmal durch:

Z282, on 02 Apr 2016 - 22:59, said:

Dieselbe Situation kann grundsätzlich auch auf Straßen auftreten, auf denen § 3 Abs. 3 Satz 2 StVO einschlägig ist, also keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Hält der Fahrer auf der bevorrechtigten Straße das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) ein, ist er auch für den berühmten einbiegenden Traktor bereits aus einer solchen Entfernung sichtbar, daß er nötigenfalls sicher zum Stehen kommen kann.

Angesichts der Tatsache, daß moderne Pkw auf trockener Straße aus 130 km/h innerhalb von etwa 55 bis 70 Metern zum Stehen zu bringen sind (vgl. z. B. ams 8/2016, S. 31), und es auch dem Traktorfahrer zuzumuten sein sollte, 100 m auf die bevorrechtigte Straße zu gucken, läge der Fehler im angeführten Beispiel einzig in der Vorfahrtmißachtung des Traktorfahrers. Dieser wäre in einem solchen Fall ein aussichtsreicher Kandidat für § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) StGB (Straßenverkehrsgefährdung wegen grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Nichtbeachtung der Vorfahrt).

zugegeben, ich hätte den zweiten Teil vielleicht nicht weglassen sollen, damit auch denen, die gerne etwas falsch verstehen, klar wird, wie es gemeint ist und habe ihn extra für Dich noch einmal zusammengefasst eingefügt.

 

Mea Culpa.

 

Lies also bitte beide Teile zusammen und sage mir dann, wo man so eine Straße findet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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