muniX089 63 Posted March 9, 2016 Report Share Posted March 9, 2016 Was interessantes für die Rechtsverdreher unter uns:Die lokale VPI war wohl mit ihrer bisherigen Abzockstelle nicht ganz so zufrieden, hat optimiert und auch einen kuschligen Platz im Gebüsch gefunden. Allerdings musste man dafür einen halben Kilometer weiter bis nach Baden-Württemberg reisen. Zum Bild: Straße mit Grenzstein, das Gebüsch hinterhalb bleibt jedoch BW, die Straße rechts ist bayrisch. Messbus: Steht eindeutig in BW Lichtschranke: Knapp in BW, die aufgenommenen Verstöße werden allerdings in Bayern begangenGrenzstein links der LichtschrankeFotoeinheit rechts, knapp in BWNicht auf dem Foto ist die linke Kamera, die steht aber wiederum eindeutig in BW. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Moin Moin Allerdings musste man dafür einen halben Kilometer weiter bis nach Baden-Württemberg reisen.Die Ursprüngliche Meßstelle war also in Bayern? ...die aufgenommenen Verstöße werden allerdings in Bayern begangenDa haben wir den Salat - Tatort ist immer noch Bayern.Da gilt ja dieselbe StVO. Ist ja auch Deutschland . . . . . . . obwooooohl . . . . . . . Der Standort vom Rest ist unerheblich - dient nur der Dokumentation des Verstoßes. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Hätte Seehofer die Grenze zu BaWü besser gesichert, wäre das nicht passiert. Beschwere Dich bei der Staatskanzelei, dass Horden von Menschen fremdländischer Kulturen, wie Spätzlejunkies oder Fetischisten dortiger Automobilproduzenten das heimische Land sprichwörtlich überrollen, und die bayerische Identität zu Boden zwingen wollen! 2 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Lichtschranke: Knapp in BW, die aufgenommenen Verstöße werden allerdings in Bayern begangenBei Tempoverstößen ist entscheident wo das Fahrzeug gemessen wurde. Wenn díe Messung in Ba-Wü stattfand und der Fotopunkt sich in Bayern befindet, ist trotzdem der Tatort in Ba-Wü. Man stelle sich anstatt eines Grenzsteins eine Ortstafel vor. Den ES stellt man kurz vor der Ortstafel auf -womit die Messung außerhalb gO wäre- behauptet dann aber auf Grund des Fotos die Messung wäre innerorts. Die korrekte zuständige Strafverfogungsbehörde wäre also die von Ba-Wü. Die freuen sich bestimmt die Beweismittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted March 10, 2016 Author Report Share Posted March 10, 2016 Die Ursprüngliche Meßstelle war also in Bayern? Vorher wurde jahrelang eindeutig in Bayern gemessen, die war allerdings bis zu einem Reisetempo von 150 locker von weitem erkennbar. Hätte Seehofer die Grenze zu BaWü besser gesichert, wäre das nicht passiert. Beschwere Dich bei der Staatskanzelei, dass Horden von Menschen fremdländischer Kulturen, wie Spätzlejunkies oder Fetischisten dortiger Automobilproduzenten das heimische Land sprichwörtlich überrollen, und die bayerische Identität zu Boden zwingen wollen! Süß deine Ausführung, hier ist es aber umgekehrt, wie oben erwähnt ist Bayern ins Spätzleland einmarschiert.In diesem Zusammenhang kommt mir übrigens noch das Illegale Befahren eines Waldweges, garantiert ohne Sonderrecht oder Genehmigung in Betracht Den ES stellt man kurz vor der Ortstafel auf -womit die Messung außerhalb gO wäre- behauptet dann aber auf Grund des Fotos die Messung wäre innerorts. Dass die Kamera im Ausland platziert wurde halte ich ebenfalls für irrelevant. Hier gehts aber eben sogar so weit, dass die Lichtschranke die Landesgrenze passiert. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Ich wüsste nicht welche Rechtsvorschrift gemäss STVO verletzt sein sollte. Und danach richtet sich ein möglicher BGB. Wenn die Bayern mit Betreten eines anderen Bundesland ein Verwaltungsrecht gebrochen haben, so ändert das ja nichts an einer erfolgten Messung. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Ich wüsste schon eine Rechtsvorschrift die verletzt sein könnte. Die steht auch auf dem grünen Schild, das am Wegesrand aufgestellt ist.Waldgesetz für Baden-Württemberg(Landeswaldgesetz - LWaldG)in der Fassung vom 31. August 1995§ 37 Betreten des Waldes(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald, Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Den Wald unrechtmässig betreten hat die dunkle Macht. Das nützt aber dem geneigten VT nichts, der hurtig die Chaussee entlang eilt. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Eventuell gab es sogar eine Genehmigung. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Moin Moin Die korrekte zuständige Strafverfogungsbehörde wäre also die von Ba-Wü. Die freuen sich bestimmt die Beweismittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wieso Strafverfolgung? ist doch nur ne OwiWieso Ba-Wü? TO ist doch in Bayern. ... garantiert ohne Sonderrecht oder Genehmigung in BetrachtDiese Garantie hast du doch gleich woher? Gruß Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 10, 2016 Report Share Posted March 10, 2016 Wieso Strafverfolgung? ist doch nur ne OwiWieso Ba-Wü? TO ist doch in Bayern.Jetzt sei doch nicht so penibel. Wir sind doch hier in einem Laienforum. Da werden Begriffe von Straftaten und Owi gemischt. Für mich ist die Geschwindigkeitsüberschreitung in Ba-Wü erfolgt (Standort des ES). Das ist aber ein typisches Sender/Empfänger Problem. Davon abgesehen wissen wir nichtmal was verfolgt wurde (Duchfahrtskontrolle?) Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 11, 2016 Report Share Posted March 11, 2016 Ich wüsste schon eine Rechtsvorschrift die verletzt sein könnte. (...)Schließ Dich mit muniX089 kurz (der hat die Garantie, daß die dafür keine Genehmigung hatten) und zeig sie an. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted March 11, 2016 Author Report Share Posted March 11, 2016 Wieso Ba-Wü? TO ist doch in Bayern. Das Problem mit dem Wald? Ist garantiert BW!Bzgl. möglicher festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitungen: Unklar und der eigentliche Grund für den Thread Eventuell gab es sogar eine Genehmigung. Unwahrscheinlich.Im Problemfall würde aber die entsprechende BW Behörde für die bajuwarischen Kollegen wohl auch nachträglich entsprechendes erteilen.Die eine Krähe... und außerdem profitiert BW höchstwahrscheinlich ja ebenfalls vom enormen Sicherheitsgewinn, hier für Mensch UND Tier durch die Kontrolle Ich wüsste schon eine Rechtsvorschrift die verletzt sein könnte. (...)Schließ Dich mit muniX089 kurz (der hat die Garantie, daß die dafür keine Genehmigung hatten) und zeig sie an. Dieser Fall weckt tatsächlich mal den eigentlich nicht vorhandenen Denunzianten in mir. Wie ich schon mal herausgefunden habe, ist es im Ländle tatsächlich nicht en vogue im Wald rumzurangieren.Das hier ebenfalls sichtbare Schild hängt wohl fast überall:http://jr849.de/wp-content/gallery/diversesii/waldweg_gesperrt.jpg Die genaue Position in der amtlichen Karte übrigens hier:http://v.bayern.de/cD6GY Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted March 12, 2016 Report Share Posted March 12, 2016 Moin Moin Unwahrscheinlich. ... ... höchstwahrscheinlich... Du weißt also gar nichts und blubberst nur mal so dumm rum. Aber es ist ja schon positiv, daß du hinsichtlich Genehmigung von "garantiert ohne " auf ein "unwahrscheinlich" gewechselt bist. Das Landeswaldgesetz (nicht nur BW) ist recht lustig, es räumt ja nicht einmal den bediensteten oder berechtigten Forstleuten eine Befugnis zum Betreten und Befahren zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein. Die müssen sich also strenggenommen jedesmal eine "besondere Befugnis" von der Forstbehörde einholen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted March 12, 2016 Report Share Posted March 12, 2016 Was für ein schöner Disput unter Rechtsgelehrten, den wir unserem Föderalismus verdanken! Wenn die Souveränität und territoriale Integrität des Bundeslandes Baden-Württemberg durch den Freistaat Bayern verletzt worden ist, dann könnte Baden-Württemberg doch eine Beteiligung an den dabei erzielten Einnahmen verlangen. Quote Link to post Share on other sites
BayernSchandi 12 Posted March 12, 2016 Report Share Posted March 12, 2016 Die Fahrbahn ist in Bayern also ist der Tatort in Bayern. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)§ 7 Ort der Handlung(1) Eine Handlung ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.(2) Die Handlung eines Beteiligten ist auch an dem Ort begangen, an dem der Tatbestand des Gesetzes, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, verwirklicht worden ist oder nach der Vorstellung des Beteiligten verwirklicht werden sollte.Das Abstellen des Fahrzeugs im Wald könnte einen Verstoß gegen das Waldgesetz darstellen für den der Fahrer Ärger bekommen könnte. Das ändert aber nichts an der Verwertbarkeit einer Messung. Quote Link to post Share on other sites
dustinb 0 Posted April 8, 2016 Report Share Posted April 8, 2016 Naja, das ändert ja wie gesagt nix dran auf welchem Boden jetzt der Verstoß stattgefunden hat... Quote Link to post Share on other sites
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