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Blitz Aus Dem Nachbarland


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Was interessantes für die Rechtsverdreher unter uns:

Die lokale VPI war wohl mit ihrer bisherigen Abzockstelle nicht ganz so zufrieden, hat optimiert und auch einen kuschligen Platz im Gebüsch gefunden. Allerdings musste man dafür einen halben Kilometer weiter bis nach Baden-Württemberg reisen.

 

 

 

Zum Bild:

Straße mit Grenzstein, das Gebüsch hinterhalb bleibt jedoch BW, die Straße rechts ist bayrisch.

 

 

Messbus: Steht eindeutig in BW

 

Lichtschranke: Knapp in BW, die aufgenommenen Verstöße werden allerdings in Bayern begangen

Grenzstein links der Lichtschranke

Fotoeinheit rechts, knapp in BW

Nicht auf dem Foto ist die linke Kamera, die steht aber wiederum eindeutig in BW.

 

 

 

 

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Moin Moin

 

 

Allerdings musste man dafür einen halben Kilometer weiter bis nach Baden-Württemberg reisen.

Die Ursprüngliche Meßstelle war also in Bayern?

 

...die aufgenommenen Verstöße werden allerdings in Bayern begangen

Da haben wir den Salat - Tatort ist immer noch Bayern.

Da gilt ja dieselbe StVO. Ist ja auch Deutschland . . . . . . . obwooooohl . . . . . . .

 

Der Standort vom Rest ist unerheblich - dient nur der Dokumentation des Verstoßes.

 

 

Gruß

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Hätte Seehofer die Grenze zu BaWü besser gesichert, wäre das nicht passiert. Beschwere Dich bei der Staatskanzelei, dass Horden von Menschen fremdländischer Kulturen, wie Spätzlejunkies oder Fetischisten dortiger Automobilproduzenten das heimische Land sprichwörtlich überrollen, und die bayerische Identität zu Boden zwingen wollen!

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Lichtschranke: Knapp in BW, die aufgenommenen Verstöße werden allerdings in Bayern begangen

Bei Tempoverstößen ist entscheident wo das Fahrzeug gemessen wurde. Wenn díe Messung in Ba-Wü stattfand und der Fotopunkt sich in Bayern befindet, ist trotzdem der Tatort in Ba-Wü. Man stelle sich anstatt eines Grenzsteins eine Ortstafel vor. Den ES stellt man kurz vor der Ortstafel auf -womit die Messung außerhalb gO wäre- behauptet dann aber auf Grund des Fotos die Messung wäre innerorts. Die korrekte zuständige Strafverfogungsbehörde wäre also die von Ba-Wü. Die freuen sich bestimmt die Beweismittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.

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Die Ursprüngliche Meßstelle war also in Bayern?

 

Vorher wurde jahrelang eindeutig in Bayern gemessen, die war allerdings bis zu einem Reisetempo von 150 locker von weitem erkennbar.

 

Hätte Seehofer die Grenze zu BaWü besser gesichert, wäre das nicht passiert. Beschwere Dich bei der Staatskanzelei, dass Horden von Menschen fremdländischer Kulturen, wie Spätzlejunkies oder Fetischisten dortiger Automobilproduzenten das heimische Land sprichwörtlich überrollen, und die bayerische Identität zu Boden zwingen wollen!

 

Süß deine Ausführung, hier ist es aber umgekehrt, wie oben erwähnt ist Bayern ins Spätzleland einmarschiert.

In diesem Zusammenhang kommt mir übrigens noch das Illegale Befahren eines Waldweges, garantiert ohne Sonderrecht oder Genehmigung in Betracht

 

 

 

 

Den ES stellt man kurz vor der Ortstafel auf -womit die Messung außerhalb gO wäre- behauptet dann aber auf Grund des Fotos die Messung wäre innerorts.

 

Dass die Kamera im Ausland platziert wurde halte ich ebenfalls für irrelevant. Hier gehts aber eben sogar so weit, dass die Lichtschranke die Landesgrenze passiert.

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Ich wüsste nicht welche Rechtsvorschrift gemäss STVO verletzt sein sollte. Und danach richtet sich ein möglicher BGB. Wenn die Bayern mit Betreten eines anderen Bundesland ein Verwaltungsrecht gebrochen haben, so ändert das ja nichts an einer erfolgten Messung.

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Ich wüsste schon eine Rechtsvorschrift die verletzt sein könnte. Die steht auch auf dem grünen Schild, das am Wegesrand aufgestellt ist.

Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995


§ 37 Betreten des Waldes

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig

1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,

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Moin Moin

 

 

 

Die korrekte zuständige Strafverfogungsbehörde wäre also die von Ba-Wü. Die freuen sich bestimmt die Beweismittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

 

Wieso Strafverfolgung? ist doch nur ne Owi

Wieso Ba-Wü? TO ist doch in Bayern.

 

 

... garantiert ohne Sonderrecht oder Genehmigung in Betracht

Diese Garantie hast du doch gleich woher?

 

 

Gruß

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Wieso Strafverfolgung? ist doch nur ne Owi

Wieso Ba-Wü? TO ist doch in Bayern.

Jetzt sei doch nicht so penibel. Wir sind doch hier in einem Laienforum. Da werden Begriffe von Straftaten und Owi gemischt.

 

Für mich ist die Geschwindigkeitsüberschreitung in Ba-Wü erfolgt (Standort des ES). Das ist aber ein typisches Sender/Empfänger Problem.

 

Davon abgesehen wissen wir nichtmal was verfolgt wurde (Duchfahrtskontrolle?)

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Ich wüsste schon eine Rechtsvorschrift die verletzt sein könnte. (...)

Schließ Dich mit muniX089 kurz (der hat die Garantie, daß die dafür keine Genehmigung hatten) und zeig sie an.

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Wieso Ba-Wü? TO ist doch in Bayern.

 

Das Problem mit dem Wald? Ist garantiert BW!

Bzgl. möglicher festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitungen: Unklar und der eigentliche Grund für den Thread

 

 

 

Eventuell gab es sogar eine Genehmigung.

 

Unwahrscheinlich.

Im Problemfall würde aber die entsprechende BW Behörde für die bajuwarischen Kollegen wohl auch nachträglich entsprechendes erteilen.

Die eine Krähe... und außerdem profitiert BW höchstwahrscheinlich ja ebenfalls vom enormen Sicherheitsgewinn, hier für Mensch UND Tier durch die Kontrolle :closedeyes:

 

 

 

Ich wüsste schon eine Rechtsvorschrift die verletzt sein könnte. (...)

Schließ Dich mit muniX089 kurz (der hat die Garantie, daß die dafür keine Genehmigung hatten) und zeig sie an.

 

 

Dieser Fall weckt tatsächlich mal den eigentlich nicht vorhandenen Denunzianten in mir. :P

 

 

Wie ich schon mal herausgefunden habe, ist es im Ländle tatsächlich nicht en vogue im Wald rumzurangieren.

Das hier ebenfalls sichtbare Schild hängt wohl fast überall:

http://jr849.de/wp-content/gallery/diversesii/waldweg_gesperrt.jpg

 

 

 

 

Die genaue Position in der amtlichen Karte übrigens hier:

http://v.bayern.de/cD6GY

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Moin Moin

 

 

 

 

Unwahrscheinlich.

 

...

 

 

... höchstwahrscheinlich...

 

 

Du weißt also gar nichts und blubberst nur mal so dumm rum.

 

Aber es ist ja schon positiv, daß du hinsichtlich Genehmigung von "garantiert ohne " auf ein "unwahrscheinlich" gewechselt bist.

 

 

 

 

 

Das Landeswaldgesetz (nicht nur BW) ist recht lustig, es räumt ja nicht einmal den bediensteten oder berechtigten Forstleuten eine Befugnis zum Betreten und Befahren zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein. Die müssen sich also strenggenommen jedesmal eine "besondere Befugnis" von der Forstbehörde einholen.

 

 

 

Gruß

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Was für ein schöner Disput unter Rechtsgelehrten, den wir unserem Föderalismus verdanken! Wenn die Souveränität und territoriale Integrität des Bundeslandes Baden-Württemberg durch den Freistaat Bayern verletzt worden ist, dann könnte Baden-Württemberg doch eine Beteiligung an den dabei erzielten Einnahmen verlangen.

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Die Fahrbahn ist in Bayern also ist der Tatort in Bayern.

 

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 7 Ort der Handlung
(1) Eine Handlung ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
(2) Die Handlung eines Beteiligten ist auch an dem Ort begangen, an dem der Tatbestand des Gesetzes, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt, verwirklicht worden ist oder nach der Vorstellung des Beteiligten verwirklicht werden sollte.

Das Abstellen des Fahrzeugs im Wald könnte einen Verstoß gegen das Waldgesetz darstellen für den der Fahrer Ärger bekommen könnte. Das ändert aber nichts an der Verwertbarkeit einer Messung.

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  • 4 weeks later...

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