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Prozess Gegen 95-Jährigen Kz-Sanitäter


  

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Langsam glaube ich die bist ein siebenjähriger Junge oder Mädchen welcher das Gelesene noch nicht versteht.

 

Studium

1. Prüfung Sachverhalt und Subsumtion unter den Tatbestand

- Mann/Frau nimmt Pistole, also eine echte die auch schießen kann

- zielt damit auf Frau/Mann und drückt ab, um das Opfer danach zu bestehlen

- Mann/Frau bricht tödlich getroffen zusammen

 

=> Prüfung Tatbestand Totschlag

 

- Mann/Frau =>Mensch

- Mensch tot

 

=> TB erfüllt, aber

 

=> Prüfung Mord

 

- Habgier liegt vor

 

=> objektiver TB erfüllt

 

=> subjektiver TB erfüllt

=> keine Rechtfertigungsgründe => rw Handlung

=> keine Entschuldigungsgründe => handelte schuldhaft

 

2. Ende der Prüfung im Studium, sofern keine weiteren TB zu prüfen sind (könnte ja noch KV, Sachbeschädigung etc. vorliegen)

 

Und nun Du.

Wo bitte schön soll ich das von Dir zitierte prüfen.

------------------------------

Jetzt ist aber Schluss für mich in der Sache.

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Ja.... so ist es bei mir tatsächlich. Ich glaube an all das nicht mehr. Für mich ist und bleibt die Kirche in gewisser Weise nur ein Wirtschaftsunternehmen, welches Geld mit dem Glauben und der Gutglä

Hallo Eribaer, meinst Du wirklich, daß man bei seinerzeit ca. 20jährigen wirklich von "Schergen" sprechen kann? Ob die wirklich schon so weit (geistig entwickelt und gereift) waren, die gesamte Tragw

Ach ja, wir müssen alle einmal sterben. Was macht es da schon, wenn einige von uns vor ihrem Tod in KZs eingesperrt und gefoltert wurden, und wenn sie getötet wurden, weil sie zu einem Volk gehörten,

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Das habe ich doch oben schon geschrieben.

 

Für die Beurteilung ob es Mord ist oder nicht, spielt dies keine Rolle.

Aber das habe ich auch schon im ersten Beitrag zu diesem Themenkomplex dargelegt.

 

Edit:

Im übrigen spielt auch § 69 StGB (Entzug der FE) bei der Prüfung von Alkoholfahrten keine Rolle.

Edited by Gast225
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Für die Beurteilung ob es Mord ist oder nicht, spielt dies keine Rolle.

Aber das habe ich auch schon im ersten Beitrag zu diesem Themenkomplex dargelegt.

Das ist vollkomen klar, ging aber aus Deiner Antwort IMO so nicht hervor. Mir geht es darum: Schon beim Urteil spielt besondere Verwerflichkeit der Motive oder eine besonders grausame Begehung des Mordes eine entscheidende Rolle und hat Konsequenzen für den Mörder. Darauf können wir uns hoffentlich einigen.

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Das habe ich doch nicht bestritten und schon oben ausgeführt, dass dies im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.

Eben auch wie die besondere Schwere der Schuld.

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Das habe ich doch nicht bestritten ...

Mich freut, dass Du das nicht (mehr) bestreitest. Deine vergleichenden/gleichsetzenden Argumentationsversuche (Holocaust vs. RAF vs. "normale Morde") sind dann aber doch eher für die Füße - was @gerre richtigerweise angemerkt hat.

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